Amtsblatt der Stadt Bad Berka
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§ 4Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden nicht geän<strong>der</strong>t:§ 5(1) Der Höchstbetrag <strong>der</strong> Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung vonAusgaben nach dem Haushaltsplan wird von 1.000.000,00 EUR um0,00 EUR erhöht - vermin<strong>der</strong>t- und damit auf 1.000.000,00 EUR neufestgesetzt.(2) Der Höchstbetrag <strong>der</strong> Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung vonAusgaben nach dem Wirtschaftsplan wird für den Eigenbetrieb KommunaleWohnungen von 200.000,00 EUR um 0,00 EUR erhöht - vermin<strong>der</strong>t-und damit auf 200.000,00 EUR neu festgesetzt.§ 6§ 7Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.<strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, den 14.05.2013gez. Dr. Volker SchaedelBürgermeister(Siegel)Hinweis:Der Erste Nachtragshaushaltsplan 2013 liegt gem. § 57 Abs. 3 ThürKObis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung diesesHaushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahmein <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, Am Markt 10, Zimmer 202 (Kämmerei)zu den allgemeinen Dienstzeiten aus.Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung <strong>der</strong> Bestimmungenüber Ausschließungsgründe und die Einberufung und Tagesordnungvon Sitzungen des <strong>Stadt</strong>rates unbeachtlich ist, wenn nicht innerhalbeines Jahres nach <strong>der</strong> öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzungschriftlich unter Bezeichnung <strong>der</strong> Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzungbegründen können, gegenüber <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung geltendgemacht worden sind.<strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, den 14.05.2013gez. Dr. Volker SchaedelBürgermeister(Siegel)Öffentliche BekanntmachungGenehmigung <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplans„Am Hundehügel“ <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>Der vom <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> mit Beschluss Nr. 97-08/2000 am13.03.2000 als Satzung beschlossene Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplans„Am Hundehügel“, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen,wurde mit Verfügung des Thüringer Landesverwaltungsamtesvom 15.03.2000, AZ 210-4621.20-APD-003 WA „Am Hundehügel“,genehmigt.Der Bebauungsplan wird hiermit erneut bekannt gemacht und tritt amTag nach seiner Bekanntmachung in Kraft.Der geän<strong>der</strong>te Bebauungsplan sowie die zugehörige Begründung könnenim Rathaus <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, Bauamt, während <strong>der</strong> Dienststundenvon je<strong>der</strong>mann eingesehen werden.Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung <strong>der</strong> in § 214 Abs. 1Nr. 1 und 2 des Baugesetzbuches vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in<strong>der</strong> zuletzt geltenden Fassung bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriftendann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahresseit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde geltendgemacht worden ist. Mängel <strong>der</strong> Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich,wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachunggegenüber <strong>der</strong> Gemeinde geltend gemacht worden sind. DerSachverhalt, <strong>der</strong> die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrifteno<strong>der</strong> den Mangel <strong>der</strong> Abwägung begründen soll, ist gem. § 215 Abs. 1BauGB, darzulegen.Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 desBaugesetzbuches vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in <strong>der</strong> zuletzt geltendenFassung über Entschädigungen von durch den Bebauungsplaneintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und dasErlöschen entsprechen<strong>der</strong> Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.<strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, den 06.05.2013gez. Dr. Volker SchaedelBürgermeister(Siegel)- 5 - 25.05.2013 - <strong>Amtsblatt</strong> 5/2013Erste Satzung zur Än<strong>der</strong>ung<strong>der</strong> Satzung über die Erhebung von Gebühren imMarktwesen in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>(Marktgebührensatzung)Auf Grund <strong>der</strong> §§ 19 Abs. 1 und 21 <strong>der</strong> Thüringer Kommunalordnung(ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch dasDritte Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Thüringer Kommunalordnung (Thür-KAG) vom 18.07.2000 (GVBl.S.177, <strong>der</strong> §§ 1, 2 und 10 ff des ThüringerKommunalabgabengesetzes vom 07.08.1991 (GVBl. S. 285,329), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch das Fünfte Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des ThüringerKommunalabgabengesetzes vom 19.12.2000 (GVBl. S. 418)und des § 17 <strong>der</strong> örtlichen Satzung zur Regelung des Marktwesensvom 26.06.2009, veröffentlicht im <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> am04.07.2009 erlässt die <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> folgende Satzung:Artikel 1Die Satzung über die Erhebung von Gebühren im Marktwesen in <strong>der</strong><strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> vom 24.06.2009 (veröffentlicht im <strong>Amtsblatt</strong> am04.07.2009) wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:1. § 3 Abs. 4 wird wie folgt geän<strong>der</strong>t und erhält folgende Fassung:(4) Für Verkaufsstände mit Speisenangebot und/o<strong>der</strong> Getränkeausschankund Festzelte betragen die Gebühren pro qm in Anspruch genommeneFläche 5,00 EUR pro Tag.2. § 3 Abs. 5 wird wie folgt neu aufgenommen:(5) Für Fahr- und Schaustellergeschäfte betragen die Gebühren pro qmin Anspruch genommener Fläche 2,50 EUR pro Tag.Artikel 2Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, 14.05.2013gez. Dr. Volker SchaedelBürgermeister(Siegel)Hinweis:Verstöße wegen <strong>der</strong> Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften,die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, könnengegenüber <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, Am Markt 10, 99438 <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe <strong>der</strong> Gründegeltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Fristvon einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sinddiese Verstöße unbeachtlich.<strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, 14.05.2013gez. Dr. Volker SchaedelBürgermeisterBekanntmachung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>(Siegel)Die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> gibt bekannt, dass es in <strong>der</strong> Zeit vom07.06.2013 - 09.06.2013 aufgrund des diesjährigen Brunnenfestes zuEinschränkungen und Behin<strong>der</strong>ungen des Verkehrs kommen kann. Wirbitten um Ihr Verständnis.Zur Aufrechterhaltung <strong>der</strong> Ordnung und Sicherheit bei <strong>der</strong> Durchführungdes Brunnenfestes wird nachfolgende Platzordnung bekanntgegeben:Brunnenfest 2013Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters/Platzordnung1. Das Veranstaltungsgelände umfasst folgende Bereiche:- den Kurpark- die öffentlichen Flächen rund um den Goethebrunnen- die Wiesen rechts und links <strong>der</strong> Ilm zwischen <strong>der</strong> Brücke BlankenhainerStraße und <strong>der</strong> Fußgängerbrücke Höhe GrundstückBröse- die Ilmstraße zwischen <strong>der</strong> Parkstraße bis FußgängerbrückeHöhe Grundstück Bröse2. Das Befahren des Veranstaltungsgeländes ist nur auf den dafür vorgesehenenWegen zu den Parkflächen erlaubt. Ausnahmen erteilt<strong>der</strong> Veranstalter in Form von Son<strong>der</strong>genehmigungen.3. Es ist untersagt, Glasflaschen, PET-Flaschen, Glasbehälter, Flaschen,Dosen, Plastikkanister und/ o<strong>der</strong> sonstige Trinkbehälter, Hartverpackungen,Kühltaschen o<strong>der</strong> sonstige schwere Behältnisse sowie