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Haus Schaeben A. Moras & Comp. - Geschichtsbüro Reder ...

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Der Parfümeur<br />

Eugène Rimmel.<br />

75 jahre haus schaeben und 175 jahre a. moras comp.<br />

Made in Germany: Fälschung oder Qualitätsprodukt?<br />

1870 hatte sich der berühmte französisch-englische Parfümeur Eugène<br />

Rimmel in seinem »Buch des Parfüms« abfällig über die deutschen Produkte<br />

geäußert. Er schrieb, dass man die bedeutendsten Hersteller für<br />

Parfümerien in Paris und Lon- don fände – bis auf die Ausnahme<br />

des Kölnisch Wassers kämen die in<br />

aller Welt anerkannten Marken aus diesen beiden<br />

Städten. Zwar gäbe es auch in Deutschland,<br />

Russland, Spanien und in den USA Parfümhersteller,<br />

aber diese be- gnügten sich bis jetzt<br />

damit, alltägliche Dinge herzustellen – und sie<br />

schämten sich nicht, die Eti- ketten der französisc<br />

h en und englischen Par- fümeure wörtlich zu kopieren,<br />

um ihren Produkten einen höheren Wert zu verleihen. Vor<br />

allen Dingen die deutschen Fabrikanten hätten ausländische Märkte mit<br />

ihren Fälschungen vergiftet, wetterte Rimmel, aber die neuen Handelsverträge,<br />

die harte Strafen für dieses Delikt androhten, hätten diesem unseligen<br />

Kommerz größtenteils ein Ende gesetzt.<br />

Mit dem Haarwasser »Philocome« besaß A. <strong>Moras</strong> & <strong>Comp</strong>. eine etablierte<br />

Marke, die in Friseursalons im ganzen Kaiserreich zu finden war. Die<br />

männlichen Kunden suchten den »Adonisateur« auf, so wurde ein Barbier,<br />

der mit Haarwässern handelte, in einer Karikatur genannt. Der Friseur war<br />

also der Schönheitskünstler, der einen Mann in einen Adonis verwandeln<br />

konnte.<br />

Export: Qualitätskontrolle in der Schweiz<br />

In den 1870er Jahren versuchte A. <strong>Moras</strong> & <strong>Comp</strong>., den Verkauf von Haarwasser<br />

und Parfüm über die deutschen Grenzen hinaus auszuweiten. Unter anderem wollte<br />

die Firma in der Schweiz Fuß fassen – ein kompliziertes Unterfangen, wie sich bald<br />

herausstellte, denn die Produkte mussten den Anforderungen der einzelnen Kantone<br />

Genüge tun. Da zeigte sich, dass Schönheit nicht mehr nur Kunst bedeutete, sondern<br />

auch Wissenschaft.<br />

V. a.moras & comp. unter leitung der witwe (1863 – 1904)<br />

Zum Beispiel forderte die Sanitätskommission des Kantons Luzern am 10. Mai<br />

1874: »Jeder Fabrikant oder Verkäufer eines Geheimmittels, welcher die Erlaubniß<br />

zum Annonciren oder Verkauf im hiesigen Kanton begehrt, ist gehalten, der kantonschen<br />

Sanitätsbehörde zu übermitteln: a. Die Annonce, wie es sie gehalten wißen<br />

möchte, nebst Angabe des Preises, wie das Mittel im Detail verkauft wird; b. das Recept;<br />

c. eine zum Untersuch hinreichende Portion des Fabrikats.« Rezept und Fabrikat<br />

wurden dann einem amtlich vereidigten Chemiker zur Überprüfung übergeben. Das<br />

Rezept verblieb in den Händen der Sanitätsbehörde, allerdings wurde »die Geheimhaltung<br />

dem Gesuchsteller amtlich zugesichert«. Für das Gutachten musste der Antragsteller<br />

eine Vorauszahlung bei der Sanitätsbehörde »deponieren«. Ein etwaiger<br />

Überschuss wurde »bei Mittheilung der Erkenntniß retourniert«.<br />

So fortschrittlich wie die Schweizer Behörden war man im Deutschen Reich noch<br />

nicht. Qualitätskontrollen waren nicht vorgesehen. Darum erregte der Apotheker Eduard<br />

Hahn 1879 großes Aufsehen, als er in seinem Buch »Die wichtigsten der bis jetzt<br />

bekannten Geheimmittel und Specialitäten mit Angabe ihrer Zusammensetzung und<br />

ihres Wertes« offenlegte. Hahn hatte mehr als hundert kosmetische Artikel überprüft<br />

und festgestellt, dass so manche der geheimnisvollen Schönheitsmittel nur aus den<br />

<strong>Haus</strong>haltswaren Weingeist, Magnesia und Weinessig bestanden.<br />

Informationen über<br />

Neuheiten im Katalog<br />

der Paris-Chicago-<br />

Exhibition 1893.<br />

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