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Leistungs- und Zahlungsbedingungen (pdf, 89 KB) - AMI Förder

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<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zahlungsbedingungen</strong>1. Vertragsgr<strong>und</strong>lagenFür das Vertragsverhältnis, sowie für vorvertragliche <strong>und</strong> nachvertragliche Rechte <strong>und</strong> Pflichten gelten folgendeRegelungen, bei Abweichungen in der angegebenen Reihenfolge:a) Der vorstehende Vertragstext als Individualvereinbarung,b) die nachfolgenden <strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zahlungsbedingungen</strong>; Angebote, Verkäufe, Werklieferungen,Werkleistungen <strong>und</strong> alle sonstigen Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Gr<strong>und</strong>lage der nachstehendenBedingungen, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich darauf Bezug genommen wird; denGeschäftsbedingungen des K<strong>und</strong>en wird widersprochen, es sei denn, <strong>AMI</strong> stimmt ihrer Geltung schriftlich zu.Geschäftsbedingungen des K<strong>und</strong>en gelten auch dann nicht, wenn <strong>AMI</strong> in Kenntnis dieser die Lieferung vorbehaltlosausführt ohne erneut zu widersprechen,c) der verbindliche Aufstellungsplan,d) die gesetzlichen Bestimmungen der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland, mit Ausnahme der Vorschriften, die auf einanderes nationales Recht verweisen.Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.2. Angebote <strong>und</strong> Vertragsschluss, Umfang der LieferungDie Angebote von <strong>AMI</strong> sind freibleibend. Zeichnungen, Maße, Gewichte <strong>und</strong> sonstige <strong>Leistungs</strong>daten sind dahernur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Eine durch einen Vertreter getroffeneAbmachung ist nur dann wirksam, wenn sie schriftlich durch einen der Geschäftsführer oder Prokuristen oder denvon der Geschäftsleitung benannten Projektleiter von <strong>AMI</strong> bestätigt wird. Die übrigen Angestellten von <strong>AMI</strong> sindnicht befugt, mündliche Abreden zu treffen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages <strong>und</strong> der schriftlichenBestätigung durch die vorgenannten Personen hinausgehen.Angebote, Zeichnungen <strong>und</strong> alle die Leistungen beschreibenden Unterlagen genießen im Verhältnis zum K<strong>und</strong>enUrheberschutz. Das Eigentum verbleibt bei <strong>AMI</strong>. Der K<strong>und</strong>e wird diese Angaben Dritten, außer mit Zustimmungvon <strong>AMI</strong> nicht zugänglich machen. Die Weitergabe, insbesondere an Mitbewerber, ist ausgeschlossen.An Datenverarbeitungsprogrammen hat der K<strong>und</strong>e das Recht zur Nutzung mit den vereinbarten <strong>Leistungs</strong>merkmalenin unveränderter Form auf den festgelegten Geräten. Kopien hiervon können nicht beansprucht werden, essei denn, das ist ausdrücklich vereinbart.Technische Änderungen, die sich während der Ausführungsplanung auf Gr<strong>und</strong> der technischen Entwicklungen alsmöglich oder notwendig herausstellten, bleiben <strong>AMI</strong> vorbehalten, soweit hierdurch die vertraglich vereinbartenLeistungen der Gesamtanlage nicht eingeschränkt werden.3. PreiseDie Verkaufspreise gelten ohne Verpackungskosten, Versandkosten <strong>und</strong> eine auf Wunsch des K<strong>und</strong>enabzuschließende Versicherung. Die angebotenen <strong>und</strong>/oder vereinbarten Preise gelten für eine Dauer von sechsMonaten ab Angebotsstellung bzw. Vertragsschluss. Sollte die Leistung bis dahin nicht bewirkt worden sein, weil<strong>Leistungs</strong>hindernisse aus der Sphäre des K<strong>und</strong>en bestehen, so erhöht sich der Preis um 5 %.Ändern sich später als sechs Monate nach Vertragsabschluss Abgaben oder andere Fremdkosten, die im vereinbartenPreis enthalten sind, oder entstehen sie neu, so ist <strong>AMI</strong> im entsprechenden Umfang unbeschadet der vorgenanntenRegelung zu einer Preisänderung berechtigt.


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zahlungsbedingungen</strong>4. Genehmigung <strong>und</strong> Planungen, Eignung, Mitwirkung des K<strong>und</strong>enDer K<strong>und</strong>e bewirkt die erforderlichen Genehmigungen, sie liegen in seinem Verantwortungsbereich. Er istverpflichtet, den vorgelegten Ausführungs- <strong>und</strong> Montageplan genau zu überprüfen <strong>und</strong> evtl. Bedenkenanzumelden. Er stellt alle für eine evtl. Montage erforderlichen Unterlagen (z. B. Zeichnungen, Skizzen) rechtzeitigvor der Anlieferung zur Verfügung. Nachträglich gelieferte Unterlagen berechtigen <strong>AMI</strong>, sich folgenlos von demVertrag loszusagen, es sei denn, diese Unterlagen berühren die <strong>Leistungs</strong>verpflichtung von <strong>AMI</strong> nicht oder nurunwesentlich. <strong>AMI</strong> kann nach eigenem Ermessen anstatt dessen die Zahlung der dadurch hervorgerufenenzusätzlichen Kosten verlangen.Darstellungen <strong>und</strong> Beschreibungen in Werbebroschüren/Internetauftritten stellen keine Zusicherungen vonEigenschaften dar. Es obliegt dem K<strong>und</strong>en, die Anforderungen an den <strong>Leistungs</strong>gegenstand darzulegen <strong>und</strong> zubeschreiben, damit <strong>AMI</strong> die Eignung prüfen kann. Er teilt weiterhin alle Umstände mit, die für eine Risikobeurteilungnotwendig sind, insbesondere die beabsichtigte Verwendung unter Risikogesichtspunkten, ebenso allevorhersehbaren Fehlanwendungen.5. Lieferung, PrüfungspflichtenDie Lieferfristen sind stets als annähernd zu betrachten, selbst wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vermerkt ist.Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des K<strong>und</strong>en voraus. Wünscht der K<strong>und</strong>eÄnderungen des <strong>Leistungs</strong>umfangs oder der Montage, die von dem von <strong>AMI</strong> bestätigten Vertragstext oder vomAusführungsplan abweichen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend dem erforderlichen Arbeitsaufwand.Lieferverzögerungen aufgr<strong>und</strong> höherer Gewalt <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> von Ereignissen, die die Lieferung wesentlicherschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Betriebsstörung, Streik, Aussperrung,Energieversorgungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen, Verkehrsstörungen <strong>und</strong> dergleichen, auch wennsie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat <strong>AMI</strong> auch bei verbindlich vereinbarten Lieferfristen<strong>und</strong> Lieferterminen nicht zu vertreten. <strong>AMI</strong> ist in diesem Fall berechtigt, die Lieferung um die Dauer derBehinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teilsganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Auf die genannten Umstände kann <strong>AMI</strong> sich nur berufen, wennder K<strong>und</strong>e unverzüglich benachrichtigt <strong>und</strong> die für den noch nicht erfüllten Teil erbrachten Gegenleistungen demK<strong>und</strong>en unverzüglich erstattetKommt <strong>AMI</strong> mit der Lieferung in Verzug, so stehen dem K<strong>und</strong>en deswegen Schadensersatzansprüche nur dannzu, wenn er eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt hat.Weitere Ansprüche wegen Verzugs bestehen nicht. Die Haftungshöchstsumme von <strong>AMI</strong> für alle Ansprüche wirdauf 25 % der Vertragssumme festgelegt. Ersatz für entgangenen Gewinn wird nicht geleistet. Teillieferungen sindzulässig <strong>und</strong> zu bezahlen.Nach Übergabe der Sache oder Montage hat der K<strong>und</strong>e die Ware oder das Werk einschl. Dokumentation sofortauf Vertragsgemäßheit, Gebrauchstauglichkeit <strong>und</strong> Mängelfreiheit zu überprüfen. Er hat einen Probelaufdurchzuführen, bei dem alle erwarteten Anforderungen an die Ware/Werk geprüft werden (Belastbarkeit,<strong>Leistungs</strong>fähigkeit u. dgl. m.). Binnen 12 Werktagen ab Lieferung der Ware/Übergabe des Werkes gilt diese alsvorbehaltlos mangelfrei genehmigt, es sei denn, die Prüfung oder der Probelauf haben Mängel zu Tage gefördert<strong>und</strong> diese wurden innerhalb einer Frist von 12 Werktagen ab Lieferung der Ware/Übergabe des Werkes schriftlichangezeigt. Alle diese Rügen sind unmittelbar an die Geschäftsleitung (Geschäftsführer/Prokurist) <strong>und</strong> nicht anVertreter zu richten. Zur v. g. Prüfungspflicht gehört auch die Kontrolle, ob die Maschine in der Verwendung denSicherheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie gerecht wird.6. GefahrübergangMit der Übergabe der Kaufsache an die den Transport ausführende Person geht die Gefahr auf den K<strong>und</strong>en über.Dies gilt auch für den Fall, dass <strong>AMI</strong> gemäß separater Vereinbarung die Versendungskosten übernimmt.Transportschäden sind sofort auf dem Lieferschein zu vermerken <strong>und</strong> bei dem Versandunternehmen (Spedition,Fuhrunternehmen usw.) zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen durch die zuständigen Stellen feststellen zulassen. Bei Montage gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilungüber die Fertigstellung der Leistung. Hat der K<strong>und</strong>e die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzunggenommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Nutzung als erfolgt.


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zahlungsbedingungen</strong>7. MängelDie einzelnen Anlagen werden nach einem modularen System zusammengestellt. Sie sind daher austauschbar <strong>und</strong>können aus dem Objekt, in dem sie angebracht wurden, entfernt werden, ohne, dass das Objekt oder die Anlageoder der Förderer zerstört oder in seinem Wesen verändert wird.Geringfügige Abweichungen, z. B. in Farbe <strong>und</strong> Form, oder in sonstiger Weise, die nach der Verkehrsanschauungden Wert oder die Tauglichkeit des <strong>Leistungs</strong>gegenstandes nicht beeinträchtigen, sind kein Mangel. Kein Mangelsind insbesondere übliche Abnutzungserscheinungen von Verschleißteilen.Keine Mängel sind weiterhin Beeinträchtigungen aus unsachgemäßer oder ungeeigneter Verwendung, Arbeiten,die Dritte oder der K<strong>und</strong>e selbst an dem <strong>Leistungs</strong>gegenstand vorgenommen haben, natürliche Abnutzung, Folgenaus fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung - insbesondere übermäßige Beanspruchung -, ungeeigneteBetriebsmittel, Austauschwerkstoffen, Mängel oder Ungeeignetheit der von dem K<strong>und</strong>en bereitgestellten baulichenAnlage, chemische, elektro-chemische oder elektrische Einflüsse, soweit sie nicht auf ein Verschulden von <strong>AMI</strong>zurückzuführen sind.Der K<strong>und</strong>e verpflichtet sich auch, die Sache strikt nach der Betriebs- <strong>und</strong> Wartungsanleitung zu bedienen <strong>und</strong> zupflegen. Mangelansprüche bestehen nur dann, wenn der <strong>Leistungs</strong>gegenstand sachgemäß bedient <strong>und</strong> gewartetwurde (gemäß Wartungsplan) <strong>und</strong> eventuelle Änderungen der gelieferten Anlage innerhalb des Verjährungszeitraumesder Mängelansprüche nur mit schriftlicher Zustimmung von <strong>AMI</strong> durchgeführt wurden. Die Mängelansprüchebestehen weiterhin nur dann, wenn mit <strong>AMI</strong> ein Wartungsvertrag durchgeführt wurde <strong>und</strong> die Wartungen erfolgtsind, es sei denn der K<strong>und</strong>e kann darlegen <strong>und</strong> beweisen, dass eventuelle Mängel <strong>und</strong> Schäden selbst infolge einesWartungsvertrages nicht aufgetreten wären oder nicht erkannt worden wären <strong>und</strong> somit die Folgen von eventuellenMängeln die gleichen wären. Für die Lieferung/Montage gebrauchter Gegenstände wird keineMängelhaftung übernommen. Die Funktion der Anlage hängt wesentlich von einem Ineinandergreifen der Planung,Projektierung, dem Bau der Schaltschränke <strong>und</strong> der Montage vor Ort ab, wird eine dieser <strong>Leistungs</strong>phasen von einemDritten ausgeführt, so entfällt die Mangelhaftung für die Leistungen von <strong>AMI</strong>.Die sofortige Untersuchung <strong>und</strong> Rüge des <strong>Leistungs</strong>gegenstandes gemäß Ziffer 5 ist eine wesentlicheVerpflichtung des K<strong>und</strong>en. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware, im Falleder Montage zwei Wochen nach Einbau schriftlich anzuzeigen, ansonsten ist die Mängelhaftung ausgeschlossen.Sachmängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglichnach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Sofern ein insoweit beachtlicher Mangel vorliegt, ist <strong>AMI</strong> nach eigenerWahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung eines mangelfreien <strong>Leistungs</strong>gegenstandesberechtigt. Die Mangelbeseitigung ist frühestens dann fehlgeschlagen, wenn <strong>AMI</strong> zwei vergeblicheMangelbeseitigungsarbeiten vorgenommen hat. Im Falle der Mangelbeseitigung trägt <strong>AMI</strong> die Aufwendung nur biszur Höhe des Kaufpreises/Werklohn. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass der <strong>Leistungs</strong>gegenstand nacheinem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, hat <strong>AMI</strong> nicht zu übernehmen. <strong>AMI</strong> kann die Mangelbeseitigung/Nacherfüllungso lange verweigern, bis der K<strong>und</strong>e zumindest das Entgelt in Höhe des Wertes der bereitserfolgten Leistung bezahlt hat.Wegen evtl. Mängel darf unbeschadet anderer Regelungen in diesen Bestimmungen ein Zurückbehaltungsrecht allenfallsin Höhe der zweifachen Mangelbeseitigungskosten geltend gemacht werden. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüchebeträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.8. Montage, AbnahmeDer K<strong>und</strong>e hat <strong>AMI</strong> die notwendigen Lager- <strong>und</strong> Arbeitsplätze auf der Baustelle, die vorhandenen Zufahrtswegesowie ausreichend gesicherte Stromanschlüsse unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der K<strong>und</strong>e hat weiterhin zurMontage folgende Leistungen zu erbringen:Allgemeine Brandschutzmaßnahmen; die zur Projektrealisierung notwendigen Maurerarbeiten, Abbrucharbeiten,Beton- <strong>und</strong> Stahlbetonarbeiten; alle Leistungen die im Zusammenhang der Errichtung, Montage oder Demontageanderer Gebäudeteile <strong>und</strong> Einrichtung stehen; Stellung von Druckluft, Stellung von Kränen, Gabelstaplern <strong>und</strong>Hebebühnen; primäre Stromversorgung der Schaltschränke; Beleuchtungseinrichtung; Entsorgung vonVerpackungsmaterial <strong>und</strong> Hilfsstoffen; Abfallcontainer (auch zur Entsorgung von Baustoffen); Erstellung aller nicht


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zahlungsbedingungen</strong>ausdrücklich genannter Abschrankungen, Verkleidungen, Zugangstüren, Zäune <strong>und</strong> sonstige Sicherungseinrichtungen;zeitgerechte <strong>und</strong> gelungene Koordinierung der vom K<strong>und</strong>en zu stellenden Leistung <strong>und</strong> Lieferung; zurVerfügungstellung entsprechender Betriebsmittel sowie Personal im erforderlichem Umfang zur Abnahme;Unterkunftsräume für das Montage- <strong>und</strong> Inbetriebnahmepersonal; Gewährleistung diebstahlsicherer Lagerung derMaterialien von <strong>AMI</strong>; abgeschlossener, normal temperierter, geräumter <strong>und</strong> frei von anderen BaugruppenAufstellungsort; freie Zufahrt zum Aufstellungsort; erforderliche Tragfähigkeit des Bodens <strong>und</strong> dessen Befahrbarkeitmit Hebebühnen <strong>und</strong> Stapler. Ein abgeschlossener, normal temperierter geräumter <strong>und</strong> frei von anderen Baugruppenvorhandener Aufstellungsort.Verzögerungen während der Montage, die nicht von <strong>AMI</strong> zu vertreten sind, können zu Mehrkosten führen <strong>und</strong>werden nach Montageende gesondert in Rechnung gestellt. Sofern eine Verschmutzung der Anlage während derMontage durch andere Gewerke verursacht wird, ist die Reinigung der Anlage vom K<strong>und</strong>en zu übernehmen.Auf Verlangen von <strong>AMI</strong> bestätigt der K<strong>und</strong>e die Abnahme <strong>und</strong> die Entgegennahme der technischen Unterlagen,Konformitätserklärung <strong>und</strong> Betriebsanleitung.Im Rahmen der Montagearbeiten haftet <strong>AMI</strong> ausschließlich für die ordnungsgemäße Montage. Eine weitergehendeHaftung ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist oder Personenschädeneingetreten sind. Treten bei der Montage Mängel auf, so hat <strong>AMI</strong> das Recht auf Nacherfüllung. Nur in dringendenFällen der Gefährdung der Betriebssicherheit <strong>und</strong> zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei <strong>AMI</strong> sofortzu verständigen ist, oder wenn bei Verzug der Mangelbeseitigung, hat der K<strong>und</strong>e das Recht, den Mangel selbstoder durch Dritte beseitigen zu lassen <strong>und</strong> Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.<strong>AMI</strong> haftet nicht für Schäden oder Mängel im Rahmen der Montagearbeiten, die auf ein Eingreifen des K<strong>und</strong>enoder Dritter zurückzuführen sind. Des Weiteren ist jede Haftung für Maßnahmen unserer Monteureausgeschlossen, die zusätzlich vom K<strong>und</strong>en verlangt werden <strong>und</strong> nicht zuvor abgesprochen <strong>und</strong> von <strong>AMI</strong>ausdrücklich autorisiert worden sind.Bei der Montage auftretende Schäden oder Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von einerWoche anzuzeigen. Gleiches gilt für versteckte Mängel oder Schäden ab dem Zeitpunkt der Entdeckung.Geschieht dies nicht, wird <strong>AMI</strong> von der Haftung frei.Für Arbeits-, Reise-, oder Wartezeit, sofern Letztere durch den K<strong>und</strong>en veranlasst ist, wird ein voller St<strong>und</strong>ensatzberechnet. Für die erste <strong>und</strong> zweite Überst<strong>und</strong>e wird pro Tag ein Zuschlag von 25 %, für die dritte <strong>und</strong> jedeweitere Überst<strong>und</strong>e wird pro Tag ein Zuschlag von 50 % erhoben (Basis ist der 8 St<strong>und</strong>en Tag). Arbeiten anSamstagen werden mit einem Zuschlag von 25 %, Arbeiten an Sonntagen mit einem Zuschlag von 50 % <strong>und</strong>Arbeiten an Feiertagen mit einem Zuschlag von 100 % berechnet. Darüber hinaus ist eine Auslösung für denMonteur zu leisten, sofern vertraglich nichts anderes geregelt ist. Die vom K<strong>und</strong>en zu vergütende Arbeitszeit desMonteurs beginnt mit dem Antritt der Reise zum K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> endet mit der Rückkunft des Monteurs bei uns oderan dessen Wohnort. Angefangene Reisetage oder Nächte werden anteilig berechnet. Die Montageleistung istsofort nach Rechnungsstellung fällig <strong>und</strong> zahlbar. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur aus Gründen die in derMontageleistung selbst liegen. Die Aufrechnung ist gr<strong>und</strong>sätzlich ausgeschlossen, sofern es sich nicht umrechtskräftig festgestellte oder anerkannte Forderungen handelt.9. SchadensersatzDie Geltendmachung von Schadensersatz oder Aufwendungsersatz (im Folgenden "Schadensersatz") wegen Mängelist ausgeschlossen, soweit <strong>AMI</strong> eine Nacherfüllung aus Gründen, die nicht von ihr zu vertreten sind, nichtdurchführen kann. Schadensersatz für Mangel- <strong>und</strong> Mangelfolgeschäden, die auf der Lieferung von mangelbehafteten<strong>Leistungs</strong>gegenständen beruhen, setzt gr<strong>und</strong>sätzlich voraus, dass <strong>AMI</strong> den Mangel vorsätzlich, grob fahrlässigoder durch eine fahrlässige erhebliche Pflichtverletzung verschuldet hat, sofern nicht etwas anderes vereinbartist. Gleiches gilt für Schadensersatz wegen einer Verletzung einer von <strong>AMI</strong> eventuell abgegebenen Haltbarkeitsgarantie.Ansonsten sind die vorgenannten Ansprüche, gleich aus welchen Rechtsgründen, insbesondere wegen Verletzungvon Pflichten aus dem <strong>und</strong> im Zusammenhang mit dem Schuldverhältnis, aus Verschulden vor oder bei Vertragsabschluss<strong>und</strong> aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen. Das gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetzin den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, bei Körper-


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zahlungsbedingungen</strong>oder Ges<strong>und</strong>heitsschäden, wegen Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Beschaffenheit oder beifahrlässigen erheblichen Pflichtverletzungen.Im Falle der einfachen Fahrlässigkeit ist die Haftung von <strong>AMI</strong> unbeschadet des v. g. Regelungen auf den vorhersehbaren<strong>und</strong> typischen Schaden begrenzt. Änderungen der Beweislast sind mit den vorgenannten Regelungennicht verb<strong>und</strong>en. Soweit die Haftung von <strong>AMI</strong> ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönlicheHaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter <strong>und</strong> Erfüllungsgehilfen von <strong>AMI</strong>.10. EigentumsvorbehaltBis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich Saldoforderungen aus Kontokorrent), die <strong>AMI</strong> aus jedemRechtsgr<strong>und</strong> gegen den K<strong>und</strong>en jetzt oder zukünftig zustehen, werden die folgenden Sicherheiten gewährt, die aufVerlangen nach Wahl von <strong>AMI</strong> freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20 %übersteigt.Der <strong>Leistungs</strong>gegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgeltes <strong>und</strong> sämtlicher Nebenforderungenim Eigentum von <strong>AMI</strong>. Der K<strong>und</strong>e darf den <strong>Leistungs</strong>gegenstand bis zu diesem Zeitpunkt weder verpfänden nochsonst belasten. Insbesondere versichert der K<strong>und</strong>e, dass er den <strong>Leistungs</strong>gegenstand weder im Rahmen einesLeasingverhältnisses, noch in anderer Form an Dritte, sei es auch nur zur Sicherheit, ohne schriftliche Zustimmungvon <strong>AMI</strong> übereignet. <strong>AMI</strong> darf verlangen, dass der <strong>Leistungs</strong>gegenstand als ihr Eigentum gekennzeichnet wird.Der K<strong>und</strong>e darf die noch im Eigentum von <strong>AMI</strong> befindlichen <strong>Leistungs</strong>gegenstände nur mit schriftlicherGenehmigung von <strong>AMI</strong> verändern, deren Standort wechseln oder Dritten überlassen.Bei dem Zugriff Dritter (z. B. auch Immobiliarpfändung) ist der K<strong>und</strong>e verpflichtet, auf das Eigentum von <strong>AMI</strong> hinzuweisen<strong>und</strong> <strong>AMI</strong> sofort Mitteilung zu machen. Die Kosten für die Abwehr dieses Zugriffs trägt der K<strong>und</strong>e.Der K<strong>und</strong>e ist verpflichtet, den <strong>Leistungs</strong>gegenstand pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diesenauf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- <strong>und</strong> Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. DerK<strong>und</strong>e tritt im Voraus Zahlung der Versicherung im Versicherungsfall an <strong>AMI</strong> ab. Sofern Wartungs- <strong>und</strong> Inspektionsarbeitenerforderlich sind, muss der K<strong>und</strong>e sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.Der K<strong>und</strong>e darf den <strong>Leistungs</strong>gegenstand bis zum Eigentumsübergang auf ihn mit einem Gr<strong>und</strong>stück oder miteinem Gebäude nur zu einem vorübergehenden Zweck, mit einer anderen Sache nicht zu einer einheitlichen Sacheverbinden.Wird eine Sache <strong>AMI</strong> zur Reparatur übergeben, so sind K<strong>und</strong>e <strong>und</strong> <strong>AMI</strong> darüber einig, dass <strong>AMI</strong> wegen desWerklohnes ein vertragliches Pfandrecht an der Sache zustehen soll. Der K<strong>und</strong>e versichert, Eigentümer der Sachezu sein.Der K<strong>und</strong>e teilt vor Vertragsabschluss mit, ob er den <strong>Leistungs</strong>gegenstand oder ein Folgeprodukt im regelmäßigenGeschäftsverkehr veräußern will. Der K<strong>und</strong>e tritt hiermit im Vorhinein sämtliche Forderungen aus demVeräußerungsgeschäft gegenüber dem Erwerber an <strong>AMI</strong> ab. Der K<strong>und</strong>e wird auch seinerseits nur den<strong>Leistungs</strong>gegenstand oder deren Folgeprodukt unter Eigentumsvorbehalt abgeben (verlängerterEigentumsvorbehalt).11. ZahlungDie Zahlung ist sofort fällig, die Beträge sind ohne Abzug wie folgt zu zahlen:1/3 des Preises nach Eingang der Auftragsbestätigung,1/3 vor Versendung der Ware, im Falle der Montage vor Montagebeginn,1/3 nach Erhalt der Ware bzw. Abschluss der Montage.Eine Aufrechnung <strong>und</strong>/oder eine Zurückbehaltung durch den K<strong>und</strong>en ist nur möglich, soweit es mit einerunbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung erfolgt. Zahlt der K<strong>und</strong>e bei Fälligkeit nicht, so kann <strong>AMI</strong>Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz beanspruchen. Davon unberührt sind die gesetzlichenAnsprüche wegen Verzugs.


<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zahlungsbedingungen</strong>12. Rücktritt <strong>und</strong> SchadenersatzWird der Vertrag aus Gründen, die der K<strong>und</strong>e zu vertreten hat, nicht ausgeführt oder lehnt <strong>AMI</strong> die Erfüllung desVertrages ab, weil der K<strong>und</strong>e seinen Verpflichtungen trotz Nachfristsetzung nicht nachgekommen ist, so ist derK<strong>und</strong>e verpflichtet, 15 % des vereinbarten Preises inkl. Umsatzsteuer ohne konkreten Schadensnachweis zubezahlen. Dem K<strong>und</strong>en bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass <strong>AMI</strong> kein oder ein geringerer Schaden entstandenist, für diesen Fall muss er nur den nachgewiesen Schaden bezahlen. <strong>AMI</strong> kann einen höheren Betrag als diepauschalierte Summe nachweisen <strong>und</strong> geltend machen.14. StreitigkeitenDer Gerichtsstand für beide Teile ist am Ort von <strong>AMI</strong>, das gilt auch für Wechsel- <strong>und</strong> Scheckverbindlichkeiten.15. SonstigesAbtretungen durch den K<strong>und</strong>en sind nicht möglich. Der Vertrag <strong>und</strong> diese Bedingungen bleiben auch bei derrechtlichen Unwirksamkeit einzelner Klauseln im Übrigen verbindlich. Ist eine Klausel unwirksam, so tritt an derenStelle eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel entspricht.(gültig ab 09/2010)

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