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1,69 - Gutenstetten

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BEKANNTMACHUNG<br />

Vollzug der Wassergesetze und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes;<br />

Abwasseranlage Diespeck<br />

Es ist geplant, der Gemeinde Diespeck die gehobene wasserrechtliche<br />

Erlaubnis für das Einleiten gesammelter Abwässer<br />

zu erteilen.<br />

Die beabsichtigte Gewässerbenutzung dient der Beseitigung:<br />

des Mischwassers aus den Entlastungsbauwerken im<br />

Einzugsgebiet der Kläranlage Diespeck<br />

Danach wird eingeleitet das<br />

- Mischwasser aus dem Regenüberlaufbecken RÜB 1,<br />

Grundstück Fl.-Nr. 899/3, Gemarkung Diespeck in das<br />

Gewässer Sachsenbach auf Grundstück Fl.-Nr. 623/3<br />

Gemarkung Diespeck (Lage RÜB1: Rechtswert ≈ 4400706,<br />

Hochwert ≈ 5495859;<br />

Einleitungsstelle: Rechtswert ≈ 4400689,<br />

Hochwert ≈ 5495851).<br />

- Mischwasser aus dem Regenüberlaufbecken RÜB 2,<br />

Grundstück Fl.-Nr. 918/3, Gemarkung Diespeck in das<br />

Gewässer Willenbach auf Grundstück Fl.-Nr. 637,<br />

Gemarkung Diespeck (Lage RÜB1: Rechtswert ≈ 4400785,<br />

Hochwert ≈ 5496248;<br />

Einleitungsstelle: Rechtswert ≈ 4400662,<br />

Hochwert ≈ 5496183).<br />

- Mischwasser aus dem Regenüberlaufbecken RÜB 3,<br />

Grundstück Fl.-Nr. 1043, Gemarkung Diespeck in das Gewässer<br />

Graben zur Aisch auf Grundstück Fl.-Nr. 1039,<br />

Gemarkung Diespeck (Lage RÜB3: Rechtswert ≈ 4400703,<br />

Hochwert ≈ 549624;<br />

Einleitungsstelle: Rechtswert ≈ 4400673,<br />

Hochwert ≈ 549<strong>69</strong>38).<br />

Der Benutzung liegen die Planungen des Ingenieurbüros Bayer,<br />

Diespeck, vom März 1979, mit ergänzten Planunterlagen vom<br />

Februar 2010 zu Grunde.<br />

Das Einleiten von Abwasser in ein oberirdisches Gewässer<br />

stellt eine erlaubnispfl ichtige Gewässerbenutzung dar und bedarf<br />

der Genehmigung (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 und § 7 Wasserhaushaltsgesetz<br />

-WHG-). Da die Maßnahme im öffentlichen Interesse<br />

liegt, ist die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis (Art. 16<br />

Bayer. Wassergesetz -BayWG-) vorgesehen.<br />

Das Vorhaben wird hiermit öffentlich bekanntgemacht (Art. 83<br />

Abs. 2 BayWG i. V. m. Art. 73 Abs. 5 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz<br />

-BayVwVfG-).<br />

Die Planungen liegen einen Monat, vom 26.7.2010 - 26.8.2010<br />

(einschließlich der genannten Tage) bei der Gemeinde Diespeck,<br />

Rathausplatz 1, 91456 Diespeck, Zimmer 102 und im<br />

Landratsamt Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim, Konrad-<br />

Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt a. d. Aisch, Zimmer A 213,<br />

während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme aus<br />

(Art. 83 Abs. 2 BayWG, Art. 73 Abs. 2 BayVwVfG).<br />

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt wird, kann<br />

während der Auslegungsfrist und bis zwei Wochen danach<br />

Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich oder zur Niederschrift<br />

bei der Gemeinde Diespeck und beim Landratsamt<br />

erheben (Art. 73 Abs. 4 Satz 1 BayVwVfG).<br />

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten<br />

unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender<br />

Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben),<br />

ist ein Unterzeichner mit seinem Namen, Beruf und Anschrift<br />

als Vertreter der übrigen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen,<br />

soweit er nicht von Ihnen als Bevollmächtigter bestellt<br />

ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Diese Angaben<br />

müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift<br />

versehenen Seite enthalten sein (vgl. Art.17 Abs. 2 BayVwVfG).<br />

Sollte eine mündliche Verhandlung notwendig werden, wird<br />

hierzu gesondert geladen.<br />

Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, bzw. deren<br />

Vertreter oder Bevollmächtigte werden von dem Erörterungstermin<br />

gesondert benachrichtigt. Falls mehr als 50 Benachrichtigungen<br />

vorzunehmen sind, können diejenigen, die Einwendungen<br />

erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch<br />

öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden.<br />

Bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin kann<br />

auch ohne ihn verhandelt werden.<br />

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen<br />

ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen<br />

Titeln beruhen (Art. 73 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).<br />

Verspätet eingegangene Einwendungen werden demnach<br />

nicht mehr berücksichtigt.<br />

Durch Einsichtnahme in die Unterlagen, durch Erhebung von<br />

Einwendungen und durch Teilnahme am Erörterungstermin<br />

entstehende Aufwendungen werden nicht erstattet.<br />

Die Zustellung der Entscheidung im wasserrechtlichen Bescheid<br />

kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden,<br />

wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.<br />

Gemeinde Diespeck<br />

Helmut Roch, 1. Bürgermeister<br />

Diespecker Ferienprogramm 2010<br />

Es geht wieder los!!<br />

Das Diespecker Ferienprogramm 2010 startet am Samstag,<br />

den 24.07.2010 und endet am Samstag, den 11.9.2010. Ihr<br />

seid alle herzlich eingeladen, schöne erlebnisreiche Stunden<br />

zu verbringen. Wir wünschen Euch und Euren Eltern schöne<br />

und erholsame Sommerwochen.<br />

Viel Spaß und viel Vergnügen beim Ferienprogramm 2010<br />

Gemeinde Diespeck<br />

Ferienprogramm 2010<br />

NEU NEU NEU !<br />

Liebe Kinder, liebe Eltern. Erlebt mit uns eine aufregende Fackelwanderung<br />

durch Diespeck. Wir beginnen unsere gemeinsame<br />

Tour am Festplatz. Der Weg führt uns dann am „Alten<br />

Sportplatz“ vorbei, im Mondlicht entlang des Waldes bis wir<br />

schlussendlich unser Ziel, die Feuerstelle unterhalb des Judenfriedhofs,<br />

erreichen. Die brennenden Fackeln sorgen während<br />

der ganzen Wanderung für eine besondere Atmosphäre.<br />

Am Zielpunkt angelangt, erwarten Euch ein tolles Lagerfeuer,<br />

eine mystische Geschichte und leckere Snacks, die Ihr über<br />

dem Feuer grillen könnt. Wir freuen uns auf Euer Kommen und<br />

einen aufregenden Abend.<br />

Termin: 20. August 2010<br />

Treffpunkt: 20.30 Uhr am Festplatz in Diespeck<br />

Teilnehmerzahl: 50 Kinder<br />

Alterseinschränkung: Kinder unter 10 Jahren dürfen nur in<br />

Begleitung Ihrer Eltern teilnehmen!<br />

Veranstalter: CSU Ortsverband Diespeck<br />

Anmeldung ab sofort bei der Gemeinde Diespeck möglich!<br />

Ferienprogramm 2010<br />

Achtung Terminänderung!!<br />

Die Veranstaltung Kräuterpolizei (Nr. 29) am Donnerstag, den<br />

9. September 2010 muss aus Organisatorischen Gründen auf<br />

Samstag, den 11. September 2010 verschoben werden. Wir<br />

bitten um Beachtung und Verständnis.<br />

Gemeinde Diespeck<br />

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