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Download - Marktgemeinde Gresten

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Grestner Nachrichten 04/2013KläranlageSeite 17Jahrzehnte nach der Widmungsentscheidungder Gemeinde offenkundig wird.Weiterhin gilt auch juristisch gesehen unddurch mehrere Musterprozesse bestätigt:Das Risiko einer Naturkatastrophe ist inerster Linie vom Eigentümer eines Grundstückesselbst zu tragen.Weder nach der Rechtsordnung, noch nachder Rechtssprechung, kann ein umfassenderSchutz durch die Rechtsträger, insbesonderedurch Vorsorge gegen Schäden aus Naturkatastrophen(wie Hochwasser, Stürme, etc.)gewährt werden.Es lässt sich weder aus dem (allgemeinen)Schadensrecht, noch aus damit einhergehendennachbarrechtlichen Bestimmungenableiten, dass eine Gemeinde zur Herstellungeines flächendeckenden Hochwasserschutzesverpflichtet wäre.Trotz allem gilt: Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Gresten</strong>ist mit Hilfe des Bundes und des Landes seitden Hochwässern - unter Einsatz erheblicherfinanzieller und personeller Ressourcen -darum bemüht, gefährdete Gebiete durchHochwasserschutzmaßnahmen zu sichern.Modernisierung der KläranlageKostenintensive Großinvestition inder <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Gresten</strong> steht anEin der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Gresten</strong> vorgegebenesund nach mehreren zeitlichen Aufschübenvorgeschriebenes Projekt muss und sollseitens der Gemeinde in den nächsten beidenJahren mit einem geschätzten Kostenaufwandvon rund 2,5 Mio. Euro verwirklichtwerden.Das oberste Ziel des österreichischenWasserrechtsgesetzes (WRG 1959) ist derSchutz und die Reinhaltung von Gewässern.Kläranlagen sorgen dafür, anfallendeAbwässer vor der Einleitung in die Vorfluterzu reinigen. Die erforderliche Reinigungsleistungvon Kläranlagen wird durch dieAbwasseremissionsverordnung (AEV)festgelegt.Kläranlagen sind aufwändige, meist sehrkostenintensive Bauwerke. Durch eine vorausschauendeund verantwortungsbewussteBudgetpolitik der Gemeindeverantwortlichenkann das umweltpolitisch höchst notwendigeund uns vorgeschriebene Vorhaben etwa zurHälfte aus Rücklagen finanziert werden.Für die andere Hälfte sind etwa 1 MillionEuro an Darlehensaufnahme durch die<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Gresten</strong> erforderlich (2015).Sowohl Tilgung und Zinsen des Darlehensmüssen durch Gebühren gedeckt werden(Wasser und Kanal sind vorgeschriebenegebührengedeckte Haushaltsstellen). Eineentsprechende Anhebung der Kanalgebühren(bisher übrigens eine der niedrigsten aufBezirks- und Landesebene) wird dabei nichtganz ausbleiben. Durch die hohe Eigenfinanzierungder <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Gresten</strong> aus dengebildeten Rücklagen wird die Gebührenerhöhungfür unsere Bevölkerung aber eherdezent und bescheiden ausfallen.Technische Kurzbeschreibung desProjekts seitens Fa. IKW AmstettenDie bestehende Kläranlage <strong>Gresten</strong> wurdevor ca. 40 Jahren errichtet und ist inzwischensanierungsbedürftig. Weiters haben sich diegesetzlichen Rahmenbedingungen insoferngeändert, dass zusätzlich zur bestehendenKohlenstoffelimination eine entsprechendeNährstoffelimination (Stickstoff, Phosphor)vorzusehen ist.Aus diesen Gründen muss die Kläranlagenunmehr gemäß den gesetzlichen Vorgabenan den Stand der Technik angepasst undgeringfügig auf eine Ausbaugröße von 4.600Einwohnerwerten erweitert werden. Dieneue Anlage, eine biologische Kläranlagenach dem Belebtschlammverfahren, wird aufdem Areal der bestehenden Kläranlage untermöglichster Ausnutzung der bestehendenAnlagenteile errichtet.Dazu sind folgende Anlagenteile erforderlich:• Sanierung und Anpassung des Betriebsgebäudesinkl. Erneuerung der maschinellen,elektro- und steuertechnischenAnlagen• Mischbecken mit ca. 200 m³ Volumen(Bio-P-Becken: Unterstützt die Phosphatentfernungaus dem Abwasser)• 2 Stück Belebungsbecken mit jeweils ca.600 m³ Volumen (Abbau der Kohlenstoff-,der Stickstoff- bzw. der Phosphorverbindungen)• 2 Stück Nachklärbecken mit jeweils ca.450 m³ Volumen (Absetzen des Belebtschlammsund Abzug des gereinigtenKlärwassers)• Auslaufbauwerk: Einleitung des gereinigtenAbwassers; zusätzliche Installationeines Hochwasserpumpwerks für diegesicherte Einleitung im Hochwasserfall• Abbruch des bestehenden SchlammspeicherturmsAufgrund der Kooperationsvereinbarung fürdie Schlammverwertung mit dem GemeindeabwasserverbandAmstetten können maßgeblicheInvestitionen für die Klärschlammstabilisierungund -behandlung eingespart werden.Um den Kläranlagenbetrieb während derBauzeit aufrechterhalten zu können, werdenvorerst ein Belebungsbecken und die beidenNachklärbecken errichtet. Anschließendwerden die alten Anlagen abgebrochen. Inweiterer Folge können das Mischbecken unddas zweite Belebungsbecken am selben Platzerrichtet werden. In einem neuen Schlammspeicherwird der anfallende Überschussschlammfür den Abtransport zur KläranlageAmstetten zwischengelagert. Der Beginn derBauarbeiten ist für Sommer 2014, die Fertigstellungund Inbetriebnahme der Anlagefür Ende 2015 geplant.Die ebenfalls angedachte Variante einesAnschlusses an die Verbandskläranlage inWolfpassing wäre aufgrund der langen Kanalsträngebzw. der Kapazität der bestehendendortigen Kläranlage weder ökonomischnoch ökologisch sinnvoll gewesen.Die Entwürfe der neuen Kläranlage

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