INVEP-Prospekt 2009.05
INVEP-Prospekt 2009.05
INVEP-Prospekt 2009.05
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Beleg- und Forderungserfassung in<br />
Sekunden mit Schnellprüfmakros.<br />
<strong>INVEP</strong> ist in der Lage zu jeder Anmelde-<br />
nummer, die natürlich juristisch korrekt au-<br />
tomatisch vergeben wird, beliebig viele<br />
Forderungen zu erfassen. Jede Forderung<br />
wird mit Schnellprüfbuttons in Sekunden<br />
erfasst. Sie kann beliebig häufig geprüft<br />
werden, um alle in der Realität vor-<br />
kommenden Formen von Bestreitungen,<br />
Feststellungen und Rücknahmen ab-<br />
zubilden.<br />
<strong>INVEP</strong>-Online: Das Gläubiger Info-<br />
System im Internet<br />
Das Online-Modul von <strong>INVEP</strong> bietet<br />
Ihnen und den Gläubigern nicht nur die<br />
Möglichkeit, von jedem beliebigen Ort der<br />
Welt aus auf die Daten Ihrer Wahl zuzu-<br />
greifen, sondern garantiert auch noch<br />
einen überaus sicheren Datentransfer.<br />
Dieser wird durch eine Zugangskontrolle<br />
und eine spezielle Datenverschlüsselung<br />
gewährleistet. Die personenbezogenen<br />
Daten Ihrer Klienten sind somit bestens<br />
geschützt.<br />
Jeder Anwender kann individuell<br />
wählen, ob Daten verschlüsselt oder<br />
unverschlüsselt übermittelt werden sollen.<br />
Im verschlüsselten Modus stellt die inter-<br />
nationale Zertifizierungsstelle „VeriSign“<br />
die Authentizität der Webseite sicher und<br />
verhindert somit, dass personenbezogene<br />
Daten auf dem Weg durch das Internet in<br />
falsche Hände gelangen. <strong>INVEP</strong>-Online ist<br />
damit derzeit das einzige Auskunftssystem<br />
auf dem Markt, das allen Anforderungen der<br />
Datenschutzgesetze Rechnung trägt.<br />
Das ist aber nur ein kleiner Teil des<br />
Online-Moduls von <strong>INVEP</strong>. Es bietet außer-<br />
dem umfangreiche Konfigurationsmöglich-<br />
keiten für die Gestaltung eines eigenen<br />
Internetauftritts, in die Sie auch Verfahrens-<br />
und Gläubigerdaten als Online-Service Ihrer<br />
Kanzlei einarbeiten können.<br />
Sie wünschen die Anpassung an<br />
bundeslandspezifische Standards? Kein<br />
Problem! DIAI-Anforderungen oder XJustiz-<br />
Standards sind jederzeit möglich.