1,69 - Gutenstetten
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BEKANNTMACHUNG<br />
Vollzug der Wassergesetze und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes;<br />
Abwasseranlage Diespeck<br />
Es ist geplant, der Gemeinde Diespeck die gehobene wasserrechtliche<br />
Erlaubnis für das Einleiten gesammelter Abwässer<br />
zu erteilen.<br />
Die beabsichtigte Gewässerbenutzung dient der Beseitigung:<br />
des Mischwassers aus den Entlastungsbauwerken im<br />
Einzugsgebiet der Kläranlage Diespeck<br />
Danach wird eingeleitet das<br />
- Mischwasser aus dem Regenüberlaufbecken RÜB 1,<br />
Grundstück Fl.-Nr. 899/3, Gemarkung Diespeck in das<br />
Gewässer Sachsenbach auf Grundstück Fl.-Nr. 623/3<br />
Gemarkung Diespeck (Lage RÜB1: Rechtswert ≈ 4400706,<br />
Hochwert ≈ 5495859;<br />
Einleitungsstelle: Rechtswert ≈ 4400689,<br />
Hochwert ≈ 5495851).<br />
- Mischwasser aus dem Regenüberlaufbecken RÜB 2,<br />
Grundstück Fl.-Nr. 918/3, Gemarkung Diespeck in das<br />
Gewässer Willenbach auf Grundstück Fl.-Nr. 637,<br />
Gemarkung Diespeck (Lage RÜB1: Rechtswert ≈ 4400785,<br />
Hochwert ≈ 5496248;<br />
Einleitungsstelle: Rechtswert ≈ 4400662,<br />
Hochwert ≈ 5496183).<br />
- Mischwasser aus dem Regenüberlaufbecken RÜB 3,<br />
Grundstück Fl.-Nr. 1043, Gemarkung Diespeck in das Gewässer<br />
Graben zur Aisch auf Grundstück Fl.-Nr. 1039,<br />
Gemarkung Diespeck (Lage RÜB3: Rechtswert ≈ 4400703,<br />
Hochwert ≈ 549624;<br />
Einleitungsstelle: Rechtswert ≈ 4400673,<br />
Hochwert ≈ 549<strong>69</strong>38).<br />
Der Benutzung liegen die Planungen des Ingenieurbüros Bayer,<br />
Diespeck, vom März 1979, mit ergänzten Planunterlagen vom<br />
Februar 2010 zu Grunde.<br />
Das Einleiten von Abwasser in ein oberirdisches Gewässer<br />
stellt eine erlaubnispfl ichtige Gewässerbenutzung dar und bedarf<br />
der Genehmigung (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 und § 7 Wasserhaushaltsgesetz<br />
-WHG-). Da die Maßnahme im öffentlichen Interesse<br />
liegt, ist die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis (Art. 16<br />
Bayer. Wassergesetz -BayWG-) vorgesehen.<br />
Das Vorhaben wird hiermit öffentlich bekanntgemacht (Art. 83<br />
Abs. 2 BayWG i. V. m. Art. 73 Abs. 5 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz<br />
-BayVwVfG-).<br />
Die Planungen liegen einen Monat, vom 26.7.2010 - 26.8.2010<br />
(einschließlich der genannten Tage) bei der Gemeinde Diespeck,<br />
Rathausplatz 1, 91456 Diespeck, Zimmer 102 und im<br />
Landratsamt Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim, Konrad-<br />
Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt a. d. Aisch, Zimmer A 213,<br />
während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme aus<br />
(Art. 83 Abs. 2 BayWG, Art. 73 Abs. 2 BayVwVfG).<br />
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt wird, kann<br />
während der Auslegungsfrist und bis zwei Wochen danach<br />
Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich oder zur Niederschrift<br />
bei der Gemeinde Diespeck und beim Landratsamt<br />
erheben (Art. 73 Abs. 4 Satz 1 BayVwVfG).<br />
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten<br />
unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender<br />
Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben),<br />
ist ein Unterzeichner mit seinem Namen, Beruf und Anschrift<br />
als Vertreter der übrigen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen,<br />
soweit er nicht von Ihnen als Bevollmächtigter bestellt<br />
ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Diese Angaben<br />
müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift<br />
versehenen Seite enthalten sein (vgl. Art.17 Abs. 2 BayVwVfG).<br />
Sollte eine mündliche Verhandlung notwendig werden, wird<br />
hierzu gesondert geladen.<br />
Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, bzw. deren<br />
Vertreter oder Bevollmächtigte werden von dem Erörterungstermin<br />
gesondert benachrichtigt. Falls mehr als 50 Benachrichtigungen<br />
vorzunehmen sind, können diejenigen, die Einwendungen<br />
erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch<br />
öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden.<br />
Bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin kann<br />
auch ohne ihn verhandelt werden.<br />
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen<br />
ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen<br />
Titeln beruhen (Art. 73 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).<br />
Verspätet eingegangene Einwendungen werden demnach<br />
nicht mehr berücksichtigt.<br />
Durch Einsichtnahme in die Unterlagen, durch Erhebung von<br />
Einwendungen und durch Teilnahme am Erörterungstermin<br />
entstehende Aufwendungen werden nicht erstattet.<br />
Die Zustellung der Entscheidung im wasserrechtlichen Bescheid<br />
kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden,<br />
wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.<br />
Gemeinde Diespeck<br />
Helmut Roch, 1. Bürgermeister<br />
Diespecker Ferienprogramm 2010<br />
Es geht wieder los!!<br />
Das Diespecker Ferienprogramm 2010 startet am Samstag,<br />
den 24.07.2010 und endet am Samstag, den 11.9.2010. Ihr<br />
seid alle herzlich eingeladen, schöne erlebnisreiche Stunden<br />
zu verbringen. Wir wünschen Euch und Euren Eltern schöne<br />
und erholsame Sommerwochen.<br />
Viel Spaß und viel Vergnügen beim Ferienprogramm 2010<br />
Gemeinde Diespeck<br />
Ferienprogramm 2010<br />
NEU NEU NEU !<br />
Liebe Kinder, liebe Eltern. Erlebt mit uns eine aufregende Fackelwanderung<br />
durch Diespeck. Wir beginnen unsere gemeinsame<br />
Tour am Festplatz. Der Weg führt uns dann am „Alten<br />
Sportplatz“ vorbei, im Mondlicht entlang des Waldes bis wir<br />
schlussendlich unser Ziel, die Feuerstelle unterhalb des Judenfriedhofs,<br />
erreichen. Die brennenden Fackeln sorgen während<br />
der ganzen Wanderung für eine besondere Atmosphäre.<br />
Am Zielpunkt angelangt, erwarten Euch ein tolles Lagerfeuer,<br />
eine mystische Geschichte und leckere Snacks, die Ihr über<br />
dem Feuer grillen könnt. Wir freuen uns auf Euer Kommen und<br />
einen aufregenden Abend.<br />
Termin: 20. August 2010<br />
Treffpunkt: 20.30 Uhr am Festplatz in Diespeck<br />
Teilnehmerzahl: 50 Kinder<br />
Alterseinschränkung: Kinder unter 10 Jahren dürfen nur in<br />
Begleitung Ihrer Eltern teilnehmen!<br />
Veranstalter: CSU Ortsverband Diespeck<br />
Anmeldung ab sofort bei der Gemeinde Diespeck möglich!<br />
Ferienprogramm 2010<br />
Achtung Terminänderung!!<br />
Die Veranstaltung Kräuterpolizei (Nr. 29) am Donnerstag, den<br />
9. September 2010 muss aus Organisatorischen Gründen auf<br />
Samstag, den 11. September 2010 verschoben werden. Wir<br />
bitten um Beachtung und Verständnis.<br />
Gemeinde Diespeck<br />
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