13.07.2015 Aufrufe

Amtsblatt der Stadt Bad Berka

Amtsblatt der Stadt Bad Berka

Amtsblatt der Stadt Bad Berka

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 4Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden nicht geän<strong>der</strong>t:§ 5(1) Der Höchstbetrag <strong>der</strong> Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung vonAusgaben nach dem Haushaltsplan wird von 1.000.000,00 EUR um0,00 EUR erhöht - vermin<strong>der</strong>t- und damit auf 1.000.000,00 EUR neufestgesetzt.(2) Der Höchstbetrag <strong>der</strong> Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung vonAusgaben nach dem Wirtschaftsplan wird für den Eigenbetrieb KommunaleWohnungen von 200.000,00 EUR um 0,00 EUR erhöht - vermin<strong>der</strong>t-und damit auf 200.000,00 EUR neu festgesetzt.§ 6§ 7Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.<strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, den 14.05.2013gez. Dr. Volker SchaedelBürgermeister(Siegel)Hinweis:Der Erste Nachtragshaushaltsplan 2013 liegt gem. § 57 Abs. 3 ThürKObis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung diesesHaushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahmein <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, Am Markt 10, Zimmer 202 (Kämmerei)zu den allgemeinen Dienstzeiten aus.Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung <strong>der</strong> Bestimmungenüber Ausschließungsgründe und die Einberufung und Tagesordnungvon Sitzungen des <strong>Stadt</strong>rates unbeachtlich ist, wenn nicht innerhalbeines Jahres nach <strong>der</strong> öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzungschriftlich unter Bezeichnung <strong>der</strong> Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzungbegründen können, gegenüber <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung geltendgemacht worden sind.<strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, den 14.05.2013gez. Dr. Volker SchaedelBürgermeister(Siegel)Öffentliche BekanntmachungGenehmigung <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplans„Am Hundehügel“ <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>Der vom <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> mit Beschluss Nr. 97-08/2000 am13.03.2000 als Satzung beschlossene Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplans„Am Hundehügel“, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen,wurde mit Verfügung des Thüringer Landesverwaltungsamtesvom 15.03.2000, AZ 210-4621.20-APD-003 WA „Am Hundehügel“,genehmigt.Der Bebauungsplan wird hiermit erneut bekannt gemacht und tritt amTag nach seiner Bekanntmachung in Kraft.Der geän<strong>der</strong>te Bebauungsplan sowie die zugehörige Begründung könnenim Rathaus <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, Bauamt, während <strong>der</strong> Dienststundenvon je<strong>der</strong>mann eingesehen werden.Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung <strong>der</strong> in § 214 Abs. 1Nr. 1 und 2 des Baugesetzbuches vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in<strong>der</strong> zuletzt geltenden Fassung bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriftendann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahresseit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde geltendgemacht worden ist. Mängel <strong>der</strong> Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich,wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachunggegenüber <strong>der</strong> Gemeinde geltend gemacht worden sind. DerSachverhalt, <strong>der</strong> die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrifteno<strong>der</strong> den Mangel <strong>der</strong> Abwägung begründen soll, ist gem. § 215 Abs. 1BauGB, darzulegen.Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 desBaugesetzbuches vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in <strong>der</strong> zuletzt geltendenFassung über Entschädigungen von durch den Bebauungsplaneintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und dasErlöschen entsprechen<strong>der</strong> Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.<strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, den 06.05.2013gez. Dr. Volker SchaedelBürgermeister(Siegel)- 5 - 25.05.2013 - <strong>Amtsblatt</strong> 5/2013Erste Satzung zur Än<strong>der</strong>ung<strong>der</strong> Satzung über die Erhebung von Gebühren imMarktwesen in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>(Marktgebührensatzung)Auf Grund <strong>der</strong> §§ 19 Abs. 1 und 21 <strong>der</strong> Thüringer Kommunalordnung(ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch dasDritte Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Thüringer Kommunalordnung (Thür-KAG) vom 18.07.2000 (GVBl.S.177, <strong>der</strong> §§ 1, 2 und 10 ff des ThüringerKommunalabgabengesetzes vom 07.08.1991 (GVBl. S. 285,329), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch das Fünfte Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des ThüringerKommunalabgabengesetzes vom 19.12.2000 (GVBl. S. 418)und des § 17 <strong>der</strong> örtlichen Satzung zur Regelung des Marktwesensvom 26.06.2009, veröffentlicht im <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> am04.07.2009 erlässt die <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> folgende Satzung:Artikel 1Die Satzung über die Erhebung von Gebühren im Marktwesen in <strong>der</strong><strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> vom 24.06.2009 (veröffentlicht im <strong>Amtsblatt</strong> am04.07.2009) wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:1. § 3 Abs. 4 wird wie folgt geän<strong>der</strong>t und erhält folgende Fassung:(4) Für Verkaufsstände mit Speisenangebot und/o<strong>der</strong> Getränkeausschankund Festzelte betragen die Gebühren pro qm in Anspruch genommeneFläche 5,00 EUR pro Tag.2. § 3 Abs. 5 wird wie folgt neu aufgenommen:(5) Für Fahr- und Schaustellergeschäfte betragen die Gebühren pro qmin Anspruch genommener Fläche 2,50 EUR pro Tag.Artikel 2Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, 14.05.2013gez. Dr. Volker SchaedelBürgermeister(Siegel)Hinweis:Verstöße wegen <strong>der</strong> Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften,die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, könnengegenüber <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, Am Markt 10, 99438 <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe <strong>der</strong> Gründegeltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Fristvon einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sinddiese Verstöße unbeachtlich.<strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, 14.05.2013gez. Dr. Volker SchaedelBürgermeisterBekanntmachung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>(Siegel)Die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> gibt bekannt, dass es in <strong>der</strong> Zeit vom07.06.2013 - 09.06.2013 aufgrund des diesjährigen Brunnenfestes zuEinschränkungen und Behin<strong>der</strong>ungen des Verkehrs kommen kann. Wirbitten um Ihr Verständnis.Zur Aufrechterhaltung <strong>der</strong> Ordnung und Sicherheit bei <strong>der</strong> Durchführungdes Brunnenfestes wird nachfolgende Platzordnung bekanntgegeben:Brunnenfest 2013Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters/Platzordnung1. Das Veranstaltungsgelände umfasst folgende Bereiche:- den Kurpark- die öffentlichen Flächen rund um den Goethebrunnen- die Wiesen rechts und links <strong>der</strong> Ilm zwischen <strong>der</strong> Brücke BlankenhainerStraße und <strong>der</strong> Fußgängerbrücke Höhe GrundstückBröse- die Ilmstraße zwischen <strong>der</strong> Parkstraße bis FußgängerbrückeHöhe Grundstück Bröse2. Das Befahren des Veranstaltungsgeländes ist nur auf den dafür vorgesehenenWegen zu den Parkflächen erlaubt. Ausnahmen erteilt<strong>der</strong> Veranstalter in Form von Son<strong>der</strong>genehmigungen.3. Es ist untersagt, Glasflaschen, PET-Flaschen, Glasbehälter, Flaschen,Dosen, Plastikkanister und/ o<strong>der</strong> sonstige Trinkbehälter, Hartverpackungen,Kühltaschen o<strong>der</strong> sonstige schwere Behältnisse sowie

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!