Hessisches Kindervorsorgezentrum - Screening Zentrum Hessen
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Screening bei Hausgeburten oder ambulanten Geburten � Hausgeburten: Aufklärung durch Arzt im Vorfeld der Geburt und Abnahme des Blutes zwischen 36.‐48.Lebensstunde. � Vater des Kindes mit diesem am 3.Lebenstag zum Kinderarzt zur U2‐ Untersuchungs schicken und dort ärztliche Aufklärung und Blutabnahme für Screening. Wenn Geburt im Krankenhaus erfolgt, sollte nun das hessische Leerkarten‐System eingestellt werden und –nach ärztlicher Aufklärung und Einwilligung – allen Kinder Blut für das Screening abgenommen werden; also auch bei ambulanter Geburt oder Entlassung vor der 36.Lebensstunde. 23.03.2010 Hessisches Kindervorsorgezentrum 39
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