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745AnhangA Entwicklung der PräzisionswaageH. R. JenemannBereits frühzeitig waren die Menschen bestrebt, innerhalb der gegebenen Grenzen möglichstgenau wägen zu können. Das Ergebnis der Wägung sollte demnach vom richtigen Gewichtswertnur wenig abweichen. Das beinhaltete auch, nach heutigem Sprachgebrauch, ein möglichstgroßes Auflösungsverhältnis der Wägung zu erreichen. Bei den ersten, an den nochziemlich groben Waagen der gleicharmigen Art ausgeführten Wägungen war man sicherlichmehr als zufrieden, das Wägegut auf etwa 1 % genau bestimmen zu können- das heißt alsoim Verhältnis von Eins zu Hundert oder noch etwas weniger. Im Laufe der Zeit wurden dieAnforderungen größer. Frühzeitig begann damit ein Prozeß zur ständigen Verbesserung derLeistungsfähigkeit der Waage, der sich bis heute fortgesetzt hat.An der ägyptischen Waage der Pharaonenzeit, um etwa 1500 v. Chr., ist erkennbar, daßbis dahin bereits beträchtliche Fortschritte erzielt worden waren. Von besonderer Bedeutungwaren aus Zeiger und Lot bestehende Anzeigeelemente, die es ermöglichten, das Gleichgewichtgenau und reproduzierbar einzustellen. Die ägyptische Waage erlaubte damit, dieWägung bereits wesentlich besser als auf ein Tausendstel der zu bestimmenden Masse aufzulösen.Zur Zeit des Römischen Reiches wurde die Konstruktion der Waage in noch anderen Detailserheblich verbessert. Die Herstellung des Waagebalkens aus Bronze und später aus Eisenführte zu einer stabileren und tragfähigeren Konstruktion. Näherungsweise wurde auchschon erreicht, die drei Achsen der Waage auf etwa die gleiche Höhe zu justieren - Voraussetzungfür eine über den gesamten Wägebereich gleichbleibende Empfindlichkeit. Im 2.Jahrhundert nach Christus wurde die für empfindlichere Wägungen- von Münzen und Edelmetallen- verwendete gleicharmige Waage mit einem nach oben gerichteten Zeiger ausgestattet.Dessen Position wurde gegenüber der Schere, an der die Waage aufgehängt war,beobachtet. An solchen fein gestalteten Münzwaagen konnten Wägungen bis herab zu etwa10 Milligramm ausgeführt werden.Die Römer verstanden es auch schon, das Prinzip der Gewichtewaage mit dem der erstmalsvon ihnen verwirklichten Laufgewichtswaage zu kombinieren und erreichten damit, Massenbestimmungenim Verhältnis von etwa Eins zu Zehntausend problemlos vornehmen zukönnen.Wenn man von der Sonderentwicklung bei den Arabern, die vor allem hydrostatische Wägungenmit höchster Kunstfertigkeit ausführten, absieht, stagnierte während des Mittelalters dietechnische Entwicklung der Waage weitgehend. Die konstruktive Ausführung der im Mittela,lterverwendeten Wägegeräte läßt sich recht gut auf vielen Darstellungen kulturhistorischerArt, insbesondere der durch den Erzengel Michael vorgenommenen "Seelenwägung", erkennen.Durch die Erfordernis im Bergbau, analytische Bestimmungen des Edelmetallgehaltes inErzen auszuführen, wurde die Leistung der feineren Waage zu Beginn der Neuzeit weiter


746 A Entwicklung der Präzisionswaageverbessert. Die in der sogenannten Probierkunst verwendete Waage gestattete es, die isolier·ten Gold- und Silberkügelchen bis herab zu etwa einem Milligramm zu bestimmen. Und ausdieser Probierwaage, die bereits mit einer Schnur-Arretierung versehen war, um sie, wennsie nicht benutzt wurde, ruhig stellen zu können, wurden die zu wissenschaftlichen Wägungenverwendbaren Waagen entwickelt. Auch wurde die Konstruktion des Waagebalkens verbessert,indem dieser nicht mehr gleichmäßig im Durchmesser, sondern in der Höhe deutlichgrößer als in der Dicke gestaltet wurde; Stabilität und Tragfähigkeit wurden dadurch deutlichvergrößert. Durch Einführung von Zwischengehängen wurden die Waagschalen schonenderaufgehängt, wodurch auf den Balken einwirkende Schwingungen abgemildert wurden.Um etwa die Mitte des 18. Jahrhunderts wurde erstmals eine brauchbare Theorie der Waageabgeleitet. Um diese optimal in die Praxis umzusetzen, wurden die Präzisionswaagen mitBalken von beträchtlicher Länge ausgestattet und damit angestrebt, die Empfindlichkeitnoch weiter zu erhöhen. Zur Bestimmung der unteren Gewichtsanteile wurde das Prinzipder Balkenwaage mit der Funktion neu entwickelter Waagentypen kombiniert; zu besondererBedeutung sollte dabei die auf dem Prinzip der Neigungswaage beruhende Ablesung desZeigerausschlags der schwingenden Waage gelangen. Durch solche und noch andere konstruktiveVerbesserungen erreichte man es, daß um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundertdas Auflösungsverhältnis der Präzisionswaage auf etwa Eins zu eine Million gesteigert werdenkonnte. Bestandteil dieser Entwicklung war, daß während des 18. Jahrhunderts neueWägeverfahren eingeführt wurden, die Transpositions- und die Substitutionswägung.Der Nachteil der langarmigen Waage war jedoch der, daß, infolge des ziemlich großenTrägheitsmomentes der schweren Balkenmasse, die Dauer der Balkenschwingung ziemlichgroß war. Durch Einführung der kurzarmigen Präzisionswaagen, um etwa 1870, konnte dieSchwingungsdauer beträchtlich reduziert werden, ohne die Wägeleistung zu beeinträchtigen.An der kurzarmigen Waage wurden im Laufe der nächsten Jahrzehnte neue Zusatzeinrichtungenangebracht, die das Wägen noch schneller, noch sicherer und noch bequemer machten:• Dämpfungseinrichtungen, um die Balkenschwingung schnell abklingen zu lassen,• optische Vorrichtungen zur Ab Iesung und Anzeige,• mechanische Vorrichtungen zur halbautomatischen Gewichtsauflage.So wurde, um die Mitte der 30er Jahre unseres Jahrhunderts, die Präzisionswaage in ihrerBedienbarkeit noch weiter verbessert. Mit der Durchsetzung des Substitutionsprinzips wurdein der Zeit nach dem 2. Weltkrieg wiederum ein neues Kapitel in der Geschichte der Waagezu schreiben begonnen. An der mit nur einer Schale ausgestatteten Substitutionswaage wurdendann ständig weitere Zusatzeinrichtungen angebracht; genannt sei die Vorwaage zurapproximativen Gewichtsbestimmung, die optisch-mechanische Digitalanzeige, die Tarierungim optischen Bereich, das Taraschaltwerk zur vereinfachten Ausführung von Einwaagen sowieautomatisch wirkende Vorrichtungen zur Entarretierung. Dadurch wurde die AnalysenundPräzisionswaage zu einem höchst bequem bedienbaren Instrument, an dessen Mechanikkaum noch Verbesserungen denkbar waren und in der Folgezeit auch kaum noch verwirklichtwurden.Wägeinstrumente mit elektromagnetischer Kraftkompensation haben inzwischen die mechanischeAnalysenwaage in weiten Bereichen verdrängt. Ihr besonderer Vorteil ist, daß dieMikroelektronik imstande ist, den Wägevorgang zu steuern und weitestgehend zu automatisieren.Nach Auflage des Wägegutes erscheint das Wägeergebnis in digitaler Form an demSieben-Segment-Display, oder es kann ausgedruckt, gespeichert oder der weiteren Verarbeitungdurch EDV zugeführt werden. Die wissenschaftliche Waage der heutigen Zeit istin ihrer Bedienung auf einen Knopfdruck reduziert worden.


)>o_...1 Waage und Wägeverfahren~~Konstrukteur oderHinweise und ErläuterungenAnmerkungenN~ggf. FundortrT1....:::1um etwa 4000 v. Chr. hat einefür eine Erfindung derWaage um 8000 v. Chr.lassen sich keine Beweise=l:"technische Explosion" mit der;:;·c:;o


Konstrukteur oderZeit Berichterstatter; Neuerungggf. Fundortca. 2500 Oberägypten gleicharmige Waage mit zwei Schalenv. Chr. in einfacher Ausführungca. 1500 Gebrauch der Waage beiv. Chr. und den Assyrern, denspäter Hethitern und in Mykenenachweisbarca. 1500 Ägypten, Neues Reich gleicharmige, an Stativ aufgehängtev. Chr. und Waage bis zu Mannshöhe mitspäter spezieller AnzeigevorrichtungIca. 1500 ' Gebrauch der Waage inv. Chr. Chinaca. 350 Griechenland, Aristoteles Prinzip des Bismar bekannt; theorev.Chr. tische Betrachtung über gleicharmigeund ungleicharmige Waagenca. 300 Indien ungleicharmige Waage mit nur einerv. Chr. I Schale in Gebrauchca. 250 Arehirnedes Grundlagen der Mechanik;v. Chr. HebelgesetzHinweise und ErläuterungenWandzeichnungen aus der Zeitdes Alten Reiches;Glanville {s. oben)Flachreliefs mit Darstellungender gleicharmigen Waage bzw.Grabbeilage einer Waage aus Gold(für kultische Zwecke?) ausMykeneWandzeichnungen in Grabkammern(W. Wreszinski: Atlas) und Totenpapyri{s. unter 5.)Möglicherweise bereits VerwendungvonWaagen mit variablemArmlängenverhältnisAristoteles: Oe mechanica. - VerwendungvonWaagen mit variablemArmlängenverhältnis (s. jenemann:Waagen mit variabler Arm länge)nach N.T. Belaiew: BismarinlndiaArehirnedes Buch über Waagenverloren; rekonstruierbar ausHeran von Alexandrien:MechanikAnmerkungenWägegenauigkeit im Verhältnisder Auflösungetwa 1 : 5 · 1 0 2Wägegenauigkeit im Verhältnisder Auflösungetwa 1 : 3 · 1 0 3Bismar: Waage mit veränderlicherAufhängungder HauptdrehachseFunktion des Bismar nichtnachgewiesen; kann sichebenso um einfache Portionierungswaagegehandelthaben (vgl. Haeberle,"Urwaage")im späteren Verlauf Konstruktionder Laufgewichtswaagebeiden Römern;mehrfache fälschlieheZuschreibung der LaufgewichtswaagefürÄgypter1400 v. Chr. und Etrusker500 v. Chr. (s. Jenemann:Waagen mit variablerArm länge)-...J~::»m::J:?;:;·"' c::JCIQ0..~"0P1:Nv;ö"::J~CIQ "''"


1664 I G. P. de Roberval, Paris I Gewichtsaräometer ·1 B. de Monconys: Voyages, Bd. 31669 G. P. de Roberval, Paris .,Parallelogramm-Waage'' zusammengesetzte Hebel in beweg- I Roberval demonstriert dasc:Iichen Gelenken Prinzip des .,StatischenPhänomens" - gibt jedoch -lkeine Waage an im Sinne 0"der heute nach ihm benann-ten oberschaligen Waage NI s. )enemann: Federwaage I Prinzip der Federwaage1678 I R. Hooke, London I Helix- und andere Federwaagen..,1726 I ). Leupold I Theatrum staticum I umfassende Darstellung sämtlicherspäter in vielgestaltiger :::1Variation ~bis dahin konstruierter Waagen E"1739 I J. A. Cramer I Prinzip der Transpositionswägung I Verbesserung der Genauigkeit heute wird Vertauschungs-bei den Probierern durch Ausschalten des Arm- wägung C. F. Gauss zuge- ~Iängenfehiers der Waage; Ver- schrieben, der etwa 100 ~fahren vermutlich seit längerem Jahre später danach"''in der Wägung der Probierkunst gearbeitet hatüblich :::1ca. 1740 I ). Wyatt, Birmingham I Brückenwaage I s. Benton: ) ohn Wyatt ~1742 W. ). s'Gravesande, Leiden hydrostatische Waage mit Höhen- Prinzip der Ablesung im Neigungs- durch Kombination des ~1747 I H. Kühn, Danzig I symmetrische Waage mit Zeiger und Neigungswaage in symmetrischergroßer halbkreisförmiger Skale Ausführungmeßeinrichtung bereich der Waage Prinzips der "Gewichtewaage"mit der Neigungswaagewirdeine Auflösungim Verhältnis 1 : 1 oserreicht1756 I ). Amiot Prinzip der Substitutionswägung an s. J enemann:ungleicharmiger Waage Substitutionswägung1758 I ). H. Lambert, Basel I neuartige .,Quadrantenwaage" mit Neigungswaage in asymmetrischer s. J enemann:1784Zeiger und Skale Ausführung.- Skizzen über Neigungswaage"selbstanzeigende Waagen" bereitsbei Leonardo da VinciCh. A. Coulomb, Paris I Torsions-Drehwaage I Messung der elektrischen Ladungca. 1785 P. Megnie, Paris empfindliche gleicharmige Waage Spezialkonstruktion für dieIIerste "Präzisions"-Waagefür kleinere Belastungen Arbeiten von A. L. Lavoisier im engeren Sinne I I~"''"Cöc:...mn·"':::1OQ0.~·ö""'('1)


Konstrukteur oderggf. Fundort1788 I J. Ramsden, London I große langarmige Präzisionswaage I Waage mit hohlem, konischem Genauigkeit der Wägungwurde eine möglichst hohe hoher Leistung wurden zuParis und von N. Fortin,ebenfalls in Paris, hergestelltund wurden zum Vorbildfür andere MechanikerIca. 1825Iin Mitteleuropa. Im späte·ren Verlauf wurden vondiesen die Vorbilder zuerstkopiert und dann verbessert1830 W. Ritchie, London I gleicharmige Waage mit zusätzlicher elastische Glasfäden als Torsions· Erweiterung des Arbeits·1833 W. Ch. Bochkoltz I Substitutions-Zweischneidenwaage Wägung unter stets konstanter kein Armlängenfehler und rn::1~


1867 I P. Bunge, Harnburg I schnellschwingende kurzarmige I neue Konstruktionsprinzipien fur s. jenemann: kurzer BalkenWaage Balken, Aufhängung und Schnei·denjustierung; beträchtliche Ver·::ringerung der Wägezeit -I1870 I P. Bunge, Harnburg I empfindliche Probierwaage I bei 20 g Auflage noch Empfind· Urmodell der späterenIiehkeit bis 0,01 mg .,Mikrowaage" (mikro·chemische Waage für ins·Nbesondere organischeMikroanalysen) :::J1875 I P. Bunge, Harnburg I Vakuum-Waage für Vergleichs- I vollständiger Vertauschungs- Vergleichung der nationalen ~wägungen von Massenormalen mechanismus von außen für Massestandards mit dem >


-..JKonstrukteur oderV1""'"Zeit Berichterstatter; NeuerungHinweise und ErläuterungenAnmerkungenggf. Fundortbei 0,2 g Lastauflage:0,015 ~g bestimmbarWeiterentwicklung derRegistrierwaage von1916 F. Emich, Graz Mikrowaage mit elektromagnetischerKraftkompensation1924 S. Oden und B. A. Keen, automatische Registrierwaaage mitsationP. Stückrath1944 Th. Gast, Darmstadt automatische Mikrowaage mit1979 Ehrung von Th. GastSteuerung der elektromagnetischenKraftkompensation durchElektronenröhrenelektromagnetischer Kraftkompen·sationdurch "International Con·ference on Vacuum Micro·balance" für "UnusualMicroweighing Techniques".- s. )enemann: Elektro·mechanische Wägesystemeandere Hersteller über·nehmen "Mettler·Prinzip"spätestens 1960spätere Mikrowaage von1947 E. Mettier und H. Meier, moderne Substitutions·Zweischnei·durchgreifende Änderung derWägetechnik an mechanischerWaage im LaboratoriumSteuerung der Kraftkompensationdurch Photozelle1950 U. Brockdorff und automatische MikrowaageK. Kirsch, BerlinPrinzipPrinzip der oberschaligenSchaltgewichts·Neigungs·waage mit Federvorwaagein Patent von J. Post,Harnburg (1880) vorweg·genommen)>1955 E. Mettier und H. Meier, Substitutions-Oberschalenwaageeinfache Präzisionswägungenwesentlich beschleunigtI"T1Zürich:;,~;::;·?S:~o=&c.1955 Sartorius·Werke AG, elektromagnetische Mikrowaageserienmäßige Herstellung derGastsehen Mikrowaagein Zusammenarbeit mit~GöttingenTh. Gast werden weitere~''"wichtige Schritte zurmodernen elektromagne·tischen Waage unter An·Nv;·o·:::>~wendungder Elektronik~realisiert1960 Th. Gast, Göttingen elektromagnetische SchwebewaageWägung im frei schwebendenZustandL. Cahn nach gleichemRothamstedt elektromagnetischer Kraftkompen·Zürich denwaage


1965 I Sartorius-Werke AG, , .. Hybrid"·Präzisions- und Analysen· I Kombination der manuell bedien·Göttingen waage ten mechanischen Analysenwaagemit der elektromagnetischenKraftkompensation (für den Be·reich kleiner als 1 g) ...1970 I (verschiedene Hersteller) I manuell bediente mechanische Abschluß der Entwicklung der s. )enemann: 0"'~Analysenwaage mit Vorwaage, Motor· mechanischen Analysenwaage Mechanische Analysen·arretierung, Tarierung im optischen waage N!:;Bereich, Taraschaltwerk und optisch· rnmechanischer Digitalanzeige ....::>~1971 Sartorius·Werke GmbH, I voll automatische .,Präzisions"·waage Hybrid-Waage: Automatik der ;:;·Göttingen ;o;-(Modell .,Sartomat") S ubstitu ti ons·Schaltgewi chte,c:kombiniert mit Kraftkompen· ::>sation (für unteren Wägebereich) "" 0.1972 I E. Mettler, Greifensee I balkenlose oberschalige Präzisions· Auflösungsvermögen der ~."waagemit elektromagnetischer ersten balkenlosen Präzi· ..,, ....Kraftkompensation sionswaagen 1 : 1 04 s;.1973 I E. Mettler, Greifensee I balkenlose oberschalige Präzisions· hochauflösende .,elektronische" Auflösungsvermögen o·::>waage mit erweiterem Wägebereich Präzisionswaage V>1 : 1 os (bei 1200 g Höchst·~(Modell PT1200) last noch 0,01 g ablesbar) ...Volumen elektromagnetischer ""1975 Sartorius·Werl-j,..."'


------Konstrukteur oderZeit Berichterstatter; Neuerungggf. Fundort1979 E. Mettler, Greifensee unterschalige Analysenwaage miterweitertem Arbeitsbereich der Kraft·kompensation (Modell HK160)1979 Sartorius-GmbH, oberschalige Analysenwaage mitGöttingen erweitertem Arbeitsbereich der Kraftkompensation(Modell 1602 MP6)1982 Sartorius-GmbH, oberschalige Analysenwaage 1602Göttingen MP8 mit 200g Tragkraft2 Form und Material des WaagebalkensHinweise und ErläuterungenKonstrukteur oderZeit Berichterstatter; Neuerungggf. Fundort-- ------"Urwaage'' Waagebalken aus Holzca. 3000 Oberägypten Waagebalken aus Kalksteinv. Chr. (?)ca. 1500 Ägypten, Neues Reich Waagebalken mit nach den Endenv. Chr. I beträchtlich dünner werdendemQuerschnitt; Länge bis zu ca. 1 mca. 3. jh. Mittelmeerraum Waagebalken aus Bronze, späterIohne Verwendung von Schalt·gewichten erreicht Kraftkompensation1 ,6 Millionen, ,Wägeschritte''bei oberschaliger Konstruktionebenfalls Leistung der 160-g-Analysenwaage egalisiertAuflösungsvermögen der "alten"mechanischen AnalysenwaageegalisiertHinweise und Erläuterungen------runder, massiver Balken vongleichem Querschnitt über gesamteLängegleicher Querschnitt über gesamteLängeVerbesserung der Empfindlichkeitder WägungAnmerkungenHK160 von Mettier und1602 MP6 von Sartoriusetwa gleichzeitig auf demMarktAnmerkungens. unter 1. WaageHerkunft ungewiß; Objektwurde von Petrie käuflicherworben-..JV>"')>m:::1~("lc """:::1"" 0..~::,0''" Nv;·ö":::1~~ "''"


ca. 2. Jh. I Römisches Reichn. Chr.4. Jh. ! Römisches Reich1000-1300 I Nordosteuropaca. 1500 mittleres Europa1781 j. H. Magalhaens,Londonca. 1785 England undFrankreich1788 ). Ramsden, London1808 J. G. Tralles, Berlinca. 1825 Th. Ch. Robinson,London1855 A. Collot, ParisWaagebalken von 3 ... 4 mm Durch·messer (bei 150 mm Länge)hohle Waagebalken aus Bronzeund Eisenzusammenklappbarer WaagebalkenWaagebalken von erheblich größererHöhe als Dickerhombischer Balken mit waagrechterQuerstrebe; Innenteil des Metall·blechsweitgehend ausgespartfür Präzisionswaagen Balken vonziemlich großer Längelangarmiger Balken aus zwei hohlenKegelstümpfen aus Messingdurchbrochener Waagebalken mitvertikalen ZwischenstrebenBalken in Form eines länger gestreck·ten Rhombus mit senkrechten Ver·strebungen {aus Messing}Waagebalken aus Aluminium fürWaagen von geringer Tragkraftbei Münzwägungen Verbesserungder Empfindlichkeit auf ca. 0,01 gdurch Verringerung der Masse desBalkens Verbesserung der Wäge·empfindlichkeitauch im höherenLastbereichWaage bequem auf Reisen mit·führbarverbesserte Stabilität gegenüberDurchbiegung bei gleichzeitigerReduzierung der Masse desBalkensweitere Verbesserung der Empfind·Iiehkeit durch Verringerung derMasse des Balkensbessere Empfindlichkeit in Ein·Stellung der G Ieichgewichtslagebessere Stabilität durch senkrechteAbleitung der wirkenden Gewichts·kraftVerringerung der Masse des Waage·balkensdurch geringere Dichte desMaterials bei nicht allzuviel geringe·rem E·ModulVerrringerung der Stabili·tät der Waage {?)langarmige Waagen erfor·dern längere WägezeitenLagerung von astrono·mischen und geodätischenInstrumenten als Vorbildin der Folgezeit üblicheAusführung der Waage·balkenspäter: Legierungen desAluminiums und andererLeichtmetalle {Magnesium)zur Verbesserung dermechanischen und ehe·mischen Beständigkeit)>~0""''"N!':;m~ "';;:;·A";;:"" "'0..!:!;~(»:Nv;·ö""' ~


-.1Konstrukteur oderVl00AnmerkungenHinweise und Erläuterungenggf. Fundortin der Folgezeit kurzeWaagebalken in viel·gestaltiger Ausführungund aus verschiedenartigenMaterialien; - Herstellungaus Einzelstäben vonanderen Herstellern nichtübernommenin der Folgezeit Herstellungvon Mikrowaagen in Einzel·exemplaren zu Problem·Iösungen extrem niedrigerMassenbestimmungenwesentlich kürzere Schwingungs·dauer - und damit auch Wägezeitabgesteiften gleichschenkligen Drei·ecks; Balken aus einzelnen Metall·-durch kleineres Trägheits·moment; Verringerung der Arbeits·streben zusammengeschraubtzeitbeim "Balkenfeilen"IFreiburg röhrchen für Mikrowaageempfindliche Mikrowaage mitAblesbarkeit (im Vakuum) vonLondon Fäden aus Quarzglasder Balken der ursprüng·Iichen Konstruktion ( 1946)war symmetrischReduzierung der Gesamtbelastungauf HauptschneideSubstitutionswaage)>geringere Durchbiegung; bessereKonstanz der Empfindlichkeit beiBelastung1"11:::.~c:;·in der Praxis vernachlässigbareWärmeausdehnung; geringere Dichteals z.B. Messing bei etwa gleichermechanischer Festigkeit (E·Modul!)Reduzierung der Stör·anfälligkeit bei Hoch·Ieistungswägungen untergleichzeitig verbesserterEmpfindlichkeit~c:(CH)cic.."'...."t>IIE=-- ----------------;;;·ö":::.~~"'10-9 gZeit Berichterstatter; Neuerung1867 P. Bunge, Harnburg kurzer Balken in Form eines hoch1886 E. Warburg und T. lhmori, Waagebalken aus 1 mm dünnen Glas-1912 D. Steele und K. Grant, Waagebalken aus 0,1 mm dünnen1950 E. Mettier und H. Meier asymmetrischer Waagebalken für1957 W. Hohenhaus, Ebingen Balken aus Keramik1978 W. Lotmar und J. G. Ulrich, Balken aus Glaskeramik


!)>-1'"CT"'(tNN~rn:l~;:;·""'"c::l""'Cl.~~'"'v;·o·:l~'"J'6"'-.J"'V.Anmerkungens. Petrie: Weightss. Jenemann: ÄgyptischeWaage; RobensundMikhail: ÄgyptischeWaages. jenemann: Münzwägungens. jenemann: MünzwägungenHinweise und Erläuterungensoweit Schalen vorhanden, Auf·hängung in gleicher Weise direktam Balken, ggf. in Einkerbungenoder RillenAufhängung des Wägegutes oderder Schalen, die das Wägegut auf·nehmen, ebenfalls mit Schnürenin vertikalen Durchbohrungendes Balkensstets gleichmäßige und definiertePosition des Balkens führt zu besserreproduzierbaren Wägeergebnissen;ebenso definierte Angriffspunktefür Last· und Gewichtsschale wieauch bessere Herstellung derGleicharmigkeilLagerung der drei Achsen in gleicherHöhe führt zu besserer und kon·stanter EmpfindlichkeitVerringerung der Reibung bei denSchwingungen des Balkens;dadurch bessere Empfindlichkeitder WägungBeruhigung des Schwingungsvor·gangs~---3 Lagerung des Waagebalkens und Aufhängung der WaagschalenZeitI Konstrukteur oderBerichterstatter; Neuerungggf. Fundort"Urwaage" Aufhängung des Waagebalkens aneiner Schnur, die den Balkenumwindetca. 3000 oberes Niltal vertikale Durchbohrung des Balkensv. Chr. I in der Mitte, um darin die Aufhänge·schnurdurchzuführenca. 1500 ägyptische Handels·(und Aufhängung des Balkens mittelsv. Chr. "Seelen"·)waage zwei er Ringe oder Schlaufen an einemHaken, der an einem Stativ befestigtist; ein Teil des unteren "Ringes~~führt horizontal durch den Balkenals Achse hindurch. An den EndenI des Balkens trompetenförmige Auf·I bauchung; die Schalen sind an Schnü·1 ren aufgehängt, die seitlich aus demBalkenende heraustretenca. 100 römische Waagenfunde kreisförmige Aussparungen im Waage·v. Chr. balkenaus Metall für Balken· undSchalenaufhängungca. 200 römische Münzwaagen Hauptlager des Balkens als rundern. Chr. Zapfen, der mit spezieller Aufhänge·vorrichtung ("Schere") verbundenund in kreisförmiger Aussparung desBalkens ("Pfanne") gelagert istca. 200 römische Waagen Zwischengehänge für Aufhängungder SchalenL_ _________ ~- ---- __ L____ ____


-...)0..Konstrukteur oder0AnmerkungenHinweise und Erläuterungenggf. Fundorts. jenemann: Waagen mitreibungslosere Aufhängung führtvariabler Armlängezu besserer Beweglichkeit; Prinzipdes Cardanischen Gelenks vorweggenommen;Vorform der erstAchsenwesentlich später auftretendenSchneidens. jenemann: Waagen mitvariabler Armlängesingulärer Fund im Rhein. LandesmuseumTrier; Höhepunkt und Abschlußder Entwicklung der Waagescharfkantiger Formim Altertumtechnischer Entwicklungsstand1100-1500 europäisches Mittelalter viele Abbildungen der gleicharmigender Waage stagniertWaage auf Darstellungen kulturellerArtbessere Justierung auf Gleicharmigkeitnoch weitergehende Verringerungdes Reibungswiderstandes bei derdes 16. ) h. und später; Endlagers für die Schalen auf-Balkenschwingung)>birnenförmiger Ausführungrns. Leupold: Staticumschneidenförmige Drehlager führen::J~c;·zu noch reibungsfreieren Schwingungen7:"c:rungausStahl {,.Schneiden");::JGegenlager für Schneiden {"Pfannen")(]Q0..in dachförmig zugespitztem Lager'!;"s. Leupold: Staticumruhigere Stellung der Waage als bei~:IAufhängung an Scherestehender Säule~·o·s. Magalhaens1781 j. H. Magalhaens Lagerung des Mittellagers des Balkensauf zwei Spitzen {anstelle Schneide)::J~bei niedrig belasteten Probierwaagen;Verringerung der Reibungund Erhöhung der"'"'Empfindlichkeit"'(]Qca. 1500 Zeichnungen bei ,.Schwanenhals"-förmige AufhängungA. Dürer der Schalen am BalkenZeit Berichterstatter; Neuerungca. 300 Funde römischer Schnell· Aufhängung der Waagschale in drehwaagenin der Schweiz und schwenkbarem Ringgelenk;und Südwestdeutschland schneidenförmige Ansehärtung derca. 400 Spätzeit der Römer- hohler Waagebalken aus Eisen mitherrschaft in Gallien innen liegenden Drehelementen inca. 1600 bildliehe Darstellungen kassettenförmige Ausführung deserhaltene Münzwaagen hängung; Mittelachse in gestreckter,vor 1700 Darstellung später bei Drehachsen für Mittellager undJ. Leupold Schalenaufhängung in scharf zu-Igespitzter, messerförmiger Ausfüh-ca. 1720 j. Leupold Lagerung des Balkens auf fest-


~-1o-N::sBearbeitung des Balkens und der~Hammerschläge;I


4 Arretierung und DämpfungKonstrukteur oderZeit Beri eh tersta tter; Neuerungggf. Fundort.,Urwaagej• Eingriff in das schwingende Systemdurch Hantieren an Balken oderSchalenaufhängungca. 2500 Ägypten, Altes Reich Anordnung der am Stativ aufgehäng·v. Chr. ten Waage in nur geringer Höhe überdem Boden oder einer zusätzlich an·gebrachten Unterlage; der Wägemeister"arretiert" die Waage mitder Handca. ± 0 Römisches Reich Führungsrahmen am Ende des Waage·ba\kens, vor allem für Schwerlast·waagenca. 1500 Probierwaagen im Erz· Aufzugsvorrichtung der gesamtenbergbau Mitteleuropas Waage mittels Schnur und Rollenca. 1720 J. Leupold, Leipzig Hebelmechanismus zum Hochhebeneiner im Inneren der Waagensäulegeführten Stößelstange1781 J. H. Magalhaens, London Hebelarretierung für die beidenSchalenca. 17 85 W. Harrison, London außen am Gehäuse angebrachterSchaltknopf mit ·welle zur Freigabeeines Unterstützungsmechanismus anbeiden Seiten des BalkensHinweise und Erläuterungennoch heute üblich an Waagen aufMärkten des Südens und desOrientsSchale der einseitig belastetenWaage gelangt auf Unterlage zurRuhe; Waage kann nicht um·schlagenBegrenzung des Spielraums derBa\kenschwingung; Schutz desWägenden vor .,Ausschlägen" beieinseitiger Belastungin Ruhelage sind Schalen auf Bodenplatteabgesenkt; in Wägestellungbewirkt eine am Ende der Schnurangebrachte Metallmasse, daß dieWaage in JJentarretierter Stellung11verbleibtbeim Niederdrücken einer Plattewird der Balken durch den Stößelangehoben und damit aus der Ruhe·stellunggelöstEntarretierung der Schalen durchAbschwenken von Unterstützungsplattennach Betätigung der Schaltunggeben Nocken die Arretierung desBalkens freiAnmerkungens. auch unter ,.ÄgyptischeWaage"Darstellungen ägyptischerWaagen auf Zeichnungens. E. Nowotnys. G. Agrico\as. J. T. Stock (Waage fürH. Cavendish)-...!0\1'-.l)>m:J~;:;·c "':J"" c..~'""r;J:Nv;·a·:J~OJ~"'


)>~--lerNregelbare Begrenzung des seitlichen Vorwägung möglich mAusschlags"'~7':'OQCl>"''v;·St. Petersburg Schalengehänge und Waagschalen träger für Balken und Gehänge; ö'seitlicher Hebelmechanismus für"'~~Cl>angebrachte Nocken, daß Belastungder Schneiden nur partiell eintritt1875 I F. Arzberger, WienLuftdämpfung an Präzisionswaagenmittels Scheibe in MetallzylinderIgebrachter Dämpfungszylinder inBodenplatte der Waageund Analysenwaagenwca. 1825 I T. Ch. Robinson, London I Arretierungsvorrichtung für Balken Arretierungsstange mit seitlichen s. ). T. Stock ;:;·I N. Fortin, Paris I1788 Balkenarretierung über Hebelmecha· s. P. Truchot (Waage für"'nismus, Stößelstange in der Tragsäule A. L. Lavoisier) !!.und seitlichem Arretierungsträger ;;;1808 I N. Mendelssohn, Berlin I Halbarretierung des Balkens durch in halbarretierter Stellung schnelle ~1839 I T. Girgensohn, I Arretierungsvorrichtung für Balken,und Schalengehänge Trägern wird durch Hebelbetäti· c1870 I P. Bunge, Harnburg gemeinsame Arretierung für Balken, I durch eine einzige Drehung desGehänge und Schalen mit nachein· Arretierungshebels bewirken gegen·ander eintretender Funktion läufig auf der Arretierungswellegung gelöst; der Balken wird auf"'das Mittellager abgesenkt; gleich· 0..zeitig werden die Schalengehänge ....freigegeben ~I Schubstange und Arretierungs· Ndie Schalen"'1875 I D. I. Mendelejew, I Kreisbogen· oder schwingende Arre· Kreisbogenarretierung soll -gegen· Kreisbogenarretierung vonSt. Petersburg tierung: Auflagestellen von Balken über Parallelarretierung - bei zu F. Sartorius serienmäßig1889 I P. Curie, Paris Luftdämpfung mittels paarweise an·und Schalengehängen stehen bei jeder starken Balkenausschlägen eine in Analysenwaagen ein·geneigten Stellung genau denselben bessere Schonung der Dreh· und gebautStellen der Gegenlager gegenüber Lagerelemente bewirken1894 I J. H. Poynting, London I Flüss!gkeitsdämpfung an Waagen I I nicht anwendbar bei Fein·I I~


ca. 200 I Römisches Reich I Aufhängung der Waage an "Schere", genaue Einstellung der Gleich- s. jenemann: Münz·gegenüber der die Einstellung des gewichtsJage wägungenca. 1500 I Zeichnungen von I verfeinerte Ausführung von Zeiger verbesserte Anzeige-Empfindlich-Zeigers erfolgtA. Dürer"'und Schere keit ;;;-N1678 I R. Hocke, London Zeiger an Helixfederwaage direkte Ergebnisanzeige an linear s. R. Hooke !:;geteilter Skale in vertikaler [TlAnordnung :::>';ca. 1720 I J. Leupold I ausgespannte waagrechte Schnur an bei empfindlichen ProbierwaagenRückseite des Gehäuses in Höhe des verbesserte Einstellung derI~IC:längerarmigen Balkens Gleichgewichtslage ·:::~1742 I W. J. 's Gravesande, I vertikal geteilte Skale unterhalb der Ab Iesung im Neigungsbereich in Verbesserung der Empfind- "" 0.Leiden Waagschale vertikaler Anordnung lichkeit um mehr als eineI Erweiterung des ArbeitsbereichsZehnerpotenz; Genauig- ...,".,,Nkeit im Auflösungsverhält- u;·nis 1 : 1 os erreichbar o·:::>1747 I H. Kühn, Danzig gleicharmige Waage mit Zeiger und I s. jenemann: Neigungs- "' ~großem, beidseitigem Neigungs- 1 der Gewichtewaage durch Kombi- waage".,""bereich; Ab Iesung an kreisförmig 1 nation mit der Neigungswaage""geteilter Ska/e1781 I j. H. Magalhaens, London Ableselupe gegenüber Strichmarke vergrößernde optische Instrumentein Verlängerung des Balkens (als zur Unterstützung der Ab Iesungfein ausgezogener Zeiger) durch das Auge1808 i N. Mende/ssohn, Berlin I Ablesemikroskop mit Fadenkreuz Ab Iesung des Ausschlags imgegenüber seitlich angebrachter Skale Neigungsbereich durch verbesserteoptische Anordnungca. 1825 I T. Ch. Robinson, London \ an der Mitte des Balkens angebrachter, bequemere und - bei längeremnach unten gerichteter Zeiger, der vor Zeiger- auch genauere Ab Iesungeiner an der Säule der Waage ange- als seitlich am Ba/ kenbrachten Skale schwingt1837 C. A. v. Steinheil, Poggendorffsche Spiege/ablesung im Lichtstrahl als langer, masseloserMünchen Neigungsbereich der Waage Zeiger gegenüber Breitbandskaie11875 A. Rueprecht, Wien Ablesefernrohr an metrologischen Arbeiten nach der "Meter-Konven-Waagen tion" zum Vergleich vonLkg-Massestandards)>~-iI I ~~".,0"!]\-o"'


-..!a­a-Konstrukteur oderHinweise und ErläuterungenAnmerkungenggf. Fundortnoch weitergehende Ausdehnung(Vernier) an Zeigerskaiedes Arbeitsbereichs der FeinwaageVorteile der Spiegelreflektion und·ablesung unter raumsparendenBedingungenVorschlag von E. Abbe undVerbesserung der Einrich·Kollimationsfernrohrtung durch BungeFreigabe der verdeckten Gewichts·werte an den Schaltknöpfen dereinzeln auflegbaren Ringgewichtezeige der aufgelegten Ringgewichte inEinzelanordnungStrahlenbündel durch Gasbrennerangebrachte Strichmarke und Ab·Iesung gegenüber Mikroskate mittelsMikroskoperzeugtDrehknopf ist als Rundskaie gra·Gewichtsschaltung direkt am Dreh·duiert; Anzeige der jeweiligen Ein·knopfStellung gegenüber Strichmarkebequeme Alternative zu Ableselupebequeme und objektive Ablesung)>Lichtbündel durch Mikroskate amZeiger auf eine Mattscheibedes Zeigerausschlags im Neigungs·bereichITI:::1~;::;·stabilisierte Anzeige im Neigungs·bereich, ohne daß Empfindlichkeitbesonders hoch eingestellt werden"'"cciilmuß0.....",erste Schritte zur Kompaktanzeigedes Wägeergebnisses (an Bunge·Waage .,Anilin")"mit Anzeige der geschalteten Bruch·grammgewichte; mechanische Ziffern·rolle als Anzeige der geschaltetenBruchgrammgewichte~:v;·ö"]:::1",Zeit Berichterstatter; Neuerung1878 C. Rumann, Göttingen mechanischer, verstellbarer Nonius1880 P. Bunge, Harnburg Ablesung im Neigungsbereich durch1887 A. Rueprecht, Wien Bruchgrammauflage mit direkter An·1891 A. Collot, Paris Lichtprojektion durch am Zeiger1892 J. Nemetz, Wien Bruchgrammauflage mit Anzeige der1894 W. H. F. Kuhlmann, Zylinder-Hohlspiegel mit fünffacherHamburg Vergrößerung des Zeigerausschlags1908 F. Sartorius, Göttingen Projektion von elektrisch erzeugtem1932 Becker's Sons, optischer Nonius am Projektions·Brummen (NL) anzeiger1940 Bunge-Werkstatt, Harnburg optische Projektion in Kombination


19461947196119641966I E. Mettler, ZürichtE. Mettler, ZürichE. Mettler, GreifenseeE. Mettler, GreifenseeSartorius-Werke AG,GöttingenKompaktanzeige des gesamten Wäge·ergebnisses an Analysenwaage: 0,1 ...199 g an Ziffernrollen für die geschal·teten Einbaugewichte; 1 ... 100 mgrechts daneben durch optische Projektionim Neigungsbereich;0,1 ... 1 ,0 mg durch NoniusUnterteilung der letzten Einheit derprojizierten Mikroskale durch in100 Teile strichmäßig geteilte Mikro·meterscheibeziffernmäßig geteilte Mikrometerscheibein Verbindung mit projizierterziffernmäßig geteilter Mikroskaleziffernmäßig geteiltes Rollenzählwerkzur Anzeige im Mikrometerbereichelektronisch-digitale Anzeige mit"springenden" Ziffern durch,,Nixie~'. Röhrenan Analysenwaage 200 A4N;Weiterentwicklung nach demMuster der Bunge-Waage(s. 1940)Mikrometer ermöglicht etwa1 Ofach verbesserte Ab Iesunggegenüber Nonius (an Halbmikrowaage100 ASM)Anzeige des gesamten Wägeergebnissesin fortlaufender Ziffernfolgein mechanisch-optischerAnordnung (mechanischoptischeDigitalanzeige anAnalysenwaage 55)Abschluß der Digitalisierung derAnzeige des gesamten Wägeergebnissesin mechanisch-optischerAnordnung (an AnalysenwaageH6T "digital")die dem Kompensationsstromentsprechende Spannung wird inbinäre Einheiten zerlegt und übereine Digitalschaltung und einenDekodiererauf Glimmlicht­Anzeigeröhren übertragen; in dermit Neongas gefüllten Glasröhrestehen der gemeinsamen Anode,hintereinander angeordnet, zehnKathoden gegenüber, die die Formder zehn Dezimalziffern habens. jenemann: MechanischeAnalysenwaages. Jenemann: MechanischeAnalysenwaageder Begriff "Digitalanzeige"bezieht sich späterausschließlich auf elektronischeAnzeigen ("mitspringenden Ziffern")s. jenemann: ElektromechanischeWägesysteme)>-1"' c:r"''"Nf:;m::I~;;;;·c "'::IQQ0..~.."~:~·o·::I~


Konstrukteur oderZeit Be ri c htersta tte r; Neuerungggf. Fundort1966 Sartorius·Werke AG, elektronische Anzeige des gesamtenGöttingen Wägeergebnisses (an Nixie·Röhren)nach photoelektronischer Abtastungder Einstellung auf den Ziffern·Rollen und der Balkenneigung1970 Sartorius-Werke GmbH, elektronische Anzeige mit "springen·Göttingen den" Ziffern durch Siebensegment·Z iffern·A nze ige---1977 Precisa, Walzenhausen Kapazitätsanzeige als Einwägehilfe(CH)I1977 Sartorius-Werke GmbH, elektrodynamische PräzisionswaagenGöttingen mit zwei Wägebereichen ("Zweibereichswaagen"):"Zwei Waagenin einer''I1978 E. Mettler, Greifensee "Rangierbarkeit" der Genauigkeit:Gegenüber Zweibereichswaage kannder Feinbereich der rangierbarenWaagen auch bei höherer Grund·belastungbenutzt und nach Aus·führungeiner Detail-Einwaage erneutabgerufen werdenHinweise und Erläuterungenan mechanischen, manuell bedien·ten Analysenwaagen (z.B. zurFernübertragung des Ergebnisses)die einzelnen Segmente werdendurch Leucht·Transistordiodendargestellt; sie werden so ange·steuert, daß jeweils bestimmteKombinationen von ihnen auf·leuchten und dadurch die Ziffern0 bis 9 bilden; auch hier wird diedem Kompensationsstrom ent·sprechende Spannung in binäreEinheiten zerlegt und dann aufdie Leuchtdioden übertragensofortige Obersicht über freieWägekapazität beim Einwägenmehrerer Komponentendurch Tastendruck kann Arbeitsbereichumgeschaltetwerden:oberer Arbeitsbereich zehnfachhöher als unterer; jedoch mitzehnfachgeringerer Empfindlich·keit der AnzeigeBeispiel Mettier PC440: Feinbe·reich bis zu 40 g unter Ab Iesungauf 1 mg mehrfach hintereinanderbenutzbar, bis Höchstlast von400 g erreicht. Ergebnis für ober·halb 40 g liegende Komponentendabei auf 10 mg ab lesbarAnmerkungenErgebnis kann ausgedruckt,auf Lochkarten gestanzt,über BCD-Ausgang ge·speichert und durch EDVweiterverarbeitet werdenAuflösungsverhältnis derWägung bleibt für beideBereiche gleichim späteren VerlaufRangierbarkeit auch auffeinere Waagen übertragen,z.B. auf Analysenwaagen,um an diesen bis zu0,01 mg ablesen zu können-jedoch nur für Wägungenkleiner als 1 f1 0 des Arbeits·bereichsals Analysenwaage-.J0\00)>rn::J:?;:;·A"c::JI)QCl.~,.,, ~Nv;·o·::J~ ,.,,.,I)Q"'


lil)>-1"'cr-'"(1)N~rn::l:?;::;·c:A"::l(1QCl.~-o~:N;:;;·ö"::l...~~(1)_.0\CDIAnmerkungennach heutigem Verständnis:Ausgleich (Kompensation)der Gewichtskraft der zubestimmenden Last durchdiejenige von Gewichtsstückens. )enemann: Waagen mitvariabler ArmlängePrinzip des "Reiters" anspäterer wissenschaftlicherWaage vorweggenommenBiege-Federwaage als einseitigeingespannter horizon-, taler Stab, der am freienEnde belastet wird.Dehnungs-Federwaage alsvertikal gelagerter, obeneingespannter Draht, derunten belastet wirds. )enemann: Neigungswaages. 50 n. Chr. (RömischesReich)Hinweise und Erläuterungen"Gewichte-Waage''Anwendung des Hebelgesetzesabgeleitetdurch ArehirnedesKombination der Gewichte-Waagemit der Laufgewichtswaagerealisiert als Helix-, Spiral-, BiegeundDehnungs-FederwaageKombination der Gewichte-Waagemit der NeigungswaageAnwendung des Pendelgesetzeszur MassenbestimmungKombination der Gewichte-Waagemit der LaufgewichtswaageKombination der Gewichtewaagemit der Feder- oder Torsionswaage6 Vorrichtungen zur Bestimmung der Gewichtskraft des zu wägenden KörpersKonstrukteur oderZeit Berichterstatter; Neuerungggf. Fundort, "Urwaage" vermutlich wie "Ägyptische Waage"ca. 2500 I Ägypten, Altes Reich Auflage von Körpern definierterv. Chr.I I Masse auf die Gegenschaleca. 100 I Römisches Reich an Laufgewichtswaage: Ausgleichv. Chr. durch ein verschiebbares Laufigewichtca. 50 n. Chr. Römisches Reich, zusätzliches Laufgewicht an Zwei-Pompeji schalenwaage1678 R. Hooke, London Federwaage1747 H. Kühn, Danzig Zweischalenwaage mit großer Qua-1 drantenskale für den Neigungsbereich1758 J. H. Lambert, Basel Neigungswaage mit Anzeigequadrantund Zeiger1790 ). Black, Edinburgh wissenschaftliche Präzisionswaage mitgraduiertem Waagebalken zur Auf·Iage von Reitergewichten1830 W. Ritchie, London Zweischalenwaage mit senkrecht zumBalken (in Richtung der Drehachse)gespanntem Glasfaden


-..I-..IKonstrukteur oder0AnmerkungenZeit Berichterstatter; NeuerungHinweise und Erläuterungenggf. Fundortmechanische Reiterverschiebunganstelle des manuellen Umsetzens1837 C. A. v. Steinheil, "Schubriegel" an Präzisionswaage,Bestimmung der elektrodyna·mischen Kraft an Zweischalen·waagedurch GewichtstUckeum Mittelachse der Waage dreh·1862 F. L. v. Ga\lois, Wallis Zweischalenwaage mit "Präzisions·bogen"bares "Drehgewicht" anstelle derReiterverschiebungGewichtsauflage über Hebel·gestänge und Trägervorrichtungam Schalengehängeauf Londonder Ausstellung1875 P. Bunge, Harnburg Vakuumwaage mit vollständiger(1876) gem. L. LoewenherzGewichtsvertauschung und mecha·nlscher Auflage kleiner Ausgleichsgewichtevon außenVorwaage durch Umschaltung derGewichtewaage auf eingebauteFederwaage. - Hinweis, daßVorwaage auch im Neigungsbe·reich der Waage möglich (nachVerringerung der Empfindlich·keit)zur approximativen Vorwägung)>rr1bequeme Bedienung inTischhöheAuflage von horizontal angeord·::3~neten Ringgewichten auf mit demdurch einzelne Tasten;:;·Schalengehänge verbundenePlatte über Hebel und StößelBestimmung der kleineren Massen·c;>


Konstrukteur oder~Hinweise und ErläuterungenAnmerkungenggf. Fundort-1"'doppeltes Kegelradgetriebe mits. B. Pensky0"in direkter Folge durch Drehen nureines Schaltknopfes~(i'Sternrad (.,Karussell") zum nacheinandererfolgenden Absetzens;N!Tl::1von jeweils neun Reitergewichtengleicher Masse pro Bruchgrammdekade~;:;·Auflage der konzentrischen Ringgewichtedirekt auf die Waagschales. B. Pensky?


772 A Entwicklung der PräzisionswaageA.2 Schrifttum111 Agricola, G.: De re metallica libri XII; in Buch VII Beschreibung der Probierkunst, Probier·gewichte und Probierwaagen. Basel 1556 (Latein); Berlin 1928 (deutsch von C. Schiffner);Reprint Düsseldorf 1977.[2] Alberti, H.-j., v.: Maß und Gewicht - Geschichtliche und tabellarische Darstellungen von denAnfängen bis zur Gegenwart. Berlin 1957.[3] Amiot, (J. "Pere"): Lettre sur les Poids et Balances de Chine. Memoires de mathematique etde physique re'diges a l'Observatoire de Marseille 1756, 61-83 (Premiere lettre, Peking, 17Novembre 1756, p. 71, Beschreibung einer provisorischen Substitutionswaage).[4] Angström, K.: Tva metronomiska hjelpapparater. öfversigt af Kongl. Vetenskaps-AkademiensFörhandlingar 52 (1895), 643-655.[5] Appius, M.: Feingerätebau am Beispiel der Waagen und Kraftmesser. Buchs (CH) 1972.[6] Arehirnedes vonSyrakus: Über schwimmende Körper, Buch I und Buch II, in: Werke (z.B. hrsg.von A. Czwa!ina, Darmstadt 4 1983).[7] Aristoteles: De mechanica (Mechanische Probleme), enthalten in: Kleine Schriften zur Physikund Metaphysik.[8] Arndt, K.: Neuerungen im Waagenbau. Polytechnisches Journal (Dingler) 319 (1904), 337-340,358-361' 373-378.[9) Arzberger, F.: Luftdämpfung für analytische Waagen. Annalen Chemie (Liebig) 178 (1875),382-384.[1 0 l A rzberger, F.: Präzisionswaage mit einer Vorrichtung zum Umwechseln der Gewichte bei geschlossenemWaagekasten. Polytechnisches Journal (Dingler) 219 (1876), 402-408.[11] Bamberger, F.: Beschreibung und Abbildung der in neuerer Zeit erfundenen und verbessertenMaschinen zum Wägen, sowie kleinerer, sehr empfindlicher Waagen, insbesondere der Brückenwaagen,Federwaagen, hydraulischen Waagen, Waagen für Chemiker und Apotheker. Quedlinburg/Leipzig 1832.[12) Bauerreiß, H.: Zur Geschichte des spezifischen Gewichtes im Altertum und Mittelalter. Diss.,Erlangen 1914.[ 13) Becker's Sons: Tijdbesparende Balansen. Brummen (N L), Prospekt 1926.[14] Becquerel, A. C.: Description et usage de Ia Balance electro-magnetique. Comptes Rendus 4(1/1837), 35-41.[15] Becquerel, A. C.: Beschreibung und Gebrauch der elektro-magnetischen Waage. Annalen derPhysik 118 (1837), 307-315.[16] Behrndt, K.: Die Mikrowaagen in ihrer Entwicklung seit 1886. Zeitschrift für angewandte Physik8 (1956), 453-472.[17) Be/aiew, N. T.: On Bismarin lndia. Seminarium Kondakovianum 6 (Prag 1933), 137-156.[18] Benedetti-Pichler, A. A.: Waagen und Wägung, Bd. 1/Teil2 von: Handbuch der mikrochemischenMethoden (Hrsg.: F. Hecht und M. K. Zacher!). Wien 1959.[19] Benton, W. A.: John Wyatt and the Weighing of Heavy Loads. Transactions of the NewcomenSociety 9 (1928/29), 60-77.[20] Beranger, j.: Verbesserungen an Waagen. Polytechnisches Journal (Ding/er) 119 (1851 ), 171-179(nach einem vom 19. März 1849 für England erteilten Patent).[21] Berzelius, j. }.: Lehrbuch der Chemie, 4 Bde., in Bd. IV /2 Kapitel über Waage und Wägung(deutsch von F. Wähler). Dresden 1831.[22] Bietry, L.: Warum Substitutionswägung? Chimia 11 (Zürich 1957), 92-96.[23] Block,}.: A Ietter, describing a very sensible balance. The Annals of Philosophy, New Series 10( 1825), 52-54 (Brief von Dr. Block an james Smithson, Esq., v. 18. September 1790).[24] Block, W.: Handbuch der technischen Meßgeräte. Berlin 1923.[25] Block, W.: Messen und Wägen. Leipzig 1928.[26] Block, W.: Messung der Masse und des Gewichts, in: Handbuch der physikalischen und technischenMechanik (Hrsg.: F. Auerbach und W. Hort) Bd. 1/1, Leipzig 1929,205-227 (außerdemnoch weitere Kapitel über der Massenbestirr!mung verwandte Messungen).[27] Bochko!tz, W. C.: Description de Ia balance de precision acharge et sensibilite constantes. Bulletinde Ia Societe' d'Encouragement pour !'Industrie Nationale 32 (1833), 334-338.[28) Boehm, E.: Beitrag zur Theorie der gleicharmigen Waage. Diss., Kiel 1903.[29] Brauer, E.: Die Konstruktion der Waage, Bd. 231 von: Neuer Schauplatz der Künste und Handwerke.Weimar 1880.


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776A Entwicklung der Präzisionswaage(1181(1191(12011121 I(1221(1231(1241(1251(1261(1271(1281(1291(1301!131 I(1321(1331(1341(1351(1361[137](1381(1391(140]!141 I(142](1431(1441(1451(1461(1471(1481Krusper, St.: Eine Vakuumwaage neuer Konstruktion. Zeitschrift für Instrumentenkunde 9(1889), 81-86.Kuh/mann, W. H. F.: Ablesevorrichtung bei Präzisionswaagen. Deutsche Patentschrift Nr. 81 019,patentiert vom 5. September 1894 an.Kühn, H.: Ausführliche Beschreibung einer neuen und vollkommeneren Art von Waagen. Versucheund Abhandlungen der Naturforschenden Gesellschaft in Dantzig 1 (1747), 1-76.Lambert, j. H.: Theoria staterarum. Acta Helvetica, physico-mathematico-anatomico-botanicomedica3 (1758), 13-22.Landolt, H.: Über die Erhaltung der Masse bei chemischen Umsetzungen. Abhandlungen derKöniglich Preussischen Akademie der Wissenschaften, Physikalisch-Mathematische Klasse 1910,1-158.Lavoisier, A. L.: Oeuvres Vol. 1-6 (in T. 6 Manuskripte über Arbeiten in der Kommission für dieNeuen Maße und Gewichte), Paris 1864-1893.Leonard, R. 0.: The electromagnetic Microbalance - the History and the present State of theArt. American Labaratory 1974, June.Leonard, R. 0.: Electronic Labaratory Balances. Analytical Chemistry 48 (1976), 879A-894A.Leupold, j.: Die Leipziger Heu-Waage. Leipzig 1718.Leupold, j.: Theatrum staticum universale. Leipzig 1726, Nachdruck Hannover 1982.Lindner, j.: Fehlerquellen in der organischen Elementaranalyse XII - Über Wägungen undWaagen. Mikrochemie 34 (1949), 67-105.Loewenherz, L.: Apparate für Messen und Wägen, in: Bericht über die wissenschaftlichen Apparateauf der Londoner Internationalen Ausstellung im Jahre 1876 (Hrsg.: A. W. Hofmann).Braunschweig 1878, 207-278.Loewenherz, L.: Bericht über die wissenschaftlichen Instrumente auf der Berliner Gewerbeausstellungim Jahre 1879. Berlin 1880.Lotmar, W.; Ulrich, j. G.: Waagebalken aus Glaskeramik. Feinwerktechnik und Meßtechnik 86(1978), 234-235.Mac Nevin, W. M.: The Analytical Balance - lts Care and Use. Sandusky (Ohio, USA) 1951.Macurdy, L. 8. et al.: Terminology for Describing the Performance of Analytical and otherPrecise Balances - 1954 Report and Recommendations of the Committee on Balances andWeights. Analytical Chemistry 26 (1954), 1190-1192.Maga/haens, H. j.: Lettre sur I es balances d'essai. Observations sur Ia Physique 17 (1781), 43-49.Marek, W.-j.: Pesees exe'cute'es du 14 septembre 1878 au 30 septembre 1879 (Instrumentsauxilieres; Poids d'un centimetre cube d'air; Poids divisionnaires; Pese'es hydrostatiques; Comparaisondes kilogrammes), in: Travaux et Memoires du Bureau International des Poids et Mesures,Tome I. Paris 1881.Marek, W.-j.: Aperiodische Waage mit Hilfsfedern. Österreichische Zentral-Zeitung für Optikund Mechanik 1 (1906), 5-7.Megnit!, P. B.: s. M. Daumas, 358-363.Mendelejew, D. /.: Sur une nouvelle balance. Comptes Rendus 80 (1875), 378-380.Mendelejew, D. 1.: Über die genauesten Wägemethoden. Journal Russische PhysikalischchemischeGesellschaft (in russisch) 27 (1895), 509-513.Mende/ssohn, N.: Beschreibung einer sehr genauen Waage. Annalen Physik 29 (1808), 153-161,442-449, 472.Mettler-News: Heft 1-36, o. Ort (Greifensee, CH), 1956-1966.Mettier-News 1-22: ln thematischer Ordnung Sammelband der ersten 22 Nummern d. vor., o.Ort(Greifensee, CH), o.J. {ca. 1962).Mett/er, E. bzw. Mettier Instrumente AG: Firmenprospekte in laufender Ausgabe.Middel, Th.: Deformation durch Erwärmung als Ursache für die thermische Veränderung vonWaagen. Diss., Greifswald 1900.Monconys, 8. de: Journal des Voyages, 3 Vol. {enthält Angaben über Waagen und Aräometer).Lyon 1665-1666.Muncke, G. W.: Abschnitt "Waage", in: Physikalisches Wörterbuch (Hrsg. j. 5. T. Gehler),Bd. 10. Leipzig 1841, 1-52.Musschenbroek, P. van: Eiementa physicae. Lugdunum Batavorum (=Leiden) 1734.Musschenbroek, P. van: Cours de Physique Experimentale et Mathematique, 2. Vol. Leyden1769.


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A.2 Schrifttum 779[214][215)[216][217][218][219][220][221][222][223][224][225][226][227][228][229)[230)[231)[232][233][234][235][236][237)Stevin, S.: De Weeghdat. Leyden 1586.Stevin, S.: De Beghinselen des Waterwichts. Leyden 1586.Stock, j. T.: Thomas Charles Robinson and his Balances. Journal Chemical Education 45 (1968),254-257.Stock, j. T.: Development of the Chemical Balance. London 1969.Stock, j. T.: Con·beam Balance: Precision Weighing comes of Age. Chemistry in Britain 14(1978), 76-79.Strömberg, R.: Einige Untersuchungen über die günstigste Form des Waagebalkens. AnnalenPhysik 352 (1915), 939-948.Stückrath, P.: Waage zur graphischen Aufzeichnung veränderlichen Gewichtes. Zeitschrift fürInstrumentenkunde 3 (1883), 95-99.Szabadvary, F .: Geschichte der Analytischen Chemie. Braunschweig 1965.Tauchnitz, 0.: Automatische Registrierwaagen. München/Berlin 1913.Testut, Ch.: Memento du pesage. Paris 1946.Thiesen, M.: Zur Theorie der Waage und Wägung. Zeitschrift für Instrumentenkunde 2 (1882),358-365,3 (1883), 81--89.Thölden, }.: Haliographia - Gründliche und eigentliche Beschreibung aller Saltz Mineralien(enthält Abbildungen von Aräometern). o.O. ("Hessen") 1603.Tralfes, J. G.: Rapport sur l'unite du systeme metrique d


780BDas Eichwesen in der Bundesrepublik DeutschlandE. Seiler8.1 EinleitungDie Bedeutung des Messens für die Entwicklung des Handels und die Erhebung von Steuernund Abgaben wurde bereits von den Herrschenden der Frühzeit erkannt. Sie schufen einheitlicheMaßsysteme für ihre Reiche, um so unabhängig vom Ort mit gleicher Elle messen zukönnen. Maß und Gewichtunterstanden ihrem besonderen Schutz. Die als Normale benutztenMaßverkörperungen erhielten häufig die Gestalt heiliger Tiere. Sie sollten wie die Götter ewigBestand haben. Sie zu ändern hieße, nicht nur gegen irdische Gesetze zu verstoßen, sondernauch Frevel an den Göttern zu begehen. Betrügerische Manipulationen wurden daher mitunnachsichtiger Härte bestraft.Die Grundlagen des Eichwesens lassen sich auf die Anfänge der Geschichte zurückführen. Anden Prinzipien hat sich auch nach mehreren tausend Jahren menschlicher Entwicklung nichtsgeändert: Durch Gesetz wird bestimmt, welches die richtigen Maße sind, welchen AnforderungenMeßgeräte genügen müssen und mit welchen Strafen diejenigen zu rechnen haben,die gegen das Gesetz verstoßen.Durch ihre weite Verbreitung und ihre Verwendung in vielen Bereichen der Meßtechnik istdie Waage von besonderer Bedeutung für den Teil des Meßwesens, der durch staatlicheVorschriften geregelt ist. Ein Abschnitt über das amtliche Eichwesen hat daher im Handbuchdes Wägens seine Berechtigung.8.2 Ziele des EichwesensDie Internationale Organisation für Gesetzliches Meßwesen (Organisation Internationale deMetrologie Legale, OIML) definiert in ihrem Vokabularium [1] "Gesetzliches Meßwesen"wie folgt:"Der Teil des Meßwesens, für den amtlich die Sicherheit und angemessene Genauigkeitvon Messungen durch verbindliche Anforderungen an Maßeinheiten, Meßmethodenund Meßgeräte gewährleistet wird."Diese Definition ist sehr allgemein. Die weiteren Ausführungen beziehen sich nur auf denBereich, der vom Gesetz über das Meß- und Eichwesen (Eichgesetz) [2] und vom Gesetz überEinheiten im Meßwesen (Einheitengesetz) (3] erfaßt wird.Nach dem Eichgesetz der Bundesrepubfik Deutschland dürfen für bestimmte Verwendungszweckenur Meßgeräte benutzt werden, die bestimmten Anforderungen genügen und amtlichgeprüft, "geeicht", worden sind. Eichpflicht besteht für Meßgeräte zur Bestimmung von imEichgesetz genannten physikalischen Größen, wenn sie• im geschäftlichen und amtlichen Verkehr,• zur amtlichen Überwachung des Straßenverkehrs und• im Bereich der Heilkunde und der Herstellung und Prüfung von Arzneimittelnverwendet werden.


B.3 Maße und Normale 781Ferner enthält das Eichgesetz eine Ermächtigung, die Eichpflicht vorzuschreiben fur1. Dosis- und Dosisleistungsmesser, die zum Strahlenschutz dienen,2. Meßgeräte, die zur Feststellung von Geräuschen, Erschütterungen oder Luftverunreinigungenzum Immissionsschutz verwendet werden,3. Geräte, die bei der Raumheizung Meßwerte in Abhängigkeit von der Temperatur desHeizkörpers und der Zeit bilden und dem Verbraucherschutz dienen,4. Meßgeräte zur Bestimmung der Temperaturen in Lager-, Beförderungs- und Verkaufseinr.ichtungenfür gekühlte, gefrorene oder tiefgefrorene Lebensmittel.Aus dieser Aufzählung geht hervor, daß neben dem Verbraucherschutz und der Sicherungeines geordneten Austausches von Gütern und Leistungen die Gewährleistung richtigerMessungen in den Bereichen Heilkunde, Strahlenschutz und Umweltschutz auch zu denZielen des Eichwesens gehört. ln einer technisch immer komplizierter werdenden Umweltübernimmt der Staat den Schutz des Bürgers vor den Auswirkungen falscher Messungen,wenn anderweitig keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen sind. Wie das mit denMitteln des Eichwesens erreicht wird, ist in den nächsten Abschnitten beschrieben.Im Folgenden wird "eichen" immer im Sinn von "amtlich eichen", d. h. amtlich prüfenund kennzeichnen gebraucht.8.3 Maße und NormaleZu den Zielen des Eichwesens gehört es, die Voraussetzungen für richtiges Messen zu schaffen.Im Sinne des Eichgesetzes ist die Angabe eines geeichten Meßgerätes richtig, wenn es diedurch Rechtsverordnung festgelegten Fehlergrenzen einhält. Bei der Eichung und bei derBefundprüfung wird das durch einen Vergleich mit einem Normal überprüft. Das Normalverkörpert das richtige Maß.Maße sind nicht naturgegeben, sondern müssen durch Maßverkörperungen oder durchMeßeinrichtungen realisiert werden. Waren vor 150 Jahren noch sehr viele unterschiedlicheMaßsysteme in den zahlreichen deutschen Staaten in Gebrauch, so ist heute durch dasGesetz über Einheiten im Meßwesen das Internationale Einheitensystem (Systeme Internationaled'Unites, SI) verbindlich geworden.Hervorgegangen ist es aus dem metrischen System. Es beruht auf den 7 Basisgrößen: Länge(Meter), Masse (Kilogramm), Zeit (Sekunde), elektrische Stromstärke (Ampere), thermodynamischeTemperatur (Kelvin), Stoffmenge (Mol), Lichtstärke (Candela). ln Klammernsind die Basiseinheiten angegeben.Am Beispiel der Basisgröße "Masse" soll erläutert werden, wie die Darstellung der Einheitund ihre Weitergabe erfolgt. Die Definition der Basisgröße "Masse" hat sich seit der 1. Generalkonferenzfür Maß und Gewicht der Meterkonvention, der höchsten internationalen Instanzfür die Definition von Einheiten, im Jahre 1889 nichtgeändert [4]: "Die Basiseinheit 1 Kilogrammist die Masse des Internationalen Kilogrammprototyps". Es wird in Sevres bei Parisim Internationalen Büro für Maß und Gewicht aufbewahrt. Die Bundesrepublik Deutschlandbesitzt die Kopie Nr. 52 als nationalen Prototyp. Bei einer Vergleichsmessung im Jahre 1974mit dem Internationalen Prototyp wurde seine Masse zu 1,000000187 kg bestimmt. DieStandardabweichungs dieser Messung betrug s = 8 Jlg [5].Von diesem nationalen Prototyp ausgehend werden durch Teile und Vielfache der Einheitweitere Normale abgeleitet, um beliebige Massen darstellen zu können. Gewöhnlich benutztman für eine Dekade 4 Normale mit Massenverhältnissen von 1, 2, 2 und 5. Da jeweilsVergleichsmessungen mit dem Kilogrammprototyp durchgeführt werden müssen, um die


782 B Das Eichwesen in der Bundesrepublik Deutschlandrichtige Teilung bzw. Vervielfachung zu überprüfen, wird die relative Unsicherheit immergrößer, je weiter man sich vom Kilogramm entfernt (s. Kap. 2).Für die Realisierung von Massenormalen sowie flir die Normale der anderen Größen undihre Weitergabe ist die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) zuständig. Sie bewahrtden nationalen Prototyp und die anderen nationalen Normale auf und fuhrt Anschlußmessungenmit höchster Präzision durch [3].Die PTB prüft auch die höchsten Normale der obersten Landesbehörden für das Eichwesen(Eichdirektion), die ihrerseits die Normale der Eichämter überprüfen. Auf diese Weiseentsteht eine hierarchisch gestufte Rangordnung von Normalen.Das hier flir die Masse beschriebene Verfahren gilt in analoger Weise auch für die Darstellungund Weitergabe der übrigen Einheiten [6]. Durch den Anschluß der Normale an die nationalenNormale zum Prüfen von Meßgeräten, der in der Regel über mehrere Zwischenstufenerfolgt, wird die Einheitlichkeit im Meß- und Eichwesen gesichert. Regelmäßige Wiederholungsmessungenim Abstand von einigen Jahren dienen der Überprüfung der Langzeitkonstanzder Normale. Mit diesen Maßnahmen wird sichergestellt, daß richtige Normale zumPrüfen der Meßgeräte zur Verfügung stehen.Mit seinen Gebrauchsnormalen entscheidet der Eichbeamte, ob z.B. eine Waage die Eichfehlergrenzeneinhält. Das Normal selbst darf nur einen Fehler aufweisen (die Abweichungzum eine Stufe in der Hierachie höherstehenden Normal), der klein gegenüber den Eichfehlergrenzenfür das zu prüfende Meßgerät ist. Nur in be·sonderen Fällen wird dieser Fehler beider Eichung berücksichtigt. Fehlergrenzen für Gewichte unterschiedlicher Genauigkeitsklassenenthält die Eichordnung, Anlage 8, [7].Auch für die anderen eichpflichtigen Meßgeräte sind Fehlergrenzen in der Eichordnungfestgelegt. Sie richten sich nicht nach dem technisch Möglichen, sondern nach dem fürdie Schutzziele des Eichwesens Notwendigen.Welche weiteren Anforderungen an Meßgeräte gestellt werden, um die Ziele des Eichwesenszu erreichen, wird im nächsten Abschnitt beschrieben.8.4 MeßgeräteDurch das Eichgesetz und seine Folgeverordnungen werden Maßnahmen vorgeschrieben,um die Voraussetzungen für richtiges Messen zu gewährleisten. Dieses Ziel wird durchunterschiedliche Methoden erreicht. Repressiv (strafandrohend) geht der Gesetzgeber vor,wenn die Verantwortung für richtiges Messen dem Ausführenden übertragen werden kann.Diese Voraussetzungen sind z. B. im Bereich der Herstellung von Fertigpackungen gegeben.Von Betrieben, die Produkte in Form von Fertigpackungen herstellen, muß man erwartenkönnen, daß sie den Abfüllvorgang auch meßtechnisch beherrschen. Der Gesetzgeber verlangtdaher im Interesse der Verbraucher gewisse Prüfungen durch den Hersteller zur Gewährleistungder richtigen Füllung von Fertigpackungen. ln unregelmäßigen Zeitabständenkontrollieren die Eichbehörden stichprobenweise die Einhaltung dieser gesetzlichen Regelungund ahnden Verstöße durch Bußgelder.Sind die Voraussetzungen für ein repressives Vorgehen nicht gegeben, übernimmt der Staatdurch präventive (vorbeugende) Maßnahmen eine Gewähr für die meßtechnische Qualitätvon Meßgeräten. Das Eichgesetz sieht als solche Maßnahmen die Zulassung und Eichungvon Meßgeräten vor. Diese amtlichen Prüfungen finden ihren sichtbaren Ausdruck im Eichstempel.


B.4 Meßgeräte 783Obwohl die Richtigkeit jedes beliebigen Meßgerätes geprüft werden kann, wird nicht jedesMeßgerät geeicht. Voraussetzung dafür ist seine Zulassung zur Eichung. Sie ist mit derBedingung verknüpft, daß die Meßgeräte richtige Meßergebnisse (Meßrichtigkeit) über einenausreichend langen Zeitraum (Meßbeständigkeit) erwarten lassen müssen. Diese Eigenschaftwird im Eichgesetz als Meßsicherheit bezeichnet. Sie ist das entscheidende Kriterium für dieZulassung. Man unterscheidet zwei verschiedene Arten von Zulassungen, die allgemeineZulassung (Zulassung durch Rechtsverordnung) und die Zulassung einer Meßgerätebauartdurch die PTB (Zulassung durch Verwaltungsakt).B.4.1 Allgemeine ZulassungMeßgerätearten können allgemein zur Eichung zugelassen werden, wenn dies die Eichordnungvorsieht. ln einem solchen Fall sind Anforderungen festgelegt für die Bauausführung, diezulässigen Werkstoffe, die Alterung oder sonstige Behandlung von Werkstoffen oder Bauteilenund weitere Spezifikationen, die für die Meßbeständigkeit der Meßgeräteart vonBedeutung sind.Von den über 80 in der Eichordnung genannten Meßgerätearten sind 44 allgemein zurEichung zugelassen. Es handelt sich dabei überwiegend um einfache Meßgerätearten wieLängenmaße, Meßwerkzeuge für Flächenmessungen, Lösch- und Ladegefäße, Lagerbehälter,Volumenmaße, Glasthermometer, Labormeßgeräte aus Glas, Gewichte und mechanischeWaagen. Sie können direkt zur Eichung gestellt werden.B.4.2 BauartzulassungDie Bauartzulassung ist für solche Meßgerätearten erforderlich, für die in der Eichordnungkeine allgemeine Zulassung vorgesehen ist. Nach dem Eichgesetz ist die Physikalisch-TechnischeBundesanstalt für die Durchführung der Bauartzulassung zuständig. Dabei wirdüberprüft, ob eine ausreichende Meßbeständigkeit zu erwarten sein wird und ob die Bauartden in der Eichordnung festgelegten Anforderungen genügt, wenn es solche Anforderungengibt. Zur Beurteilung der Bauart müssen alle Eigenschaften untersucht werden, die Einflußauf die Meßrichtigkeit und Meßbeständigkeit haben können.Dazu gehören• die Eignung des Meßgerätes für den vorgesehenen Verwendungszweck,• die Meßrichtigkeit im zulässigen Gebrauchsbereich und• die Unempfindlichkeit gegenüber äußeren Störungen.Für die Meßrichtigkeit sind die in der Eichordnung festgelegten Fehlergrenzen maßgebend.Das Eichgesetz verlangt, daß geeichte Meßgeräte bei ihrer Verwendung die Verkehrsfehlergrenzeneinhalten müssen. Sie sind das größte Mehr oder Minder, bis zu dem der einzelneMeßwert eines geeichten Meßgerätes bei seiner Verwendung vom Normal abweichen darf.Um das vom Eichgesetz verfolgte Schutzziel zu erreichen, werden nur solche Meßgeräte·bauarten zur Eichung zugelassen, von denen erwartet werden kann, daß sie bei ordnungsgemäßemGebrauch unter den zugelassenen Verwendungsbedingungen diese Fehlergrenzennicht überschreiten werden.Richtige Messungen sind von einem Meßgerät nur zu erwarten, wenn es innerhalb der zulässigenGebrauchsbereiche (Umgebungstemperatur, Luftfeuchte usw.) verwendet wird. Soweiterforderlich, müssen diese Bereiche der verschiedenen Einflußgrößen bei der Zulassung festgelegtwerden, wenn die Eichordnung keine entsprechenden Anforderungen enthält oderwenn von diesen abgewichen werden muß (s. Kap. 9).


784 B Das Eichwesen in der Bundesrepublik DeutschlandBestehen Zweifel über die Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck, die sich durchUntersuchungen in der PTB nicht klären lassen, so können Gutachten von anderen kompetentenStellen gefordert werden. Dieses Verfahren wird häufig für medizinische Meßgeräteangewendet.Die Beurteilung der Meßrichtigkeit erfolgt anhand der Fehlergrenzen. Es gibt aber kein quantitativesKriterium ftir die Meßbeständigkeit. Weder das Eichgesetz noch die Eichordnungquantifizieren, daß x % aller Meßgeräte einer Bauart über y Jahre richtig messen müssen,wobei diese Aussage mit einer Wahrscheinlichkeit von z% zutreffen soll. Hier bleibt eingewisser Ermessensspielraum innerhalb folgender Überlegungen: Da die Nacheichfrist fürjede Meßgeräteart durch die Eichgültigkeitsverordnung [1 0] geregelt ist, muß dieser Zeitraumals unterste Grenze für die Meßbeständigkeit betrachtet werden. Nach Ablauf dieser Fristerfolgt bei der Nacheichung eine meßtechnische Überprüfung. Dabei werden eventuelleÄnderungen in den meßtechnischen Eigenschaften des Meßgerätes offensichtlich und könnenkorrigiert werden.Die Statistik über die Ergebnisse bei der Nacheichung zeigt, daß der Anteil von Meßgeräten,die nach Ablauf der Nacheichperiode noch den eichtechnischen Anforderungen genügt, fürviele Meßgerätearten bei 95% und darüber liegt [11]. Um diesen Qualitätsstandard zu halten,ist eine Zulassung nur zu erteilen, wenn von mindestens 95% aller Meßgeräte der Bauarteine Meßbeständigkeit über den Mindestzeitraum einer Nacheichperiode erwartet werdenkann.in den letzten 10 Jahren bis 1982 sind nur sehr wenige Fälle bekannt geworden, wo impraktischen Betrieb Fehler auftraten, die so groß und so häufig waren, daß die Zulassungwiderrufen oder gar zurückgenommen werden mußte. Zur Würdigung dieser Tatsache mußman wissen, daß jährlich mehr als 500 Zulassungen ausgesprochen und 16 Millionen Meßgerätegeeicht werden. Dieses gute Ergebnis wird durch einen hohen Aufwand beim experimentellenNachweis der Meßbeständigkeit erreicht. Bei mechanischen Bauarten werdenoftmals mehrere Prüflinge einer Dauerbelastung unterworfen. Der praktische Betrieb wirdsimuliert, wobei gewisse Vorgänge beschleunigt ablaufen, um zu lange Prüfzeiten zu vermeiden.Beispielsweise wird eine Waage wochenlang mit einer Frequenz von 1 ... 2Hz beundentlastet, wobei die Anzahl der Belastungen etwa den zu erwartenden Lastwechselnwährend einer Nacheichperiode bei normalem Gebrauch entspricht. Durch !VIessungen vor,während und nach den Dauerversuchen wird festgestellt, ob die Meßgeräte den zu erwartendenBeanspruchungen gewachsen und damit meßbeständig sein werden.Dieses Verfahren führt zu Problemen bei Geräten mit elektronischen Einrichtungen, da beielektronischen Bauelementen sporadische Ausfälle zu beobachten sind. Dauerversuche aneinem oder wenigen Geräten geben keine zuverlässigen Aussagen über die Meßbeständigkeit,weil man mit statistischen Ausfällen der elektronischen Bauteile rechnen muß. Die erforderlichegroße Anzahl von Meßgeräten steht in der Regel nicht zur Verfügung, denn üblicherweisebeginnt die Serienfertigung erst nach der Bauartzulassung. Um fehlerhafte Messungenzu verhindern, wird gefordert, daß elektronische Einrichtungen durch Kontrollschaltungenüberwacht werden, die Funktionsfehler erkennen und anzeigen [9, 33] (s. Kap. 10}.Kontrolleinrichtungen zum Erkennen von Funktionsfehlern vereinfachen die Prüfung für dieBauartzulassung, da Dauerprüfungen entfallen können. Allerdings muß ihre Funktionsweiseund ihre Wirksamkeit unter dem Einfluß äußerer Störungen getestet werden. Sind Kontrolleinrichtungennicht realisierbar, muß der Nachweis der Meßrichtigkeit innerhalb der zulässi·gen Nenngebrauchsbereiche und die Meßbeständigkeit auf eine andere Art gesichert werden.


B.4 Meßgeräte 785Bleiben trotz umfangreicher Prüfungen Zweifel, ob die Verkehrsfehlergrenzen von denMeßgeräten bei ihrer Verwendung über den Zeitraum der Eichgültigkeitsdauer eingehaltenwerden, kann die PTB eine probeweise Zulassung erteilen. Weitere Einzelheiten über dieZulassung von Waagen siehe Kap. 11.B.4.3 Probeweise ZulassungDer Sinn dieses Verfahrens besteht in der Erprobung von Meßgeräten über einen längerenZeitraum in der Praxis, wenn Laborversuche keine befriedigenden Resultate über die Meßbeständigkeitin vertretbaren Zeiträumen liefern können. Eine probeweise Zulassung enthältdaher gewisse Auflagen und Bedingungen, zum Beispiel die Begrenzung der Gültigkeit oderder Stückzahl der zu eichenden Geräte. ln der Regel werden Nachprüfungen an einer ausreichendenAnzahl von Meßgeräten in festgelegten Zeitabständen entweder von der PTBoder von den Eichbehörden durchgeführt. Von den Ergebnissen dieser Nachprüfungenhängt es ab, ob die Beschränkungen der probeweisen Zulassung aufgehoben werden können.Das Zulassungsverfahren ist daher erst nach der Erprobung der Bauart abgeschlossen.8.4.4 Beantragung der ZulassungDer Antrag auf eine Bauartzulassung ist vom Meßgerätehersteller oder seinem Beauftragtenbei der PTB zu stellen. Die PTB muß Bauarten prüfen, wenn für die entsprechenden MeßgeräteEichpflicht besteht. Der Antragsteller hat die entsprechenden Unterlagen und Mustergerätefür die Prüfung zur Verfügung zu stellen. Führen die Prüfungen zu einer Zulassung, sowird das durch einen Zulassungsschein dokumentiert und im Amtsblatt der PTB, den PTB­Mitteilungen, veröffentlicht.Die Bauart erhält ein Zulassungszeichen2, das auf jedem zur Eichung gestellten Meßgerätaufgebracht sein muß. Die Eichbehörden erhalten neben dem Zulassungsschein weitereUnterlagen über die Bauart, die für eichtechnische Prüfungen erforderlich sind. Die Zulassungkann probeweise erteilt und inhaltlich beschränkt, befristet oder mit Auflagen und Bedingungenversehen sein.War die Zulassung zeitlich nicht befristet, so muß sie widerrufen werden, wenn sich herausstellt,daß die Meßgeräte im praktischen Einsatz nicht die notwendige Meßbeständigkeitaufweisen. Sie kann auch widerrufen werden,• wenn der Zulassungsinhaber nachträglich Merkmale ändert, die bei der Zulassung festgelegtworden sind,• wenn inhaltliche Beschränkungen oder Bedingungen nicht beachtet wurden oder• wenn Auflagen nicht oder nicht fristgerecht erfüllt werden.Eine Zulassung muß zurückgenommen werden, wenn sie aufgrund von Fehlern erteilt wurdeund die Meßsicherheit von Anfang an nicht gewährleistet war. Die Rücknahme bedeutetrechtlich, daß die Zulassung nicht bestanden hat. Meßgeräte, die davon betroffen sind,dürfen nicht länger im eichpflichtigen Verkehr verwendet werden.Wird eine Zulassung widerrufen, so dürfen die bereits geeichten Meßgeräte im eichpflichtigenVerkehr verbleiben und nachgeeicht werden, solange sie die Fehlergrenzen und die gültigenAnforderungen erfüllen. Gibt es für die betreffende Meßgeräteart eine EWG-Richtlinie, sokann eine EWG-Bauartzulassung erteilt werden. Die EWG-Bauartzulassung berechtigt zurEWG-Eichung, die Voraussetzung ist flir den freien Handel mit Meßgeräten innerhalb derMitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (s. Abschnitt 8.6.3}. Im Gegensatz zurinnerstaatlichen Zulassung ist die Gültigkeit einer EWG-Bauartzulassung auf 10 Jahre be-


786 B Das Eichwesen in der Bundesrepublik Deutschlandschränkt. Außerdem bestehen einige weitere Besonderheiten, die in der Eichordnung, AllgemeineVorschriften, aufgeführt sind.8.4.5 EichungMeßgeräte einer zugelassenen Bauart oder einer allgemein zugelassenen Art können aufAntrag durch die Eichämter der Bundesländer geeicht werden. Die Eichung besteht aus einerBeschaffenheitsprüfung und einer meßtechnischen Prüfung. Bei der Beschaffenheitsprüfungwird insbesondere festgestellt, ob die Art oder die Bauart des Meßgerätes zur Eichung zugelassenist, die Ausführung des Meßgerätes den Vorschriften der Eichordnung und zutreffendenfallsden Festlegungen der Zulassung entspricht und ob die vorgeschriebenen Bezeichnungen,Aufschriften und Stempelstellen vorhanden sind. Führt diese Prüfung zu keinen Beanstandungen,folgt die meßtechnische Prüfung, bei der die Einhaltung der Fehlergrenzen sowieeventuell weitere Eigenschaften wie die Unveränderlichkeit, die Empfindlichkeit oder dieBeweglichkeit überprüft werden. Für die meßtechnische Prüfung werden geprüfte Normaleoder Norma/meßeinrichtungen verwendet. Soweit das Prüfverfahren nicht durch eine Eichanweisung(bei Waagen durch die sogenannte Eichanweisung 9 [30]} geregelt ist, werdenentsprechende Hinweise erforderlichenfalls von der PTB in der Anlage zum Zulassungsscheingegeben. Bestehen Zweifel darüber, ob die Fehlergrenzen noch eingehalten werden,wird die Prüfung unter Umständen mehrfach wiederholt.Genügt das Meßgerät den Anforderungen, so wird es als geeicht gestempelt. Das Eichzeichen{Bild B.l a) und das Jahreszeichen (Bild B.l b), oder die Jahresbezeichnung (Bild B.l c) bildenzusammen den Hauptstempel. Gehört das Meßgerät zu einer Bauart, für die eine EWG-Bauartzulassungerteilt wurde {Bild B.2a), so kann es mit dem EWG-Eichzeichen {Bild B.2b) undder EWG-Jahresbezeichnung (Bild B.2c) gestempelt werden. ln dem Sechseck sind die beidenletzten Ziffern des Jahres der Eichung angegeben. Die Eichung gilt in der Regel zwei Jahre,wenn in der Verordnung über die Gültigkeitsdauer der Eichung [1 0] keine anderen Fristenfestgesetzt sind. Sie erlischt vorzeitig, wenn• das Meßgerät nach der Eichung die Verkehrsfehlergrenzen nicht einhält,• Änderungen oder Reparaturen vorgenommen werden, die Einfluß auf die meßtechnischenEigenschaften des Gerätes oder seine Verwendung haben,• der Hauptstempel oder ein Sicherungsstempel entfernt oder verletzt ist oder wenn• das Gerät mit einer Zusatzeinrichtung verbunden wird, deren Anbau nicht zugelassen ist.Die PTB kann bei probeweisen Zulassungen kürzere Nacheichfristen, als in der Verordnungvorgeschrieben, festsetzen.Bild B.1a Das Eichzeichender Eichbehörden bestehtaus einem geschwungenenBand mit dem Buchstaben D,der Ordnungszahl der jeweiligenEichaufsichtsbehördeund einem sechsstrahligenStern.Bild B.1b Das Jahreszeichenbesteht aus den beiden letztenZiffern der Jahreszahl inSchildumrandung.74Bild B.1c Die Jahresbezeichnungbesteht aus den beidenletzten Ziffern der Jahreszahl.Das Eichzeichen und dasJahreszeichen oder dieJahresbezeichnung bildenzusammen den HauptstempeLQuelle: [7]


8.4 Meßgeräte787Bild B.2a Zeichen für dieE WG-Bauartzulassung.Im oberen Teil des Symbolssteht ein D für BundesrepublikDeutschland, wenn die Zulas·sung durch die PTB erteiltwurde, und dahinter folgendie letzten Ziffern der Jahres·zahl der Zulassung. Im unterenTeil steht die Nummer der An·Iage der Eichordnung für diebetreffende Meßgeräteart. Dieweiteren Ziffern kennzeichnenunterschiedliche Bauartenund enthalten Informationenüber die Anzahl der zugelasse·nen Bauarten.Bild B.2b Das EWG-Eich·zeichen besteht aus einemstilisierten e. Es enthält in deroberen Hälfte das Kenn·zeichendes Mitgliedstaates,der die Ersteichung durch·geführt hat.B für Belgien, DK für Dänemark,D für BundesrepublikDeutschland, E für Griechen·land, F für Frankfurt, I fürItalien, IR für Irland, L fürLuxemburg, NL für Nieder·lande, UK für das VereinigteKönigreich.Das Eichzeichen enthältaußerdem in der oberenHälfte die Ordnungszahl derjeweiligen Eichaufsichtsbehördeund im unteren Teildie Ordnungszahl des prüfen·den Eichamtes.Bild B.2c Die EWG·jahres·bezeichnung besteht aus denbeiden letzten Ziffern desJahres der Eichung in einersechseckigen Umrandung. DasEWG·Ekhzeichen und dieEWG·Jahresbezeichnungbilden zusammen den EWG·Eichstempel.Quelle: [7]Die eichtechnische Prüfung kann für gewisse einfache Meßgerätearten bei der Ersteichungnach statistischen Methoden durchgeführt werden. Zu diesen Meßgerätearten gehören z. B.• Maßstäbe bis zu 2 m Länge,• Fässer,• Waagen der Genauigkeitsklasse CJIID bis 200 kg, die nicht zur innerstaatlichen Verwendungim eichpflichtigen Verkehr bestimmt sind, sowie gewisse• Meßgeräte aus Glas,• Meßgeräte oder Teile von Meßgeräten, die nur zum einmaligen Gebrauch bestimmt sind.Einzelheiten über das statistische Prüfverfahren sind in den PTB-Mitteilungen [12] veröffentlicht.Treten bei der Verwendung Zweifel auf, ob ein Meßgerät noch den eichtechnischen Anforderungenentspricht, kann eine Befundprüfung durch die Eichbehörden erfolgen. Das Meß·gerät muß dabei die Verkehrsfehlergrenzen einhalten. Ist das nicht der Fall, wird der Haupt·stempel entwertet und das Gerät darf nicht länger im eichpflichtigen Verkehr verwendetwerden [31).Der Besitzer eines eichpflichtigen Meßgerätes muß die Auflagen an die Benutzung des Meßgeräteseinhalten, die bei der Zulassung der Bauart oder der Art des Meßgerätes festgelegtund in die Bedienungsanleitung aufgenommen worden sind [32). Mit diesen präventivenMaßnahmen, die sich sowohl an den Hersteller als auch an den Besitzer von Meßgerätenwenden, werden die Voraussetzungen für richtiges Messen geschaffen. Einzelheiten derMaßnahmen richten sich nach dem verfolgten Schutzziel, also nach dem möglichen Schaden


788 B Das Eichwesen in der Bundesrepublik Deutschlandfalscher Messungen, nach der Motivation für eventuelle betrügerische Manipulationen mitHilfe der Meßgeräte und nach dem zu erwartenden Sachverstand der Messenden.Die strengsten Anforderungen sind zu stellen, wenn von Messungen Maßnahmen abgeleitetwerden, die die Gesundheit betreffen. Wenn man den Verwender von Meßgeräten in dieVerantwortung für das richtige Messen nehmen kann, ohne ihn dabei technisch oder mora·lisch zu überfordern, kann man auch mit repressiven Methoden zum Ziel gelangen.8.4.6 Andere Maßnahmen anstelle der EichungBislang wurden die präventiven Maßnahmen beschrieben, die der Gesetzgeber zur Sicherungrichtiger Messungen durch amtliche Prüfungen für notwendig erachtet, wenn vom Verwendernicht erwartet werden kann, daß er die meßtechnischen Eigenschaften des Meßgerätes objektivbeurteilen und die Einhaltung der Fehlergrenzen selbst kontrollieren kann oder will.Das Eichgesetz kennt aber auch repressive Maßnahmen. Sie werden dort angewendet, wodem Verwender von Meßgeräten die Verantwortung für das richtige Messen übertragenwerden kann. Als Beispiel dafür werden die Regelungen für den Bereich Fertigpackungenbeschrieben. Ausgehend von der Erkenntnis, daß geeichte Waagen zwar eine notwendigeaber keine hinreichende Bedingung für die Herstellung von Fertigpackungen gleicher undrichtiger Füllmengen sind, sieht die aufgrund des Eichgesetzes erlassene Fertigpackungsverordnung[ 13) vor, daßFertigpackungen gleicher Füllmengen mit geeigneten Kontrollmeßgeräten stichprobenweiseregelmäßig zu überprüfen sind.Die Überprüfung der Füllmengen von Flaschen als Maßbehältnisse kann auch mitanderen geeigneten Kontrolleinrichtungen oder Kontrollmethoden stichprobenweiseerfolgen. Das gleiche gilt für die Überprüfung der Füllmengen von nach Stückzahlgekennzeichneten Fertigpackungen.Die Ergebnisse der Überprüfung sind so aufzuzeichnen, daß sie den Zeitpunkt derÜberprüfung und die Mittelwerte und Streuungen leicht erkennen lassen.Durch dieses Verfahren wird der Hersteller von Fertigpackungen gleicher Füllmenge zurVerwendung von geeigneten Kontrollmeßgeräten und zur Aufzeichnung der Ergebnisseverpflichtet. Als geeignete Kontrollmeßgeräte gelten geeichte Meßgeräte. Damit sind dieVoraussetzungen für die richtige Abfüllung und die Durchführung richtiger Kontrollmessungengegeben. Für die vorschriftsmäßige Füllung der Fertigpackungen ist der Abfüller verantwortlich.Die Eichbehörden prüfen stichprobenweise, ob die gesetzlichen Auflagen erfülltwerden. Dazu gehören die innerbetrieblichen Aufzeichnungen der Stichprobenergebnisse desGewichts oder des Volumens, der Mittelwerte, der Streuungen, der Spannweiten oder derStandardabweichungen sowie die Zeitpunkte der Prüfungen. Die Aufzeichnungen müssenauch Angaben über das Füllgut, die Bezeichnung der Abfüllsteilen (z. B. Maschinennummer)sowie die Namenszeichen der Prüfer enthalten.Die Häufigkeit der innerbetrieblichen Prüfungen haben sich nach der Stabilität des Abfüllprozesseszu richten, daher können Kontrollintervalle von 10 min nötig oder solche von 2 hausreichend sein. Der Abfüller muß entscheiden, wie eng die Intervalle zu legen sind. DiePraxis hat gezeigt, daß man gewöhnlich mit einem Stichprobenumfang von 5 auskommt.Neben der Kontrolle der innerbetrieblichen Aufzeichnungen führen die Eichbehördeneigene Stichprobenprüfungen durch. Es wird angestrebt, jeden Hersteller von Fertigpackungeneinmal pro Jahr zu kontrollieren. Die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen, getrennt


B.4 Meßgeräte 789nach Produktgruppen, werden jährlich veröffentlicht [14]. Ein überblick über die Beanstandungsquotenfür einzelne Produktgruppen seit Einführung der Fertigpackungskontrollen istin [15] zu finden. Die Ergebnisse für Nicht-Lebensmittel und für nichtflüssige Lebensmittelzeigen Bild B.3b und Bild B.3c während Bild B.3a die Anzahl der Stichprobenkontrollen pro­Kalenderjahr wiedergibt. Es zeigt sich eine Verbesserung des Befüllungsgrades bei einigenProduktgruppen im Laufe der Jahre, während bei anderen Gruppen davon nicht zu bemerkenist. Das ist ein Grund, warum durch amtliche Kontrollen die Einhaltung der Vorschriftenüberwacht und ggf. mit staatlichen Mitteln durchgesetzt werden muß.Zwei weitere Beispiele aus dem nicht-geschäftlichen Bereich zeigen, wo andere Maßnahmenan die Stelle amtlicher Prüfungen treten, um richtige Messungen zu sichern.60•10'soLOA30201001972 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85Bild B.3a Fertigpackungskontrollen in der Bundesrepublik Deutschland von 1972 bis 1985A Anzahl der Stichprobenkontrollen pro Kalenderjahr20%1972 73 74 75 76 77 78 79 so s1 sz 83 SL ss20%1972 73 74 75 76 77 78 79 so S1 S2 83 85Bild B.3b Ergebnisse der Füllmengenkontrollen bei Fertigpackungen in der Bundesrepublik Deutschlandvon 1972 bis 1985. Oben für Nicht-Lebensmittel, unten für nichtflüssige LebensmittelV Verstöße gegen die Mittelwertforderung in Prozent bezogen auf die Anzahl der durchgeführtenPrüfungenQuelle: Verfasser


790 B Das Eichwesen in der Bundesrepublik DeutschlandDie Eichpflichtausnahmeverordnung [16) nimmt Volumenmeßgeräte, die nur für solchequantitativen Analysen benutzt werden, deren Richtigkeit durch ständige Überwachung nachden Methoden der statistischen Qualitätskontrolle und durch Ringversuche nachgewiesenwird, von der Eichpflicht aus. Hierbei handelt es sich um Volumenmeßgeräte, die in ärzt·Iichen Laboratorien verwendet werden. ln der ständigen Kontrolle der Messungen wird eineeffektivere Maßnahme zur Sicherung richtiger Messungen gesehen als in der Eichung derGeräte.Die gleichen Überlegungen haben dazu geführt, die Gültigkeitsdauer der Eichung für Strahlenschutzdosimetermit geeigneten Kontrollvorrichtungen nicht zu befristen, wenn derBenutzer in jedem Meßbereich des Dosimeters Kontrollmessungen ausführt und ihre Ergebnisseaufzeichnet [1 0). Die Bauart der Kontrollvorrichtung muß von der PTB zugelassensein, und die Kontrollmessungen müssen mindestens halbjährlich durchgeführt werden.Während bei den Dosimetern Bauartzulassung und Ersteichung erforderlich sind und dieBauart der Kontrollvorrichtung zugelassen sein muß, sind die Volumenmeßgeräte ohnejegliche amtliche Prüfung verwendbar. Hier trägt der Verwender allein die Verantwortung fUrdie Auswahl geeigneter Meßgeräte und für das richtige Messen. Selbst die Ahndung vonVerstößen gegen die Vorschriften (Nichtbeteiligung oder erfolglose Beteiligung an denRingversuchen) überläßt hier der Gesetzgeber anderen Organen. Bei Verstößen honorierenin diesem Fall die Krankenkassen nicht mehr die vom Arzt erbrachten Laborleistungen.8.5 Institutionen des EichwesensNach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Art. 73) hat der Bund die Gesetzgebungskompetenzflir Maße und Gewichte. Die Länder führen die diesbezüglichen Bundesgesetzeals eigene Angelegenheit aus (Art. 83). Aufgrund dieser verfassungsmäßigen Festlegungbedürfen Gesetze ftir den Bereich des Meß- und Eichwesens der Zustimmung desBundesrates, der für das Gesetzgebungsverfahren zuständigen Vertretung der Länder. DieAufgaben der vielen Institutionen, die mit den Belangen des Meß- und Eichwesens befaßtsind, werden nachfolgend dargestellt und erläutert (siehe auch Bild 8.4).8.5.1 Die Physikalisch-Technische BundesanstaltDie Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig und Berlin ist das naturundingenieurwissenschaftliche Staatsinstitut und die technische Oberbehörde der BundesrepublikDeutschland für das Meßwesen und gehört zum Dienstbereich des Bundesministersfür Wirtschaft [11, 18). Sie wurde 1887 in Berlin als Physikalisch- Technische Reichsanstalt(PTR) gegründet. Die Metrologie, die Wissenschaft vom Messen, ist das wichtigste Tätigkeitsfeldder PTB. Es umfaßt ein weites Spektrum von anwendungsorientierter Grundlagenforschungund technischer Entwicklung.Nach dem Gesetz über Einheiten im Meßwesen hat die Physikalisch-Technische Bundesanstaltdie gesetzlichen Einheiten mit möglichst kleiner Unsicherheit darzustellen, die nationalenNormale zu entwickeln und an die internationalen Normale anzuschließen sowie die Verfahrenbekanntzumachen, nach denen nicht verkörperte Einheiten dargestellt werden.Im Gesetz über die Zeitbestimmung ist die Bundesanstalt mit der Darstellung und Verbreitungder gesetzlichen Zeit beauftragt worden.


8.5 Institutionen des Eichwesens791Eichwesen in der Bundesrepublik DeutschlandBundeshoheitLänderhoheitländerausschußGesetzliches MeßwesenVollversammlung der PTB'-----+-------\_zum Meß· und EichwesenSI aaltich anerkanntePrüfsteilenBild BA Organisatorischer Aufbau des Eichwesens in der Bundesrepublik Deutschland, nach [29]. Diebundeseinheitliche Gesetzgebung für das Eich· und Meßwesen erfolgt durch den Bundestag mit Zustimmungdes Bundesrates. Ausführungsverordnungen erläßt die Bundesregierung bzw. in bestimmten Fällender Bundesminister für Wirtschaft mit Zustimmung des Bundesrates.Die Vollversammlung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und der Länderausschuß "GesetzlichesMeßwesen" erarbeiten Empfehlungen für die Anpassung und Weiterentwicklung der gesetzlichen Vorschriften.Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt prüft Bauarten von Meßgeräten und läßt sie zurEichung zu. Die Eichung der Meßgeräte erfolgt durch die Eichämter der Bundesländer. Meßgeräte in Versorgungsleitungenfür Wasser, Gas, Wärme oder Elektrizität können auch von staatlich anerkannten Prüfstelleneines Versorgungsunternehmens oder eines Herstellerbetriebes beglaubigt werden. Die Prüfsteilenunterstehen der Aufsicht der Eichbehörden der Länder.Quelle: VerfasserNach der Eichgesetzgebung und den damit zusammenhängenden Vorschriften sind die Herstellervon gewissen Meßgeräten verpflichtet, Baumuster dieser Geräte von der Bundesanstaltprüfen zu lassen. Die einzelnen Geräte selbst können dann nach Zulassung der Bauart durchdie PTB zur Eichung von den Eichbehörden der Bundesländer oder auch von staatlichanerkannten Prüfsteilen in vorgeschriebenen Zeitabständen geeicht werden.Bereits im Jahre 1898 erhielt die PTR den gesetzlichen Auftrag zur Darstellung und Bewahrungder elektrischen Einheiten und zur Überwachung von Meßgeräten für elektrischeGrößen. Der wachsende Umfang dieser Arbeit zwang dazu, gewisse Aufgaben an Prüfämterzu delegieren, die der Aufsicht der PTR unterstanden.Es waren im wesentlichen wirtschaftliche Gründe, die im Jahre 1923 zur Eingliederung derReichsanstalt für Maß und Gewicht in die PTR ftihrten [21]. Von diesem Zeitpunkt an wardie PTR für alle gesetzlichen Einheiten zuständig. Sie bekam außerdem die technische Oberaufsichtüber die Eich- und Prüfämter. Diese Befugnisse sind nach der Gründung der BundesrepublikDeutschland auf die Landeseichbehörden übergegangen, die für den Vollzug desEichgesetzes zuständig sind.


792 B Das Eichwesen in der Bundesrepublik DeutschlandNach dem Eichgesetz hat die PTB,• Bauarten von Meßgeräten zur Eichung zuzulassen,• Normalgeräte und Prüfungshilfsmittel der zuständigen Behörden und der staatlich anerkanntenPrüfsteilen auf Antrag zu prüfen und• die für die Durchführung des Eichgesetzes zuständigen Landesbehörden sowie die staatlichanerkannten Prüfsteilen zu beraten.Der Prüfungs- und Genehmigungspflicht durch die PTB unterliegen spezielle Geräte aus demBereich der Heilkunde, Geräte, bei denen Vorschriften der Sicherheitstechnik und desStrahlenschutzes zu beachten sind, Glückspielgeräte sowie zivile Schußwaffen. Außerdemwerden noch Prüfungen ohne gesetzliche Verpflichtung an Meßgeräten, Apparaturen, Maschinenelementenund Werkstoffen vorgenommen.Die Bundesanstalt ist verantwortlich für die Planung, den Bau und den späteren Betrieb einesEndlagers für radioaktive Abfälle. Ihr unterliegt die Genehmigung für die Beförderung undAufbewahrung von Kernbrennstoffen.Wissenschaftler und Techniker der PTB wirken in Ausschüssen und Arbeitsgruppen zahlreicherFachgremien sowie in gesetzgebenden Körperschaften mit, die sich mit Fragen desMeßwesens und der Normung befassen.Die PTB arbeitet eng mit metrologischen Staatsinstituten anderer Länder sowie einer großenAnzahl nationaler und internationaler Institute und Institutionen zusammen.Die Erfahrungen der Bundesanstalt werden auch an Entwicklungsländer weitergegeben,denen sie im Auftrage der Bundesregierung technische Hilfe beim Aufbau eines gesetzlichenMeßwesens gewährt.B.5.2 Die Vollversammlung der PTB zum Meß· und EichwesenEinmal im Jahr wird vom Präsidenten der PTB die Vollversammlung für das Meß- und Eichweseneinberufen. Sie hat über Angelegenheiten zu beraten und zu beschließen, für die dieBundesanstalt nach dem Eichgesetz und seinen Ausführungsvorschriften zuständig ist. DerVollversammlung gehören Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft, die Leiter derEichaufsichtsbehörden der Bundesländer sowie der Präsident, der Vizepräsident, die Abteilungsleiterund die Leiter der zuständigen Gruppen, Laboratorien und Referate der PTB an.Die von der Vollversammlung beschlossenen Änderungen und Ergänzungen zum Eichgesetzund seinen Durchführungsverordnungen haben den Charakter von Empfehlungen an denBundesminister für Wirtschaft, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sie als Gesetzeoder Verordnungen zu erlassen. Kap. 11.7 enthält eine Zusammenstellung der wichtigstenGesetze und Verordnungen.Der Ursprung der Vollversammlung reicht mehr als 100 Jahre zurück [19].8.5.3 Die Eichbehörden der BundesländerDie Landesregierungen bedienen sich ihrer Eichaufsichtsbehörden zur Durchführung folgen·der, im Eichgesetz genannter Aufgaben:• Eichung(§ 10),• Anerkennung von Prüfsteilen für Meßgeräte für Elektrizität, Gas, Wasser oder Wärmesowie für die Aufsicht über diese Prüfsteilen und die Prüfung der Sachkunde des leitendenPrüfstellenpersonals (§ 6),• Überwachung der Fertigpackungen und Schankgefäße (§§ 14 bis 19),


B.5 Institutionen des Eichwesens 793• Prüfung der Sachkunde und die Bestellung von Wägern an öffentlichen Waagen (§ 21) und• Aufgaben, für die die Physikalisch-Technische Bundesanstalt nicht zuständig ist(§ 27).Insgesamt gibt es 68 Eichämter mit mehr als 1 500 Mitarbeitern. ln Gemeinden ohne eigenesEichamt werden zu festgesetzten Tagen Nacheichungen für transportable Meßgeräte durchgeführt,festinstallierte oder nicht transportable Meßgeräte werden an Ort und Stelle geeicht.Die Ersteichung erfolgt häufig in Eichabfertigungsstellen des Herstellers. Meßgeräte in Versorgungsleitungenfür Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme werden überwiegend in amtlichanerkannten Prüfstellen beglaubigt, die der Aufsicht der Eichbehörden unterstehen. Rechtlichunterscheidet sich die Beglaubigung nicht von der Eichung. Die Anzahl der zu eichendenMeßgeräte beträgt insgesamt mehr als 16 Millionen pro Kalenderjahr. Hinzu kommen nochetwa 50000 Kontrollen in Betrieben, die Fertigpackungen herstellen, und im Handel. DieGebühreneinnahmen der Eichbehörden betrugen 1980 mehr als 65 Millionen DM [20]. lndieser Summe sind die Kosten für die Beglaubigung von etwa 6 Millionen Elektrizitäts-,Gas-, Wasser· und Wärmezählern durch die staatlich anerkannten Prüfstellen nicht enthalten.Bestehen Zweifel, ob ein eichpflichtiges Meßgerät den Vorschriften genügt, führen die EichbehördenBefundprüfungen durch.Zu den Aufgaben der Eichbehörden gehören weiter die Überwachung von programmierbarenDatenverarbeitungsanlagen, die im eichpflichtigen Vt.rkehr eingesetzt werden, die Aufsichtüber öffentliche Wägebetriebe und die Sonderprüfungen für nicht eichpflichtige Meßgeräte.Die Eichbeamten haben zur Abwehr oder Unterbindung von Zuwiderhandlungen gegen dasEichgesetz oder gegen die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen dieBefugnisse von Polizeibeamten. Zu diesen Befugnissen gehört die Beschlagnahme von Gegenständenund die Festsetzung von Bußgeldern [2).B.5.4 EichschuleNeben der Ausbildung und der Vorbereitung für die Laufbahn eines Eichbeamten bei denEichbehörden der einzelnen Bundesländer werden von der Eichschule beim BayerischenLandesamt für Maß und Gewicht in München Lehrgänge und Prüfungen abgehalten [22).Vorgesehen sind• ein mindestens viermonatiger Lehrgang für den gehobenen eichtechnischen Dienst mitunmittelbar anschließender Prüfung (Eichinspektorenprüfung),• ein mindestens zweimonatiger Lehrgang flir den mittleren eichtechnischen Dienst mitunmittelbar anschließender Prüfung.Daneben sollen nach Bedarf ein mindestens einmonatiger Fortbildungslehrgang für Beamtedes gehobenen eichtechnischen Dienstes und gegebenenfalls ein Vorbereitungskursus flirBewerber, die nicht das Abschlußzeugnis einer höheren technischen Lehranstalt besitzen,abgehalten werden. Außerdem werden weitere Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt,an denen z. T. auch Sachverständige der PTB und der Meßgeräteindustrie mitwirken.B.5.5 Das Bundesministerium für WirtschaftDie PTB isteine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft.ln seiner Unterabteilung II C "Leistungssteigerung der Wirtschaft" werden im Referat II C 5"Recht der Technik, Normenwesen" u. a. die Belange des Eichwesens wahrgenommen. Zuden wichtigsten Aufgaben gehören:• die Vorbereitungund Durchflihrung der Anpassung von Gesetzes- und Verordnungstexten,


794 B Das Eichwesen in der Bundesrepublik Deutschland• die Vertretung der Interessen der Bundesrepublik Deutschland bei den Verhandlungen inBrüssel über gemeinsame Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft,• die Leitung des Länderausschusses "Gesetzliches Meßwesen".Da sich die Interessen an der Eichgesetzgebung unterscheiden, ob man als Verbraucher oderals Meßgerätehersteller davon betroffen wird, obliegt es dem Referat, für einen ausgewogenenAusgleich zwischen dem Schutzbedürfnis einerseits und dem dafür notwendigen technischenAufwand andererseits Sorge zu tragen. Aus diesem Grund werden enge Kontaktesowohl zu den Verbraucherschutzverbänden wie zu den Verbänden der Industrie und Wirtschaftgehalten.8.5.6 Der Länderausschuß Gesetzliches MeßwesenDiesem Ausschuß gehören die Vertreter der Länderministerien an, denen die Eichbehördenunterstehen, sowie die Leiter der Landeseichbehörden und Vertreter der PTB. Den Vorsitzführt der Leiter des für das Eichwesen zuständigen Referats des Bundesministeriums fürWirtschaft.Während die Vollversammlung zum Meß- und Eichwesen vorwiegend technische Problemebehandelt, werden im Länderausschuß vor allem eichrechdiche Probleme, Kostenfragen undRegelungen für Fertigpackungen diskutiert und zur Entscheidung vorbereitet. Der Ausschußtritt zweimal im Jahr zusammen.8.5. 7 Arbeitsgemeinschaft der EichaufsichtsbeamtenDie Leiter der Eichaufsichtsbehörden der Bundesländer haben sich zu einer Arbeitsgemeinschaftzusammengeschlossen. ln diesem Gremium werden spezielle Probleme des Eichwesensdiskutiert mit dem Ziel, einen einheitlichen Vollzug zu sichern, Erfahrungen über die Grenzender Bundesländer hinweg auszutauschen, möglichst einheitliche Stellungnahmen zugeplanten Gesetzes- und Verordnungsänderungen zu erarbeiten und selbst Vorschläge für dieWeiterentwicklung des Eichwesens der Vollversammlung oder dem Länderausschuß vorzulegen.Die Arbeitsgemeinschaft wählt einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte, der die Amtsgeschäftefür 2 Jahre führt. Üblicherweise wird der Leiter des Referats Eichwesen als Vertreterder Zulassungsbehörde zu den Arbeitssitzungen eingeladen, die drei- bis viermal pro Jahrstattfinden.8.5.8 Arbeitsausschuß WaagenFür den Bereich Waagen hat sich seit einigen Jahren ein spezieller Ausschuß etabliert, demVertreter der Industrie, der Eichaufsichtsbehörden und der PTB angehören. Dieses informelleGremium diskutiert spezielle Probleme, die sich aus der Eichpflicht für Waagen ergebenund unterbreitet den zuständigen offiziellen Organen Stellungnahmen und Vorschlägezur Änderung und Weiterentwicklung eichrechtlicher Vorschriften.8.6 Internationale Organisationen8.6.1 Die Meterkonvention und ihre OrganeDie Vorarbeiten zur Einführung des Internationalen Einheitensystems gehen auf Beschlüsseund Arbeitsergebnisse der Organe der Meterkonvention zurück. Diese wurde 1875 von 17Staaten unterzeichnet, die sich damit verpflichteten, die Vervollkommnung und die Ausbreitungdes metrischen Systems zu betreiben. Ihre Organe sind die höchsten internationalenInstanzen für die Definitionen von Einheiten und die meßtechnischen Methoden für ihre


B.6 Internationale Organisationen 795Darstellung [23). Beschlüsse werden von der Generalkonferenz für Maß und Gewicht gefaßt,zu der alle Mitgliedstaaten Delegierte entsenden können. Zu ihren Aufgaben gehört:• die Diskussion und Veranlassung der notwendigen Messungen, um die Ausbreitung undVervollkommnung des Internationalen Systems, der Weiterentwicklung des metrischenSystems zu gewährleisten,• die Sanktionierung der Ergebnisse von Fundamentalbestimmungen und von Wissenschaft·Iichen Entschließungen von internationaler Tragweite,• Entscheidungen über die Organisation und die Entwicklung des Internationalen Büros fürMaß und Gewicht zu treffen.Entscheidungen werden im Internationalen Komitee für Maß und Gewicht (Comite Internationaldes Poids et Mesures, CIPM) vorbereitet. Es setzt sich aus 18 international bedeutendenExperten der Metrologie zusammen. Die Komitee-Mitglieder werden von der Generalkonferenzgewählt. Sie leiten und tragen die wissenschaftlichen und technischen Arbeiten,die die Signatarstaaten der Meterkonvention beschlossen haben. Das Komitee beaufsichtigtferner das Internationale Büro für Maß und Gewicht, ernennt dessen Direktor und genehmigtdas Budget des Büros im Rahmen der von der Generalkonferenz bewilligten Mittel.Das Internationale Büro (BIPM), als erstes wissenschaftliches Institut auf internationalerEbene 1875 gegründet, sorgt durch ständige Kontrolle und Vergleiche der internationalenNormale und durch Anschlußmessungen von nationalen Normalen für die weltweite Einheitlichkeitder Einheiten im Bereich der höchsten Präzision. Es bewahrt den internationalenPrototyp des Kilogramms auf.Zu seiner Unterstützung bei den vielseitigen wissenschaftlichen Aufgaben setzt das InternationaleKomitee Beratende Komitees (Comite Consultatif) ein und wählt deren Mitglieder.Zur Zeit bestehen 8 solcher beratender Komitees (Bild B.5).Das Internationale Einheitensystem ist bislang in mehr als 100 Staaten verbindlich eingeführt.1Internationales Komiteefür Maß und Gewicht(Cl PM)18 persönl. MitgliederElektrizität(CCE) 1927Meterkonvention vom 20. Mai 1875IGeneralkonferenz für Maß und Gewicht(CGPM)Internationales Bürofür Maß und Gewicht(BI PM)Beratende Komitees (CC) für/PhotometrieRadiometrie(CCPR) 1933Definition der IonisierendeSekunde Strahlen(CCDS) 1956 (CCEMRI) 1958'--------·-··-----~~------Bild B.5 Organe der Meterkonvention.Quelle: [51Thermometrie(CCT) 1937Einheiten(CCU) 1964Definitiondes Meters(CCDM) 1952Masse undabgel. Größen(CCM) 1981)I_{45 Signatarstaaten(Stand 31.12.1981)_{Delegationen derSignatarstaaten~{NationaleLaboratorien'!Wissenschaftliche'x Experten; nationaleund internationale/ Institutionen oderOrganisationen


796 B Das Eichwesen in der Bundesrepublik Deutschland8.6.2 Die Internationale Organisation für Gesetzliches MeßwesenBereits vor dem zweiten Weltkrieg gab es intensive Bestrebungen, eine internationale Organisationfür das gesetzliche Meßwesen zu schaffen. Aber erst 1950 wurden diese Arbeitendurch ein provisorisches Komitee wieder aufgenommen, das eine Konvention über die Gründungeiner Internationalen Organisation für Gesetzliches Meßwesen (Organisation Internationalede Metrologie Legale, OIML) vorbereitete. Nachdem 16 Staaten dieses Übereinkommenunterzeichnet hatten, trat die Konvention 1958 in Kraft. Die Anzahl der Unterzeichnerstaatenhat sich seitdem auf 46 erhöht, außerdem gehören 19 Staaten der Organisation alskorrespondierende Mitglieder an (Bild B.6) [8].Zu den in Artikel] der Konvention [25] genannten Aufgaben der Organisation gehören u. a.• die allgemeinen Grundsätze des gesetzlicher. Meßwesens festzulegen;• im Hinblick auf eine Vereinheitlichung der Methoden und Regelungen die Probleme derGesetzgebung und Normung auf dem Gebiet des gesetzlichen Meßwesens, deren Lösungvon internationaler Bedeutung ist, zu untersuchen und• die erforderlichen und ausreichenden Merkmale und Eigenschaften zu definieren, denendie Meßinstrumente entsprechen müssen, damit sie von den Mitgliedstaaten genehmigtund zur Verwendung auf internationaler Ebene empfohlen werden können.Bislang wurden mehr als 90 internationale Empfehlungen und Dokumente verabschiedet,davon 11 für den Bereich Waagen und Gewichte. Das Arbeitsgebiet der Organisation umfaßtneben den klassischen Bereichen der Längen·, Massen· und Volumenbestimmung für dengeschäftlichen Verkehr auch neuere Entwicklungen, wie meßtechnische Probleme im Bereichdes Gesundheits· und Umweltschutzes.Struktur der OrganisationDie Organisation kennt folgende Organe und Arbeitsgremien (B.7):Die Internationale Konferenz für Gesetzliches Meßwesen (Conference Internationale deMetrologie Legale). Aufgabe der Konferenz ist es,1. die mit den Zielen der Organisation zusammenhängenden Fragen zu untersuchen und allediesbezüglichen Beschlüsse zu fassen;2. für die Einsetzung der leitenden Organe der Organisation zu sorgen, deren Aufgabe es ist,die Arbeiten der Organisation auszuführen;3. vorgelegte Berichte und Empfehlungen zu prüfen und zu genehmigen.Das Arbeitsorgan der Internationalen Konferenz ist das Internationale Komitee für GesetzlichesMeßwesen (Comite International de Metrologie Legale, CIML). Es besteht aus je einemvon der Regierung benannten Vertreter aus jedem Mitgliedsland, der im Gesetzlichen Meßwesentätig sein muß. Das Komitee hat für die Durchführung der Aufgaben der Organisationzu sorgen. Es wählt aus seiner Mitte einen Präsidenten und zwei Stellvertreter. Der Präsidenthat das Recht, einen Präsidialrat (Conseil de Ia Presidence) zu benennen, der den Präsidentenbei der Festlegung der Arbeitspolitik und -planung unterstützt.Für die Durchführung der Amtsgeschäfte sorgt das Internationale Büro für das GesetzlicheMeßwesen (Bureau International de Metrologie Legale, BIML). Zu seinen Aufgaben gehörendie Koordinierung der Arbeiten und die Information der verschiedenen Organe und Mitgliedsländer.Außerdem unterhält es ein Dokumentationszentrum für nationale Vorschriften undRegelungen sowie für Literatur zum Meß- und Eichwesen. Das Büro führt weder experimentelleForschung noch Laboratoriumsarbeiten durch.


(®tu)·.""I 1ETATS MEMBRESMember StatesMitgliedsstaaten6ß ~g~~~~~ONDANTSCorrespond!ng MembersKorrespond1erendeMitglieder..01. 01. 1987Bild B.6 Mitgliedstaaten der Internationalen Organisation für Gesetzliches Meßwesen (OIML)Ägypten, Algerien, Äthiopien, Australien, Belgien, Brasilien, Bundesrepublik Deutschland, Bulgarien, Dänemark, Demokratische Volksrepublik Korea, DeutscheDemokratische Republik, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Guinea, Indien, lndonesien, Irland, Israel, Italien, Japan, Jugoslawien, Kamerun,Kanada, Kenia, Korea, Kuba, Libanon, Marokko, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Pakistan, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz,Spanien, Sowjetunion, Sri Lanka, Tansania, Tschechoslowakei, Tunesien, Ungarn, Venezuela, Vereinigte Staaten von Amerika, Volksrepublik China, ZypernKorrespondierende Mitglieder:Albanien, Bahrein, Barbados, Botswana, Burkina Faso, Costa Rica, Equador, Fidschi, Ghana, Hongkong, Irak, lsland, )ordanien, Kuweit, Luxemburg, Mali,Mauritius, Nepal, Neusee land, Oman, Panama, Peru, Philippinen, Syrien, Trinidad und Tobago, Türkei.Quelle: (8]ro"';:;.~::J~c;·::Jro- ""0QQ::J "'~g. ""::J::J-...j-...j"'


798B Das Eichwesen in der Bundesrepublik DeutschlandAufgaben1. Erarbeitung allgemeinerGrundsätze2. Einsetzung der leitendenOrgane3. Genehmigung der Dokumenteund EmpfehlungenUnterstützung des Präsidenten beider Festlegung der Arbeitspolitikund -planungder Vorbereitung von Konferenzenund CIML-SitzungenDurchführung der in Artikel Ivorgesehenen AufgabenInternationale OrganisationfürGesetzliches Meßwesen (OIML)OrganeInternationale Konferenzfür Gesetzliches MeßwesenPräsidialrat des CIMLInternationales Komiteefür Gesetzliches MeßwesenCIMLZusammensetzungRegierungsdelegationender Mitgliedstaatender Präsident, beide Vizepräsidentendes CIML sowie weitere vom Präsidentenberufene Mitglieder desCIML, der Direktor des BIMLje Mitgliedsland ein von der Regierungbenannter Vertreter desgesetzlichenMeßwesensKoordinierung der Arbeiten derverschiedenen Organe; Zentralstellefür Dokumentation undInformationInternationales Büro fürGesetzliches MeßwesenBIMLvom Komitee berufener Direktormit weiteren MitarbeiternSteuerung, Koordinierung,kritische Überprüfung derArbeiten der BerichtsekretariatePilotsekretariate (SP)IExperten des gesetzlichen Meßwesensaus den MitgliedsländernAusarbeitung von meßtechnischenEmpfehlungenBerichtsekretariate (SR)Experten des gesetzlichen Meßwesensaus den MitgliedsländernBild B. 7 Organe der Internationalen Organisation für Gesetzliches MeßwesenQuelle: 124]Mit der Aufgabe, Entwürfe für internationale meßtechnische Empfehlungen auszuarbeiten,werden Berichtsekretariate (Secretariat-Rapporteur, SR) beauftragt, deren Leitung Vertreternder Meßdienste einzelner Mitgliedsländer anvertraut ist. Mehrere Berichtsekretariate, diesich thematisch einer physikalischen Größe oder einem speziellen Gebiet des gesetzlichenMeßwesens zuordnen lassen, gehören zu einem Pilotsekretariat (Secretariat Pilote, SP). Mitihrer Leitung werden Mitgliedsländer beauftragt, die über Erfahrungen auf dem jeweiligenspeziellen Gebiet verfügen. Zur Zeit gibt es 31 Pilotsekretariate mit mehr als 160 Berichtsekretariaten.Wenn eine Zusammenarbeit mit der OIML vereinbart worden ist, können auch Vertreterinternationaler Organisationen (z. B. der Normenorganisationen ISO (International Organizationfor Standardization) oder /EC (International Electrotechnical Commission) oder derWHO ( Weltgesundheitsorganisation)) an den Arbeiten beteiligt werden.


B.6 Internationale Organisationen 799Tabelle B.1 Internationale meßtechnische Empfehlungen der Internationalen Organisationfür Gesetzliches Meßwesen (OIML)(soweit sie Waagen oder Gewichte betreffen)Nr.2+ 325+ *2833*47505152Zylindrische Gewichtstücke von 1 g bis 1 0 kg der mittlerenFehlergrenzenklasseBlockgewichte, 5 kg bis 50 kg, der mittleren FehlergrenzenklasseMeßtechoische Vorschriften für nichtselbsttätige WaagenNormalgewichte flir EichbeamteTechnische Vorschriften für nichtselbsttätige WaagenKonventioneller Wägewert bei Wägungen in LuftNormalgewichte zur Kontrolle von Waagen für schwere LastenSelbsttätige Waagen mit AddierwerkKontroll- und Sortierwaagen6-eckige Gewichtstücke - Genauigkeitsklasse Handelsgewichte -von 1 00 g bis 50 kgJahr derAusgabe1973197319781977198119731978198019801980* Neben Fassungen in französisch und englisch auch in deutsch vorhanden.+ Es ist vorgesehen, eine neue internationale Empfehlung für nichtselbsttätige Waagen zuverabschieden, deren Inhalt die Empfehlungen Nr. 3, Nr. 28 und Anforderungen anelektronische Waagen umfaßt.Für die Mitgliedstaaten besteht die moralische Verpflichtung, meßtechnische Empfehlungenin die nationale Gesetzgebung zu übernehmen. Für internationale Dokumente gilt dieseVerpflichtung nicht, da sie mehr informativen Charakter haben [25].Internationale meßtechnische Empfehlungen, soweit sie Waagen oder Gewichte betreffen,enthält die Tabelle B.l.8.6.3 Harmonisierung meß- und eichrechtlicher Vorschriften in der EuropäischenGemeinschaftDie mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) angestrebtenZiele sind nur erreichbar, wenn auch solche Handelshemmnisse abgebaut werden,die aufgrund unterschiedlicher technischer Anforderungen z. B. an Meßgeräte bestehen.Grundlage für die Harmonisierungsarbeit bilden die Artikel 1 00, 101 und 102 dieses Vertrages[26] zur Angleichung derjenigen Verwaltungsvorschriften, die sich unmittelbar auf dieErrichtung oder das Funktionieren des gemeinsamen Marktes auswirken.Mit der Harmonisierung der technischen Vorschriften wird also kein einheitliches europäischesEichwesen angestrebt; die Angleichung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, dieMeßgeräte betreffen, erfolgt zum Zweck der Handelserleichterung. Damit allein sind jedochnoch nicht alle möglichen Erschwernisse abgebaut. Hinzu können noch unterschiedlicheArbeitsweisen der nationalen Prüfbehörden kommen. Deshalb wurde zunächst eine Rahmen-


800 B Das Eichwesen in der Bundesrepublik Deutschlandrichtlinie erarbeitet, die das Verfahren von EWG-Bauartzulassungen und EWG-Ersteichungenregelt. Sie trägt den etwas umständlichen TitelRichtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaatenbetreffend gemeinsame Vorschriften über Meßgeräte sowie über Meß- und Prüfverfahren,71/316/EWG [27].ln speziellen Einzelrichtlinien werden die Anforderungen an die verschiedenen Meßgeräteartenfestgelegt, wenn das aus handelspolitischen Gründen für notwendig erachtet wird.Existiert eine solche Einzelrichtlinie, wie das z. B. für Nichtselbsttätige Waagen der Fall ist[34], so können die zuständigen nationalen Behörden für diese Bauarten EWG-Zulassungenerteilen. Die EWG-Bauartzulassung ist auf 10 Jahre begrenzt. Sie kann auf Antrag verlängertwerden.Die EWG-Bauartzulassung und die EWG-Ersteichung werden in allen Mitgliedstaaten anerkannt.Entsprechend geprüfte Meßgeräte tragen Zulassungs- und Eichzeichen, wie sie inBild B.2 dargestellt sind. Die Mitgliedstaaten dürfen den Handel mit diesen Meßgeräten nichtbehindern.Die nationalen Unterschiede im Eichwesen der einzelnen Mitgliedstaaten erschweren dieHarmonisierungsarbeit, da die an Meßgeräte zu stellenden Anforderungen auch davonabhängen, in welchem Umfang und wie häufig Kontrollen bei der Verwendung vorgesehensind. Fragen der Nacheichung und der Kontrolle von Meßgeräten, die sich bereits im Verkehrbefinden, sind aber nicht Thema der Harmonisierungsarbeit. Es kommt daher vor, daß auswirtschaftspolitischen Gründen Kompromisse eingegangen werden müssen, die sich eichtechnischoder eichrechtlich nicht begründen lassen.Während Meßgeräte-Richtlinien den Herstellern von Meßgeräten Vorteile bei der Vermarktungihrer Produkte bringen, tragen EWG-Richtlinien über Fertigpackungen zu einer besserenMarkttransparenz durch einheitliche Größenstufungen und vorgeschriebene Preisangaben beiund sind daher auch von Nutzen für den Verbraucher.8.6.3. 7 Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft (soweit sie Waagen, Gewichte undFertigpackungen betreffen)Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffendgemeinsame Vorschriften über Meßgeräte sowie über Meß- und Prüfverfahren - Rahmenrichtlinie(71 /316/EWG)vom 26.7.1971, EG-Amtsblatt Nr. L 202/1.Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Blockgewichteder mittleren Fehlergrenzenklasse von 5 bis 50 Kilogramm und über zylindrischeGewichtstücke der mittleren Fehlergrenzenklasse von 7 Gramm bis 7 0 Kilogramm (71 I317/EWG)vom 26. Juli 1971, EG-Amtsblatt Nr. L 202/14.Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über dieEinheiten im Meßwesen (71 /354/EWG)vom 18. Oktober 1971, EG-Amtsblatt Nr. L 243/29.Richtlinie des Rates zur A"nderung der Richtlinie des Rates vom 26. Juli 7971 zur Angleichungder Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend gemeinsame Vorschriften überMeßgeräte sowie über Meß- und Prüfverfahren (72/427/EWG)vom 19. Dezember 1972, EG-Amtsblatt Nr. L. 291/156.


8.6 Internationale Organisationen 801Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für nichtselbsttätigeWaagen (73/360/EWG)vom 19. November 1973, EG-Amtsblatt Nr. L 335/1.Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Wägestückevon 1 mg bis 50 kg von höheren Genauigkeitsklassen als der mittleren Genauigkeit(74/148/EWG)vom 4. März 1974, EG-Amtsblatt Nr. L 84/3.Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über dieAbfüllung bestimmter Flüssigkeiten nach Volumen in Fertigpackungen (75/106/EWG)vom 19. Dezember 1974, EG-Amtsblatt Nr. L 42/1.Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Flaschenals Maßbehältnisse (75/107/EWG)vom 19. Dezember 1974, EG-Amtsblatt Nr. L 42/14.Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für selbsttätigeWaagen zum kontinuierlichen Wägen {Förderbandwaagen} {7 5/41 0/EWG)vom 24. Juni 1975, EG-Amtsblatt Nr. L 183/25.Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über dieAbfüllung bestimmter Erzeugnisse nach Gewicht oder Volumen in Fertigpackungen (76/211/EWG)vom 20. Januar 1976, EG-Amtsblatt Nr. L 46/1.Richtlinie der Kommission zur Anpassung der Richtlinie des Rates vom 19. November 1973zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für nichtselbsttätige Waagen(76/696/EWG)vom 27. Juli 1976, EG-Amtsblatt Nr. L 236/26.Richtlinie des Rates zur A"nderung der Richtlinie 71 /354/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriftender Mitgliedstaaten über die Einheiten im Meßwesen (76/770/EWG)vom 26. Juli 1976, EG-Amtsblatt Nr. L 262/204.Richtlinie der Kommission zur Anpassung der Anhänge folgender Richtlinien an den technischenFortschritt:Richtlinien 75/1 06/EWG und 76/211 /EWG des Rates im Bereich der Fertigpackungen(78/891/EWG)vom 28. September 1978, EG-Amtsblatt Nr. L 311/21.Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über selbsttätigeKontrollwaagen und Sortierwaagen (78/1 031 /EWG)vom 5. Dezember 1978, EG-Amtsblatt Nr. L. 364/1.Richtlinie des Rates zur A"nderung der Richtlinie 75/106/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriftender Mitgliedstaaten über die Abfülfung bestimmter Flüssigkeiten nach Volumenin Fertigpackungen (79/1 005/EWG)vom 23. November 1979, EG-Amtsblatt Nr. L 308/25.Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über dieEinheiten im Meßwesen und zur Aufhebung der Richtlinie 71 /354/EWG (80/181/EWG)vom 20. Dezember 1979, EG-Amtsblatt Nr. L 39/40.


802 B Das Eichwesen in der Bundesrepublik DeutschlandRichtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über diezulässigen Reihen von Nennfüllmengen und Nennvolumen von Behältnissen für bestimmteErzeugnisse in Fertigpackungen (80/232/EWG)vom 15. Januar 1980, EG-Amtsblatt Nr. L 51/1.Richtlinie des Rates zur Anderung der Richtlinie 71 /316/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriftender Mitgliedstaaten betreffend gemeinsame Vorschriften sowie über Meß- undPrüfverfahren (83/575/EWG)vom 26. Oktober 1983, EG-Amtsblatt Nr. L 332/43.Richtlinie des Rates zur Anderung der Richtlinie 80/232/EWG über zulässige Nennfüllmengenund Nennvolumen von Behältnissen für bestimmte Erzeugnisse in Fertigpackungen{86/96/EWG)vom 18. März 1986, EG-Amtsblatt Nr. L80/55.Schrifttum[1) Vocabulaire de Metrologie Legale, Termes fondamentaux; Organisation Internationale de MetrologieLegale. 11, Rue Turgot, 75009 Paris, Edition 1978.Die deutsche Fassung dieses Wörterbuchs wurde herausgegeben und kommentiert von E. Seilerunter dem Titel: Grundbegriffe des Meß- und Eichwesens bei Friedr. Vieweg & Sohn, Braunschweig/Wiesbaden 1983.[2) Gesetz über das Meß- und Eichwesen (Eichgesetz) vom 11. Juli 1969. Bundesgesetzblatt I, S. 759.Neufassung 22.2.85 BGBI, I, 1985, Nr. 11, S. 410.[3] Gesetz über Einheiten im Meßwesen [Einheitengesetz) vom 2. Juli 1969. Bundesgesetzblatt I,S. 709. Neufassung 22.2.85 BGGI. I, 1985, Nr. 11, S. 408.[4) Compltes Rendus des Seances de Ia Premiere Conference Generale des Poids et Mesures, reunie aPairsen 1889. Gauthiers-Villars et Fils, 1890.[5) Germon, S.: Das Kilogramm. PTB-Mitt. 85 (1975), Nr. 1, S. 11-13.(6) Germon, S.; Droht, P.: Handbuch SI-Einheiten. Friedr. Vieweg & Sohn, Braunschweig/Wiesbaden,1979.[7) Eichordnung vom 15. Januar 1975. Bundesgesetzblatt I, S. 233, zuletzt geändert durch die 6. Verordnungzur Änderung der Eichordnung vom 8.3.1985 BGBI. I, 1985, S. 568 mit Anlagen zumBundesgesetzblatt II, Nr. G vom 21.1.1975.(8] Kochsiek, M.; Seiler, E.: 30 Jahre Internationale Organisation für Gesetzliches Meßwesen (OIML)PTB-Mitt. 97 (1987), Nr. 4, S. 287-292.(9] Mühlfeld, A.; Süss, R.: Zur Funktionssicherheit bzw. -Erkennbarkeit bei elektronischen Baugruppenelektromechanischer Meßgeräte. PTB-Mitt. 88 (1978), Nr. 5, S. 328-331.[10] Verordnung über die Gültigkeitsdauer der Eichung (Eichgültigkeitsverordnung) vom 18. Juni 1970,Bundesgesetzblatt 1, S. 802, zuletzt geändert durch die 4. Änderungsverordnung vom 16.6.1983BGBI. I, 1983, Nr. 26, S. 707.(11) Statistik der Eichbehörden, Anzahl der Eichungen und Sonderprüfungen von Meßgeräten im Jahre1985. PTB-Mitt. 97 (1987), Nr. 1, S. 89.(12] Verfahren für die statistische Attribut-Prüfung bei der Ersteichung von Meßgeräten und Teilen vonMeßgeräten nach § 23a der Eichordnung (Sammeleichung). PTB-Mitt. 89/2 (1979), S. 109-111.[13) Verordnung über Fertigpackungen (Fertigpackungsverordnung) vom 16. Dezember 1971, BundesgesetzblattI, S.-2000. Neufassung 18.12.1981 BGBI. I, 1981, Nr.59, S.1585 zuletzt geändertdurch die 2. Änderungsverordnung vom 8.10.1985 BGBI.I, 1985, Nr. 51, S. 1958.(14) Strecker, A.: Füllmengenkontrollen bei Fertigpackungen 1985. Wägen und dosieren (1986), S. 84-87.(15] Seiler, E.: Künftige Aufgaben des Eichwesens. PTB-Mitt. 91 (1981), Nr. 1, S. 23-29.(16) Verordnung über die Ausnahmen von der Eichpflicht (Eichpflichtausnahmeverordnung) vom15.12.1982 BGBI. I, 1982, Nr. 51, S. 1745.


Schrifttum 803[ 17) Hauser, W.; Klages, H.: Die Entwicklung der PTR/PTB zum metrologischen Staatsinstitut. Phys.BI. 33, S. 457-464 (1977).[18) Physikalisch-Technische Bundesanstalt - Aufgaben und Organisation, Programmbudget 1987.Hrsg. Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Bundesallee 100, D-3300 Braunschweig.[19) Stenze/, R.: Zusammenfassung der Sitzungsprotokolle der Plenar- bzw. Vollversammlungen von1869 bis 1970. PTB-Bericht IB 2/72.[201 Eichstatistik IV der Bundesländer (unveröffentlicht).[21) Stenze/, R.: Begründung für die Verschmelzung der Reichsanstalt für Maß und Gewicht mit derPhysikalisch-Technischen Reichsanstalt in Berlin im Jahre 1923. Annals of Science 33 (1976),s. 289-306.[22] Prüfungsordnung für die Eichschule beim Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht für dengehobenen und den mittleren eichtechnischen Dienst vom 3. Dezember 1976. Bayerisches GesetzundVerordnungsblatt Nr. 23, 17. Dezember 1976.[23) Hoppe-Blank,}.: Vom metrischen System zum internationalen Einheitensystem - 100 JahreMeterkonvention - PTB-Bericht PT B-A TWD-5, 1975.[24) Seiler, E.: Aufgaben und Arbeitsweise der Internationalen Organisation für Gesetzliches Meßwesen.PTB-Bericht PTB-OIML 76/1, 1976.[25) Convention lnstituent une Organisation Internationale de Metrologie Legale, signee a Paris le12 Octobre 1955, modifiee en 1968. Bureau International de Metrologie Legale, 11, Rue Turgot,75009 Paris. Offizielle Übersetzung: Übereinkommen zur Errichtung einer internationalen Organisationfür Gesetzliches Meßwesen.Bundesgesetzblatt II, 1959, S. 674-686 und Bundesgesetzblatt II, 1968, S. 862-863.[26] Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Amt für amtliche Veröffentlichungender Europäischen Gemeinschaften, Postfach 1003, Luxemburg 1.[27) Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend gemeinsameVorschriften über Meßgeräte sowie über Meß- und Prüfverfahren (Rahmenrichtlinie) 71/316/EWG. Amtsblatt der EG, L 202/1 vom 26. Juli 1971, geändert durch die Richtlinien72/427 /EWG des Rates, Amtsblatt der EG L291 /156 vom 28.12.1972,83/575/EWG des Rates, Amtsblatt der EG L332/43 vom 28.11.1983.[28) Vereinbarung der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 28. Mai1969 über die Stillhalteregelung und die Unterrichtung der Kommission. Amt für amtliche Veröffentlichungender Europäischen Gemeinschaften, Postfach 1003, Luxemburg 1.[29) Seiler, E.: Enseignement de Ia Metrologie en Republique Fe'dt!rale d'AIIemagne. Bulletin de!'Organisation Internationale de Metrologie Legale Nr. 67, 1977, S. 16-22.[30] Allgemeine Verwaltungsrichtlinien für die Eichung von nichtselbsttätigen Waagen. Teil I und Teil II(sog. Eichanweisung 9). Ministerialblatt des Bundesministers der Finanzen und des Bundesministersfür Wirtschaft Nr. 13,1980, S. 385-467.[31] Eichanweisung, Allgemeine Vorschriften. Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 117 vom 28. Juni 1973.Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft Köln.[32 I Verordnung über die Pflichten der Besitzer von Meßgeräten (Meßgerätebesitzer-Pflichtverordnung)vom 4. Juli 1974, Bundesgesetzblatt I, S. 1444, geändert durch die Verordnung zur Änderung eichrechtlicherVorschriften vom 14.12.1979 BGBI. I, 1979, Nr. 74, S. 2218.[33) Brandes, P.; Kochsiek, M.: Pattern Approval of Electromechanical Weighing Machines with Requirementsfor "Operational Fault Perceptibility". Bulletin OIML 86,1982, 5. 3-16.[34) Richtlinie für nichtselbsttätige Waagen 73/360/EWG, Amtsblatt der EG L 335/1 vom 5.12.1973und Anpassung dieser Richtlinie, geändert durch die Richtlinien der Kommission76/696/EWG, Amtsblatt der EG L 236/26 vom 27.8.1976 und82/ 22/EWG, Amtsblatt der EG L 252/2 vom 27 .8.1982.


804C Die Verbandsorganisation im Deutschen WaagenbauH. KraushaarC.1 VorbemerkungIm Wirtschaftsleben und in der Industrie- und Arbeitswelt werden die Zusammenhänge inWissenschaft und Technik, Politik und Gesellschaft und die daraus sich ergebenden Problemezunehmend komplexer und für den Einzelnen immer weniger überschaubar- Gesetze, Verordnungen,Richtlinien und Ausführungsbestimmungen sollen diese Zusammenhänge ordnen_Dies gilt sowohl für Forschung und Entwicklung als auch für den Markt, für die Unternehmensentscheidungen,den Dialog mit den Mitarbeitern, Behörden, Aufsichtsorganen undanderen gesellschaftlichen Gruppen- Der Einzelne ist hier überfordert, die Zusammenarbeitin der Gruppe (Teamwork) notwendig.Es gibt branchenspezifische Aufgaben und übergeordnete Probleme, deren Lösung demEinzelunternehmen nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand möglichist. Gleichgerichtete Interessen aller Unternehmen einer Branche lassen sich durch einenVerband, indem dieser einen gewissen wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Freiraumnutzen kann, einfacher und mit größerem Widerhall in der Öffentlichkeit durchsetzen.Auf den ausländischen Märkten werden die Aktivitäten deutscher Unternehmen schwieriger­Dazu tragen die dort geltenden Gesetze und Vorschriften bei (Sprachbarrieren tun dasübrige} und nur ein Verband kann hier den Einzelunternehmen Hilfestellung geben. Wennes um die internationale Harmonisierung, Normalisierung und Systematisierung von Rahmenbedingungen,technischen Anforderungen und branchenspezifischen Informationengeht, erwachsen den Verbänden hier ebenso große Aufgaben wie im nationalen Bereich,denen sie sich - zumindest innerhalb der EG - durch Verhandlungen und Festlegungen inden jeweiligen Branchenkomitees stellen. Insbesondere die Waagenindustrie hat frühzeitigdamit begonnen, gemeinsame Interessen über eigene Verbände vertreten zu lassen.C.2 Geschichtliche EntwicklungHistorisch ist folgende Entwicklung im Verbandswesen der deutschen Waagenindustrie zuverzeichnen: Abgesehen von regionalen Vereinigungen und Innungsverbänden des Waagenbauhandwerkserfolgte erstmals im Jahre 1912 ein Zusammenschluß von Großwaagenfabrikenmit dem Ziel, alle Bedarfsfalle in Gleiswaagen durch ein Melde- und Verständigungsverfahrenzu erfassen. Diese Vereinigung überdauerte allerdings den ersten Weltkrieg nicht.Vielmehr konstituierten sich nach dessen Ende innerhalb des Vereins Deutscher Maschinenbau-Anstalten(VDMA) folgende Waagenherstellerverbände:• 1919 der Großwaagenverband, der sich u. a. mit der Überwachung der Ein- und Ausfuhrvon Waagenbauerzeugnissen befaßte,• 1920 der Registrierwaagen-Verband (RWV),• 1921 der Neigungswaagenverband, nachdem Neigungswaagen im rechtsgeschäftliehenVerkehr zulässig geworden waren.


C.2 Geschichtliche Entwicklung 805Weiterhin hatten sich z. B. Hersteller von Kleinneigungswaagen -sogar unter Einschluß vonZweigniederlassungen ausländischer Firmen - in einer Verständigungsgemeinschaft derSchnellwaagenfabriken (VDS) zu einem Preiskartell zusammengetan.ln der Folge schlossen sich, gemeinsam mit den vorgenannten Verbänden, der• Verein deutscher Brückenwaagen-Fabrikanten {BWV),• Verein deutscher Tafelwaagen-Fabrikanten {TWV),• Verein deutscher FedetWaagen-Fabrikanten (FWV)zu einem Gesamtverband deutscher Waagenhersteller (GDW) zusammen, u. a. mit demZiel, die Typisierung und Normung der Erzeugnisse mit zu gestalten.Im DIN wurde 1919 der Fachnormenausschuß Waagenbau gegründet, in der Physikalisch­Technischen Reichsanstalt in Berlin ein Eichausschuß gebildet, der eine enge Zusammenarbeitmit dem Gesamtverband (GDW) gewährleistete.Nach 1933 wurde die Organisation der gewerblichen Wirtschaft gestrafft und dabei derGesamtwaagenverband in die Fachuntergruppe Groß- und Schnellwaagen innerhalb derWirtschaftsgruppe Maschinenbau übernommen. Die übrigen Waagenverbände wurden demFachverband Metallwaren-lndustrie angegliedert.Der Versuch, unmittelbar nach Beendigung des 2. Weltkrieges die deutschen Waagenfabrikenwieder in einer Organisation zusammenzuschließen, scheiterte infolge der Aufteilung desdeutschen Reichsgebietes in 4 Besatzungszonen. 1946 fand mit der Auflösung der FachuntergruppeGroß- und Schnellwaagen auch die Tätigkeit des Gesamtwaagenverbandeszunächst ihr Ende, und eine lose Verbindung der Waagenindustrie in West- und Ostdeutschlandbestand nur noch über den Fachnormenausschuß Waagenbau.Die Verbandstätigkeit in der Waagenindustrie wurde im April 1949 mit der Gründung desbizonalen Fachausschusses Groß- und Schnellwaagen in der Arbeitsgemeinschaft der Verbändedeutscher Maschinenbau-Anstalten (AVDMA) wieder aufgenommen. in diesem Ausschußkonnten die Waagenhersteller aus der französischen Besatzungszone nicht mitarbeiten,jedoch wurden sie stets als Gäste zu den Verbandstagungen eingeladen. Insgesamt gab es zudiesem Zeitpunkt 67 Waagenbaufirmen in den 3 westlichen Besatzungszonen.Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland und der Wiederetablierung des VDMAerhielt der bizonale Fachausschuß Groß- und Schnellwaagen noch im Herbst 1949 dieBezeichnung Fachgemeinschaft Waagen im VDMA, die heute noch besteht.Parallel hierzu hatten sich auch in anderen Industriebereichen Hersteller von Waagen organisiert.So die Hersteller von Fein- und Präzisionswaagen im Verband der Feinmechanischenund Optischen Industrie (F & 0), die Hersteller von Haushalt- und Personenwaagen (Badezimmerwaagen)im Wirtschaftsverband der Eisen, Blech und Metall verarbeitenden Industrie(EBM) und im Zuge der Entwicklung von elektromechanischen Waagen die Hersteller vonBausteinen für elektromechanische Waagen (später auch dieser Waagen selbst) im Zentralverbandder Elektrotechnischen Industrie (ZVEI).Die Fachvereinigung Waagenbau Württemberg-Hohenzollern als regionaler Waagenfachverbandist nach Beendigung des 2. Weltkrieges in der Phase der trizonalen Verwaltung derwestlichen Besatzungszonen entstanden, als es den Fabrikanten in der französischen Besatzungszonenoch nicht erlaubt war, sich einem in der Bizone bestehenden Verband anzuschließen.Die technische Entwicklung im Waagenbau und der durch den technologischen Fortschrittin den 60er Jahren einsetzende Strukturwandel in der deutschen Waagenindustrie sind nicht


806 C Die Verbandsorganisation im Deutschen Waagenbauohne Einfluß auf die inner- und zwischenverbandliehe Arbeit der Waagenbauorganisationengeblieben.Die Erkenntnis, daß die Grundkonzeption für Waagen aus den verschiedenen bereits genanntenIndustrie- und sonstigen Anwendungsbereichen {Handel, Labor und Haushalt) dieselbeist und auch die Probleme, besonders bei der Verwendung dieser Wägegeräte im eichpflichtigenVerkehr- soweit diese gegeben ist- einander ähneln, gab es bereits in den 50er Jahren.Fazit aus diesen Überlegungen war, daß die Waagenhersteller aus den verschiedenen Produktions-und Anwendungsbereichen versuchen wollten, untereinander eine gemeinsame Sprachregelungzu finden und gemeinsame Standpunkte nach außen mit einer Stimme zu vertreten.Dies gelang Mitte der 60er Jahre, als das Prinzip der elektromechanischen {Gewichts-) Kraftmessungin die Wägetechnik Eingang fand und dort einen z. T. stürmisch verlaufenden technologischenUmbruch mit den damit verbundenen Strukturänderungen einläutete. Der klassischemechanische Waagenbau mußte die neue Technologie in die Entwicklung neuer Produkteeinbeziehen, die mit dem technologischen know-how ausgerüsteten Newcomer auf wägetechnischemGebiet dagegen hatten das metrologische Verständnis und Wissen um diePräzision, die dem mechanischen Waagenbau von je her eigen waren, zu erwerben. Zwischenbeiden Gruppen setzte ein reger Informationsaustausch ein, wobei offen bleibt, welcheGruppe am meisten davon profitiert hat.Die Verbände VDMA und ZVEI stellten sich dieser Entwicklung, indem sie Ende 1967 dieArbeitsgemeinschaft {besser Arbeitsausschuß) Bausteine für elektromechanische Waagen{ABEW) bildeten, in der die Hersteller solcher Bausteine - aber auch nur diese und damitim wesentlichen Produzenten aus der Elektroindustrie -mitwirkten und sich über Angebotsart,Normung und Kenndaten solcher Bauteile zu verständigen suchten.Durch Aufnahme der Hersteller von elektromechanischen Waagen, die nicht Bausteineherstellerwaren, und unter Einbeziehung der Waagenhersteller aus Feinmechanik und Optiksowie der Eisen, Blech und Metall verarbeitenden Industrie konnte 2 Jahre später anläßlichdes 50jährigen Jubiläums der deutschen Waagenbauorganisation am 17. Oktober 1969 inMünchen eine Arbeitsgemeinschaft Waagen aus der Taufe gehoben werden. Damit sollten,wie es im Gründungsbeschluß hieß, die entwicklungsbedingt auseinander laufenden Technikendes Maschinenbaus und der Elektrotechnik auf dem Gebiete des Waagenbaus wiederzusammengeführt werden.Im Laufe der Zeit wurde diese Organisation institutionell verfestigt und - obwohl keineigener Verband und ohne Rechtspersönlichkeit - mit einigen verbandsrechtlichenInstituten und Organen {Geschäftsordnung, Vorstand, Beirat und Geschäftsführung) ausgestattet,wobei Art und Umfang der Wirkung nach innen und außen geregelt wurden.C.3 Gegenwärtige VerbandsorganisationDie Arbeitsgemeinschaft Waagen heutiger Prägung hat sich am 21.11.1974 konstituiert; diegewählte Abkürzung "AWA" ist in Fachkreisen und der damit befaßten Öffentlichkeitbekannt. Ideell und finanziell getragen wird die Arbeitsgemeinschaft Waagen von den nachstehendaufgeführten Fachabteilungen verschiedener Wirtschaftsverbände, in denen Waagenherstellerorganisiert sind. Es sind dies:• Fachgemeinschaft Waagen im Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.{VDMA),• Fachabteilung 6 "Elektromechanische Waagen" im Fachverband 15 "Meßtechnik undProzeßautomatisierung" des Zentralverbandes der Elektrotechnischen Industrie {ZVEI),


C.3 Gegenwärtige Verbandsorganisation 807• Fachvereinigung Waagenbau Württemberg-Hohenzollern (FVW),• Fachgruppe "Feinmechanische Geräte" im Verband der Feinmechanischen und OptischenIndustrie (F & 0),• Fachverband Metallwaren und verwandte Industrien e.V. im Verband Eisen, Blech undMetall verarbeitende Industrie e.V. (EBM).Ziel und Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft Waagen ist es, die gemeinsamen Interessen derdeutschen Hersteller von• mechanischen und elektromechanischen Industrie- und Handelswaagen sowie Waagen fürdie Heilkunde,• Fein- und Präzisionswaagen,• nicht eichfähigen Haushalts- und Personenwaagen,• spezifischen Bauteilen vorgenannter Waagenin allen technischen und eichrechtlichen Angelegenheiten des Waagenbaus und den sichdaraus ergebenden Sachfragen wahrzunehmen.Dies geschieht u. a. durch zentrale und gegenseitige Information und Koordinierung derMeinungsbildung und Verhandlungen mit• nationalen und übernationalen Legislativ- und Exekutivbehörden, wie BMWi, PTB, Eichbehördenund EWG-Kommission auf wägetechnischem und eichrechtlichem Gebiet,• berufsständischen und fachwissenschaftliehen Institutionen und Verbänden der Anwenderindustrien,wie VDI/VDE und VDEh,• nationalen und übernationalen Normengremien, wie Normenausschuß Waagenbau (NWB)im DIN, DKE, CENELEC und ISO,• in- und ausländischen Industrie- und Behördenorganisationen entsprechender Zweckbestimmung,wie CECIP und OlM L,• Verbänden der Waagenhersteller in anderen Ländern.Mitglied der AWA können alle Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland einschließlichBerlin (West) werden, deren Mitglieder Waagen und/oder deren spezifische Bauteileherstellen.Die Organe der AWA sind (Bild C.1):a) die Versammlung der Mitgliedfirmen der Trägerverbände, die mindestens einmal im Jahrstattfindet und an der alle Hersteller von Waagen und/oder deren spezifische Bauteileteilnehmen können, soweit sie einem oder mehreren dieser Trägerverbände angehören,b) der Vorstand, der in der Regel von den Vorsitzenden der drei größten Trägerverbändegebildet wird,c) der Beirat, der aus den Mitgliedern des Vorstandes und insgesamt etwa 12 Waagenherstellervertreternaus den verschiedenen Trägerverbänden besteht und der den Vorstand beider Meinungsbildung und der Lösung seiner Aufgaben unterstützt,d) der Technische Ausschuß, der eine ständige Einrichtung der Arbeitsgemeinschaft Waagenist und in dem alle waagenherstellenden Mitgliedfirmen der Trägerverbände permanentoder je nach Themenstellung und Interessenlage von Fall zu Fall mitwirken können.Innerhalb des Technischen Ausschusses der AWA gibt es eine Anzahl ständiger und nichtständigerArbeitskreise, in denen sowohl die aktuellen Sachfragen in den einzelnenWaagenbereichen (ständige Arbeitskreisel als auch übergreifende Probleme und spezielleSachpunkte (in der Regel in den nichtständigen Arbeitskreisen) behandelt werden,


810 C Die Verbandsorganisation im Deutschen WaagenbauZiele des CECIP sind:• Förderung von Technologien zur Herstellung von Waagen,• eine "repressive" Gesetzgebung für Waagen, um nicht durch eine "präventive" Reglementierungdie gegenwärtig außerordentlich schnell voranschreitende Entwicklung der Wägetechnikzu blockieren,• Vereinfachung und Vereinheitlichung der Formalitäten bei der Zulassung von Waagendurch die Meßtechnischen Dienste,• Förderung eines einheitlichen internationalen Systems der Auslegung und Anwendungvon Vorschriften und Verfahren zur Stempelung der Waagen,• Förderung eines weitreichenden Verständnisses für die moderne Wägetechnik.Hierzu werden als wesentlich und notwendig erachtet:• Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der Meßtechnischen Dienste, um Regelungenzu schaffen, die der hochentwickelten Technologie in der Wägetechnik entsprechen,• Beschränkung der gesetzlichen Regelungen für Waagen in technischer und verwaltungsmäßigerHinsicht auf das im öffentlichen Interesse notwendige Mindestmaß,• Zusammenarbeit mit Organisationen, die - entsprechend den Zielen des Vertrages vonRom - den Abbau von Zollschranken und die Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnissefördern,• Mitarbeit in Arbeitsgruppen der EWG und der OIML zur Schaffung von Gesetzen, die diepraktischen Erfahrungen der europäischen Waagenhersteller und die Bedürfnisse derVerwender berücksichtigen,• Information der zuständigen europäischen Behörden über die Entwicklung der Technologieim Waagenbau, um eine spätere, diesen Entwicklungen angepaßte Gesetzgebung vorzubereiten,• Verteilung allgemeiner das Wägen betreffende Informationen in administrativen undkommerziellen Angelegenheiten an die Mitglieder des CECIP,• enge Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Fachorganisationen, die das CECIP bilden,und deren Mitgliedern.Um diese Ziele zu verwirklichen, steht das CECIP in Verbindung mit:• der Kommission der Europäischen Gemeinschaften in Brüssel,• der Internationalen Organisation für Gesetzliches Meßwesen (OIML),• den für Angelegenheiten des Meß- und Eichwesens zuständigen nationalen Behörden injedem Land,• den für industrielle oder wirtschaftliche Fragen zuständen Abteilungen in den Ministerien,• wissenschaftlichen und technischen Institutionen der Mitgliedländer, insbesondere mitdem Internationalen Amt für Maß und Gewicht in Sevres, Frankreich,• Verbraucherorganisationen (Bild C.2).Die Meinungsbildung in allen, die Branche in ihrer Gesamtheit betreffenden Fragen, vorallem im ökonomischen Bereich, erfolgt während der jährlichen CECIP-Hauptversammlung,an der Delegationen aus allen Mitgliedländern (-verbänden) teilnehmen.Diskussionen über technische Sachfragen finden in Arbeitsgruppen statt. Diese sind z. B.:Gesetzliches Meßwesen, Interpretation von Vorschriftentexten, elektronische Einrichtungen,Wägezellen, Etikettierung und Strich-Codeanwendung bei der Preisauszeichnung, Wägen undAbwägen von Schüttgütern.


C.S Normenausschuß Waagenbau (NWB) 811~------------------------------IndustrieStaatliche Behördenoder OrganisationenInternationalEuropäischeGemeinschaft~-- ---IICECIPEuropäisches Komitee der-Waagenhersteller--OIMLInternationale Organisationdes Gesetzlichen MeßwesensIII@·Korn;~I r- _jII fSMWIf- Bundesministerium für:h II 1 WirtschaftBundesrepublikDeutschlandAWAArbeitsgemeinschaft Waagen5 TrägerverbändeL_- 50 Mitgliedfirmen H NWS }I- PTB- Physikalisch-Technische- Bundesanstalt~-----INormenausschuß Waagenbau11 Eichdirektionen mitEichämtern in den Bundes·Iändern und West·BerlinBild C.2C.5 Normenausschuß Waagenbau (NWB)Der Normenausschuß Waagenbau (NWB), ein selbständiger Fachausschuß im DIN DeutschesInstitut für Normung e.V., erarbeitet alle den Waagenbau betreffenden Normen. Die eigentlicheSacharbeit vollzieht sich in Arbeitsausschüssen, die bei Bedarf gebildet werden und indenen alle Mitglieder des NWB mitwirken können. Mitglieder des NWB können gemäß derallgemeinen Prinzipien im deutschen Normungswesen sowohl Hersteller und Anwender vonWaagen als auch Vertreter der wissenschaftlich meßtechnischen Behörde (PTB), deren Auf.sichtsbehörde (BMWi) und der Eichaufsichtsbehörden sein. Die Hersteller können einepersönliche (Firmen-) Mitgliedschaft begründen oder aber über eine Fachorganisation (z. B.die AWA) vertreten sein.Die Organe des NWB sind:a) der Mitarbeiterkreis, dem die Beschlußfassung über grundsätzliche Entscheidungen obliegt;b) der Beirat, in dem Behörden, Industrie, Handwerk und Waagenbenutzer angemessen vertretensein sollen; ihm obliegt es u. a.• das Arbeitsprogramm des NWB als Rahmenprogramm unter Berücksichtigung vonWirtschaftlichkeitsgesichtspunkten und von Bedürfnissen der Allgemeinheit festzulegenund zu überwachen,


812 C Die Verbandsorganisation im Deutschen Waagenbau• Arbeitsausschüsse unter Festlegung ihres Arbeitsgebietes und ggf. Unterausschüsse ein·zusetzen und aufzulösen,• die Facharbeit zu steuern und ihre Koordinierung innerhalb des NWB sowie mit anderenNormenausschüssen (z. B. Mitträgerschaften) zu überwachen,• die Beteiligung an der regionalen un.d internationalen Normungsarbeit zu steuern undzu überwachen sowie über wesentliche Änderungsvorschläge oder Ablehnung vonregionalen oder internationalen Normen zu entscheiden,• den Vorsitzenden bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu beraten und zu unterstützenund ähnliches;c) der Vorsitzende- er wird ebenso wie seine 2 Stellvertreter vom Beirat für 3 Jahre gewählt-vertritt den NWB nach außen und arbeitet mit dem Präsidium des DIN zusammen;d) der Fördererkreis, der aus Firmen, Verbänden, Behörden, Vereinen, Institutionen sowieEinzelpersonen bestehen kann, wobei die Förderereigenschaft nicht gleichbedeutend mitder Mitgliedschaft im DIN ist; zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:• Sicherstellung der Finanzierung der Normungsarbeit des NWB durch Festsetzung desF ördererbeitrages,• Genehmigung des Haushaltsplanes und des Finanzberichtes,• Ausfüllen des vom Beirat aufgestellten Rahmenprogramms,• Wahl der zusätzlichen Beiratsmitglieder;e) die Arbeitsausschüsse, deren Konstitution und Funktion in den Richtlinien für Normenausschüssefestgelegt sind;f) der Geschäftsführer, dessen Aufgabe es u. a. ist, die Geschäfte des NWB in fachlicher,organisatorischer und finanzieller Hinsicht im Rahmen der Beschlüsse des Beirats ver·antwortlich zu führen.Im NWB gibt es nach derzeitigem Stand (1985) 56 Mitglieder, wovon:;~ Waagenhersteller,2 Waagenorganisationen, der Rest Behörden und Stiftungen sind. in diesen Zahlen sind auchdie Mitglieder des NWB in der DDR und Ostberlin enthalten, zu denen Kontakt besteht,wenngleich ihre aktive Mitwirkung im NWB beschränkt ist. Normen für den Waagenbau sieheAnhang E.13.C.6 Die wirtschaftliche Situation im deutschen WaagenbauDie Behandlung wirtschaftlicher und wirtschaftspolitischer Fragen fällt in die Zuständigkeitder Trägerverbände der Arbeitsgemeinschaft Waagen, die ihre Funktionen und Aufgaben alsWirtschaftsverbände wahrnehmen und die Interessen ihrer Branchen in der Öffentlichkeitartikulieren. Dazu gehört auch die Sammlung und Ausweisung von marktstatistischen Datendes jeweiligen Fachbereiches und ihre Erläuterung.So berichtet z. B. im Bereich des Maschinenbaus die Fachgemeinschaft Waagen im VDMAaufgrund spezieller Erhebungen bei ihren Mitgliedfirmen und unter Verwendung von dies·bezüglichen Informationen des Statistischen Bundesamtes in regelmäßigen Zeitabständenüber die (wirtschaftliche) Lage im Waagenbau, wobei vor allem auf die diesem Bereich zugehörigenIndustrie· und Handelswaagen abgehoben wird. in diesem Bericht sind, nach Waagen·arten und Waagenkategorien unterteilt, Daten über Auftragseingang (Inland und Ausland),Produktion und Außenhandel (Ausfuhr und Einfuhr) von Waagenbauerzeugnissen zusam·mengestellt, und es werden -soweit diese erkennbar - Ursachen für die Änderung dieserMarktdaten innerhalb eines bestimmten Zeitraumes genannt, so daß der Benutzer dieserAusweisungen und im Vergleich mit den eigenen firmenspezifischen Daten seinen Standortim Markt bestimmen kann.


C.7 Rück· und Ausblick 813Es ist festzustellen, daß die wirtschaftliche Entwicklung in der deutschen Waagenindustrievon 1982 bis 1986 tendentiell mit der im Gesamtmaschinenbau Schritt gehalten hat, wenngleichdie Steigerung der Waagenproduktion um 2,1 % im Jahresmittel nur knapp 1/3 derdurchschnittlichen Zuwachsrate der Gesamtmaschinenproduktion (+ 6,8 %) in diesem Zeit·raum betragen hat.Der Außenhandel mit Waagenbauerzeugnissen hat sich während dieser Jahre positiv entwickelt,indem die Ausfuhren bis auf einen Rückgang im Jahre 1983 durchschnittlich um7,5% und die Einfuhren sogar um 21 % zugenommen haben. Die Exportquote (Prozentanteildes Ausfuhrwertes am Produktionswert) betrug im Mittel 43,3% mit steigenderTendenz; das Wertverhältnis von Waagenausfuhr zu Waageneinfuhr hat sich mit 4,5:1 imMittel weiterhin zu Lasten der Ausfuhr verändert.Weltweit gehört die Waagenproduktion in der Bundesrepublik Deutschland im Werte vonetwas mehr als 1 Milliarde DM innerhalb der westlichen Industrieländer mit zur Spitze,wird aber noch (geringfügig) von der japanischen Waagenproduktion und um ein Drittelvon der Waagenproduktion in den USA übertroffen, wobei jedoch in der Spitzengruppegelegentlich auch ein Platzwechsel stattfindet. Dies gilt auch für den Export von Waagenbauerzeugnissen,wo die Bundesrepublik Deutschland jahrelang den ersten Platz gehaltenhat, aber in den Jahren 1984 und 1985 von Japan überholt wurde, um im Jahre 1986 wiederdie Spitzenstellung vor den Japanern einzunehmen. ln den USA, die im Waagenexport derwestlichen Industrieländer an dritter Stelle stehen, sind die Ausfuhren in den letzten Jahrentendentiell rückläufig gewesen und haben 1985 etwa die Hälfte und 1986 nur ein Drittelder bundesdeutschen Ausfuhren erreicht_C.7 Rück- und AusblickDie Organisation im deutschen Waagenbau, ihre geschichtliche Entwicklung und jetzigeStruktur ergeben sich aus der gemeinschaftlichen Interessenwahrnehmung bei der Lösungbranchenspezifischer Aufgaben. Der verbandsmäßige Zusammenschluß der Unternehmenhat mit dazu beigetragen, daß sich die deutsche Waagenindustrie entsprechend ihrer Bedeutungim Gesamtprozeß der Wirtschaft darstellen und in der Öffentlichkeit profilierenkonnte.ln Zukunft werden die Aufgaben und Probleme nur durch interdisziplinäre und über dieGrenzen hinwegreichende Kooperation zu meistern sein. Politisch bedeutet dies, daß sichdie Meinungs- und Willensbildung von der nationalen auf die (zumindest) europäischeoder sogar internationale Ebene verlagert (im Falle der Waagenindustrie von PTB-AWA aufEG-Kommission-CECIP oder sogar OIML), wofür jedoch die notwendigen Voraussetzungen(z.B. europäisches Eichgesetz) noch nicht vorhanden sind.Hinzu kommt noch, daß die zur Schaffung eines Gemeinsamen Marktes in Europa notwendigeÜberwindung von nichttarifären Handelsschranken die Harmonisierung von technischenVorschriften im Waagenbau bedingt, ein Ziel, das nach dem Willen des Rates derEuropäischen Gemeinschaft bis 1992 erreicht sein soll. Dies hat zu neuen Überlegungen sowohlseitens der EG-Kommission als auch der nationalen Mitgliedsstaaten geführt, wonachkünftighin die Staatsaufsicht auf dem Felde der Meßgeräte verringert und die Eigenverantwortlichkeitder Hersteller, indem sie geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Qualitätihrer Produkte treffen und dies auch in entsprechender Form bestätigen (zertifizieren), eingrößerer Spielraum eingeräumt werden soll. Im Bereich der Gesetz- und Verordnungsgebungsoll darüber hinaus darauf verzichtet werden, Bauanforderungen und Einzelvorschriften in


814 C Die Verbandsorganisation im Deutschen Waagenbaugesetzlichen Regelungen von hohem Rechtsrang festzulegen, vielmehr soll auf entsprechendeRegeln der Technik, wie z.B. europäische und internationale Normen verwiesen werden,wie dies bereits bei nationalen Regelungen in verschiedenen Mitgliedstaaten der EG, nichtzuletzt in der Bundesrepublik Deutschland, geschieht. Dies mag in der Zukunft dazu führen,daß die technischen Anforderungen an Waagen und die daraus resultierenden Vorschriftenschneller der technischen Entwicklung folgen und dem Stand der Technik angepaßt werdenkönnen und auch vorhandene Barrieren beim grenzüberschreitenden Handel mit Waagenbauerzeugnisseneher überwunden werden.Nicht zu übersehen ist jedoch dabei, daß die Gestaltung entsprechender Regelungen und dieFestlegung der hier notwendigen Vorschriften die Zusammenarbeit mit anderen Gremienaußerhalb des jeweils betroffenen Meßgerätesektors bedingt und für alle Beteiligten einenLernprozeß notwendig machen wird.


815D Beschreibung, Kenngrößen und Angaben über Genauigkeit undLeistung von WaagenM. KochsiekZweck dieses Anhanges ist es, Herstellern und Anwendern von Waagen Hinweise zu geben,die Einsatzmöglichkeit und die zu erwartende Leistung des Meßgerätes eindeutig darzustellen.Hierdurch soll einerseits dem Waagenbenutzer die Wahl der für ihn richtigen Waagentypeerleichtert, andererseits dem Hersteller ermöglicht werden, seine Angebote eindeutig zuformulieren. So kann die Übereinstimmung zwischen Kundenwunsch und Angebot einfachererreicht und Lieferverträge können eindeutiger gestaltet werden.Zur vollständigen Charakterisierung einer Waage gehören neben der Aufgabenstellung:1. Beschreibung,2. Kenngrößen,3. Genauigkeit und Leistung,4. Angaben für besondere Waagenarten.Für alle Waagen gelten im wesentlichen die Abschnitte D.1 bis D.3.ln Abschnitt D.4 sind Ergänzungen flir einzelne Waagenarten gemäß Gruppeneinteilung inDIN 8120 Teill aufgeführt, wobei die zweite Ziffer sich auf die Gruppeneinteilung, diedritte Ziffer auf die Zugehörigkeit zu den Abschnitten D.1 bis D.3 dieses Anhanges bezieht.0.1 Beschreibung1.1 Bezeichnung der Waage nach DIN 8120 Teil11.2 Anwendungszweck (wenn nicht aus der Waagenbezeichnung erkennbar)1.3 Arbeitsweise der Waage (nichtselbsttätig oder selbsttätig)1.4 Technisches Prinzip der Gewichtsermittlung1.5 Art der Anzeige (wenn nicht aus der Waagenbezeichnung erkennbar)1. 6 Art des Lastträgers1. 7 Wägegut (wenn nur für bestimmte Wägegüter geeignet)1.8 Besondere Einrichtungen (z. B. Tara-, Nullstell- und Abschalteinrichtung)1-9 Anschlußmöglichkeiten für periphere Geräte (Code, Schnittstellen)1.10 Zusatzeinrichtungen (z. B. Drucker, Zu- und Abführungseinrichtungen, Zählwerke)1.11 Aufstellungsort (z. B. fester Aufstellungsort, wechselnder Aufstellungsort)1.12 Aufstellungsart der Waage (z. B. fest eingebaut, tragbar, fahrbar)1.13 Besondere Einsatzbedingungen (z_ B. im Freien, in klimatisierten Räumen)1.14 Eichfahigkeit (mit Angabe der Genauigkeitsklasse und des Eichortes)1.15 Maßnahmen zur Gewährleistung der metrologischen Sicherheit (eingebaute Prüfeinrichtungen)1.16 Maßnahmen gegen Umwelteinflüsse (z. B. Korrosionsschutz, Schwingungsdämpfung)1.17 Erfüllung von Schutzarten und -Vorschriften (z. B. Exschutz, VDE-, DIN-Vorschriften,Werkstoffe)1.18 Äußere Ausflihrung der Waage (z. B. Farbanstrich, Gehäuseausführung, Werkstoffe)1.19 Mitgeliefertes Zubehör


816 D Beschreibung, Kenngrößen und Angaben über Genauigkeit0.2 Kenngrößen2.1 Wägebereich bzw. Förderstärkenbereich2.2 Teilungswert und ggf. Eichwert der Hauptskaie2.3 Teilungswert und ggf. Eichwert von Zusatzskalen oder -anzeigen (z. B. Prozentskale)2.4 Abmessung des Lastträgers ( Brückengröße oder Behältervolumen)2.5 Tarierbereich (subtraktiv, additiv)2.6 Nullstellbereich2. 7 Tragfähigkeit (Überlastschutz)2.8 Fundamentmaße (Piatzbedarf, Abmessung}2.9 Temperaturgrenzen, innerhalb derer die Waage verwendet werden darf (evtl. Temperaturgrenzenfür Lagerung}2.10 Erforderliche Energieversorgung (Spannung, Frequenz, Leistung}(Elektrizität, Druckluft, Druckflüssigkeit}2.11 Energieverbrauch (auch für Druckluft und Absaugung}2.12 Eigengewicht2.13 Verpackungsmaße und -gewichte0.3 Genauigkeit und LeistungVon einer Waage als Meßgerät wird eine bestimmte Genauigkeit bzw. Leistung erwartet.Hierfür sind je nach Waagenart unterschiedliche Angaben erforderlich, die sich grundsätzlichimmer nur auf die bestimmungsgemäßen Einsatzbedingungen beziehen.3.1 Beurteilung der GenauigkeitDen Benutzer einer Waage interessiert, inwieweit er die Meßwerte als richtig ansehen kann.Je nachdem, ob Vergleichs- bzw. Differenzwägungen oder Absolutwägungen durchgeführtwerden sollen, ist die Reproduzierbarkeil bzw. die Richtigkeit von Bedeutung.Zweckmäßigerweise werden für die Beurteilung dieser nur qualitativen Begriffe für dieReproduzierbarkeit die Standardabweichung und für die Richtigkeit die Fehlergrenzen alsquantitative Größen verwendet.3.1.1 StandardabweichungRechengröße für Beurteilung der Güte einer Waage hinsichtlich Veränderlichkeit und Reproduzierbarkeit;mit ihr werden die zufälligen Fehler der Waage erfaßt. Die Definition derStandardabweichung ist in DIN 1319 Blatt 3 gegeben, die Ermittlung in DIN 8120 Teil 3beschrieben.3.1.2 FehlergrenzenDie Fehlergrenzen einer Waage bezeichnen die größten Abweichungen der Anzeigen bzw.Wägeergebnisse vom richtigen Wert, die nach Eichordnung (Eichfehlergrenzen, siehe EO 9bzw. EO 10} oder nach Angabe des Herstellers (Garantiefehlergrenzen, siehe DIN 1319)noch zulässig sind. Fehlergrenzen beinhalten alle zufälligen und systematischen Fehler derWaage. Damit die festgelegten Fehlergrenzen sicher eingehalten werden können, muß dieStandardabweichung erheblich kleiner sein als der durch die Fehlergrenze gegebene Bereich.


DA Zusätzlich für gewisse Waagenarten noch geltende Festlegungen8173.2 Beurteilung der Leistung3.2.1 Durchsatz, AusbringungAnstelle des früher mehrdeutig verwendeten Wortes "Leistung" werden folgende Begriffebenutzt:Durchsatz: gewogene Masse/ZeiteinheitAusbringung: Anzahl der gewogenen Packungen/Zeiteinheit3.2.2 WägezeitSoweit es für den Gebrauch einer Waage wichtig ist, müssen auch Angaben über die Zeitdauergemacht werden, die ein Wägevorgang benötigt (Wägezeit); ggf. ist es zweckmäßig, die Wägezeitin Füllzeit, Meßzeit und Entleerungszeit aufzuteilen.D.4 Zusätzlich (oder vom Vorstehenden abweichend} für gewisse Waagenartennoch geltende Festlegungen4.1 Analysen- und Laborwaagen4.1.1 -Maßnahmen zur Luftauftriebskorrektur-Art des Feinstellers4.1.2 - lntegratiomzeit-Teilung des Feinstellers- Linearität- Temperaturverhalten4.2 Ladentisch- und Preisauszeichnungswaagen4.2.1 -Art der Preisrundung--Art und Ausführung der Grundpreiseingabe- Art und Ausflihrung der Druckbelege4.2.2- Einstellbereich und Teilung der Grundpreise- Stellenzahl und Teilung für Kaufpreis- Höchststellenzahl flir Summierwerke4.3 Plattformwaagen für Handel und Industrie4.3.1 -Abmessungen des Lastträgers s. DIN 1926 Blatt 1, 2 und 34.4 Waagen für hängende Last4.5 Waagen zur Ermittlung von Beförderungsentgelten4.5.1 -Einteilung der Gebührenskalen4.6 Personenwaagen (eichpflichtig)4.6.1 - Besondere Brückenaufbauten (z. B. Stuhl, Auffahrschienen für Betten, Säuglingsmuldeusw.)-Art des Taraspeichers für Langzeitwägungen-Art der Münzannahme (Münzwert, Anzahl, Prüfung, Diebstahlsicherung)4.6.2 - Wägebereich der Differenzanzeige- Fassungsvermögen des Münzkastens


818 D Beschreibung, Kenngrößen und Angaben über Genauigkeit4.7 Waagen für Gleis- und Straßenfahrzeuge4. 7.1 - Brückenausführung (Ortsbeton, Spannbeton, Stahlträger mit Betonfahrbahn, Stahlträgermit Blechbelag}- Bei Gleiswaagen Schienenausführung (Verlegung, Profil, Spaltausbildung}4.7.2 - Maximale Fahrgeschwindigkeit bei Fahrtwägung- Bei Gleiswaagen: Spurweite4.8 Waagen für kontinuierliches Wägen4.8.1 Einrichtung zur Regelung der FörderstärkeMengeneinstellwerkeFun ktionskon trollei nrichtu ngen4.8.2 - Daten des Fördergurtes (Breite, Länge, Geschwindigkeit, Muldung, Neigung}Statische Mindest- und Höchstlast für LastaufnehmerKleinste AbgabemengeTeilung der Mengenanzeige- Teilung der Förderstärkenanzeige- Zeit eines vollen Bandumlaufes4.8.3 Bei nichteichfähigen Förderbandwaagen Angabe der Fehlergrenzen bei der kleinstenAbgabemenge von verschiedenen Förderstärken4.9 Waagen zum diskontinuierlichen Wägen und Abwägen4.9.1 NachstromreglerbereichGrob- und FeinstromförderstärkeKleinste Abgabemenge4.1 0 Behälterwaagen und Gemengeanlagen4.1 0.1 Je nach Art der Gemengekomponenten und der verwendeten Waage ergibt sich einabsoluter Fehler, der auch bei optimaler Funktion nicht unterschritten werdenkann.Die Angabe von relativen Fehlern der einzelnen Komponenten in bezug auf dieGesamtmenge muß sich hieran orientieren. Angaben über relative Fehler könnendarum jeweils nur für ein ganz bestimmtes Rezept gemacht werden.Die erreichbare Genauigkeit ist darüber hinaus von der Konstanz der Schüttdichteund den Fließeigenschaften der Materialien abhängig, deren Grenzen ggf. für Leistungsangabenfestzulegen sind.4.114.11 .14.11.2Vergleichs- und SortierwaagenArt der Vereinzelung des Packungsstromesminimale und maximale Bandgeschwindigkeitminimale und maximale Packungslängemaximale PackungsbreiteGestalt der Packung und Lage des PackungsschwerpunktesZahl und Einstellbereich für die einzelnen Sortierklassen- Arbeitshöhe von . . . . . . . . . . bis ......... .


D.4 Zusätzlich für gewisse Waagenarten noch geltende Festlegungen 8194.11.3 - Unschärfebereich, ggf. für verschiedene Bandgeschwindigkeiten und Verpackungslängenaufgeführt.- Ausbringung in Abhängigkeit von der Packungsgröße aufgeführt.4.12 Haushalts- und BadezimmerwaagenAnforderungen und Fehlergrenzen für nichteichpflichtige Waagen:- Laufgewichtsbrückenwaagen DIN 8110- selbsteinspielende Waagen bis 10 kg DIN 8111- selbsteinspielende Waagen über 100 kg DIN 81124.13 Sonstige nach dem Wägeprinzip arbeitende Meßgerätez. B. Zählwaagen4.13.1 kleinstes und größtes Stückgewichtkleinste und größte StückmengeReferenzstückzahl (en)


820E Tafeln, Tabellen, AnschriftenM. KochsiekE.l Einteilung in Gebrauchszonen bei der Prüfungfallbeschleunigungsabhängiger WaagenEine nähere Betrachtung der g-abhängigen Waagen zeigt, daß von den bestehenden vierGenauigkeitsklassen nur die Klassen® und @ gesondert behandelt zu werdenbrauchen:Die Genauigkeitsklasse @D) umfaßt Grobwaagen mit bis zu 1 000 Skalenteilen. DieseWaagen können im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland als nicht fallbeschleunigungsabhängigangesehen werden, da die relative Differenz zwischen der größten und kleinstenauftretenden Fallbeschleunigung 10- 3 ist.Die Genauigkeitsklasse CI) ( Feinwaagen mit mehr als 50 000 Teilen) ist ebenfalls unproblematisch;denn diese Waagen bedürfen aufgrund ihrer extremen Empfindlichkeit von vornhereineiner ) ustierung am Aufstellungsort. Sie erfolgt mit Hilfe von Normalgewichten. Derörtliche g-Wert braucht dazu weder gemessen noch errechnet zu werden.Die Genauigkeitsklassen @ (Präzisionswaagen) und @ (Handelswaagen) sind jedocheinerseits so empfindlich, daß sie auf die g-Schwankungen merklich reagieren, andererseitsausreichend robust, so daß sie schon vom Hersteller endgültig justiert werden können.Nach Gleichung D.m = m (g 2 - g 1 )/g 1 lassen sich die Zulagen aus der g-Abhängigkeit berechnen,sofern der Gebrauchsort und seine Höhe bekannt sind. Um nicht für jeden Gebrauchsortneue Zulagen D.m berechnen und bereitstellen zu müssen, ist die BundesrepublikDeutschland in Gebrauchszonen eingeteilt worden, innerhalb derer ein einziger Vergleichswertder Fallbeschleunigung als repräsentativ gilt. Der Einteilung der Zonen liegen folgendeBedingungen zugrunde:a) Die durch Extremwerte der Fallbeschleunigung innerhalb einer Gebrauchszone bedingteÄnderung der Anzeige einer Waage übersteigt nicht mehr als± 1/2 des Absolutwertes dermittleren Eichfehlergrenzen (arithmetisches Mittel über das Integral der Fehlergrenze).b) Die Grenzen der Gebrauchszonen decken sich aus verwaltungstechnischen Gründen mitden Grenzen der Eichaufsichtsbezirke.Da für Waagen die Fehlergrenzen in Vielfachen oder Teilen von Eichwerten gestaffelt sind,ergibt sich:• Waagen, bei deren Eichung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Fallbeschleunigungweder für einen Prüfungsort noch fü; eine Gebrauchszone berücksichtigt zu werdenbraucht. Dazu gehören neben den erwähnten Waagen der Klasse @die Waagen derKlasse @, wenn sie weniger als 500 Teilungswerte aufweisen und Waagen der Klasse@mit 1 000 Teilungswerten und weniger.


E.1 Einteilung in Gebrauchszonen821Schleswig- HolsteinHornburgBremenNiedersachsenBerlinNordrhein -We slfolenHessenRheinland -PfalzSoorlandBoyern NordBoden-WürttembergBild E.lGebrauchszonen fürfallbeschleun igungsabhängigeWaagenBoyern Süd• Waagen, bei denen eine Korrekturmasse t::.m zu berechnen ist, wenn sie nicht am Gebrauchsortgeeicht werden. Dazu wurde die Bundesrepublik Deutschland in vier Gebrauchszonenunterteilt (Bild E.1) und folgende Staffelung für die Vergleichswerte der Fallbeschleunigungfestgelegt [1, 2].a) Alle vier Gebrauchszonen können zu einer Gebrauchszone zusammengefaSt werden(gz = 9,810 m · s- 2 ) beiWaagen der Klasse@ mit mehr als 500 bis zu 1 000 Teilungswerten,Waagen der Klasse @ mit mehr als 1 000 bis zu 3 000 Teilungswerten.b) Je zwei benachbarte Gebrauchszonen können zu einer Gebrauchszone zusammengefaStwerden(z. B. Zone 3 und 4: gz = 9,8118 m · s- 2 ) beiWaagen der Klasse @ mit mehr als 1 000 bis zu 2 000 Teilungswerten,Waagen der Klasse@ mit mehr als 3 000 bis zu 5 000 Teilungswerten.c) Nur jeweils eine der vier Gebrauchszonen(z.B. Zone 1: gz = 9,8070 m · s- 2 ) gilt beiWaagen der Klasse @ mit mehr als 2 000 bis zu 3 300 Teilungswerten,Waagen der Klasse @ mit mehr als 5 000 Teilungswerten.d) Waagen der Klasse @ mit mehr als 3 300 Teilungswerten können nicht für eine Gebrauchszonegeeicht werden.


822 E Tafeln, Tabellen, AnschriftenBei Waagen, die nur teilweise von der Fallbeschleunigung beeinflußt werden (z. B. halbselbst·einspielende Waagen), braucht nur die Anzahl n' der Teilungswerte, die von der Fallbeschleu·nigung beeinflußt wird, berücksichtigt werden.Weitere Einzelheiten mit Berechnungsbeispielen siehe [1, 2].[1 1 PTB-Rundschreiben 2/78 des Laboratoriums 1.32[21 Kochsiek, M.; Wünsche, W.: The testing of weighing machines dependent on the acceleration due togravity. OIML·Bull. No 80,21 (1980), p. 10-17E.2 Fallbeschleunigungg- Berechnungsformel und Werte für ausgesuchte OrteFormel nach Cassinis (1930), gültig für das Rotationsellipsoid nach Hayford [1]mitg = g 0 (1 + 0,005 2884 sin 2 ß- 5,9 · 10- 6 sin 2 (2ß)- h/h0 )g 0 = 9,78035 m s- 2h 0 = 3,3 · 10 6 mß geographische Breiteh Höhe über NN in mAnmerkung:Der vertikale Gradient von g über der Erdoberfläche, der "Freiluftgradient", liegt je nachUntergrund und Topographie zwischenag- 2 5 1 o-6 3 5 1o-6 - 2az- ' . ... ' . s ':! =theoretischer Wert:3,086 ·10- 6 s- 2 •[1 I Lexikon der Physik, Franckh'sche Verlagshandlung, Stuttgart, 1969, 3. Auflage.Werte der Fallbeschleunigung für ausgesuchte Orte in m · s- 2Deutschland EuropaFlensburg 9,81486 Oslo 9,81916Harnburg 9,8138 Helsinki 9,8191Bremen 9,8132 Kopenhagen 9,81543Hannover 9,8127 London (Teddington) 9,8119Potsdam 9,8126 Paris 9,8092Düsseldorf 9,81184 Madrid 9,7998Frankfurt 9,8104 Rom 9,8033Nürnberg 9,8092 Belgrad 9,8058Stuttgart 9,80833 Catania 9,8004München 9,8072


E.2 Fal\beschleunigungg 823Asien Chicago 9,8027Beirut 9,7968 Washington 9,8009Teheran 9,7940 San Francisco 9,7997Tokio 9,7977 Houston 9,7928Delhi 9,7912 Miami 9,7902Hongkong 9,7876 Anchorage 9,8191Aden 9,7831Mittel- und SüdamerikaBangkak 9,7831Manila 9,7835Mexiko City 9,7794Colombo 9,7812 Panama 9,7823Singapur 9,78065Bogoti 9,7739Lima 9,7829Afrika Belem 9,7802Casablanca 9,7963 Rio de J aneiro 9,7876Kairo 9,7929 Buenos Aires 9,7970Akkra 9,7808 Punta Arenas 9,8131Addis Abeba 9,7745Nairobi 9,7753Kinshasa 9,7793Salisbury 9,7812Kapstadt 9,7963Australien und OzeanienDarwin 9,78301Perth 9,7940Alice Springs 9,7865Brisbane 9,7914Nordamerika Melbourne 9,7995Vancouver 9,8092 Wellington 9,8027Winnipeg 9,9098 Oahn-Honolulu 9,7893Montreal 9,8063Denver 9,7961AntarktisMc Murdo 9,8297Anmerkungen:1. Die Aufgaben wurden ohne Ausnahme dem International Gravity Standardization Net(IGSN) 71 entnommen. Die Orte wurden so ausgewählt, daß das betreffende Gebieteinigermaßen gleichmäßig abgetastet wird, bekanntere Ortschaften wurden bevorzugt.2. Für die einzelnen Orte sind in der IGSN-Tabelle mehrere Angaben (bis zu 20) enthalten,ohne daß deren genaue Lage angegeben wäre. Deshalb wurden für die Angaben für einenOrt Durchschnittswerte gebildet.


E.3 Überschlägige Bestimmung der Fallbeschleunigung in Abhängigkeit vongeographischer Breite und MeereshöheFallbeschleunigung in Abhängigkeitvon geographischer Breite und Meereshöhe:!'iiä5II..cu111:Ec.Ia,0II0--vu~u~~VIVuIII-35 -30 -25II:IIIII-20001:i-15 -10•i..01...."'00CO.,;-~-5 5I8CO.,;'I!II0;;;.,;..;;;.,;,,:\ ~~' ~~~h Ixa' ::%':Jl LII !'I~ i . iI : !; ' I ! ''I I i I i: ! :: 'I I I i i i i i II i 111 ' I' I i' IIII : Ii i! . : Ii i i i i :, I \ I!.II Ii i I i ;. IIIII i: i: I! 1! ! I,ui lll JJJ J _;_[ i i0 .,9 .. 9,80632-0,02586. cos 2cp + 0,00003· cos 4cp - 0,00000293. h"' CO.,;"' CO.,;0M"!"':..MCOoi0•100 m ü.M.g (m·s-2)Bild E.2Beispiel: Stadt Mittenwald in 1000 m Höhe und 47,5° geographischer Breiteg = 9,807 m-s- 2E.4 Dichte der trockenen und feuchten LuftBerechnet nach der vom Comite International des Poids et Mesures empfohlenen Formel[1' 2]pp = 3,48353 kg K r 1 • ZT (1- 0,3780xv) -10- 3p Luftdruck in PascalT Lufttemperatur in KelvinXv molarer Anteil des Wasserdampfes= f (p, tr, Psv)Z Realgasfaktor = f(p, T, Xv)Zusammensetzung der trockenen Referenzluft:Gas N2 02 Ar co2 Ne He CH4Volumengehalt 78,10 10,94 0,92 0,04 0,0018 0,0005 0,002in%Kr H2 N20 CO0,0001 5-10-5 3·1 o- 5 2•10- 5Die Werte für p gelten für einen C0 2 -Volumengehalt von 0,04 %. Eine Änderung um ± 0,01 %des COrVolumengehalts bewirkt eine Änderung von p um ± 4,1 ·1 o- 5 p.


m:.:..0;:;·;:?;'"'...0..~0"'(")(!):J"':Jc::J0..Ci:'c:("):J";;:Jrc:;::!:>CXl"-'V1Feuchte·KorrekturfaktorAin kg m- 3- 7,77·10-3- 8,25 ·10-3- 8,77. 10-3- 9,30·10-3- 9,87. 10-3- 10,47 ·10-3- 11,o9 · 1 o-3-11,75·10-3-12,45.10-3-13,18·10-3- 13,94. 10-31030 10401,2457 1,25781,2414 1,25351,2371 1,24911,2329 1,24481,2286 1,24061,2244 1,23631,2202 1,23211,2161 1,22791,2120 1,22381,2079 1,21961,2038 1,2155Tempe·ratur Dichte der trockenen Luft Ptr in kg m- 3 bei folgenden Drücken in 102 Patin °C 930 940 950 960970 980 990 1000 1010 102015 1,1247 1,1368 1,1489 1,161016 1,1208 1,1329 1,1450 1,157017 1,1170 1,1290 1,1410 1,153018 1,1131 1,1251 1,1371 1,149019 1,1093 1,1212 1,1332 1,145120 1,1055 1,1174 1,1293 1,141221 1,1017 1,1136 1,1254 1,137322 1,0980 1,1098 1,1216 1,133423 1,0943 1,1061 1,1178 1,129624 1,0906 1,1023 1,1140 1,125825 1,0869 1,0986 1,1103 1,12201,1731 1,1852 1,1973 1,2094 1,2215 1,23361,1691 1,1811 1,1932 1,2052 1,2173 1,22941,1650 1,1770 1,1891 1,2011 1,2131 1,22511,1610 1,1730 1,1850 1,1969 1,2089 1,22091,1570 1,1690 1,1809 1,1928 1,2048 1,21671,1531 1,1650 1,1769 1,1887 1,2006 1,21251,1491 1,1610 1,1728 1,1847 1,1965 1,20841,1452 1,1570 1,1689 1,1807 1,1925 1,20431,1414 1,1531 1,1649 1,1767 1,1884 1,20021,1375 1,1492 1,1610 1,1727 1,944 1,19621,1337 1,1454 1,1571 1,1688 1,1805 1,1921P =(ptr+


826 E Tafeln, Tabellen, AnschriftenE.5 überschlägige Bestimmung der Luftdichte PL in g · m- 3 bei einer Luftfeuchte


-~I,;E.6 Überschlägige Bestimmung der Luftauftriebkorrektion827,.O,llglcm'1,0~Cll..E000•I~l..r-,.,~I.:Jta sj ~~Si~!5~ 00.11o,a0.70,111,11,21,31,4-1,111,81,71,8I, II2,02,5Bild E.4Luftdichted MoiH volumlque de hlr mg/1Air densllfa) Aus E.4 ergibt sich für die gegebene Temperatur, Luftfeuchte und Druck eine Luftdichtevon 1,125 kg/m 3 = 1125 mg/cm 3 .b) Vom Punkt 1125 auf der horizontalen Achse aus zeichnet man eine vertikale Linie.c) Im Schnittpunkt dieser Linie mit dem Strahl 2 (Dichte des Wägegutes) zieht man einehorizontale Linie zur vertikalen Achse und erhält den Wert 0,29 mg/g.d) Diesen Wert multipliziert man mit der Anzeige der Waage (200g). 200g·0,29 mg/g =58 mg,und addiert diesen Wert zur Anzeige der Waage: Masse= 200,058 g.


828E Tafeln, Tabellen, AnschriftenE. 7 Werkstoffe für Gewichtstücke [ 1 )Fehlergrenzen Klasse M1 und besser:Korrosionsbeständiger, unmagnetischer Stahl (z.B. Werkstoff Cronitherm oder Nr. 1.4303nach DIN 17 440) flir alle Nennwerte (bis 5000 kg),bis 10 mg auch Aluminium (-folie),bis 500 mg auch Nickel, Nickellegierungen (Neusilber).( Fehlergrenzenklassen F 1 bis M1 bis 50 kg auch Messing mit Nickel- oder Chromüberzug)schlechter als Fehlergrenzen Klasse M 1 : Grauguß[11 Kochsiek, M.: Anforderungen an Massenormale und Gewichtstücke für höchste Genauigkeitsan·Sprüche. wägen +dosieren 9 (1978), S. 4-11.


I0rnOo..."(1):J'"~~(1)::lN(1)::lc:::l0.0;:;·;:?;(1)0"(1)(i;;:;·:J'"0"(1)t-)0n(§::lCl(1)::;:;:;·;:?;:4c::"'(")(1)::l00t-)'-DKlasse M1Dichtebereichin kg m- 34


830 E Tafeln, Tabellen, AnschriftenE.9 Dichte von luftfreiem Wasser in kg/m 3 von 0 °C bis 99 °C beim Druck101 325 PaI•c------·0 1 2 3 4 5 6 7 8 90 999,8396 999,8985 999,9399 999,9642 999,9720 999,9637 999,9399 999,9011 999,8477 999,780110 999,6987 999,6039 999,4961 999,3756 999,2427 999,0977 998,9410 998,7728 998,5934 998,403020 998,2019 997,9902 997,7683 997,5363 997,2944 997,0429 996,7818 996,5113 996,2316 995,943030 995,6454 995,3391 995,0243 994,7010 994,3694 994,0296 993,6819 993,3263 992,9629 992,592040 992,214 991,828 991,435 991,035 990,628 990,213 989,792 989,363 988,928 988,48550 988,036 987,581 987,119 986,651 986,176 985,695 985,208 984,715 984,216 983,71060 983,199 982,682 982,159 981,630 981,095 980,5 55 980,009 979,457 978,900 978,33870 977,770 977,196 976,617 976,033 975,444 974,849 974,249 973,644 973,034 972,41880 971,798 971,172 970,542 969,906 969,266 968,620 967,970 967,315 966,655 965,99090 965,320 964,646 963,966 963,282 962,594 961,900 961,202 960,500 959,792 959,080nach Wogenbreth, H. und Blanke, W.: Die Dichte des Wassers im Internationalen Einheitensystem und in der InternationalenPraktischen Temperaturskala von 1968. PTB·Mitt. 81 ( 1971) S. 412-415E.l 0 Anschriften der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und derEichaufsichtsbehördenPhysikalisch-Technische BundesanstaltBundesallee 1003300 BraunschweigPhysikalisch-Technische BundesanstaltAbbestraße 2-121000 Berlin 10Baden- WürttembergLandesgewerbeamt Baden-Württemberg- Eichdirektion-Kienestr. 18Postfach 8 317000 Stuttgart 1mit Eichämtern in:Albstadt, Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe,Mannheim, Ravensburg, Fellbach, Ulm,WertheimBayernBayerisches Landesamt für Maß und GewichtFranz-Schrank·Str. 98000 München 19mit Eichämtern in:Aschaffenburg, Augsburg, Bamberg, Bayreuth,Hof, lngolstadt, Kempten, Landshut,München, Nürnberg, Passau, Regensburg,Traunstein, WürzburgBerlinLandesamt für das Meß- und EichwesenAbbestraße 5-71000 Berlin 10BremenDer Senator für Arbeit- Landeseichdirektion -Con trescarpe 73Postfach 1 0 15 272800 Bremen 1mit Eichämtern in:Bremen, BremerhavenHarnburgFreie und Hansestadt HarnburgBehörde für Wirtschaft, Verkehr undLandwirtschaft - Eichdirektion -Nordkanalstr. 502000 Harnburg 1mit Eichamt in Harnburg


E.11 Anschriften in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft 831HessenHessische EichdirektionHolzhofallee 361 00 Darm stad tmit Eichämtern in:Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Hanau,Kassel, WiesbadenNiedersachsenNiedersächsisches Landesverwaltungsamt- Eichwesen -Goethestraße 443000 Hannover 1mit Eichämtern in:Braunschweig, Emden, Göttingen,Hannover, Lüneburg, Nienburg, Oldenburg,Osnabrück, StadeNordrhein-WestfalenLandeseichdirektion Nordrhein-WestfalenSpichernstr. 73-77Postfach 19 03 295000 Köln 1mit Eichämtern in:Aachen, Arnsberg, Bielefeld, Dortmund,Duisburg, Düsseldorf, Hagen, Köln, Krefeld,Münster, Paderborn, RecklinghausenRheinland-PfalzEichdirektion Rheinland-PfalzSteinkaut 36550 Bad Kreuznachmit Eichämtern in:Bad Kreuznach, Kaiserslautern, Koblenz,Ludwigshafen, TrierSaarlandDer Minsiter für Wirtschaft, Verkehr undLandwirtschaft- Eichaufsichtsbehörde­Hardenbergstr. 86600 Saarbrückenmit Eichamt in SaarbrückenSchleswig-HolsteinDer Minister für Wirtschaft und Verkehrdes Landes Schleswig-Holstein-Amt für das Eichwesen -Düppelstr. 632300 Kiel 1mit Eichämtern in:Elmshorn, Flensburg, Kiel, LübeckE.11 Anschriften der meßtechnischen Dienste in den Ländern derEuropäischen GemeinschaftEGKommission der EuropäischenGemeinschaftenGeneraldirektion Binnenmarkt undGewerbliche WirtschaftRue de Ia Loi 200B-1 049 BrüsselBelgienMinistere des Affaires EconomiquesAdministration du CommerceService de Ia MetrologieRue) .-A. de Mot, 24-26B-1 040 BrüsselBR DeutschlandPhysikalisch-Technische BundesanstaltBundesallee 100D-33 BraunschweigDänemarkDantestNational Institute for Testing and VerificationAmager Boulevard 115DK-2300 Copenhagen S/DänemarkFrankreichMinistere de I' Industrie et del'amenagement du territoireS.A.R.S.C.I30/32 rue GuersantF-75840 Paris Cedex 17


832·~ ____ E_ Tafeln, Tabellen, AnschriftenGriechenlandDirectorate of Weights and MeasuresMinistry of CommerceCanning Sq.10181 AthensGroßbritannienNational Weights and Measures LabaratoryStanton AvenueTeddington, Middlesex TW 11 OJZIrlandDepartment of I ndustry and CommerceFrederick Building, Setanta CentreSouth F rederick StreetIRL- Dublin, 2ItalienUfficio Centrale MetricoMinistero dell'lndustriae del CommercioVia Antonio Bosio, 151-00161 RomaLuxemburgService de MetrologieLuxembourg-HowaldZone IndustrielleL - LuxembourgNiederlandeDienst van het I j kwezenHoffdirectieVan Swinden Laboratorium VSLPostbus 654Schoemakerstraat 97NL-2600 AR DelftPortugallnstituto Portugues da QualidadeServigo de MetrologiaRua Prof. Reinaldo Santos Lote 13781100 Lisboa/PortugalSpanienCentro Espanol de Metrologiac/del as/nar28 760 T res Cantos (Madrid)E.12 Anschriften der meßtechnischen Dienste außerhalb der EGEgyptian Organization for standardizationand quality control2 Latin America Street, Garden CityCairo /ÄgyptenDrejtoria e Kontrollitshteteror te mjeteve peshe matese praneKeseillit te ministraveTirana/ Albanienlnstituto Nacional de Tecnologia lndustrialParque T ecnol6gicoMiguelete, C.C.No. 1571650 San Martin, Bs.As./ ArgentinienWeights & Measures lnspection SectionEthiopian Standards InstitutionP.O. Box 2310Addis Abbeba/ ÄthiopienNational Standards CommissionP.O.Box 282North Ryde, N.S.W. 2113/AustralienBundesamt für Eich- und Vermessungswesen16, Arltgasse 35Postfach 20A-1163 Wien /Österreich


E.12 Anschriften der meßtechnischen Dienste außerhalb der EG 833Direcci6n General de Normas y TecnologiaCasilla Postal 4430- Av. Camacho 1488La Paz/BolivienAmt für Standardisierung, Meßwesen undWarenprüfungFürstenwalder Damm 388DDR-1162 Berlin/DeutscheDemokratische RepublikSecretaria de Estado de lndustria y ComercioDepartamento de Control de CalidadEdificio de Dependencia del EstadoAv. Mexico esq. Leopoldo NavarraApartado 1360Santo Domingo D.N./ DominikanischeRepublikInstitute Equatoriano de Normalizaci6nCasilla Nr. 3999Quito/EquadorThe Permanent Secretary for Commerceand I ndustryDevelopment Bank CentreBox 2118Suva/ FijiThe Permanent SecretaryDepartment of Weights and MeasuresMinistry of Commerce and lndustryPrivate Bag 0048Gaborone/BotswanaIN METROCaixa Postal 9450125400 Xerem- R.j./BrasilienCentre National de MetrologieDept. a Ia Normalisation21, rue du 6 Septembre1000 Sofia/ BulgarienInstitute Nacional de Normalizaci6nMatias Cousifw 64 - 60 Pi soCasilla 995- Correo 1Santiaga I ChileThe State Bureau of Metrologyof the People's Republic of ChinaP.O.B. 2112Beijing/ChinaMinistro de Economia, lndustria y ComercioDrecci6n de NormasApartad6 10216San jose{Costa RicaMinistry of Commerce and lndustrylndustrial OfficeNicosia/ CypernMetrology DepartmentTechnical lnspectorateBox 204SF 00181 Helsinki 18/FinnlandMinistry of CommerceDirection of Weights and MeasuresKanigos SquareAthen/GriechenlandI nstituto Centroamericanode lnvestigaci6n y Tecnologia lndustrial(ICAITI)Apartado Postal 1552Ciudad de Guatemala/Guatemala C.A.National Science ResearchCouncil GuayanaP.O.Box 689University Campus, TurkeyenGreater Georgetown/GuayanaService National de Metrologie LegaleMinistere du Commerce InterieurConakry /GuineaDirection Weights and Measureslndustry DepartmentOcean Centre, 14/F5 Canton RoadKowloon/Hong KongMinistry of Civil SuppliesWeights and MeasuresRoom Nr. 306, B-WingNeu Delhi 110 001/lndien


834E Tafeln, Tabellen, AnschriftenDirektorat MetroJogiDepartement Perdagangan, dan Koperasijalan Pasteur 27Bandung/lndonesienCentral Organization for Standardizationand Quality Control Metrology DepartmentP.O.B. 13032Al jadiriaBaghdad /IrakMinistry of lndustries and MinesInstitute of Standardsand lndustrialResearch of IranP.O.B. 2937T eheran /IranMinistry of lndustry and TradeSection of Weights, Measures and StandardsP.O.B. 299jerusalem /Israeljamaican Bureau of Standards6 Winchester RoadP.O.B. 113Kingston 10/ jamaicaNational Research Labaratory of Metrology1--4, 1-Chome, Umezono, Sakura-MuraNiihari-GunI baraki 305/ JapanDirectorate of StandardsMinistry of lndustry and TradeP.O.B. 2019Amman/jordanienBureau Federal des Mesures etMetaux PrecieuxMike Alasa 1411000 Belgrad/jugoslawienDirection des Prix et des Poids et MesuresBoete de Postale 493Douala/ KamerunLegal Metrology BranchConsumer and Corporate AffairsTu nney 's PastureStandards Bu ildingOttawa, Ontario KlA OC9/KanadaKenya Bureau of StandardsP.O.B. 54 974Nairobi /KeniaCentro de Control deCalidad y MetrologiaApartado Aereo 51 064Bogota- 2/ KolumbienBureau of Standards I ndustrialAdvancement Administration2. chung- and-dongKwach'on, Kyonggi-Do 171-11Seoui/KoreaCentral Metrological InstituteCommittee of Science and Technologyof the State of the D.P.R. of KoreaSosong guyok Ryonmod dangPyongyang/D.P.R. of KoreaComite Estatal de NormalizacionEgido610Zona Postal 1Ciudad de La HabanalKubaUnder SecretaryMinistry of Commerce and lndustryDepartment of Standardsand MetrologyP.O.B. 2944KuwaitService des Poids et MesuresMinisteredeI 'Economie et du CommerceRue AI-Sourati, imm. AssafRas-Beyrouth I LibanonDirection General des Affaires EconomiquesService des Poids et MesuresP.B. 201Bamako/Mali


E.12 Anschriften der meßtechnischen Dienste außerhalb der EG 835Ministere du Commerce et de !'IndustrieDivision de Ia Metrologie Legale5, rue Errich, lmmeuble A, Quartier HassanRabat/MarokkoMauritius Standards BureauMinistry of Commerce and lndustryReuit/ MauritiusConsejo Nacional de Cienciay T ecnologia - CONACYTlnsugentes Sur 1677,4° pisoMexico- D.F./MexikoCentre Scientifique de Monaco16, Boulevard de SuisseMC Monte Carlo/MonacoMinistry of FinanceMint, Weights & Measures Dept.BhimsenstambhaKathmandu I NepalChief lnspector of Weights and MeasuresHead OfficePrivate BagWellington/NeuseelandDet norske justervesenPostbox 6832 ST. Olavs Plass0130 Oslo 1/NorwegenMinistry of Commerce and lndustryDirectorate General of Specifications andMeasurementsMuscat/OmanBundesamt für Eich- und VermessungswesenGruppe EichwesenPostfach 20A-1163 Wien I ÖsterreichComisi6n Panameiia de Normaslndustriales y Tecnicas (COPANIT)Apartado 9658Panama 4/ Rep. de PanamaPakistan Standards Institution39-Garden Road, SaddarKarachi-3/ Pakistanlnstituto Nacional de Tecnologiay Normalizaci6nAvenida Artigas y General RoaApartado Postal 967Asunci6n I Paraguaylnstituto de lnvestigaci6n lndustrialy de Normals Tecnicas (ITINTEC)jr. Morelli 2° Cuadra- Esq. Av. Las ArtesUrbaniz. San BorjaApartado 145Lima 34/PeruOfficer-in-ChargeProduct Standards AgencyMinistry of Trade and lndustry361 Buendia Avenue ExtensionMakati, Metro ManilaPhilippines 3117P.O.Box 3719Manila/PhilippinenPolski Komitet NormalizacjiMiar i jakoseiul. Elektoralna 200-139 Warszawa/Polenlnstitutul National de MetrologieSos Vitan-Birzesti nr. 11Bukarest 4/ RumänienDepartment de MetrologieGasstandartLeninsky Prospect 9117049 Moskau/U.D.S.S.R.Measurement Standardsand Services DivisionDepartment of Internat TradePark RoadColombo 5/Sri LankaSABSSouth African Bureau of StandardsDr Lategan Road GroenkloofPrivate Bag X 191Pretoria 0001/ Rep. of South AfricaSP Statens ProvningsanstaltP.O.Box 8575-50115 Boras/Schweden


836Eidgenössisches Amtflir Maß und GewichtLindenweg 50CH-3084 Wabern BL/SchweizPatent & Standards Information Center7th Fl. 36, Nan-king Road, Sec. 3Taipei/Taiwan Republic ofChinaNational Bureau of StandardsWeights & MeasuresP.O.Box 313Dar Es Salaam /TansaniaMinistry of CommerceWeights & Measures DivisionBangkok/ThailandTrinidad and Tobago Bureau of StandardsP.O.B. 467Port of Spain/Trinidad y TobagoE Tafeln, Tabellen, AnschriftenService des Poids et MesuresTicaret BakanligiÖlcüler ve Ayarlar Müdür VekiliBakanliklarAn karaITürke iOrszagos Meresügyi HivatalP.O.Box 19H-1531 Budapest/ UngarnLaboratorio Tecno16gico del UruguayGalicia 1133Montevideo/ UruguayNational Institut of StandardsandT echnology International LegalMetrology ProgramBldg. 101, A625Gaithersburg, MD 20899 USAServicio Nacional de Metrologia LegalMinisterio de FomentoAv. Javiar Ustariz,Urb. San BernardinoCaracas/VenezuelaE.13 Anschriften einiger nationaler WaagenfachverbändeEuropa:CECIPCOMITE EUROPEEN DESCONSTRUCTEURSD'INSTRUMENTS DE PESAGE36 Avenue HocheF-75 008 ParisBelgien:FEDERATION DES ENTREPRISES DEL'INDUSTRIE DES FABRICATIONSMETALLIQUES (FABRIMETAL)Groupe 12- CONSTRUCTEURS D'APPA­REILS DE PESAGE21, rue des DrapiersBrüssel 5


E.13 Anschriften einiger nationaler Waagenfachverbände 837Bundesrepublik Deutschland:FACHGEMEINSCHAFT WAAGENIM VDMALyoner Str. 186000 Frankfurt/Main 71Dänemark:VAEGTFOREN INGENForeningen af fabrikanter og import~reraf vaegte i DanmarkSkodsborgparken 36DK-2942 SkodsborgFrankreich:FEDERATION NATIONALE DU PESAGEET DU MESURAGEGraupe des constructeurs36, Avenue HocheF-75 008 ParisGroßbritannien:NATIONAL FEDERATION OF SCALEAND WEIGHING MACHINEMANUFACTURERSTurret House Station RoadAmersham-Bucks HP 7 OABItalien:UNIONE COSTRUTTORIIT ALIANIASTRUMENTI PER PESARE (U.C.I.S.P.)Piazza Diaz 21-20123 MailandNiederlande:VERENIGUNG VAN WEEGWERKTUIG­INDUSTRIEEN (VWI)Nassaulaan 25Den HaagSchweden:SVERIGES MEKANFÖRBUNDVÄGGRUPPENBox 55065-114 85 StockholmSpanien:ASOCIACTION OE CONSTRUCTORES OEINSTUMENTOS OE PESAJE (AECIP)Jose Anselmo Clave 2-2 PlantaBarcelonaFinnland:VAAKAKILTA RYKelohongantie 1 7SF-15 200 Lahti 20Japan:JAPAN MEASURING INSTRUMENTSFEDERATION25-1 Nando-ChoShinjuku·KuTokyoÖsterreich:FACHVERBAND DER MASCHINEN- U.STAHLBAUINDUSTRIE OESTERREICHBauernmarkt 13A-1011 Wien 1USA:SCALE MANUFACTURERSASSOCIATION, lnc.152 Rollins Avenue, Suite 208Rockville, MD 20852 USASchweiz:VERBAND SCHWEIZERISCHERWAAGEN-FABRIKANTENPostfach 303CH-8048 Zürich


838 E Tafeln, Tabellen, AnschriftenE.14 DIN-Normen, für die der Normenausschuß Waagenbau (NWB)verantwortlich ist (Stand 1.2.1988)DIN191619171918192119231924 Tei111924 Tei1319251926 Tei111926 Teil21926 Teil 3192919301932193381108111811281198120 Tei118120 Teil1Bei·blatt 18120 Tei128120 Teil2Beiblatt1Ausgabe·datum:04.7209.7804.7209.6402.7810.8210.8211.7901.7309.7307.7407.8209.6412.7212.7206.6707.7104.6612.7107.8110.8407.8112.84Titel:Dosenlibellen für WaagenVerschlußstempelstellen für WaagenStahlbänder zur Kraftübertragung für Waagen mit Neigungs·gewichtsei nrichtu ngSchneiden, Achsen und Pfannen für Handels- und Präzisionswaagen,NormprofileLaufgewichtshebel für Waagen mit und ohne KartendruckwerkZur Eichung zugelassene Gewichtstücke; HandelsgewichteZur Eichung zugelassene Gewichtstücke; KaratgewichteBrückenwaagen; Lastannahmen, Kennzeichnung gegen ÜberbeanspruchungBrückenwaagen; Höchstlast, BrückengrößenBrückenwaagen; Straßenfahrzeugwaagen, Höchstlast, BrückengrößenBrückenwaagen; Gleiswaagen einschl. der kombinierten GleisundStraßenfahrzeugwaagen, Höchstlast, BrückengrößenWägekarten für Fahrzeug- und Viehwaagen mit DruckeinrichtungDezimalwaagen; Feststellschrauben für AusgleichgewichteStempelplättchenGewichtschalen für Dezimalbrückenwaagen, rechteckigLaufgewichtsbrückenwaagen; Haushaltswaagen, nicht eichfähig,Anforderungen, KennzeichnungSelbsteinspielende Haushaltswaagen, nicht eichfähig; AnforderungenPersonenfederwaagen, nicht eichfähig; Anforderungen, KennzeichnungBrücken für Straßenfahrzeugwaagen; LastannahmenBegriffe im Waagenbau; Gruppeneinteilung; Benennungen undDefinitionen von WaagenBegriffe im Waagenbau; Gruppeneinteilung; Benennungen undDefinitionen von Waagen; Benennungen in Deutsch, Englisch,Französisch, SpanischBegriffe im Waagenbau; Benennungen und Definitionen vonBauteilen und Einrichtungen für WaagenBegriffe im Waagenbau; Benennungen und Definitionen vonBauteilen und Einrichtungen für Waagen; Benennungen inDeutsch, Englisch, Französisch, Spanisch


E.14 DIN-NormenDINAusgabe·datum:8120 Teil3 07.818120 Tei13 12.84Bei·blatt 18125 Teil1 06.828125 Teil1 06.82Bei·blatt 18125 Tei12 03.83Titel:839Begriffe im Waagenbau; Meß- und eichtechnische Benennungenund DefinitionenBegriffe im Waagenbau; Meß· und eichtechnische Benennungenund Definitionen; Benennungen in Deutsch, Englisch, Fran·zösisch und SpanischGraphische Symbole für den Waagenbau; ÜbersichtGraphische Symbole für den Waagenbau; Bildzeichen mitbreiten LinienGraphische Symbole für den Waagenbau; Graphische Symbolezur Information der Öffentlichkeit


840SachwortverzeichnisAbdruckbeleg 585Abdruckstreifen 207Abftillanlage für flüssige Stoffe 634- - Latexprodukte 636Abfüllinie 430Abftillmaschine 414Abftilltechnik 633Abfullung von Bautenschutzmitteln 642- - Farben und Lacken 640- - Obst und Gemüse 672Abftillwaage 145Abgabewaage 403Abkapselung, hermetische 133, 703Ablaufbergwaage 345Ablesefernrohr 765Ableselupe 765Ablesemikroskop 765Ablesung an Nonius 766des Wägeergebnisses 764 ff.durch Kollimationsfernrohr 766nach Projektion 766und Anzeige 764Abpackwaage 415, 483Abrechnungskasse 207Absackanlage 407Absackstraße für Schüttgüter 643Absackwaage (Brutto-, Netto-) 385,407,412Abschalteinrichtung 152, 391Absorption 375Abspannung 443Abstreichmesser 534Abzugsorgan 363Achslastmessung 331achsweise Wägung 344, 350Allgemeine Zulassung 783Aluminium-Bandwalzwerk 623amtlich anerkannte Prüfstelle 793Analog-Auswertung bei SKW 490Analog-Digitai-Umsetzer 553Analogteil, Prüfung 720Analysen- und Laborwaagen 144Analysenwaage 166-, elektronische 179-, halbselbsteinspielende 177-, mittelschalige 177Anlagenkonfiguration 560Annahmewaage 372, 392, 404Anzeige des Wägeergebnisses 764 ff.- digitale 767 f.Anzeigeeinrichtung 151Anzeigeelemente 206Anzeigeprozessor 558Apothekerwaage 166-, historische 31Aräometer 750Arbeitsausschuß Waagen 794Arbeitsgemeinschaft der Eichaufsichtsbeamten794-, Waagen 806Arehirnedes von Syrakus 748Aristoteles 748Arretiersystem 173Arretierung 762Arzneimittelherstellung 641Aufgabetrichter 362Aufhängung an Bändern 761Aufhängung an Schere 759Auflager 226Auflagerungs-Wägezelle 123Aufschriften 735Auftrieb 40, 88Auftriebskörper 109- -Flüssigkeitswaage 11 0Auftriebskorrektur der Luft 88Auftriebsmethode 529Ausblaseinrichtung 492Ausbringung 209,220,385,817Ausfallrate 711Ausfallverhalten 709Ausfallwahrscheinlichkeit 710Ausführungsverordnung 736Aushubsicherung 226Auslauf Durchflußmessung 75Ausreißer 58Ausschlagverfahren 90Ausstoßer 492Austrag 440Auswägeeinrichtung 391,393,447,485Auswägevorrichtung 769 ff.Auswerteeinrichtung 150, 164- einer Behälterwaage 449Auswertung von Wägeergebnissen 53Auszeichnungsanlage 681Auszeichnungstechnik 660Automatisierung 596Automatisierungskonzept 603,631AWA 806Babywaage 518Backwarenherstellung 666Badezimmerwaage 145Balkenwaage 169-, gleicharmige 9Balkenwägeeinrichtung 391Bandabweiser 492Bandaufhängung 761Bandbelastung 355Bandmöllerung 609Bandspannung 356-, Einfluß der 356


Sachwortverzeich n is841Bandunruhe 495Bandwaage, addierende 354-, radiometrische 375Bandwaagenelektronik 361Bandwägeeinrichtung 488,490Bandzuführung 389Bandzug 79Bar-Code 216, 604Basisgröße 39Bauartzulassung 126,725,783Bedienerführung 631Bedienungsanleitung 735Beförderungsentgelte 274, 285Befundprüfung 787Behälterkonstruktion 451Behälterwaage 145, 385, 403, 412, 438Beranger, Brückenwaage nach 752Beruhigungsstrecke 350Beschaffenheitsprüfung 786Beschickung, intermittierende 363Beschleunigungswaage 67Bettwaage 301Bewegungsgesetz 66Bezeichnungen 735Bezugsnormal 45Biegebalkenfeder 124Bildschirm 574binäres Prüfverfahren 500Bismar (= Desemer) 749Bockwaage 225Bodendruck, hydrostatischer 108Bodenklappenwaage 392Bodenwaage 225Bordasche Substitutionswägung 51, 170Briefsortierw aage 5 07Bietwaage 16,518Bruchgrammauflage 174, 766,770Brückenlast 357Brückenlänge, wirksame 355Brückenwaage 9- nach Beranger 7 52- - Roberval 751Bruttoabsackwaage 18Bruttowaage 387,396,406,413Bundesbahnvorschriften 338Bundesminister für Wirtschaft 790,793Bunge, Paul 753Bunkeranlage 468Bunkerwaage 385Bußgeldkatalog 738CECIP 809Charge n·N e ttow aage 3 84Chargierkübelwaage 616Codescheibe 25Collot, A. 753Coriolis-Förderbandwaage 79Corioliskraft 79Dämpfung 702, 762Dämpfungseinrichtung 151Datenkonzentrator 476Datensatzaufbau 567Datenspeicher 568Datenverarbeitung 322Datenverarbeitungsanlage 576Datenverbund 208Dauerprüfung 729Dehnung, scheinbare 701Dehnungsmeßstreifen 27,131,395-, Halbleiter· 134-, Metallfolien· 131-Prinzip 148, 168-Wägezelle 174,542Einflußgrößen 546Kenndaten 543Parallelschaltung 543, Signalform 545Desemer ( = Bismar) 749Dezimalwaage 9, 12Dialsysebehandlung 293Diätwaage 518Dichte von Luft 824- - Wasser 830Dichtebereiche bei Gewichtstücken 829Dichtebestimmung 55Dichtewaage 145, 529Differentialdosierwaage 371Differentialtransformator 485Differenzwägung 52Digital-Auswertung bei SKW 490Digitalanzeige 573, 767digitale Anzeige, elektronische 767- -,optisch-mechanische 767Digitalkompensator 555Digitalsignal, Prüfung 721DIN-Normen 838diskontinuierliche statische Wägung 488Doppelpendelsystem 93Doppelwaage 418Dopplereffekt 400Dosierband 365, 454Dosierbandwaage 115, 145,362Dosiereinrichtungen 388Dosiergefäßwaage 371Dosiermaschine 414Dosierplatten·Bandwaage 369Dosierschieber 384Dosierschnecke 453Dosierschneckenwaage 370Dosiersteuerung 477Dosiertechnik 633Dosierventil 389Dosierwaage 385Dosierzentrum 635Drall 104Drehbewegungsgesetz 82Drehfederwaage 176Drehgestellweise Wägung 344Drehgewicht 770Drehimpuls-Erhaltungssatz 85- ·F ederbandwaage 83- -Massedurchflußmesser 82Drehimpulssatz 82Dreifachwaage 421


842SachwortverzeichnisDreipunktaufstellung 442Dreiwaagesystem 615Driftausfall 710Druckaufnehmer 91Druckbeleg 630,687Druckeinrichtung 152, 163,575,580-, PTB Anforderungen 582druckfeste Kapselung 7 41Druckwerk 22,207Druckwerk an nichtselbsteinspielenden Waagen591- - selbsteinspielenden Waagen 591- bei SKW 494Dünnfilm-Wägezelle 134Durchlaufmeßgerät 381Durchsatz 81 7dynamische Wägung 150Dynamometer 251EAN-Code 215,604Ecklastkräfte 90Edelmetallwaage 166Eichamtliche Überwachung 734Eichamtswaage 186Eichanweisung 738, 786Eichaufsichtsbehörden, Anschriften der 830Eichbehörden 792Eichen 780Eichfahrzeug 352Eichfehler 437- der selbsttätigen A bwägung 435- für das Mittel 435Eichfehlergrenze 729, 782Eichgesetz 736Eichgültigkeitsdauer 713, 7 34Eichgültigkeitsverordnung 736, 7 81Eichordnung 724Eichpflicht 724,780- in der Medizin 294Eichpflichtausnahmeverordnung 736, 780Eichschule 793Eichstempel 732Eichung 732Eichvorschriften 145Eichwesen 780Eichzeichen 786Eiersortiermaschine 484, 508Eigensicherheit 744Ein-Korb-Methode 533Einbauwaage 225Einblock-Wägezelle 133Einflußfaktoren auf SWA 401Einflußgrößen 698,783Einheitengesetz 736Einheitenzeichen 45Einkomponentenwaage 385Einpendel-Neigungswaage 20Einrallen-Bandwaage 115Einschienen-Hochbahnsystem 622Einwägehilfe 175Eisenlager 270Elektrik der Bandwaage, analoge 360- - -,digitale 361Elektrik der Dosierbandwaage 366elektro-hydraulische Waage 91elektrodynamische Waage 102- Wägezelle 104elek trody n am isches Kraftkampensa tionsp rinzip198elektromagnetische Waage 101elektromechanische Auswägeein rich tu ng393- Waage, Aufbau 541Elektronik im Waagenbau 538Elektrostahlwerk 610elektrostatische Waage 99Empfindlichkeit 170Empfindlichkeilsschraube 174Entleeren 450Entleerungseinrichtung 388, 398, 580Entlüftungseinrichtung 645Entnahmewaage 371Entnahmewägung 384, 451Ergebnisablesung 764Ergebnisanzeige 764Ergonomie 202Erhöhte Sicherheit 744Ersatzlast 734Ersatzteil-Versandlager 691Erwartungswert 57ESM 508Etikettendruckwerk 213-- für Preisauszeichnung 595Etikettier-Einrichtung 220Europäische Wirtschaftsgemeinschaft 799EWG-Bauartzulassung 800-Eichung 732-Eichzeichen 786-Fertigpackungsverordnung 737-Richtlinie 78/1031 498Ex-Betrieb 602explosionsgefährdeter Bereich 739Fächerwaage 198Fachgemeinschaft Waagen 805Fahrtwägung 343Fahrzeugwaage 694Fakturierung von Fleisch- und Wurstwaren 663Fallbeschleunigung 820, 822-, örtliche 67Fallklappen 492F ederauswäge-Einrichtu ng 515Federwaage 16, 751, 765-, nullstellende 99Federwaagenprinzip 149Federwagesystem mit Differentialtrafo 395,422,485Feed-back-Regelung 398Fehler bei Umschlag von Massengütern 265-- der selbsttätigen Abwägung 434Fehlergrenze 146, 349,730,816der Eiersortiermaschine 511- für Kran-Seilzugwaagen 258- von Gewichtstücken 829Fehlerzone 497FeinsteHer 167


Sachwortverzeichnis843Feinstrom 388, 391, 401, 422feinstückige Güter 386Feinwaage 166Fernanzeige 152Fertigpackungskontrolle 503,788Fertigpackungsverordnung 387, 737, 788Fertigteilfundament 320, 340Flächengewichtswaage, gravimetrische 117Flächenmasse 121Flachfundament 320, 330Flachwaage 243,653Fließverhalten im Wägebehälter 452Fluggepäckwaage 292Flüssigkeitsdämpfung 174,763Flüssigkeitswaage 145, 385Folien·DMS 132FOM-Kiassifizierungsgerät 651Förderbandwaage 145, 354-, addierende 114-, integrierende 115-, radiometrische 121,375-, schwerkraft- 113Fördergutgeschwindigkeit 359F örderstärke 366Formgebung 202Frachtgutverkehr 284Fronwaage 5Führungsrahmen 762Füll- und Entleerungsvorgang 439Füllgüter 385, 417, 429Füllstandsmessung 443Füllungszählwerk 403Füllwägung 451Funktion in Ladentischwaagen 205Funktionseinheiten einer elektromechanischenWaage 540Funktionsfehler 714F unktionsfehlererkennbarkeit 715Funktionsfehlererkennung 718Funktionsfehlersicherheit 715Gabelstablerwaage 655Garnwaage 535Gasdichtewaage 532Gattierungsmagnet-Kranwaage 614Gattierwaage 384Gaußsehe Vertauschungswägung 170Gebrauchsbereich 783Gebrauchsnormal 782Gebrauchszone 820Gebührenanzeige 276Gefäßwaage 457Gehänge 171, 227Gehängedurchführung 192gekuppelte Waggons 343,350Geldrollenzählwaage 528Gemengeanlage 462,637Gemengestrom 368Gemengetechnik 633Gemengewaage 385Gemengewägeanlage 145,457Genauigkeitsklasse 146,437, 730, 782, 820Genauigkeitsklasse für Kranwaagen 257Generalkonferenz für Maß und Gewicht 781Gerätesicherheit in der Medizin 294Gesetz über das Meß- und Eichwesen 736- - Einheiten im Meßwesen 780gesetzliche Vorschriften 736gesetzliches Meßwesen 780Getreideproher 534Getreidewaage 18Gewichtsanzeige, semidigitale 199Gewichtsauflage 769Gewichtserfassung bei Kranwaagen 265Gewichtskontrolle 293Gewichtskraftgesetz 87Gewichtsschaltmechanismus 173Gewichtsschaltung 770Gewichtsspannstalion 357Gewichtstück 49Gewichtsüberwachung 307Gießereiwaage 271Gießkranwaage 622Gießradverfahren 618Gitterkorb 530Glasgemengeanlage 464gleicharmige Waage 48Gleichbeschleunigungswaage 69Gleichkraftwaage 70Gleichspannungsmeßverstärker 550Gleis- und Straßenfahrzeugwaage 145Gleisfahrzeugwaage 334Glockenbrücke 228graue Zone 497Gravitation 39Gravitationsbeschleunigung 87Gravitationsgesetz 66Gravitationskonstante 66Gravitationskraft 87Gravitationswaage 87Greiferbetrieb 266Grenzen Tu1 und Tu2 504Grenzgewicht 508,511Grenzwaage 508,511Grobstrom 388,391,401grobstückige Güter 386Grundpreis 195Gurteinfluß 360Gurtgeschwindigkeit 359Gurtspannkraft 356Gurtsteifigkeit 357gyrodynamisches Prinzip 168Haemofiltrationsgeräte 307Haemoprozessor 309Hakenbetrieb 266Hakenflaschenwaage 269Halbmikrowaage 167Halbzeugoptimierung 626Hallenkran 270Handelswaage 4, 197Handzugfederwaage 251Hängebahnwaage 622-, stationäre 267-, verfahrbare 267Hängewaage 204, 256


844Sachwortverzeichn isHauptnormale 45Hauptstempel 786Hauptstempelmarke 7 32Haushaltswaage 145,514,523Hebelgesetz 748Hebelwerk 90, 154Heimdialyse 294Helixfederwaage 757Heuwaage 7Hochbahnwaage 652Hochofenmöllerung 610Hochregallager 678Hooke, R. 751Hubbrückenwaage, hydraulische 624hybride Waagen 147, 157Hybridwaage 317hydraulische Waage 91hydrostatische Bodendruckwaage 108Waage 529- Wägung 41,749Identifikationsblock 569Impuls-Durchflußmessung 76- -Förderbandwaagen 72Impulsbreitenmodulation 180Impulserhaltungssatz 78Impulssatz 71Impulswaage 72I nduktionsofen·Schmelzanlage 615induktive Wägezelle 128induktiver Signalgeber 485Integrationszeit 180internationale meßtechnische Empfehlung 799- Organisation für Gesetzliches Meßwesen(OIML) 780- Regelungen 437Internationales Büro für Maß und Gewicht 781Einheitssystem (SI) 7 81- Komitee für Maß und Gewicht 795Jahresbezeichnungen 786Jahreszeichen 786Jollysche Federwaage 530Justierung des Waagebalkens 761Justiervorrichtung 761Kapazitätsanzeige 768kapazitive Wägezelle 128kapazitiver Signalgeber 485Karatwaage 166, 184Kartoffelstärkewaage 532Kaufpreis 196Kaufpreisrechner 212Kaufpreiswalze 198Kettengewicht 770Kilogrammprototyp 44,781Kippbrückenwaage 331Kippwaage 508Klappenzuführung 389Klappwaage 29Klassierwaage 145,484,509Klassifizieranlage 671Klassifizierung von Sägeabschnitten 632Klassifizierungsgerät 649Klassifizierungsmethoden für Vieh 648Klauenstoßfänger 321Kleinstdosierbandwaage 365Klimaeinflüsse 699Knickbrücke 369Kodeweg·Wandler 552Kollimationsternrohr 766kombinierte Waage 340Kommissionierung gefüllter Gebinde 642Kompensationskraft 102Kompensator 555kontinuierliche dynamische Wägung 488Kontrollgesellschaften 257Kontrollinie 632Kontrollmeßgerät 484Kontrollrechnung 201Kontrollverfahren (Elektronik) 720Kontrollwaage 145, 392,484Korrektureinrichtung 398Kraftkompensation, elektrodynamische 752Kraftwaage 6 7Kran-Laufgewichtswaage 255Kranfederwaage 252Kranwaage 13, 257-, elektronische 252-, hydraulische 253Kreisbogenarretierung 763Kreiselprinzip 148Kreiselwaage 104Kreiszeigerkopf 92Kreiszeigerwägeeinrichtung 391Kreuzbiegelager 177Kreuzschneide 761Kriechen 701Küchenwaage 518Kugelsupport 155,227Kupferdraht-Gießwalzanlage 625kurzarmige Waage 753Laborwaage 166Ladentisch· und Preisauszeichnungswaagen 144Ladentischwaage 28, 195Ladungsverstärker 137Lager für Halbzeuge 684Landabsatzanlage 607Langmaterialwaage 246Langzeitstabilität (von Wägezellen) 703Lastaufnahmemittel, Lastträger 150Lastaufnahmesystem 600Lastsummierung 90Lastträger 396,508Laufgewichts-E in richtu ng 516- ·Kranwaage 255- ·Personenwaage 299Laufgewichtswaage 98, 176, 749,764- ("Steelyard") 749, 769Laufkatze 263Laufkatzenbrückenwaage 261, 270Lebendviehwaage 245Lebensdauer, mittlere 710


Sachwortverzeichnis845leicht abfüllbare Güter 387, 418Leicht-Schwer-Methode 502- -- -Wagen 483Lenker 160,227,443Leuchtbildwägeeinrichtung 393Leupold, J- 751Libelle 175Lichtschranke 218Linearmotor 72Linienstrahler 376Linienvereinzeler 218Linienverteiler 492Luftauftriebskorrektion 193, 826Luftdämpfung 572, 763Luftdichte 41, 824Luftdruck 702Luftdruckkompensation 702Luftfeuchte 192, 703Luftpostwaage 276Magnetische Dämpfung 764- Kraftkompensation bei SKW 422,482magnetoelastischer Effekt 136magnetoelastisches Kraftprinzip 149Makrowaage 167, 176Maß- und Gewichtsgesetz 431Masse, ideale 66-, reale 66-, schwere 66-, träge 66Massenabsorptionskoeffizient 120, 377Massendurchflußmeßgeräte 378Massenspektrometer 118Massestrom 74Massevergleich 88Maßfüllmaschine 414Maßrad 378Materialfluß 597Materialflußbild 598Materiemenge 65- -Druckeinrichtung 588Matrix-Zeichen 590Mechanik zur Elektronik 539mechanische Waage 147, 157Mehrkomponentenwaage 385, 458Mehrpunktaufstellung 442Mehrsortenwaage 409Mehrteilungswaage 526Membranfeder 124Mengengewicht 524Mengenwaage 526Meßabweichungen, systematische 60-, zufällige 60Meßbeständigkeit 708, 712,783Meßfeder 124Meßgenauigkeit 494,510Meßgeräte, Anforderungen an 708Meßgerätebesitzer-Pflich tverord nu ng 7 3 7Meßreihe 56Meßrichtigkeit 708, 783Meßschurre 86, 380Meßsicherheit 7 83Meßsignale von Wägezellen 200Meßtechnische Dienste außerhalb der EG 832Meßtechnische Dienste der EG, Anschriften831Meßtechnische Prüfung 786Meßunsicherheit 61Meßweg 90Meßwertaufnehmer 541Meßwertausgabe, analoge 563-, digitale 564Meßwertgeber 592- (Prinzipdarstellung) 593Meßwertübertragung 548Meßwertverarbeitung 547Meterkonvention 794Methode ,.up and down" 502Mikrometer 767Mikroprozessor in der Bandwaage 361Mikroprozessor-System 556Mikrowaage 175,753-, mechanische 176Mindestlast bei SKW 497- von SWA 435m ittelschalige Lagerung 89- Waage 176mittelstückige Güter 386Mittelwertforderung 504Mohr-Westphai-Waage 530Möllereiwaage 268Möllermethode 609Motorarretierung 764Münzwaage 750Münzzählwaage 528Nachdosierwaage 385Nachlaufprinzip 99Nachstrom 399, 422Nachstromregler 391,421Nebenanzeige 572Neigungsbalkenwaage 36Neigungsbereich 168Neigungswaage 15, 92,268,751,765,769Nennunschärfebereich 499Nettowaage 385,387,403,406Netzbeutelpackung 222Nicholsonsche Senkwaage 530nichtselbsteinspielende Waage 146nichtselbsttätige Waage 146nichtstückige Güter 386N ivellierschraube 17 5Nonius 175-, optischer 766Normale 781Normallast 732Normenausschuß Waagenbau 811Nullpunktfehler 701Nullpunktkontrolle 384Nullpunktschraube 174Nullstelleneinrichtung 151, 391,494,508Nullstellung, automatische 384, 494Oberschalige Lagerung 89- Waage 182


846Sachwortverzeichn isObjektverhalten, dynamisches 67OCR-Kiarschrift 604- -Schrift 216öffentliche Waage 737Ohmsehe Wägezelle 127OJML-Empfehlungen 498,727,799optische Projektion 198,766Orthogonalitätsprinzip 128Päckchenwaage 276Packungstransport 219Palettenwaage 601, 655Parallelarretierung 763Partikelwaage 100Patientengewicht 303Pendellagerung 15 8, 316Personenwaage 295, 514Pfanne 156, 172,760Pflichten des Waagenbesitzers 735Physikalisch-Technische Bundesanstalt 790piezoelektrische Wägezelle 137piezoelektrischer Effekt 137Plattenbandwaage 369Plattform 225Plattformwaage 144,225,230,620-, elektromechanische 236-, fahrbare 243-, flache 242-, für die Schwerindustrie 247-, hybride 235-, mechanische 233Plus-Minus-Waage 422,483Poggendorffsche S piegelablesu ng 7 65Postgebühren-Ermittlungsanlage 279, 384,507,692Postgebührenabrechnung 279Postpaketwaage 277Postversand 275Prallplatte 382Prallplatten-Durchflußmessung 76- -Meßgerät 382Pratze 445Präzession 1 05Präzisionswaage 753-, oberschalige 183- (von Ramsden) 7 52Preisauszeichnung 207Preisauszeichnungsdruckwerk 594Preisauszeichnungsetikett 214Preisauszeichnungsvollau tomat 217Preisauszeichnungswaage 195probeweise Zulassung 785Probierwaage 750Projektion, optische 766Projek tionseinrich tu ng 169Prototypwaage 44, 96, 108, 184, 753Prozentwaage 145Prozessor 559Prozeßsteuerung bei Wägeanlagen 164Prüfbericht 127Prüfei 511Prüfgewicht 360Prüfmittel 732, 735Prüfung von Fahrzeugwaagen 351-, meßtechnische 732Prüfverfahren 732PTB 782- -Anforderungen 738- -Prüfregeln 738Punktstrahler 377Quadrantenwaage 15,751Quarzbalken-Mikrowaage 753Radlastmessung 331,347Rangierbarkeit der Ab Iesung 768Rasterabtastung 179Reaktionswaage 78Rechnerverbund 641Referenzverbesserung 526Referenzwaage 520Regalbediengerät 686Regelfahrzeug 326Regelung der Bandbelastung 365- - Bandgeschwindigkeit 363Registrierbeleg 620Registrierung 322Registrierwaage 18,753Reihenabflillanlage 637Reihenanlage 460Reitergewicht 769Reitergewichtseinrichtung 171Reiterverschiebung 770Restwaage 403,520Richtigkeilsprüfung 729Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft800Ringgewicht 173Roberval, G. P. 751- -Waage 751Rohranschluß 444Röllchenweichen 493Rollenzählwerk 767römische Schnellwaage 2Rotationstoreid 124Rückwägung 389Rueprecht, A. 753Ruhemasse 65Sackrandvernähung 645Sandkapselung 742Saugförderanlage 380Säuglingswaage 305Säulengießkran 623Schale, siebartige 530Sch~enaufhängung 759Schalenbremse 174Schaltgewichtseinrichtung 169Schaltgewichtswaage 21, 167Schaltpunktwanderung bei SKW 495,497Schätzwert 57Scherspannung 124schlaffe Saite 130Schlauchbeutelmaschine 418Schleifbandeinrichtung 488


Sachwortverzeichnis847Schleudergußverfahren 619Schmutzgehaltwaage 532Schneckendosierer 414Schneckenwaage 370Schneckenzuführung 389Schneide 155,761Schneidenlagerung des Waagebalkens 760Schneidenmaterial 760Schnellwaage 197Schnittstelle, parallele 564-, serielle 565Schnittstellen 585Schnittstrommesser 382Schrottkorbfahrzeug 612Schrottwaage 252Schüttgewicht 534Schüttgutstrom 354, 379Schüttleistung 384Schwanenhalsaufhängung 760Schwebewaage 186, 754Schwedenwaage 654Schwellstufe 497Schwenkbandweichen 493schwer abfullbare Güter 387,418Schwingbeiwert 326, 338Schwingförderrinne 454Schwingsaite 138Schwingsaiten-Prinzip 148, 163- -Wägezelle 179Schwingungsdämpfung 173Seilablenkwaage 263Seilausgleich 262Seilzugwaage fUr Krane, Bauarten 258Selbstbedienungswaage 209selbsteinspielende Waage 146Selbstklebe-Etikett 214Selbsttätige Kontrollwaage 37, 484selbsttätige Waage 17, 146- - zum diskontinuierlichen Wägen 383- - - Abwägen 343, 403Senkkörper 529Senkwaage 111Sicherheit, metrologische 713Sicherheitsdruckwerk 22Sicherheitsstütze 321Signallampe 206Skaleneinteilung 765Skipförderung 606Skipmöllerung 609SKW 484Sorptionswaage 189Sortiereinrichtung 491Sortierwaage 484, 508Spaltbrücke 334Spannbeton-Fertigteilbrücke 318Spannungsschnittstelle 566Spiegelablesung nach Poggendorff 765Spindelspannstalion 357Sprungausfall 710Staffelverfahren 734Stahlbaubrücke 318Standardabweichung 816Standardunschärfebereich 499Stärkegehaltwaage 532statische Wägung 15 0Stauchzylinder 124Staukammer 418Stei lheitsfehler 193Steuerschalter 578Stillstandskontrolle 181Stoffbilanz 624Störeinfluß 717Störgenerator 704Störgrößen 698-, elektromagnetische 705-, leitungsgeführte 704-, mechanische 706-, nichtleitungsgeführte 705Störspannung 704Störung, bedeutende 716Stoßbegrenzer 321Stoßfaktor 77Stoßfänger 159Strahlung, elektromagnetische 705Strangpressen 414Straßenfahrzeugwaage 325Streckengewicht 7 4Streckenlast 113Strich-(Bar-)-Code 216Strichcode-Etikett 215Strichplatte 174Strukturabhängigkeit 67Stückguttransport 275Stückgutwaage 285Stückigkeil 386Stückigkeilsgrenze 386Stückrath, P. 753Stückzahl 524Stückzahlbestimmung 678Stuhlwaage 300Substitutionsbalkenwaage 168Substitutionsverfahren 51, 106Substitutionswaage 751,753-, hydrostatische 111Substitutionswägung 170,751Suszeptibilitätswaage 535SWA 384sww 383- für Einzelwägung 384Tablettenwägeautomat 191Tachogenerator 359Tafelwaage 9Tankwaage 111Tankwägeeinrichtung 535Taraausgleichseinrichtung 391Taraeinrichtung 151,577Tarastreuung 504Tariereinrichtung 175Tarierung im optischen Bereich 771Tastaturen 205Tastenbezeichnung 205tatsächlicher Unschärfebereich 499Tauchglocke 530Tauchkelch 530


848SachwortverzeichnisTeilmengenwaage 423, 673Teilungswert bei Kranwaagen 257Tellerdosierer 414,416,493Temperatur 192,699Tendenzeinrichtung 398,440Theorie der Waage 746Thermo-Matrixdruckwerke 591Thermopapier 224Thermospannung 700Thermowaage 188Tischwaage 225Torsions-Drehwaage 751- -Federwaage 90- -F einwaage 17 8Torsionseinrichtung an Balkenwaagen 769Torsionswaage 176Totalisierende 5 WW 384Trägerfrequenz-Meßverstärker 551Trägheit 39Trägheitsradius 82Tragrolle 357Transpositionswägung 751, 753Transversal-Federwaage 90Traversenwaage 273Trennschärfe 497Trommelwaage 397TTY -Schnittstelle 566Turmanlage 460Überlebenswahrscheinlichkeit 710Übersetzung, hydraulische 97Überwachung, eichamtliche 734Ultramikrowaage 181Umgebungstemperatur 699Umschalteinrichtung 152,163,579Umschlaganlage 607Umschlagwaagen 257Umwelteinflüsse 699Unschärfebereich 489, 497, 499, 511Unsicherheit 50Unterflurwägeeinrichtung 529unterschalige Waage 167Unterwerk 225Up and Down Methode 502UPC-Code 604Vakuum-Mikrowägetechnik 189Vakuumwaage 189, 753Ventilsackwaage 385,406Ventilzuführung 389Verbandsorganisation im Waagenbau 804Verbundwaage 163,314,339Verdichtungseinrichtung 398Vereinzelner 217Verfligbarkeit 712Vergleichswaage 145, 422, 483Verkaufsläden, fahrbare 256Verkehr, amtlicher 724-, geschäftlicher 724Verkehrsregellast 325Verkehrsfehlergrenzen 7 83Verladewaage 341Vernier 766Verordnungen 736Verpackungsanlagen 432,484,627Verpackungsautomat 660Verpackungslinien 417Verpackungsmaschine 220Verpackungstechnik 658Versand-Wägesystem 689Versandbeleg 627Versandwägeanlage 690Verstärker 550Vertauschungsverfahren 51Vertauschungswägung 7 51Vertrauensbereich 57Verwaltungsanschriften 832Verwaltungsvorschriften 738Verwendbarkeit 712Vibrationsrinne 389, 417Vierfachwaage 421Vierlingswaage 421Vollbetonbrücke 318Vollportal 608vollständige Wägeeinrichtung 126Vollständigkeitskontrolle 503Vollversammlung zum Meß- und Eichwesen792Volumenbestimmung 55Volumendurchflußmesser 119Volumenfüller 414Voranzeigeeinrichtung 574Voreiler 388, 391, 421Vorlaufkörper 5 34Vorwaage 418,770Vorwägung 770Waagbalken 171,756Waage 163für gleiche Packungen 483hängende Last 144, 251Beförderungsentgelte 144Bolzenpakete 629Heilkunde 144in der Medizin 293- - Milchwirtschaft 668- Hämofiltrationsgeräten 307mit Abgleichssicherung 434-,ägyptische 747,756,759,764-, arabische 749-, elektrodynamische 752-, elektromagnetische 752-, hydrostatische 749-, kurzarmige 753, 758-, preisrechnende 198-,römische 749,757,759,764Waagebalken 756--, Aufhängung an Schere 759-, Lagerung 760Waagenbesitzer 735Waagenbrücke 487Waageneinbau in Transporteinheiten 677Waagenfachverbände 836Waagenfundament 319Waagengrube 225


Sachwortverzeichn is849Waagenhersteller 809- im Mittelalter 6Waagenkennlinie, Steilheit der 701Waagenpaar 163Waagenterminal 602Waagenzusammenstellung 163Wägeablauf 52Wägeanlage 163in der Weinwirtschaft 674- mit aufgebautem Förderband 657-, mobile 621Wägeband 458Wägebehälter 450Wägebereich 204Wägebrücke 226-, Aufbauten 228-, Kippen der 226Wägebunker 374Wägeergebnis 53, 63Wägegüter 385, 429Wägehaus 325Wägestation in der Zerlegerei 656Wägesystem 163, 189Wägetank 668Wägetisch 191Wägeverfahren 51Wägewert 40-, konventioneller 44Wägezeit 817- bei Kranwaagen 266Wägezelle 122, 200für Hybridwaagen 123mit akustischem Oberflächenwellen­Resonator 134- mechanischen Schwingern 138-, interferometrische 130-, magnetoelastische 136-, piezoelektrische 137-; wegkompensierende 127Wägezellenlagerung 157Wägezellenwaage 90-, lj;lassenvergleichende 93Waggonbeladung 263, 267Waggonwägeanlage 351Wägungsablauf 322Währungseinheit 212Walzenzuführung 389Wanderrostweichen 492Wandwaage 245,256,521Warentransport-System 216Warenverteilzentrum 683Warenwirtschaftssystem 562, 695Wechselbeschleunigungswaage 67Weg-Kompensationsverfahren 94Werkstoffe für Gewichtstücke 828Werkstückkontrolle 633Wertabrundung 212Wiegenest 458Wirbelstromdämpfung 174,764Zählwaage 145, 524Zählwägeanlage 680Zählwägecomputer 681Zählwerk 573Zehnertastatur 205Zeichendruckwerk 587Zeiger 764Zeiger an Waagen 764Zeigerwaage 15Zeilendruckwerk 587Zeitbasis-Wandler 553Zentesimalwaage 11Zentrifugalbeschleunigung 87Zentrifugalkraft 85Zentrifugalkraftwaage 86Ziffernrolle 766ZP-Verfahren 649Zuführungseinrichtung 388, 417, 579Zulageverfahren 500Zulassung zur Eichung 714Zulassungsprüfung 727Zulassungsschein 785Zulassungszeichen 785Zündschutzarten 739Zusatzeinrichtung 571Zusatzeinrichtungen bei SKW 491- - SWA 398,417Zuverlässigkeit 708, 715Zwei-Korb-Methode 532Zweibereichs-Analysenwaage 183Zweibereichswaage 768Zweifachwaage 421Zweipunktaufstellung 442Zweirallen-Wägebrücke 360Zwillingswaage 420

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