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Geschäftsbericht 2012 - NEW AG

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Die Fundamentalfaktoren Wetter, Konjunktur undPreise prägten den Energieverbrauch des Jahres<strong>2012</strong> auf unterschiedliche Weise. Das Jahr <strong>2012</strong> warmeteorologisch gesehen ein relativ durchschnittlichesJahr. Die Auswirkungen der leicht höheren Temperaturenauf den Energieverbrauch in den MonatenJanuar, März, Mai und August wurden durch die leichtkühlere Witterung im Februar und im April überkompensiert.Der Rückgang des Energieverbrauchsdurch die sich abschwächende Konjunktur spiegeltsich im Erdgasverbrauch, deutlicher jedoch bei denrückläufigen Steinkohlenlieferungen an die Eisen- undStahlindustrie wider.Die Preisentwicklungen des Berichtsjahres führtennicht nur für das produzierende Gewerbe zu deutlichenMehrbelastungen. Auch die privaten Haushaltemüssen mehr Geld für Energie aufwenden. Nachvorläufigen Einschätzungen erhöhten sich sowohl dieStrom- als auch die Erdgaspreise für Haushalte <strong>2012</strong>deutlich. Der Anteil der Steuern und Abgaben an denStromkosten privater Haushalte stieg im Berichtsjahrauf über 45 %.ENERGIE- UND UMWELTPOLITIK IM ZEICHENDER ENERGIEWENDEDie Prognose der Übertragungsnetzbetreiber zu denKosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien imkommenden Jahr hat kurzfristig zu einer intensivenKostenverteilungsdiskussion geführt. Die Industriebeharrt mit Hinweis auf den Erhalt ihrer internationalenWettbewerbsfähigkeit auf ihre Sonderregelungenbei den Energiesteuern und Umlagen. Zugleichschreitet der Bau von Solar- und Windenergieanlagenkräftig voran, so dass die steigenden Vergütungszahlungen2013 zu einer kräftigen Erhöhung der EEG-Umlage für den nicht-privilegierten Stromverbrauchführen. Eine kostendämpfende Novellierung des EEGist bis zur nächsten Bundestagswahl nicht geplantund erscheint zudem durch die heterogenen Einzelinteressender Bundesländer nicht konsensfähig.Den Übertragungsnetzbetreibern und der Bundesnetzagenturist die Erstellung eines umfassenden Netzentwicklungsplanesgelungen, der die Integration derstark steigenden Mengen dezentral erzeugter Strommengenaus Sonne und Wind gewährleisten soll. Nebender Verstärkung des bestehenden Übertragungsnetzeswaren zunächst vier und nun drei Hochspannungskorridoremit Gleichstromübertragungstechnik geplant,die zur Stärkung der Versorgungssicherheit beitragensollen. Erhebliche Planungs- und Investitionsrisikenbestehen weiterhin beim Bau und der Netzanbindungvon Offshore-Windparks. Die ökonomischen Risikensollen durch eine weitere Umlage auf den Stromverbrauchverringert werden.Der Bundesverband der deutschen Industrie hat mitnamhaften Forschungs- und Beratungsinstitutenein wirtschaftsnahes Monitoring der Energiewendeaufgesetzt. Die vierköpfige Expertenkommissionder Bundesregierung wird im Einvernehmen mitden Bundesministerien für Wirtschaft und Umweltzum Jahresende einen ersten Monitoringbericht zurEnergiewende vorlegen. Neben den Problemen desNetzausbaus werden vor allem die Aufgaben einerwirkungsvollen energetischen Gebäudesanierungsowie die Probleme länderspezifischer und regionalerEnergie- und Klimaschutzplanungen in den Vordergrundgerückt.RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ÖPNVZum 1. Mai <strong>2012</strong> ist das Tariftreue- und VergabegesetzNRW (TVgG-NRW) in Kraft getreten. Das Gesetzverpflichtet die Aufgabenträger bei Neuvergabe vonVerkehrsleistungen von den Verkehrsunternehmendie Anwendung des repräsentativen Tarifvertrags (fürBusse hier ausschließlich der TV-N NW) anzuwenden.Auch für weitere Subunternehmer-Vergaben gilt diesetarifliche Vorgabe. Zurzeit besteht für die beiden <strong>NEW</strong>mobil und aktiv-Unternehmen eine Bestandsbetrauungbis zum Jahre 2019. Für die bestehenden Regelungenist zunächst keine Anpassung erforderlich.Darüber hinaus regelt das Gesetz bezüglich sonstigerBeschaffungsverfahren die Einhaltung von Aspektendes Umweltschutzes und der Energieeffizienz. Außerdembestehen Regularien zur Veröffentlichungspflicht,zur Einholung von Verpflichtungserklärungenüber z. B. die Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungenund zu Maßnahmen zur Frauenförderung.Eine entsprechende Rechtsverordnung mit ergänzendenBestimmungen zum TVgG wird zurzeit nocherarbeitet, insofern können die Auswirkungen desGesetzes noch nicht abschließend beurteilt werden.Auf Grund des zu erwartenden hohen Verwaltungsaufwandsund höherer Kosten sind jedoch Wettbewerbseinbußenoder Verfahrensverzögerungen zuerwarten.Das ÖPNV-Gesetz NRW wurde am 28. November <strong>2012</strong>verabschiedet und ist zusammen mit der zugehörigenRechtsverordnung zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten.Wesentlich sind die Änderungen in den §§ 11 und12 des Gesetzes, in denen Betriebskosten und Investitionsmittelfinanzierungenfestgeschrieben sind. U. a.wird in § 12 eine Reduzierung der Investitionsmittelum 30 Mio. EUR landesweit vorgenommen.18 Konzernlagebericht19

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