Hessisches Kindervorsorgezentrum - Screening Zentrum Hessen
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Was passiert, wenn <strong>Screening</strong>karten eingehen<br />
Hebammen ohne unterschriebene Einwilligung?<br />
Sofortiger Mahnbrief per FAX:<br />
Sehr geehrte Hebamme,<br />
wir erhielten heute eine Trockenblutkarte des Kindes ……….., ……….. geb. am …….bei der keine<br />
unterschriebene Einwilligung der Mutter (bzw. Sorgeberechtigten) beigefügt war. Ich bitte Sie, diese<br />
uns umgehend zuzufaxen, damit die Untersuchung der Probe schnellst möglich durchgeführt<br />
werden kann.<br />
Wie Sie wissen, müssen wir nach GenDG davon überzeugen , dass die Mutter von einem Arzt<br />
aufgeklärt wurde, bzw Sie als Hebamme die Blutentnahme im Auftrag eines Arztes durchgeführt<br />
haben und die Eltern/Personensorgeberechtigten ihr schriftliches Einverständnis zu dem<br />
Neugeborenen‐<strong>Screening</strong> auf behandelbare angeborene Stoffwechsel‐ und Hormonkrankheiten<br />
gegeben haben.<br />
Wenn Sie die Blutentnahme im Auftrag eines Arztes durchgeführt haben, muss bei der<br />
Einverständnis‐Erklärung der Name und die Adresse des Arztes eingetragen sein, der die ärztliche<br />
Aufklärung durchgeführt hat, sowie die Unterschrift oder Kurzunterschrift (sog. Paraphe) des Arztes.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Prof. Dr. Rauterberg<br />
23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 37