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Leistungs- und Zahlungsbedingungen (pdf, 89 KB) - AMI Förder

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<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zahlungsbedingungen</strong>4. Genehmigung <strong>und</strong> Planungen, Eignung, Mitwirkung des K<strong>und</strong>enDer K<strong>und</strong>e bewirkt die erforderlichen Genehmigungen, sie liegen in seinem Verantwortungsbereich. Er istverpflichtet, den vorgelegten Ausführungs- <strong>und</strong> Montageplan genau zu überprüfen <strong>und</strong> evtl. Bedenkenanzumelden. Er stellt alle für eine evtl. Montage erforderlichen Unterlagen (z. B. Zeichnungen, Skizzen) rechtzeitigvor der Anlieferung zur Verfügung. Nachträglich gelieferte Unterlagen berechtigen <strong>AMI</strong>, sich folgenlos von demVertrag loszusagen, es sei denn, diese Unterlagen berühren die <strong>Leistungs</strong>verpflichtung von <strong>AMI</strong> nicht oder nurunwesentlich. <strong>AMI</strong> kann nach eigenem Ermessen anstatt dessen die Zahlung der dadurch hervorgerufenenzusätzlichen Kosten verlangen.Darstellungen <strong>und</strong> Beschreibungen in Werbebroschüren/Internetauftritten stellen keine Zusicherungen vonEigenschaften dar. Es obliegt dem K<strong>und</strong>en, die Anforderungen an den <strong>Leistungs</strong>gegenstand darzulegen <strong>und</strong> zubeschreiben, damit <strong>AMI</strong> die Eignung prüfen kann. Er teilt weiterhin alle Umstände mit, die für eine Risikobeurteilungnotwendig sind, insbesondere die beabsichtigte Verwendung unter Risikogesichtspunkten, ebenso allevorhersehbaren Fehlanwendungen.5. Lieferung, PrüfungspflichtenDie Lieferfristen sind stets als annähernd zu betrachten, selbst wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vermerkt ist.Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des K<strong>und</strong>en voraus. Wünscht der K<strong>und</strong>eÄnderungen des <strong>Leistungs</strong>umfangs oder der Montage, die von dem von <strong>AMI</strong> bestätigten Vertragstext oder vomAusführungsplan abweichen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend dem erforderlichen Arbeitsaufwand.Lieferverzögerungen aufgr<strong>und</strong> höherer Gewalt <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> von Ereignissen, die die Lieferung wesentlicherschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Betriebsstörung, Streik, Aussperrung,Energieversorgungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen, Verkehrsstörungen <strong>und</strong> dergleichen, auch wennsie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat <strong>AMI</strong> auch bei verbindlich vereinbarten Lieferfristen<strong>und</strong> Lieferterminen nicht zu vertreten. <strong>AMI</strong> ist in diesem Fall berechtigt, die Lieferung um die Dauer derBehinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teilsganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Auf die genannten Umstände kann <strong>AMI</strong> sich nur berufen, wennder K<strong>und</strong>e unverzüglich benachrichtigt <strong>und</strong> die für den noch nicht erfüllten Teil erbrachten Gegenleistungen demK<strong>und</strong>en unverzüglich erstattetKommt <strong>AMI</strong> mit der Lieferung in Verzug, so stehen dem K<strong>und</strong>en deswegen Schadensersatzansprüche nur dannzu, wenn er eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt hat.Weitere Ansprüche wegen Verzugs bestehen nicht. Die Haftungshöchstsumme von <strong>AMI</strong> für alle Ansprüche wirdauf 25 % der Vertragssumme festgelegt. Ersatz für entgangenen Gewinn wird nicht geleistet. Teillieferungen sindzulässig <strong>und</strong> zu bezahlen.Nach Übergabe der Sache oder Montage hat der K<strong>und</strong>e die Ware oder das Werk einschl. Dokumentation sofortauf Vertragsgemäßheit, Gebrauchstauglichkeit <strong>und</strong> Mängelfreiheit zu überprüfen. Er hat einen Probelaufdurchzuführen, bei dem alle erwarteten Anforderungen an die Ware/Werk geprüft werden (Belastbarkeit,<strong>Leistungs</strong>fähigkeit u. dgl. m.). Binnen 12 Werktagen ab Lieferung der Ware/Übergabe des Werkes gilt diese alsvorbehaltlos mangelfrei genehmigt, es sei denn, die Prüfung oder der Probelauf haben Mängel zu Tage gefördert<strong>und</strong> diese wurden innerhalb einer Frist von 12 Werktagen ab Lieferung der Ware/Übergabe des Werkes schriftlichangezeigt. Alle diese Rügen sind unmittelbar an die Geschäftsleitung (Geschäftsführer/Prokurist) <strong>und</strong> nicht anVertreter zu richten. Zur v. g. Prüfungspflicht gehört auch die Kontrolle, ob die Maschine in der Verwendung denSicherheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie gerecht wird.6. GefahrübergangMit der Übergabe der Kaufsache an die den Transport ausführende Person geht die Gefahr auf den K<strong>und</strong>en über.Dies gilt auch für den Fall, dass <strong>AMI</strong> gemäß separater Vereinbarung die Versendungskosten übernimmt.Transportschäden sind sofort auf dem Lieferschein zu vermerken <strong>und</strong> bei dem Versandunternehmen (Spedition,Fuhrunternehmen usw.) zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen durch die zuständigen Stellen feststellen zulassen. Bei Montage gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilungüber die Fertigstellung der Leistung. Hat der K<strong>und</strong>e die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzunggenommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Nutzung als erfolgt.

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