Hessisches Kindervorsorgezentrum - Screening Zentrum Hessen
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Der Hessische Landtag hat am 14.12.2007 (ohne Gegenstimme)<br />
das Kindergesundheitsschutzgesetz beschlossen<br />
Verbindliche<br />
Früherkennungsuntersuchungen<br />
(U-Projekt)<br />
(U Projekt)<br />
(1) Zur Verbesserung der gesundheitlichen Vorsorge ist für<br />
alle in <strong>Hessen</strong> wohnhaften Kinder die Teilnahme an den<br />
bis zum Alter von fünfeinhalb Jahren vorgesehenen<br />
Früherkennungsuntersuchungen nach den Richtlinien des<br />
Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über<br />
die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur<br />
Vollendung des 6. Lebensjahres (Kinder-Richtlinien) … in<br />
der jeweils geltenden Fassung verbindlich.<br />
23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 6