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Hessisches Kindervorsorgezentrum - Screening Zentrum Hessen

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Was passiert, wenn <strong>Screening</strong>karten eingehen<br />

Hebammen ohne unterschriebene Einwilligung?<br />

Sofortiger Mahnbrief per FAX:<br />

Sehr geehrte Hebamme,<br />

wir erhielten heute eine Trockenblutkarte des Kindes ……….., ……….. geb. am …….bei der keine<br />

unterschriebene Einwilligung der Mutter (bzw. Sorgeberechtigten) beigefügt war. Ich bitte Sie, diese<br />

uns umgehend zuzufaxen, damit die Untersuchung der Probe schnellst möglich durchgeführt<br />

werden kann.<br />

Wie Sie wissen, müssen wir nach GenDG davon überzeugen , dass die Mutter von einem Arzt<br />

aufgeklärt wurde, bzw Sie als Hebamme die Blutentnahme im Auftrag eines Arztes durchgeführt<br />

haben und die Eltern/Personensorgeberechtigten ihr schriftliches Einverständnis zu dem<br />

Neugeborenen‐<strong>Screening</strong> auf behandelbare angeborene Stoffwechsel‐ und Hormonkrankheiten<br />

gegeben haben.<br />

Wenn Sie die Blutentnahme im Auftrag eines Arztes durchgeführt haben, muss bei der<br />

Einverständnis‐Erklärung der Name und die Adresse des Arztes eingetragen sein, der die ärztliche<br />

Aufklärung durchgeführt hat, sowie die Unterschrift oder Kurzunterschrift (sog. Paraphe) des Arztes.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Prof. Dr. Rauterberg<br />

23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 37

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