13.07.2015 Aufrufe

Leistungs- und Zahlungsbedingungen (pdf, 89 KB) - AMI Förder

Leistungs- und Zahlungsbedingungen (pdf, 89 KB) - AMI Förder

Leistungs- und Zahlungsbedingungen (pdf, 89 KB) - AMI Förder

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zahlungsbedingungen</strong>7. MängelDie einzelnen Anlagen werden nach einem modularen System zusammengestellt. Sie sind daher austauschbar <strong>und</strong>können aus dem Objekt, in dem sie angebracht wurden, entfernt werden, ohne, dass das Objekt oder die Anlageoder der Förderer zerstört oder in seinem Wesen verändert wird.Geringfügige Abweichungen, z. B. in Farbe <strong>und</strong> Form, oder in sonstiger Weise, die nach der Verkehrsanschauungden Wert oder die Tauglichkeit des <strong>Leistungs</strong>gegenstandes nicht beeinträchtigen, sind kein Mangel. Kein Mangelsind insbesondere übliche Abnutzungserscheinungen von Verschleißteilen.Keine Mängel sind weiterhin Beeinträchtigungen aus unsachgemäßer oder ungeeigneter Verwendung, Arbeiten,die Dritte oder der K<strong>und</strong>e selbst an dem <strong>Leistungs</strong>gegenstand vorgenommen haben, natürliche Abnutzung, Folgenaus fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung - insbesondere übermäßige Beanspruchung -, ungeeigneteBetriebsmittel, Austauschwerkstoffen, Mängel oder Ungeeignetheit der von dem K<strong>und</strong>en bereitgestellten baulichenAnlage, chemische, elektro-chemische oder elektrische Einflüsse, soweit sie nicht auf ein Verschulden von <strong>AMI</strong>zurückzuführen sind.Der K<strong>und</strong>e verpflichtet sich auch, die Sache strikt nach der Betriebs- <strong>und</strong> Wartungsanleitung zu bedienen <strong>und</strong> zupflegen. Mangelansprüche bestehen nur dann, wenn der <strong>Leistungs</strong>gegenstand sachgemäß bedient <strong>und</strong> gewartetwurde (gemäß Wartungsplan) <strong>und</strong> eventuelle Änderungen der gelieferten Anlage innerhalb des Verjährungszeitraumesder Mängelansprüche nur mit schriftlicher Zustimmung von <strong>AMI</strong> durchgeführt wurden. Die Mängelansprüchebestehen weiterhin nur dann, wenn mit <strong>AMI</strong> ein Wartungsvertrag durchgeführt wurde <strong>und</strong> die Wartungen erfolgtsind, es sei denn der K<strong>und</strong>e kann darlegen <strong>und</strong> beweisen, dass eventuelle Mängel <strong>und</strong> Schäden selbst infolge einesWartungsvertrages nicht aufgetreten wären oder nicht erkannt worden wären <strong>und</strong> somit die Folgen von eventuellenMängeln die gleichen wären. Für die Lieferung/Montage gebrauchter Gegenstände wird keineMängelhaftung übernommen. Die Funktion der Anlage hängt wesentlich von einem Ineinandergreifen der Planung,Projektierung, dem Bau der Schaltschränke <strong>und</strong> der Montage vor Ort ab, wird eine dieser <strong>Leistungs</strong>phasen von einemDritten ausgeführt, so entfällt die Mangelhaftung für die Leistungen von <strong>AMI</strong>.Die sofortige Untersuchung <strong>und</strong> Rüge des <strong>Leistungs</strong>gegenstandes gemäß Ziffer 5 ist eine wesentlicheVerpflichtung des K<strong>und</strong>en. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware, im Falleder Montage zwei Wochen nach Einbau schriftlich anzuzeigen, ansonsten ist die Mängelhaftung ausgeschlossen.Sachmängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglichnach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Sofern ein insoweit beachtlicher Mangel vorliegt, ist <strong>AMI</strong> nach eigenerWahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung eines mangelfreien <strong>Leistungs</strong>gegenstandesberechtigt. Die Mangelbeseitigung ist frühestens dann fehlgeschlagen, wenn <strong>AMI</strong> zwei vergeblicheMangelbeseitigungsarbeiten vorgenommen hat. Im Falle der Mangelbeseitigung trägt <strong>AMI</strong> die Aufwendung nur biszur Höhe des Kaufpreises/Werklohn. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass der <strong>Leistungs</strong>gegenstand nacheinem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, hat <strong>AMI</strong> nicht zu übernehmen. <strong>AMI</strong> kann die Mangelbeseitigung/Nacherfüllungso lange verweigern, bis der K<strong>und</strong>e zumindest das Entgelt in Höhe des Wertes der bereitserfolgten Leistung bezahlt hat.Wegen evtl. Mängel darf unbeschadet anderer Regelungen in diesen Bestimmungen ein Zurückbehaltungsrecht allenfallsin Höhe der zweifachen Mangelbeseitigungskosten geltend gemacht werden. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüchebeträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.8. Montage, AbnahmeDer K<strong>und</strong>e hat <strong>AMI</strong> die notwendigen Lager- <strong>und</strong> Arbeitsplätze auf der Baustelle, die vorhandenen Zufahrtswegesowie ausreichend gesicherte Stromanschlüsse unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der K<strong>und</strong>e hat weiterhin zurMontage folgende Leistungen zu erbringen:Allgemeine Brandschutzmaßnahmen; die zur Projektrealisierung notwendigen Maurerarbeiten, Abbrucharbeiten,Beton- <strong>und</strong> Stahlbetonarbeiten; alle Leistungen die im Zusammenhang der Errichtung, Montage oder Demontageanderer Gebäudeteile <strong>und</strong> Einrichtung stehen; Stellung von Druckluft, Stellung von Kränen, Gabelstaplern <strong>und</strong>Hebebühnen; primäre Stromversorgung der Schaltschränke; Beleuchtungseinrichtung; Entsorgung vonVerpackungsmaterial <strong>und</strong> Hilfsstoffen; Abfallcontainer (auch zur Entsorgung von Baustoffen); Erstellung aller nicht

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!