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Hessisches Kindervorsorgezentrum - Screening Zentrum Hessen

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Der Weg der weiteren Beteiligung von Hebammen<br />

am NGS<br />

Ärztliche Aufklärung der Mutter/ Sorgeberechtigen durch<br />

Kinderarzt oder Gynäkologen oder Facharzt für<br />

Allgemeinmedizin vor der Blutabnahme bei dem<br />

Neugeborenen; dieser beauftragt eine Hebamme.<br />

Name und Adresse des Arztes muss in die „normale“<br />

Einwilligungserklärung eingetragen werden; hier rechts<br />

Arztstempel einsetzen lassen und Paraphe (Kurzunterschrift)<br />

des Arztes.<br />

Es kann nicht angehen, dass „irgendein Arztname“ eingesetzt<br />

wird; es muss nachprüfbar sein, dass die Aufklärung stattfand.<br />

23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 33

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