Hessisches Kindervorsorgezentrum - Screening Zentrum Hessen
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Der Weg der weiteren Beteiligung von Hebammen<br />
am NGS<br />
Ärztliche Aufklärung der Mutter/ Sorgeberechtigen durch<br />
Kinderarzt oder Gynäkologen oder Facharzt für<br />
Allgemeinmedizin vor der Blutabnahme bei dem<br />
Neugeborenen; dieser beauftragt eine Hebamme.<br />
Name und Adresse des Arztes muss in die „normale“<br />
Einwilligungserklärung eingetragen werden; hier rechts<br />
Arztstempel einsetzen lassen und Paraphe (Kurzunterschrift)<br />
des Arztes.<br />
Es kann nicht angehen, dass „irgendein Arztname“ eingesetzt<br />
wird; es muss nachprüfbar sein, dass die Aufklärung stattfand.<br />
23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 33