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Hessisches Kindervorsorgezentrum - Screening Zentrum Hessen

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<strong>Screening</strong> bei Hausgeburten<br />

oder ambulanten Geburten<br />

� Hausgeburten: Aufklärung durch Arzt im Vorfeld der Geburt und<br />

Abnahme des Blutes zwischen 36.‐48.Lebensstunde.<br />

� Vater des Kindes mit diesem am 3.Lebenstag zum Kinderarzt zur U2‐<br />

Untersuchungs schicken und dort ärztliche Aufklärung und<br />

Blutabnahme für <strong>Screening</strong>.<br />

Wenn Geburt im Krankenhaus erfolgt, sollte nun das hessische<br />

Leerkarten‐System eingestellt werden und –nach ärztlicher<br />

Aufklärung und Einwilligung – allen Kinder Blut für das <strong>Screening</strong><br />

abgenommen werden; also auch bei ambulanter Geburt oder<br />

Entlassung vor der 36.Lebensstunde.<br />

23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 39

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