13.07.2015 Aufrufe

Weihnachten 2013 - Stadtgemeinschaft Tilsit eV - Ostpreußen

Weihnachten 2013 - Stadtgemeinschaft Tilsit eV - Ostpreußen

Weihnachten 2013 - Stadtgemeinschaft Tilsit eV - Ostpreußen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Trotz des engen Freundschaftsverhältnisseszum Bischof Lukas aberhielt der polnische Königshof fest anseinem politischen Ziel, das BistumErmland dem polnischen Kirchenweseneinzugliedern und sich das Rechtder Ernennung des Bischofs zu sichern.So brach der Streit nach demTode Watzenrodes (29. März 1512)von neuem aus. König Sigismund derAlte (1506-1548) versagte der sofortgetätigten Wahl des rechtsgelehrtenDomherrn Fabian von Lossainen, desSohnes einer ermländischen Adelsfamilie,die Anerkennung trotz seinerVerwandtschaft mit dem hohen polnischenAdel. Sein Widerstand richtetesich dabei nicht so sehr gegen diePerson des Erwählten, sondern bezwecktevielmehr von vornherein eineendgültige Regelung betreffs derermländischen Bischofswahl. Das istihm bei dem weiten Entgegenkommendes schwächlichen Fabian rechtschnell gelungen. Am 7. Dezember1512 kam nach langwierigen Verhandlungenmit den Vertretern desDomkapitels der Vertrag von Petrikauzum Abschluss. Danach hatte dasermländische Domkapitel fortan denTod eines Bischofs alsbald dem Königanzuzeigen und ihm zugleich eineListe seiner sämtlichen Mitglieder zuübersenden; aus ihrer Zahl hatte derKönig dann vier Kandidaten zu benennen,die aber Einzöglinge derLande Preußen sein mussten; unterihnen sollte das Domkapitel den neuenBischof auswählen. Trotz derhartnäckigen Gegenbemühungen einigerin Rom weilender ermländischerDomherren fand dieser Vertrag am25. November 1513 die päpstlicheAnerkennung und erhielt damitRechtsgültigkeit. Dem Papste gegenüberhatte der Polenkönig seine Einflussnahmeauf die ermländische Bischofswahlvor allem damit begründenlassen, dass er den weltlichenBesitz des Fürstbistums aus seineneigenen Gütern wesentlich vergrößerthabe. Der polnische Königshof hattenämlich dem Bischof Lukas im Jahre1505 das Gebiet und FischamtScharpau (im Großen Werder) undzwei Jahre später das Gebiet von Tokemitgeschenkt (jenes kam 1530durch Kauf in den Besitz Danzigs, undTolkemit wurde dem ermländischenDomkapitel etwa 1569 wieder weggenommen).Wenn indessen der neue PetrikauerVertrag, der dem Polenkönig dasRecht gab, jedes Mal vier ermländischeDomherren zur Bischofswahlvorzuschlagen, zu praktischem Erfolgeführen sollte, so musste der polnischeKönigshof für die Aufnahme vonMännern seines Vertrauens ins FrauenburgerKapitel sorgen. Schon vorher(z. B. 1484) hatte er auf demWege über päpstliche Gnadenerlassedieses Ziel zu erreichen versucht,dabei indessen ebenso wenig wiespäter mit einer Bewerbung des königlichenBastardsohnes um die ermländischeDompropstei Erfolg gehabt.Im Jahre 1518 aber erhielt derPolenkönig vom Papst Leo X. dasPatronatsrecht über diese erste Prälaturdes Frauenburger Kapitels, undseit 1520 bekleideten ununterbrochenbis zum Ende des 18. JahrhundertsPolen das Amt des Dompropstesvon Ermland. Der erste hieß PaulPlotowski; obgleich er beim Tode desBischofs Fabian (1523) der einzigePole im Kapitel war, gehörte er dochzu den vier Kandidaten, die KönigSigismund der Alte entsprechend6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!