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Geschäftsbericht 2012 - NEW AG

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BILANZIERUNGS- UNDBEWERTUNGSMETHODENAKTIVAErworbene Immaterielle Vermögensgegenständewerden zu Konzern-Anschaffungskosten erfasst undlinear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauerabgeschrieben. Angesetzte GeschäftsoderFirmenwerte werden über einen Zeitraum von20 Jahren abgeschrieben. Die Nutzungsdauer von20 Jahren berücksichtigt die Geschäftstätigkeit unddie damit verbundenen langfristigen Kundenbeziehungender betroffenen Gesellschaften.Die Konzern-Herstellungskosten der Sachanlagenumfassen Einzelkosten und anteilige angemessene Gemeinkosten.Die Gliederung des Sachanlagever mögensim Anlagenspiegel wurde entsprechend den Formvorschriftenfür Verkehrsunternehmen erweitert.Die Abschreibungen erfolgen entweder linear oderdegressiv mit späterem Übergang auf die lineareMethode. Abschreibungsmethoden vor BilMoG wurdenbeibehalten. Auf Zugänge kommt allein die lineareAbschreibung zur Anwendung.In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Vermögensgegenständewird seit dem 1. Januar 2008handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des§ 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG analog angewendet. Anschaffungs-oder Herstellungskosten von abnutzbarenbeweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens,die einer selbständigen Nutzung fähig sind,werden im Jahr der Anschaffung, Herstellung oderEinlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst,wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindertum einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag,für den einzelnen Vermögensgegenstand 150 EURnicht übersteigen. Für geringwertige Vermögensgegenstände,deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten,vermidert um einen darin enthaltenenVorsteuerbetrag, mehr als 150 EUR und bis zu1.000 EUR betragen, wird ein jährlicher Sammelpostengebildet. Der jährliche Sammelposten wird über fünfJahre gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Vermögensgegenstandvorzeitig aus dem Betriebsvermögenaus, wird der Sammelposten nicht vermindert.Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Beteiligungsansätze,Ausleihungen und Wertpapiere sindmit den Anschaffungskosten oder – soweit erforderlich– mit den niedrigeren Kurswerten ausgewiesen.Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zu verrechnende Vermögensgegenständedes Deckungsvermögens sindgemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB mit ihrem beizulegendenWert angesetzt.Im Umlaufvermögen werden in den Vorräten dieRoh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu fortgeschriebenengleitenden Durchschnittspreisen der Konzern-Anschaffungs- oder Konzern-Herstellungskostenunter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.Die unfertigen Leistungen werden zu Konzern-Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen nebenEinzelkosten auch anteilige angemessene Gemeinkosten.Die Fertigerzeugnisse und Waren sowiedie geleisteten Anzahlungen auf Vorräte werden zuKonzern-Anschaffungskosten unter Beachtung desNiederstwertprinzips ausgewiesen.Forderungen und sonstige Vermögensgegenständesind zum Nennwert bilanziert. Alle erkennbarenAusfallrisiken und das allgemeine Delkredere werdendurch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.Die erhaltenen Abschlagszahlungen auf den abgegrenztenVerbrauch unserer Kunden sind von den Forderungenaus Lieferungen und Leistungen abgesetzt.Die Flüssigen Mittel sind mit den Nominalwertenaktiviert.

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