td windsog miwo 2010 - Vedag

td windsog miwo 2010 - Vedag td windsog miwo 2010 - Vedag

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Ausgabedatum: 25. Oktober 2010Lagesicherung durch VerklebungZusätzliche Massnahmen nach Windzonen der DIN 1055-4:2005-03VEDAG TurboDach ® Mineralwolle Seite 4 von 5zusätzliche Lagesicherung von Abdichtungen auf Mineralwolle-Dämmstoffen durch mech. Befestigunggeschlossene Gebäude gem. DIN 1055-4:2005-03, Ziffer 10.2(vereinfachte Annahmen für den Böengeschwindigkeitsdruck)TD/MW 9Windzone 1 (nur Binnenland)Gebäudehöhe Innenbereich * Innenrand * Aussenrand * Eckbereich *bis 10 m - - - -10 - 18 m - - - 2 Befestiger / m²18 - 25 m - - - 2 Befestiger / m²TD/MW 10Windzone 2 – BinnenlandGebäudehöhe Innenbereich * Innenrand * Aussenrand * Eckbereich *bis 10 m - - - 2 Befestiger / m²10 - 18 m - - - 2 Befestiger / m²18 - 25 m - - 2 Befestiger / m² 3 Befestiger / m²TD/MW 11Windzone 2 – Ostseeküste und OstseeinselnGebäudehöhe Innenbereich * Innenrand * Aussenrand * Eckbereich *bis 10 m - - - 2 Befestiger / m²10 - 18 m - - 2 Befestiger / m² 3 Befestiger / m²18 - 25 m - - 2 Befestiger / m² 4 Befestiger / m²TD/MW 12Windzone 3 – BinnenlandGebäudehöhe Innenbereich * Innenrand * Aussenrand * Eckbereich *bis 10 m - - - 2 Befestiger / m²10 - 18 m - - 2 Befestiger / m² 3 Befestiger / m²18 - 25 m - - 2 Befestiger / m² 4 Befestiger / m²* zusätzliche Linienbefestigung oder lineare Befestigung (siehe Vorbemerkung)Die vorstehenden Angaben, insbesondere Vorschläge für die Verarbeitung und Verwendung unserer Produkte, beruhen auf unseren Kenntnissen, praktischenErfahrungen und anwendungstechnischen Prüfungen. Wegen der unterschiedlichen objektspezifischen Gegebenheiten und außerhalb unseres Einflussbereichsliegenden Arbeitsbedingungen empfehlen wir in jedem Fall ausreichende Eigenversuche, um die Eignung unserer Produkte für die beabsichtigten Verfahren undVerarbeitungszwecke sicherzustellen. Eine Haftung kann weder aus diesen Hinweisen noch aus einer mündlichen Beratung begründet werden, es sei denn einetwaiger Schaden beruht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von VEDAG.

Ausgabedatum: 25. Oktober 2010Lagesicherung durch VerklebungZusätzliche Massnahmen nach Windzonen der DIN 1055-4:2005-03VEDAG TurboDach ® Mineralwolle Seite 5 von 5zusätzliche Lagesicherung von Abdichtungen auf Mineralwolle-Dämmstoffen durch mech. Befestigunggeschlossene Gebäude gem. DIN 1055-4:2005-03, Ziffer 10.2(vereinfachte Annahmen für den Böengeschwindigkeitsdruck)TD/MW 13Windzone 3 – Ostseeküste und OstseeinselnGebäudehöhe Innenbereich * Innenrand * Aussenrand * Eckbereich *bis 10 m - - 2 Befestiger / m² 4 Befestiger / m²10 - 18 m - - 2 Befestiger / m² 5 Befestiger / m²18 - 25 m - - 3 Befestiger / m² 6 Befestiger / m²TD/MW 14Windzone 4 – BinnenlandGebäudehöhe Innenbereich * Innenrand * Aussenrand * Eckbereich *bis 10 m - - 2 Befestiger / m² 3 Befestiger / m²10 - 18 m - - 2 Befestiger / m² 5 Befestiger / m²18 - 25 m - - 3 Befestiger / m² 6 Befestiger / m²TD/MW 15Windzone 4 – Küste und OstseeinselnGebäudehöhe Innenbereich * Innenrand * Aussenrand * Eckbereich *bis 10 m - - 3 Befestiger / m² 5 Befestiger / m²10 - 18 m - - 4 Befestiger / m² 7 Befestiger / m²18 - 25 m - - 5 Befestiger / m² 9 Befestiger / m²TD/MW 16Windzone 4 – NordseeinselnGebäudehöhe Innenbereich * Innenrand * Aussenrand * Eckbereich *bis 10 m - - 4 Befestiger / m² 7 Befestiger / m²10 - 18 m18 - 25 mEinzelnachweis erforderlich* zusätzliche Linienbefestigung oder lineare Befestigung (siehe Vorbemerkung)Die vorstehenden Angaben, insbesondere Vorschläge für die Verarbeitung und Verwendung unserer Produkte, beruhen auf unseren Kenntnissen, praktischenErfahrungen und anwendungstechnischen Prüfungen. Wegen der unterschiedlichen objektspezifischen Gegebenheiten und außerhalb unseres Einflussbereichsliegenden Arbeitsbedingungen empfehlen wir in jedem Fall ausreichende Eigenversuche, um die Eignung unserer Produkte für die beabsichtigten Verfahren undVerarbeitungszwecke sicherzustellen. Eine Haftung kann weder aus diesen Hinweisen noch aus einer mündlichen Beratung begründet werden, es sei denn einetwaiger Schaden beruht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von VEDAG.

Ausgabedatum: 25. Oktober <strong>2010</strong>Lagesicherung durch VerklebungZusätzliche Massnahmen nach Windzonen der DIN 1055-4:2005-03VEDAG TurboDach ® Mineralwolle Seite 4 von 5zusätzliche Lagesicherung von Abdichtungen auf Mineralwolle-Dämmstoffen durch mech. Befestigunggeschlossene Gebäude gem. DIN 1055-4:2005-03, Ziffer 10.2(vereinfachte Annahmen für den Böengeschwindigkeitsdruck)TD/MW 9Windzone 1 (nur Binnenland)Gebäudehöhe Innenbereich * Innenrand * Aussenrand * Eckbereich *bis 10 m - - - -10 - 18 m - - - 2 Befestiger / m²18 - 25 m - - - 2 Befestiger / m²TD/MW 10Windzone 2 – BinnenlandGebäudehöhe Innenbereich * Innenrand * Aussenrand * Eckbereich *bis 10 m - - - 2 Befestiger / m²10 - 18 m - - - 2 Befestiger / m²18 - 25 m - - 2 Befestiger / m² 3 Befestiger / m²TD/MW 11Windzone 2 – Ostseeküste und OstseeinselnGebäudehöhe Innenbereich * Innenrand * Aussenrand * Eckbereich *bis 10 m - - - 2 Befestiger / m²10 - 18 m - - 2 Befestiger / m² 3 Befestiger / m²18 - 25 m - - 2 Befestiger / m² 4 Befestiger / m²TD/MW 12Windzone 3 – BinnenlandGebäudehöhe Innenbereich * Innenrand * Aussenrand * Eckbereich *bis 10 m - - - 2 Befestiger / m²10 - 18 m - - 2 Befestiger / m² 3 Befestiger / m²18 - 25 m - - 2 Befestiger / m² 4 Befestiger / m²* zusätzliche Linienbefestigung oder lineare Befestigung (siehe Vorbemerkung)Die vorstehenden Angaben, insbesondere Vorschläge für die Verarbeitung und Verwendung unserer Produkte, beruhen auf unseren Kenntnissen, praktischenErfahrungen und anwendungstechnischen Prüfungen. Wegen der unterschiedlichen objektspezifischen Gegebenheiten und außerhalb unseres Einflussbereichsliegenden Arbeitsbedingungen empfehlen wir in jedem Fall ausreichende Eigenversuche, um die Eignung unserer Produkte für die beabsichtigten Verfahren undVerarbeitungszwecke sicherzustellen. Eine Haftung kann weder aus diesen Hinweisen noch aus einer mündlichen Beratung begründet werden, es sei denn einetwaiger Schaden beruht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von VEDAG.

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