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Grundlagen für die sichere Verladung von Rundholz - DB Schenker ...

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InhaltTeil 1: Allgemeine <strong>Grundlagen</strong> der Wagenbestellungund -fertigmeldung, Verhalten auf Ladestraßen1. Wagenbestellungen 042. Wagengestellung 043. Beladung 053.1 Ladezeiten 053.2 Verhalten im Gleisbereich 053.3 Be- und Entladevorgang 054. Zwischenlagerung 065. Beseitigung <strong>von</strong> Verladeresten 066. Ladefristverlängerung 077. Wagenfertigmeldungen 088. Ansprechpartner 09Teil 2: Sichere <strong>Verladung</strong> <strong>von</strong> <strong>Rundholz</strong>1. Verladeberatungsservice 102. Wagenprüfer (Lokrangierführer/Rangierer) 103. Wagenmeister 104. Wagentechnischer Service/Qualitätsprüfer 105. Standorte 116. Allgemeines 127. Transportbeanspruchungen 128. Benutzung der Wagen 129. Überladungen 1310. Auflaufschaden aufgrund <strong>von</strong> Überladungen 1411. Anschriften an Güterwagen 1412. Spanneinrichtungen 1513. Verladerichtlinien 1614. Beispielfotos 20Sieben Goldene Regeln <strong>für</strong> <strong>die</strong> Nutzung <strong>von</strong> Güterwagen 272


Vor der <strong>Verladung</strong> sind <strong>die</strong>se <strong>Grundlagen</strong>der Verladesicherheit zu beachtenGeltungsbereich und AnwendungDie <strong>Grundlagen</strong> gelten <strong>für</strong> alle Kunden, Fuhrunternehmen und derenBeauftragte (z. B. Subunternehmen, Verlade- und Umschlagbetriebe),<strong>die</strong> auf Holzverladebahnhöfen der <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> Rail Deutschland AG an<strong>Verladung</strong>en, Umladungen oder Entladungen <strong>von</strong> <strong>Rundholz</strong> in Einzelwagenoder Wagengruppen beteiligt sind. Die beschriebenen Verhaltensregeln,Verladehinweise und -richtlinien sind zwingend einzuhalten, um<strong>die</strong> betriebs- und beförderungs<strong>sichere</strong> <strong>Verladung</strong> zu gewährleisten.Aufgabe der Kunden ist es, sicherzustellen, dass ihre Fuhrunternehmensowie deren Subunternehmer und sonstige Beauftragte <strong>die</strong> genannten<strong>Grundlagen</strong> kennen und beachten. Im Zweifelsfall ist der Verladeberatungsserviceder <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> Rail Deutschland AG vor einer <strong>Verladung</strong>zu kontaktieren. Nach Vereinbarung kann eine Verladeberatung vor Ortdurchgeführt werden. Die Kontaktdaten finden sich auf Seite 11 <strong>die</strong>serBroschüre.Das folgende Kapitel umfasst <strong>die</strong> wesentlichsten Punkte, <strong>die</strong> bei der betriebs<strong>sichere</strong>n<strong>Verladung</strong> <strong>von</strong> <strong>Rundholz</strong> zu beachten sind. Es handelt sichjedoch nicht um eine abschließende Darstellung.3


Teil 1Allgemeine <strong>Grundlagen</strong> derWagenbestellung und -fertigmeldung,Verhalten auf Ladestraßen1. WagenbestellungenWir bitten um <strong>die</strong> Bestellung der Wagen mindestens 3 Werktage (bis10 Uhr) vor Bedarfstag bei den Dispositionsteams der <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong>Nieten GmbH. Bitte bestellen Sie grundsätzlich schriftlich. Die notwendigenVorlagen stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung.Die Dispositionsteams der <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> Nieten GmbH informieren Siebei der Wagenbestellung über <strong>die</strong> Ladefristen und <strong>die</strong> Besonderheitenam Ver ladebahnhof, <strong>die</strong> zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt bekannt sind.2. WagengestellungAm Vortag informiert Sie <strong>die</strong> Disposition der <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> Nieten GmbHüber den voraussichtlichen Zulauf oder gegebenenfalls über den Ausfallder bestellten Wagen.Eine Information über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Wagengestellungerhalten Sie in der Regel um 8 Uhr des jeweiligen Tages. BeiBahnhöfen, <strong>die</strong> nach 8 Uhr be<strong>die</strong>nt werden, kann sich <strong>die</strong>se Informationbis kurz vor der tatsächlichen Gestellung verzögern.Unregelmäßig keiten bei der Gestellung (z. B. verspätete Wagengestellung,nicht ladegerechte oder unvollzählig gestellte Wagen) melden Sie4


itte un verzüglich an <strong>die</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> Nieten GmbH. Spätere Reklamationenkönnen meist nicht mehr überprüft bzw. nachvollzogen werden.3. Beladung3.1 LadezeitenDie Anlagen der öffentlich zugänglichen Holzverladebahnhöfe stehenausschließlich an Werktagen <strong>von</strong> 6 bis 22 Uhr zur Verfügung. Außerhalb<strong>die</strong>ser Zeiten ist jegliche Nutzung der Anlagen, auch das Befahren, Abladenund Vorbereiten der <strong>Verladung</strong> (z. B. Zurechtschneiden <strong>von</strong> Baumstämmen)nicht zulässig. Weitergehende Einschränkungen aufgrund örtlicherVorgaben sind im Einzelfall möglich. Informationen dazu erhaltenSie <strong>von</strong> der <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> Nieten GmbH.3.2 Verhalten im GleisbereichBeim Verschwenken der Ladung ist darauf zu achten, dass das Profildes Nachbargleises frei bleibt. Ist <strong>die</strong>s nicht gewährleistet, beantragenSie bitte vorab eine Gleissperrung beim zuständigen Fahr<strong>die</strong>nstleiterder <strong>DB</strong> Netz AG. Um <strong>die</strong> Gefahr <strong>von</strong> Personenschäden auszuschließen,darf in Bereiche, wo sich Personen aufhalten oder <strong>die</strong> <strong>von</strong> Passantenbenutzt werden, während des gesamten Verladebetriebes nicht hineingeschwenktwerden.Die Oberleitungen der Deutschen Bahn AG stehen unter einer Spannung<strong>von</strong> 15.000 Volt. Der vorgeschriebene Schutzabstand beträgt1,50 m und darf auf keinen Fall unterschritten werden, ansonstenbesteht Lebensgefahr.Vorhandene Warnhinweise (z. B. schwarzgelbe Markierungsschilderan den Tragseilen der Fahrleitung, Piktogramme an den Masten) sindzu beachten. Den Anweisungen <strong>von</strong> Rangier- und Bahnpersonal istFolge zu leisten.3.3 Be- und EntladevorgangDie rechtlichen Rahmenbedingungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Be- und Entladung legt§ 64 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung 1 (EBO) fest. Demnachhat der Kunde sicherzustellen, dass keine Beschädigung an Bahnanlagenund Güterwagen oder privatem Eigentum (z. B. Zäune, Gebäude)auftreten. Beschädigungen melden Sie bitte sofort der <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong>Nieten GmbH unter Tel. 08654 6014-0. Der Kunde trägt weiterhin da<strong>für</strong>Sorge, dass es zu keinen betriebsstörenden Handlungen währenddes Verladebetriebs kommt.1 Die EBO ist eine Rechtsverordnung und somit eine allgemein verbindliche Anordnung <strong>für</strong> eine unbestimmteAnzahl <strong>von</strong> Personen. Sie ist wirksam, ohne dass es einer Bekanntgabe an Einzelne bedarf.5


Wagen dürfen ausschließlich durch Rangierpersonal der <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong>Rail Deutschland AG oder deren Beauftragte rangiert werden – nichtdurch den Verlader oder Dritte. Um zu vermeiden, dass sich <strong>die</strong> Wagenselbstständig bewegen, dürfen weder Handbremsen gelöst nochHemmschuhe entfernt werden. Bei der Beladung ist darauf zu achten,dass <strong>die</strong> Wagen gemäß den aktuellen Verladerichtlinien der <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong>Rail Deutschland AG beladen werden. Der Kunde und <strong>die</strong> <strong>von</strong> ihm eingesetztenVerlader sind <strong>für</strong> alle Folgen, <strong>die</strong> aus der Nichteinhaltung derVerladerichtlinien resultieren, verantwortlich.Müssen <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Verladung</strong> <strong>die</strong> Stützbeine (Stempel) heruntergefahrenwerden, sind <strong>die</strong>se mit geeigneten Brettern zu unterlegen, um Beschädigungenan der Ladestraße zu vermeiden.In das Ladegleis gefallene Holzstücke sind sofort nach der Beladung zuentfernen. Müssen Holzstücke ausnahmsweise aus anderen Gleisen entferntwerden, ist eine Gleissperrung beim zuständigen Fahr<strong>die</strong>nstleiterder <strong>DB</strong> Netz AG zu beantragen.Bei der Be- und Entladung ist auf Hindernisse im Schwenkbereich, beispielsweiseMasten, Schilder und Signale zu achten.4. ZwischenlagerungMuss zur <strong>Verladung</strong> vorgesehenes Holz kurzfristig auf den Holzverladebahnhöfengelagert werden, so ist es unter Angabe des Besitzers zukennzeichnen und so zu sichern, dass eine allgemeine Gefährdung <strong>von</strong>Personen, des öffentlichen Verkehrs und des Eisenbahnverkehrs ausgeschlossenist. Für Schäden, <strong>die</strong> aus einer mangelhaften Sicherung kurzfristiggelagerter Holzstämme resultieren, haftet der Kunde.5. Beseitigung <strong>von</strong> Verladeresten<strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> Rail ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> Sauberkeit und Benutzbarkeit der eigens angemietetenLadestraßen und Ladegleise verantwortlich. Für das regelmäßigeBeseitigen <strong>von</strong> Verladerückständen wie Holzspänen, Holzschnitzeln,Ästen und Rindenresten wird pro Wagen ein Entgelt berechnet. Die aktuelleHöhe der Gebühr (KZ 716 / 717) kann unter www.rail.dbschenker.deunter dem Punkt „Allgemeine Bestimmungen <strong>für</strong> Gütertransportleis tungenmit APL“ eingesehen werden.Die Reinigung durch <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> Rail umfasst nicht das Entsorgen zurückgelassenerStämme oder Abschnitte bzw. Teile da<strong>von</strong>, <strong>die</strong> im Zuge6


der <strong>Verladung</strong> bzw. Regulierung anfallen. Es obliegt den Verladern,<strong>die</strong>se Rückstände zeitnah zu entfernen. Holz und Holzteile (außer Rinde)müssen im Gleisbereich, in Rangierwegen, Zufahrten und Verladestellensofort durch den Verlader entfernt werden, um Unfälle und Beschädigungenzu vermeiden. Das Abkehren der LKW ist an vorgesehenen Plätzenoder in einem angemessenen Bereich vorzunehmen.6. LadefristverlängerungDie Kriterien <strong>für</strong> <strong>die</strong> zeitnahe Genehmigung einer Ladefristverlängerungsollen einen wirtschaftlicheren Umgang mit der Ressource Güterwagenbewirken. Zur Erteilung einer eventuellen Ladefristverlängerung sindmaßgeblich <strong>die</strong> folgenden Vorgaben zu beachten.Solange sich der avisierte Wagen laut Eintrag im HolzPortalOnline imStatus „Ausfall langer Lauf“ (verzögerte Wagengestellung) befindet, kannnachfolgende Regelung angewandt werden: Der Kunde teilt mit, dass deravisierte Wagen zum Zeitpunkt der nächsten Zuführung voraussichtlichverladen werden kann, <strong>die</strong> Ladefrist aber aufgrund der kurzfristigenVerladeplanung gegebenenfalls nicht einzuhalten ist.Des Weiteren ist auch ein Antrag auf Ladefristverlängerung möglich,wenn Ihnen Wagen, z. B. aus Stornierungen, <strong>von</strong> der <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong>Nieten GmbH aktiv angeboten werden. Auskünfte hierzu erteilt IhnenIhr zuständiger Disponent.7


Anträge auf Ladefristverlängerungen <strong>von</strong> gestellten Wagen sind generellzeitnah an den zuständigen Disponenten zu stellen.Die Anfrage zur Ladefristverlängerung muss spätestens am Bedarfstagder avisierten Wagen erfolgen, es gilt der Gestellzeitpunkt „Ausfall langerLauf“ laut Eintrag in der Datenbank.Der Kunde wird über <strong>die</strong> Entscheidung schriftlich oder telefonisch vomzuständigen Disponenten informiert.7. WagenfertigmeldungenDie Wagen müssen bis zum Ende der Ladefrist fertig verladen und <strong>die</strong>Ladung gesichert sein. Um Ladefristüberschreitungen und damit verbundenesStandgeld zu vermeiden, melden Sie <strong>die</strong> Wagen bitte grundsätzlichmindestens zwei Stunden vor Ladefristende telefonisch oder schriftlichbei den Dispositionsteams der <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> Nieten GmbH fertig.Folgende Angaben sind bei der Fertigmeldung erforderlich:WagennummerVersandbahnhof und EmpfangsbahnhofAbsender, Lieferant, Empfänger und FrachtzahlerGewicht und/oder Wiegeauftragggf. Ihrerseits vorgeschriebene Laufwege und Grenzübergänge,Beförderungsgenehmigung (BZA) oder sonstige Besonderheiten8


8. AnsprechpartnerAnsprechpartner bei der <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> Nieten GmbH<strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> Nieten GmbHVertrieb und Disposition West/MitteKerschensteinerstraße 1D-83395 FreilassingTel.: +49 8654 6014-942Fax: +49 8654 6014-35Mail: dispo.nieten@dbschenker.com<strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> Nieten GmbHVertrieb und Disposition Nord/SüdKerschensteinerstraße 1D-83395 FreilassingTel.: +49 8654 6014-943Fax: +49 8654 6014-36Mail: dispo.nieten@dbschenker.com<strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> Nieten GmbHVertrieb Ost/Büro LeipzigDohnanyistraße 9D-04103 LeipzigTel.: +49 341 442347-0Fax: +49 341 442347-17Mail: dispo.nieten@dbschenker.com<strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> Nieten GmbHVertrieb Ost/Büro HalleAm Güterbahnhof 33/34D-06112 Halle/SaaleTel.: +49 345 4447976-0Fax: +49 345 4447976-18Mail: dispo.nieten@dbschenker.com<strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> Nieten GmbHVertrieb Projekte/Vertrieb AltholzHolzhofstraße 5D-55116 MainzTel.: +49 6131 2750-31Fax: +49 6131 2750-39Mail: dispo.nieten@dbschenker.com9


Teil 2Sichere <strong>Verladung</strong><strong>von</strong> <strong>Rundholz</strong>1. VerladeberatungsserviceBeratung des/der Kunden bezüglich Einhaltung und Umsetzung dergültigen Verladerichtlinien und VerladebeispieleAnsprechpartner bei Fragen zur Ladungssicherung, zu Ladungssicherungsmittelnsowie GüterwagenAusarbeitung und Unterstützung bei besonderen <strong>Verladung</strong>en2. Wagenprüfer (Lokrangierführer/Rangierer)Prüfung der Wagen, <strong>Verladung</strong> und Ladungssicherung sowie Abholungder Güterwagen an der Ladestraße3. WagenmeisterUntersuchung der Wagen sowie Prüfung der <strong>Verladung</strong> und Ladungssicherungin den Zugbildungsanlagen4. Wagentechnischer Service/QualitätsprüferStichprobenartige Kontrolle der Wagen, <strong>Verladung</strong> und Ladungssicherungan der LadestraßeDer oben genannte Personenkreis ist gegenüber dem Verladepersonalweisungsbefugt10


5. Standorte, Mobilfunknummern und Sammelfaxnummer desVerlade beratungsservices1Hamburg2Seelze3Berlin5Duisburg6Bebra4Halle7Mainz8Mannheim9München122765 Hamburg+49 160 7439500+49 170 58809792 30926 Seelze+49 160 97478814+49 160 974260703 10115 Berlin+49 160 974234014 06112 Halle (Saale)+49 160 97423412+49 160 974234165 47057 Duisburg+49 160 4728380+49 171 56881316 36179 Bebra+49 160 74128797 55116 Mainz+49 151 174970748 68161 Mannheim+49 171 5687135+49 160 974668989 80637 München+49 160 97475083Sammelfaxnummer: +49 6131 156543211


6. AllgemeinesDie Verladerichtlinien gelten <strong>für</strong> Zuggeschwindigkeiten bis 120 km/hIhre Anwendung gewährleistet <strong>die</strong> Betriebssicherheit und hilft Betriebsunfällesowie Schäden an Gütern und Wagen zu vermeidenFür <strong>die</strong> Einhaltung der Richtlinien ist der Verlader verantwortlichBei Nichtbeachtung können <strong>die</strong> Eisenbahnverkehrsunternehmen(EVU) <strong>die</strong> Übernahme der Sendung verweigern7. TransportbeanspruchungenSchieneKombinierterLadungsverkehrStraßeFährelängs 4,0 1 /1,0 2 1,0 0,8 1,0quer 0,5 0,5 0,5 + 0,2 5 0,8senkrecht 1,0 ± 0,3 3 1,0 ± 0,3 3 1,0 4 2,21 Einzelwagenverkehr2 Ganzzug/Kombinierter Verkehr3 Begünstigung der Verschiebung der Güter4 statische Gewichtskraft5 WankzuschlagQuelle: SpanSet8. Benutzung der WagenAn den Wagen dürfen bauliche Änderungen wie das Anbringen <strong>von</strong>Bohrungen, Anschweißen <strong>von</strong> Befestigungsmitteln, Abbrennen <strong>von</strong>Teilen usw. ohne Genehmigung des Eigentümers nicht vorgenommenwerdenVor dem Beladen sind- <strong>die</strong> Ladeflächen <strong>von</strong> Eis und Schnee zu reinigen- <strong>die</strong> losen Wagenbestandteile auf Vollständigkeit zu prüfen- alle Rungen grundsätzlich in Wirkstellung zu bringen- <strong>die</strong> Rungen der <strong>DB</strong>-Roos-Wagen mithilfe der Exzenter zu arretieren- <strong>die</strong> umsetzbaren Ladeschwellen der <strong>DB</strong>-Roos-Wagen zu positionierenUmsetzbare Ladeschwellen der <strong>DB</strong>-Roos-Wagen müssen durch je einRungenpaar gesichert sein12


Güter, <strong>die</strong> an den Rungen anliegen, dürfen weder <strong>die</strong> Rungen nochderen Halterung so beanspruchen, dass <strong>die</strong>se sich bleibend verformen.Ein Abweichen der Rungen <strong>von</strong> ihrer senkrechten Stellunginnerhalb des Spieles in ihren Halterungen ist zulässig, gegebenenfallssind Drehrungen vor der Beladung des Wagens durch Hartholzkeilefest zulegenDer Wagenboden zwischen den Ladeschwellen darf nicht mit derLadung belastet werdenNach dem Be- und Entladen sind abnehmbare bzw. bewegliche Teileund Sicherungsmittel (z. B. Spannhebel) in den vorgesehenen Einrichtungenoder Halterungen zu sichernBindemittel der Niederbindeeinrichtungen (z. B. Snps, <strong>DB</strong>-Roos) sindnach dem Be- und Entladen zu spannen oder bei Nichtbenutzung gesichertabzulegenWickelrichtung bei den Niederbindeeinrichtungen einhaltenLadegutreste sind nach dem Be- und Entladen zu entfernenDas Verschieben <strong>von</strong> Wagen mit Geräten, Greifern usw. ist verboten9. ÜberladungenDurch Überladungen und zu geringe Gewichtsangaben im Frachtbriefwird <strong>die</strong> Sicherheit des Eisenbahnbetriebs gefährdet. Dies kann schwerwiegendeFolgen haben:Verlängerter Bremsweg des ZugesZu hohe Auflaufgeschwindigkeiten beim rechnergesteuerten AblaufbetriebÜberbeanspruchung <strong>von</strong> Laufwerk, Quer- und Längsträgern, Rungen usw.Schäden am Radsatzlager, bleibende Verformungen <strong>von</strong> Wagenteilen,SchweißnahtrisseSchäden an der Infrastruktur (Oberbau)Der Verlader/Kunde ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> Einhaltung der Lastgrenzen sowie<strong>für</strong> korrekte Gewichtsangaben im Frachtbrief verantwortlich13


10. Auflaufschaden aufgrund <strong>von</strong> Überladungen11. Anschriften an GüterwagenLastgrenzenrasterDie Lastgrenzen (Zuladungsgewichte)sind an jedem Wagen angeschriebenDie maßgebende Lastgrenze (Zuladungsgewicht)wird durch <strong>die</strong>niedrigste Streckenklasse aufdem Beförderungsweg (Auskunftdurch Dispo Nieten) bestimmtDie maßgebende Lastgrenze darf keinesfalls überschrittenwerdenA B C DS 39,0 t 47,0 t 57,0 t 63,0 t120 00,0 tLose Wagenbestandteile(<strong>DB</strong>-Roos)32 = AnzahlA = loser Wagenbestandteil1 = Runge6 = AnzahlA = loser Wagenbestandteil10 = Ladeschwellen14


12. SpanneinrichtungenWickelspanneinrichtung(<strong>DB</strong>-Roos, Ealos-t usw.)Spannhebel(<strong>DB</strong>-Roos, Ealos-t),z. B. Ablage an der StirnwandHebelspanneinrichtung(<strong>DB</strong>-Snps 719)15


13. VerladerichtlinienGrundsätze <strong>für</strong> Rungenüberstände in LängsrichtungAn den Rungen anliegende Hölzer müssen durch wenigstens zwei Rungengesichert werdenBei Sicherung durch nur zwei Rungen überragen <strong>die</strong> Hölzer in Wagenlängsrichtung<strong>die</strong> Rungenmitte um- mindestens 50 cm- mindestens 30 cm bei Hölzern mit rauer RindeRungenüberstände (Stammholz bis 4 m) auf <strong>DB</strong>-Roos in Längsrichtung 1An den Rungen anliegende Hölzer müssen durch wenigstens zwei Rungengesichert werden. Bezogen auf das jeweilige Stammende müssensie jeweils im ersten Drittel positioniert seinBei Sicherung durch nur zwei Rungen überragen <strong>die</strong> Hölzer in Wagenlängsrichtung<strong>die</strong> Rungenmitte um mindestens 20 cmBei Sicherung durch drei bzw. vier Rungen, wobei zwei Rungen unmittelbarneben einander positioniert sind, müssen <strong>die</strong> Hölzer in Wagenlängsrichtung<strong>die</strong> Rungenmitte der jeweils inneren Runge um mindestens20 cm überragenHölzer des an der Stirnwand stehenden Stapels, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Rungenmitteder jeweils ersten Runge um mindestens 20 cm überragen und an derStirnwand anliegen, sind ausreichend gesichert, wenn sie <strong>die</strong> zweiteRunge sichtbar überragenHölzer liegen ander Stirnwand anHölzer überragen<strong>die</strong> Runge sichtbar1 Auskunft der Geltungsbereiche durch den Verladeberatungsservice16


Sicherung in QuerrichtungDie Hölzer überragen <strong>die</strong> Rungen/Seitenwände höchstens mit ihremhalben DurchmesserHölzer mit Durchmesser kleiner10 cm nur unterhalb der oberstenan den Rungen/Seitenwändenanliegenden Schichtd≥ d/2 jedoch min. 10 cmRunge/SeitenwandSattelbildungDer Durchmesser des gesatteltenHolzes (d) darf maximal so großsein wie <strong>die</strong> Durchmesser derHölzer (D), <strong>die</strong> den Sattel bildenDie Bogenhöhe beträgt maximal1/3 der LadebreiteHölzer, <strong>die</strong> über <strong>die</strong> Rungenhinaus geladen werden, müssengleichmäßig und gerade seindD D DD ≥ dHohlräumeAn den Rungen sind <strong>die</strong> Stämmemöglichst genau übereinander zuverladenInnerhalb der Stapel dürfen keineHohlräume vorhanden seinHohlräumeRunge17


SicherungsmittelEinweg-BindemittelRatschenspanngurtNiederbindung(Ealos-t, Laaps, Rnoos, ÖBB Rnoos-(u)z)Gesattelte Hölzer, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Rungen/Seitenwände mit mehr als demhalben Durchmesser überragen, müssen durch wenigstens eine Niederbindung(Bruchkraft min 4000 daN) je Stapel, <strong>die</strong> im mittleren Dritteldes Stapels anzubringen ist, gesichert werden 1Gesattelte Hölzer, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Rungen/Seitenwände mit mehr als demhalben Durchmesser überragen, können alternativ durch zwei Niederbindungen(Bruchkraft min 1000 daN) je Stapel mit einem Abstand<strong>von</strong> jeweils etwa 50 cm zu den Stammenden gesichert werdenHölzer, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Rungen/Seitenwände mit nicht mehr als dem halbenDurchmesser überragen, müssen nicht niedergebunden werdenNiederbindung(<strong>DB</strong>-Roos)Gesattelte Hölzer, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Rungen mit mehr als dem halben Durchmesserüberragen, müssen durch wenigstens eine Niederbindung (Bruchkraftmin 4000 daN) je Stapel, <strong>die</strong> im mittleren Drittel des Stapels anzubringenist, gesichert werden 1Gesattelte Hölzer, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Rungen mit mehr als dem halben Durchmesserüberragen, können alternativ durch 2 Niederbindungen (Bruchkraftmin 1000 daN) je Stapel mit einem Abstand <strong>von</strong> jeweils etwa 50 cm zuden Stammenden gesichert werden1 Auskunft der Geltungsbereiche durch den Verladeberatungsservice18


Die Niederbindungen dürfen als Schrägbindungen (<strong>von</strong> der Winde/Hakenjeweils schräg bis zur Runge, an der Runge entlang, gerade über denStapel) angebracht werden, wobei der waagerechte Abstand zwischendem senkrechten Lot des gerade über den Stapel geführten Gurtes undder Winde bzw. des Hakens nicht größer als 60 cm sein darf und der Abstandzu den Stammenden etwa 50 cm beträgt 1Hölzer, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Rungen/Seitenwände mit nicht mehr als dem halbenDurchmesser überragen, müssen nicht niedergebunden werdenSchrägbindung(<strong>DB</strong>-Roos)max.60 cmLademaß138046503500 305 845279031501 Auskunft der Geltungsbereiche durch den Verladeberatungsservice19


14. Beispielfotos(mangelhafte <strong>Verladung</strong>/Ladungssicherung)Hohlräume unzulässig20


Sattelbildung ungenügend21


22Niederbindung unzureichend


Flachtriangel nicht korrekt eingehängt23


Wickelspanneinrichtung (<strong>DB</strong>-Roos) nicht arretiertLademaßüberschreitung durch Ladegut24


Lademaßüberschreitung durch lose WagenbestandteileRungenüberstand nicht ausreichend25


26Ladegutreste


Sieben Goldene Regeln<strong>für</strong> <strong>die</strong> Nutzung <strong>von</strong> Güterwagen1 Mit Güterwagen ist sorgfältig umzugehen2 Bereitgestellte Güterwagen sind auf Eignung und sichtbare Mängel(Schäden und Funktionsstörungen) zu prüfen3 Dokumentationen der Schäden bzw. Funktionsstörungen erfolgenauf dem Meldeblatt. Dieses wird per Fax/E-Mail an <strong>die</strong> Ihnen bekannteRufnummer Ihres betreuenden Kundenserviceteams imKundenServiceZentrum (KSZ) Duisburg gesendet4 Zweifel hinsichtlich der Beladefähigkeit des Wagens klärt <strong>die</strong><strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> Nieten GmbH. Wenden Sie sich auch hier bitte an <strong>die</strong>Ihnen bekannte Rufnummer bei der Dispo <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> NietenGmbH5 Schäden, <strong>die</strong> nach der Bereitstellung entstehen, sind dem KSZ umgehendmit dem Meldeblatt per Fax (+49 180 2242419) oderE-Mail (C-KSZ-RohholzSpedition-DUI@dbschenker.eu) mitzuteilen6 Bei Rückgabe eines beschädigten Güterwagens zeichnet eine auto -risierte Person des Kundenunternehmens auf dem Beschädigungsbericht,Rot- bzw. Schadzettel <strong>für</strong> Wagenprüfer „sachlich richtig“7 Für Rückfragen und Anregungen steht Ihnen Ihr Kundenberater alsAnsprechpartner gerne zur Verfügung27


Kontakt<strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> Nieten GmbHKerschensteinerstr. 183395 Freilassingwww.dbschenker.com/nietenHerausgeber<strong>DB</strong> Mobility Logistics AGKampagnenmanagement (GMK)Potsdamer Platz 210785 BerlinÄnderungen vorbehaltenEinzelangaben ohne GewährStand Oktober 2011VGL: 01811Bildnachweise<strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> Rail (Titel, S. 13-27),iStockphoto (S. 4), <strong>DB</strong> AG/Seyferth (S. 8),<strong>DB</strong> AG/Stefan Warter (S. 9)

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