Hessisches Kindervorsorgezentrum - Screening Zentrum Hessen
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<strong>Screening</strong> bei Hausgeburten<br />
oder ambulanten Geburten<br />
� Hausgeburten: Aufklärung durch Arzt im Vorfeld der Geburt und<br />
Abnahme des Blutes zwischen 36.‐48.Lebensstunde.<br />
� Vater des Kindes mit diesem am 3.Lebenstag zum Kinderarzt zur U2‐<br />
Untersuchungs schicken und dort ärztliche Aufklärung und<br />
Blutabnahme für <strong>Screening</strong>.<br />
Wenn Geburt im Krankenhaus erfolgt, sollte nun das hessische<br />
Leerkarten‐System eingestellt werden und –nach ärztlicher<br />
Aufklärung und Einwilligung – allen Kinder Blut für das <strong>Screening</strong><br />
abgenommen werden; also auch bei ambulanter Geburt oder<br />
Entlassung vor der 36.Lebensstunde.<br />
23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 39