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Leistungs- und Zahlungsbedingungen (pdf, 89 KB) - AMI Förder

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<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zahlungsbedingungen</strong>oder Ges<strong>und</strong>heitsschäden, wegen Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Beschaffenheit oder beifahrlässigen erheblichen Pflichtverletzungen.Im Falle der einfachen Fahrlässigkeit ist die Haftung von <strong>AMI</strong> unbeschadet des v. g. Regelungen auf den vorhersehbaren<strong>und</strong> typischen Schaden begrenzt. Änderungen der Beweislast sind mit den vorgenannten Regelungennicht verb<strong>und</strong>en. Soweit die Haftung von <strong>AMI</strong> ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönlicheHaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter <strong>und</strong> Erfüllungsgehilfen von <strong>AMI</strong>.10. EigentumsvorbehaltBis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich Saldoforderungen aus Kontokorrent), die <strong>AMI</strong> aus jedemRechtsgr<strong>und</strong> gegen den K<strong>und</strong>en jetzt oder zukünftig zustehen, werden die folgenden Sicherheiten gewährt, die aufVerlangen nach Wahl von <strong>AMI</strong> freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20 %übersteigt.Der <strong>Leistungs</strong>gegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgeltes <strong>und</strong> sämtlicher Nebenforderungenim Eigentum von <strong>AMI</strong>. Der K<strong>und</strong>e darf den <strong>Leistungs</strong>gegenstand bis zu diesem Zeitpunkt weder verpfänden nochsonst belasten. Insbesondere versichert der K<strong>und</strong>e, dass er den <strong>Leistungs</strong>gegenstand weder im Rahmen einesLeasingverhältnisses, noch in anderer Form an Dritte, sei es auch nur zur Sicherheit, ohne schriftliche Zustimmungvon <strong>AMI</strong> übereignet. <strong>AMI</strong> darf verlangen, dass der <strong>Leistungs</strong>gegenstand als ihr Eigentum gekennzeichnet wird.Der K<strong>und</strong>e darf die noch im Eigentum von <strong>AMI</strong> befindlichen <strong>Leistungs</strong>gegenstände nur mit schriftlicherGenehmigung von <strong>AMI</strong> verändern, deren Standort wechseln oder Dritten überlassen.Bei dem Zugriff Dritter (z. B. auch Immobiliarpfändung) ist der K<strong>und</strong>e verpflichtet, auf das Eigentum von <strong>AMI</strong> hinzuweisen<strong>und</strong> <strong>AMI</strong> sofort Mitteilung zu machen. Die Kosten für die Abwehr dieses Zugriffs trägt der K<strong>und</strong>e.Der K<strong>und</strong>e ist verpflichtet, den <strong>Leistungs</strong>gegenstand pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diesenauf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- <strong>und</strong> Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. DerK<strong>und</strong>e tritt im Voraus Zahlung der Versicherung im Versicherungsfall an <strong>AMI</strong> ab. Sofern Wartungs- <strong>und</strong> Inspektionsarbeitenerforderlich sind, muss der K<strong>und</strong>e sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.Der K<strong>und</strong>e darf den <strong>Leistungs</strong>gegenstand bis zum Eigentumsübergang auf ihn mit einem Gr<strong>und</strong>stück oder miteinem Gebäude nur zu einem vorübergehenden Zweck, mit einer anderen Sache nicht zu einer einheitlichen Sacheverbinden.Wird eine Sache <strong>AMI</strong> zur Reparatur übergeben, so sind K<strong>und</strong>e <strong>und</strong> <strong>AMI</strong> darüber einig, dass <strong>AMI</strong> wegen desWerklohnes ein vertragliches Pfandrecht an der Sache zustehen soll. Der K<strong>und</strong>e versichert, Eigentümer der Sachezu sein.Der K<strong>und</strong>e teilt vor Vertragsabschluss mit, ob er den <strong>Leistungs</strong>gegenstand oder ein Folgeprodukt im regelmäßigenGeschäftsverkehr veräußern will. Der K<strong>und</strong>e tritt hiermit im Vorhinein sämtliche Forderungen aus demVeräußerungsgeschäft gegenüber dem Erwerber an <strong>AMI</strong> ab. Der K<strong>und</strong>e wird auch seinerseits nur den<strong>Leistungs</strong>gegenstand oder deren Folgeprodukt unter Eigentumsvorbehalt abgeben (verlängerterEigentumsvorbehalt).11. ZahlungDie Zahlung ist sofort fällig, die Beträge sind ohne Abzug wie folgt zu zahlen:1/3 des Preises nach Eingang der Auftragsbestätigung,1/3 vor Versendung der Ware, im Falle der Montage vor Montagebeginn,1/3 nach Erhalt der Ware bzw. Abschluss der Montage.Eine Aufrechnung <strong>und</strong>/oder eine Zurückbehaltung durch den K<strong>und</strong>en ist nur möglich, soweit es mit einerunbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung erfolgt. Zahlt der K<strong>und</strong>e bei Fälligkeit nicht, so kann <strong>AMI</strong>Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz beanspruchen. Davon unberührt sind die gesetzlichenAnsprüche wegen Verzugs.

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