Hessisches Kindervorsorgezentrum - Screening Zentrum Hessen
Hessisches Kindervorsorgezentrum - Screening Zentrum Hessen
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<strong>Hessisches</strong><br />
<strong>Kindervorsorgezentrum</strong><br />
Das Gendiagnostik-Gesetz<br />
Gendiagnostik Gesetz<br />
23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 1
Auswirkungen<br />
und Einbindung<br />
von Hebammen<br />
<strong>Hessen</strong> in das Neugeborenen‐<strong>Screening</strong><br />
Neugeborenen <strong>Screening</strong><br />
Ernst W. Rauterberg<br />
<strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong><br />
Abteilung <strong>Screening</strong>‐<strong>Zentrum</strong> <strong>Hessen</strong><br />
Standort Giessen<br />
23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 2<br />
in
Programm:<br />
� Das Gendiagnostik‐Gesetz (GenDG) und seine Auswirkungen auf das<br />
Neugeborenen‐<strong>Screening</strong> auf behandelbare, angeborene Stoffwechsel‐ und<br />
Hormonkrankheiten<br />
� Beteiligung von Hebammen nach Inkrafttreten des GenDG<br />
� Ärztliche Aufklärung beim Neugeborenen‐<strong>Screening</strong><br />
� Frühe Information der Mütter über das <strong>Screening</strong> im Rahmen der Vorsorge und<br />
Geburtsvorbereitungskurse<br />
� <strong>Screening</strong> bei Hausgeburten und ambulanten Geburten<br />
� Vorgehen bei der Blutabnahme: was ist optimal, was sind Fehler?<br />
� Sofortiger Transport der Trockenblutproben nach Kinderrichtlinie<br />
� Hörscreening für Neugeborene –die neue Kinderrichtlinie<br />
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Hebammen erfüllen eine wichtige Aufgabe beim NGS!<br />
Bedeutung der hessischen Hebammen beim<br />
Neugeborenen‐<strong>Screening</strong> (NGS) auf behandelbare,<br />
angeborene Stoffwechsel‐ und Hormonkrankheiten im<br />
Jahr 2009:<br />
Gesamtzahl der Erstkarten<br />
Erstkarten von Hebammen<br />
Erfassungsquote, insgesamt<br />
hessische Leerkarten<br />
51.600<br />
3.251 d.h. 6,3%<br />
98,9%<br />
4.187<br />
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Aber auch Fortbildungsbedarf bei Hebammen:<br />
Die Hälfte der einsendenden Hebammen hat<br />
im Jahr 2009 maximal 3 Trockenblutkarten<br />
abgenommen und ans <strong>Screening</strong>-<strong>Zentrum</strong><br />
<strong>Hessen</strong> gesandt.<br />
Daraus resultiert: das NGS steht demnach<br />
nicht „im <strong>Zentrum</strong> des Sein“; es gibt viele<br />
Fehler.<br />
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Der Hessische Landtag hat am 14.12.2007 (ohne Gegenstimme)<br />
das Kindergesundheitsschutzgesetz beschlossen<br />
Verbindliche<br />
Früherkennungsuntersuchungen<br />
(U-Projekt)<br />
(U Projekt)<br />
(1) Zur Verbesserung der gesundheitlichen Vorsorge ist für<br />
alle in <strong>Hessen</strong> wohnhaften Kinder die Teilnahme an den<br />
bis zum Alter von fünfeinhalb Jahren vorgesehenen<br />
Früherkennungsuntersuchungen nach den Richtlinien des<br />
Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über<br />
die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur<br />
Vollendung des 6. Lebensjahres (Kinder-Richtlinien) … in<br />
der jeweils geltenden Fassung verbindlich.<br />
23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 6
Verbindliches Neugeborenen‐<strong>Screening</strong> Neugeborenen <strong>Screening</strong> auf behandelbare,<br />
angeborene Stoffwechsel‐<br />
Stoffwechsel und Hormonkrankheiten<br />
(2) Darüber hinaus sind auch die<br />
Früherkennungsuntersuchungen auf behandelbare<br />
Stoffwechsel‐ und Hormonerkrankungen nach Anlage 2<br />
der Kinder‐Richtlinien verbindlich. Die<br />
Personensorgeberechtigten werden durch die<br />
verantwortliche Person nach § 4 Abs. 2 über Inhalt und<br />
Zweck der Untersuchung informiert.<br />
(3) Die Personensorgeberechtigten haben die Teilnahme an<br />
den Untersuchungen nach Abs. 1 und 2 sicherzustellen.<br />
23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 7
Eltern haben beim Neugeborenen‐<strong>Screening</strong> Neugeborenen <strong>Screening</strong> aber weiterhin die<br />
Wahl zwischen <strong>Screening</strong> nach Kinderrichtlinie und <strong>Screening</strong><br />
entsprechend dem<br />
Erweiterten Hessischen <strong>Screening</strong>programm<br />
(4) Zusätzlich zu den Untersuchungen nach Abs. 2 können<br />
weitere Früherkennungsuntersuchungen auf<br />
behandelbare Stoffwechsel‐ und Hormonerkrankungen<br />
den Personensorgeberechtigten angeboten werden. Der<br />
Beirat nach § 3 Abs. 6 legt den Umfang dieser zusätzlichen<br />
Früherkennungsuntersuchungen fest.<br />
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Kindergesundheitsschutz‐Gesetz Kindergesundheitsschutz Gesetz legt außerdem fest, dass ein<br />
<strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> (HKVZ) gegründet wird.<br />
Aufgaben des HKVZ:<br />
1)<br />
2)<br />
3)<br />
4)<br />
Neugeborenen‐<strong>Screening</strong> (Giessen)<br />
Qualitätsgesichertes Hörscreening (Giessen)<br />
Kindervorsorge‐Untersuchungen‐Mahnwesen (Frankfurt)<br />
Organisation des Kindersprachscreenings (Frankfurt)<br />
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<strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong><br />
In <strong>Hessen</strong> das einzige Labor, dass die <strong>Screening</strong>‐<br />
untersuchungen hessischer Kinder durchführen darf<br />
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Das Neugeborenen‐<br />
<strong>Screening</strong> ist<br />
ausschließlich eine<br />
Analyse der<br />
Genpro‐dukte! Es<br />
wird keine DNS<br />
untersucht.<br />
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Aus der Sicht des Gesetzgebers ist das NGS als diagnostische<br />
genetische Untersuchung anzusehen.<br />
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Die beauftragte Einrichtung ist beim NGS in <strong>Hessen</strong><br />
das <strong>Screening</strong>‐<strong>Zentrum</strong> <strong>Hessen</strong> als Abteilung des<br />
HKVZ.<br />
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Aufklärung der Mutter<br />
Hier überreicht die Hebamme der Mutter die neue Eltern‐<br />
Information als ärztliche Aufklärung<br />
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Aufklärung der Mutter<br />
Evtl. Verweis auf Homepage des <strong>Screening</strong>‐<strong>Zentrum</strong>s <strong>Hessen</strong>, auf<br />
der alle gescreenten Krankheiten aufgeführt und kurz erklärt sind.<br />
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Aufklärung der Mutter<br />
Empfehlenswert ist es, der Mutter die Telefon- und FAX-<br />
Nummer des <strong>Screening</strong>-<strong>Zentrum</strong>s <strong>Hessen</strong> zu übergeben.<br />
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Schriftliche<br />
Einwilligung durch die Mutter nach §8<br />
Schriftliche Einwilligung<br />
vor der Blutabnahme bei<br />
dem Kind.<br />
Doppelt!<br />
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Befundübergabe an Mutter nach §11<br />
Befundübergabe an<br />
Mutter nur durch<br />
Arzt.<br />
Befundkopie an<br />
Hebamme nur mit<br />
schriftlichem<br />
Einverständnis<br />
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Aus heutiger Sicht ist das NGS eine<br />
„genetische Reihen‐untersuchung“<br />
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Die Gendiagnostik-Kommission am Robert-Koch-Institut hat<br />
eine Unterkommission für die „genetischen<br />
Reihenuntersuchungen“ gebildet. Bei deren ersten Sitzung<br />
hat sie beschlossen, die Aufgabe der Definitionen und<br />
Rahmenbedingungen bezüglich des NGS an den<br />
„Gemeinsamen Bundesausschuss“ zu delegieren. Hiergegen<br />
gibt es aber von Seiten der Länder erheblichen Widerstand.<br />
Folgerung: die Verfahrensrichtlinien für das NGS<br />
können sich im laufenden Jahr ändern; die jetzigen<br />
Regelungen sind also als vorläufig anzusehen!<br />
Daher: Begrenzung der Zertifizierung und<br />
Beauftragung der Hebammen auf maximal ein Jahr.<br />
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Die Einhaltung des GenDG ist strafbewehrt.<br />
strafbewehrt<br />
§25 Strafvorschriften<br />
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit<br />
Geldstrafe wird bestraft, wer<br />
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Beteiligung von Hebammen<br />
nach Inkrafttreten des GenDG<br />
Ärztliche Aufklärung der Mutter/Sorgeberechtigen durch<br />
Kinderarzt oder Gynäkologen oder Facharzt für<br />
Allgemeinmedizin.<br />
23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 22
Die neue Eltern‐Information<br />
Eltern Information<br />
Zunächst nur<br />
in deutsch;<br />
Versionen in<br />
türkisch,<br />
russisch,<br />
englisch,<br />
italienisch,<br />
kroatisch und<br />
arabisch<br />
folgen.<br />
23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 23
Weiterhin hat die Mutter die Wahlmöglichkeit<br />
1)<br />
2)<br />
zwischen :<br />
einem <strong>Screening</strong> entsprechend der Kinderrichtlinie auf nur<br />
14 Zielkrankheiten oder<br />
Einem <strong>Screening</strong> entsprechen dem Hessischen Erweiterten<br />
<strong>Screening</strong>programm auf bis zu 31 angeborene und<br />
behandelbare Stoffwechsel‐ und Hormonkrankheiten.<br />
Die Kosten sind identisch; in den Jahren 2005‐2009 haben<br />
95% der Mütter das Hessische Erweiterte<br />
<strong>Screening</strong>programm gewählt.<br />
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Fallzahlen 2002 –<br />
2008, Teil 1<br />
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Fallzahlen 2002 –<br />
2007, Teil 2<br />
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Fallzahlen 2002 –<br />
2007, Teil 3<br />
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Zusätzliche Zielkrankheiten laut „Erweitertem<br />
Hessischen <strong>Screening</strong>programm“ werden in 95%<br />
gewählt<br />
t-MS Fälle insgesamt 178 50%<br />
t-MS Fälle nach Kinderrichtlinie 145 41%<br />
Zusätzliche Zielkrankheiten <strong>Hessen</strong> 33 9%<br />
Gesamtzahl aller kranker Kinder (2002‐2008; alle<br />
Zielkrankheit 355<br />
23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 29
Folgerungen<br />
Es ist also sehr empfehlenswert ein <strong>Screening</strong> nach<br />
„Erweitertem Hessischen <strong>Screening</strong>programm“<br />
durchführen zu lassen.<br />
Ohne Neugeborenen‐<strong>Screening</strong> sterben z.B. Kinder mit<br />
einer Prozionazidämie, die erst klinisch durch Symptome<br />
auffallen, wesentlich häufiger als solche, die durch das<br />
Neugeborenen‐<strong>Screening</strong> identifiziert wurden.<br />
(Mitteilung auf der APS am 11.3.2010).<br />
23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 30
Nach §8 GenDG muss sich das Labor davon überzeugen, dass die<br />
Einwilligung der Mutter vorliegt.<br />
� Unbedingt: Eines der beiden Exemplare der<br />
unterschriebene Einwilligungs‐Erklärungen zusammen mit<br />
Trockenblutkarte an das <strong>Screening</strong>‐<strong>Zentrum</strong> <strong>Hessen</strong><br />
senden.<br />
� Wenn nicht: keine Bearbeitung der Trockenblutkarte!<br />
Einsender‐Hebamme erhält sofort ein FAX mit der Bitte,<br />
Einwilligungs‐erklärung per FAX nachzusenden.<br />
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Befundübermittlung<br />
Die Mutter erhält vom <strong>Screening</strong>‐<strong>Zentrum</strong> <strong>Hessen</strong> direkt den<br />
Befund; wenn die Mutter dies wünscht, kann sie auf der<br />
Einwilligung ankreuzen, dass Sie als ihre Hebamme eine<br />
Kopie erhalten.<br />
Achtung: bei auffälligen Befunden muss das Kind immer<br />
einem Kinderarzt vorgestellt werden.<br />
Die Abnahme des Blutes für eine Kontrollkarte kann also<br />
nicht durch Sie als Hebamme erfolgen!<br />
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Der Weg der weiteren Beteiligung von Hebammen<br />
am NGS<br />
Ärztliche Aufklärung der Mutter/ Sorgeberechtigen durch<br />
Kinderarzt oder Gynäkologen oder Facharzt für<br />
Allgemeinmedizin vor der Blutabnahme bei dem<br />
Neugeborenen; dieser beauftragt eine Hebamme.<br />
Name und Adresse des Arztes muss in die „normale“<br />
Einwilligungserklärung eingetragen werden; hier rechts<br />
Arztstempel einsetzen lassen und Paraphe (Kurzunterschrift)<br />
des Arztes.<br />
Es kann nicht angehen, dass „irgendein Arztname“ eingesetzt<br />
wird; es muss nachprüfbar sein, dass die Aufklärung stattfand.<br />
23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 33
Einwilligung von Hebammen<br />
Arzt‐Paraphe<br />
Arzt‐Stempel<br />
(rechts)<br />
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Einwilligung von Hebammen<br />
Also hierher<br />
Arztstempel<br />
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Wie können sich die Mütter ärztlich aufklären lassen?<br />
Wir bitten Sie als Hebammen, schon den werdenden Müttern<br />
während der Vorsorge‐Termine und<br />
Geburtsvorbereitungskurse die Eltern‐Informationen zu<br />
übergeben und sie zu bitten,<br />
� sich schon früh einen Kinderarzt zu suchen und ihn zu<br />
bitten die ärztliche Aufklärung vorzunehmen oder<br />
� ihren Gynäkologen um diese Aufklärung zu bitten.<br />
23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 36
Was passiert, wenn <strong>Screening</strong>karten eingehen<br />
Hebammen ohne unterschriebene Einwilligung?<br />
Sofortiger Mahnbrief per FAX:<br />
Sehr geehrte Hebamme,<br />
wir erhielten heute eine Trockenblutkarte des Kindes ……….., ……….. geb. am …….bei der keine<br />
unterschriebene Einwilligung der Mutter (bzw. Sorgeberechtigten) beigefügt war. Ich bitte Sie, diese<br />
uns umgehend zuzufaxen, damit die Untersuchung der Probe schnellst möglich durchgeführt<br />
werden kann.<br />
Wie Sie wissen, müssen wir nach GenDG davon überzeugen , dass die Mutter von einem Arzt<br />
aufgeklärt wurde, bzw Sie als Hebamme die Blutentnahme im Auftrag eines Arztes durchgeführt<br />
haben und die Eltern/Personensorgeberechtigten ihr schriftliches Einverständnis zu dem<br />
Neugeborenen‐<strong>Screening</strong> auf behandelbare angeborene Stoffwechsel‐ und Hormonkrankheiten<br />
gegeben haben.<br />
Wenn Sie die Blutentnahme im Auftrag eines Arztes durchgeführt haben, muss bei der<br />
Einverständnis‐Erklärung der Name und die Adresse des Arztes eingetragen sein, der die ärztliche<br />
Aufklärung durchgeführt hat, sowie die Unterschrift oder Kurzunterschrift (sog. Paraphe) des Arztes.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Prof. Dr. Rauterberg<br />
23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 37
Bei der Eingabe der Daten von Trockenblutkarte im<br />
<strong>Screening</strong>‐<strong>Zentrum</strong> <strong>Screening</strong> <strong>Zentrum</strong> <strong>Hessen</strong> wird also erkannt, ob<br />
1)<br />
2)<br />
3)<br />
einsendende Hebamme zertifiziert ist (nur dann kann als<br />
aufklärender Arzt Prof.Dr.Rauterberg genannt sein); wenn<br />
nicht → sofortiger Mahnbrief;<br />
ob Unterschrift oder Kurzform der Unterschrift des<br />
aufklärenden Arzte und/oder sein Stempel fehlt; wenn<br />
dies der Fall ist → sofortiger Mahnbrief;<br />
Ob unterschriebene Einwilligungserklärung begefügt ist;<br />
wenn nicht → sofortiger Mahnbrief.<br />
In allen Fällen kann die Trockenblutkarte nicht<br />
untersucht werden, bis die fehlenden Daten vorliegen<br />
(FAX benutzen!).<br />
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<strong>Screening</strong> bei Hausgeburten<br />
oder ambulanten Geburten<br />
� Hausgeburten: Aufklärung durch Arzt im Vorfeld der Geburt und<br />
Abnahme des Blutes zwischen 36.‐48.Lebensstunde.<br />
� Vater des Kindes mit diesem am 3.Lebenstag zum Kinderarzt zur U2‐<br />
Untersuchungs schicken und dort ärztliche Aufklärung und<br />
Blutabnahme für <strong>Screening</strong>.<br />
Wenn Geburt im Krankenhaus erfolgt, sollte nun das hessische<br />
Leerkarten‐System eingestellt werden und –nach ärztlicher<br />
Aufklärung und Einwilligung – allen Kinder Blut für das <strong>Screening</strong><br />
abgenommen werden; also auch bei ambulanter Geburt oder<br />
Entlassung vor der 36.Lebensstunde.<br />
23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 39
Nach der Geburt eines Kindes<br />
Zufällige Auswahl eines<br />
Etikettenbogens mit einer<br />
Kinder‐ID‐Nummer<br />
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Nach der Blutabnahmefür das<br />
Neugeborenenscreening<br />
Versand an <strong>Screening</strong>-<strong>Zentrum</strong>: Name<br />
und Nummer werden zusammengeführt.<br />
23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 41
Probleme beim Neugeborenen‐<strong>Screening</strong><br />
Neugeborenen <strong>Screening</strong><br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
Mangelhafte Desinfektion der Einstichstelle, zu tiefer<br />
Einstich, Infektion<br />
Probleme bei der Blutabnahme: falsch betropft<br />
Probleme mit dem Zeitpunkt der Blutabnahme<br />
Probleme mit dem Probenversand<br />
23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 42
Haftungsausschluss:<br />
Selbstverständlich kann der Sie als Hebamme mit<br />
der Blutabnahme für das Neugeborenen-<strong>Screening</strong><br />
beauftragende Arzt nicht die Verantwortung für<br />
Fehler übernehmen, die Sie evtl. bei der<br />
Blutabnahme machen. Gleiches gilt, wenn Sie das<br />
Blut abnehmen, ohne das die Mutter bzw.<br />
Personensorgeberechtigte des Kindes die<br />
Einwilligung unterschrieben hat.<br />
Hier tragen Sie die Verantwortung und haften.<br />
Bitte also sorgfältig arbeiten!<br />
23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 43
Fehler beim Betropfen:<br />
1)<br />
2)<br />
3)<br />
Zu wenig Blut<br />
Blutfleck auf dem Filter von vorn und hinten betrachtet<br />
nicht deckungsgleich, d.h. von beiden Seiten betropft<br />
„Blutberg“, d.h. nachgetropft; die Blutstropfen flossen<br />
nicht mehr, es wurde noch einmal gestochen;<br />
inzwischen ist das Blut der ersten Punktion geronnen;<br />
insgesamt ist zu viel Blut im Filter; es würde bei vielen<br />
Parametern einen „Recall“ und damit eine<br />
Beunruhigung der Eltern geben.<br />
23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 44
Fehler beim Betropfen:<br />
4)<br />
5)<br />
Feucht versandt; mehrere Karten „kleben“ durch das<br />
feuchte Blut aneinander; die Ergebnisse können<br />
verfälscht werden.<br />
„Verwässert“: z.B. der Filter mit dem Trockenblut wurde<br />
eingefroren und bei Lufttemperatur wieder aufgetaut;<br />
auf dem Filter schlägt sich Wasser nieder und eluiert<br />
einen Teil des Blutes; oder Brief in Regen gekommen.<br />
23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 45
Neugeborenenscreening in <strong>Hessen</strong>: Probleme<br />
Unzureichend betropfte Karten (ca. 0,6%)<br />
Zweite Karte wird<br />
angefordert,<br />
über spezielles<br />
Mahnwesen wird Eingang<br />
überwacht<br />
23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 46
Probleme der Voranalytik (1)<br />
Falsch betropfte <strong>Screening</strong>karten:<br />
Gesamtzahl 0,6% = 321 im Jahr 2007<br />
Falsch<br />
gesamt KKH Praxen Hebammen<br />
betropft 100% 56,4% 12,8% 30,8%<br />
Karteneingang 100% 90,3% 1,8% 7,8%<br />
23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 47
Probleme beim Neugeborenen‐<strong>Screening</strong>:<br />
Neugeborenen <strong>Screening</strong>:<br />
falsch betropft<br />
Sie können sich<br />
eine ausführliche<br />
Anleitung für die<br />
Blutentnahme<br />
und Vermeidung<br />
von Fehlern beim<br />
SZH bestellen.<br />
23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 48
Probleme der Voranalytik (2):<br />
Blutabnahmezeitpunkte im Jahr 2007:<br />
Lebens‐<br />
stunde gesamt KKH Praxen Hebammen<br />
< 36 1,1% 1,1% 2,1% 1,1%<br />
36 ‐ 48 51,7% 54,8% 10,7% 24,8%<br />
48 ‐ 72 38,8% 38,5% 21,7% 46,8%<br />
72 ‐ 96 6,1% 4,7% 19,1% 19,4%<br />
> 96 2,3% 0,9% 46,4% 8,0%<br />
23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 49
Kinderrichtlinie zur Präanalytik:<br />
23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 50
Probleme der Voranalytik (3):<br />
Transportzeit(Eingangszeit – Abnahmezeit)<br />
Stunden Anteil kumulativ<br />
< 24 7,6%<br />
24 ‐<br />
48 ‐<br />
48 45,0% 52,6%<br />
72 30,5% 83,1%<br />
> 72 16,9% 100,0%<br />
23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 51
Transportzeit<br />
� Bei allen Einsendungen mit einer Transport‐zeit von > 3<br />
Arbeitstage rufen wir beim Einsender an und bitten um<br />
Änderung der Ablauforganisation.<br />
23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 52
Unbehandelte PKU‐Fälle PKU Fälle<br />
23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 53
Warum es sich lohnt:<br />
ein von uns<br />
entdecktes<br />
und optimal<br />
behandeltes<br />
PKU‐Kind<br />
23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 54
23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 55
Vielen Dank für Ihre<br />
Aufmerksamkeit.<br />
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