Download - Marktgemeinde Gresten

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13.07.2015 Aufrufe

Grestner Nachrichten 04/2013HochwasserschutzSeite 16Hochwasserschutz in GrestenÖkoprojekt Kleine ErlaufSeit August 2013 wird fleißig an der Kleinen Erlauf im Norden desGemeindegebiets gearbeitet. Die Umsetzung des Ökoprojekts zurAufweitung der Kleinen Erlauf ist in vollem Gange, was eine sinnvolleHochwasserschutzmaßnahme im örtlichen Bereich darstellt.Fotos: Herbert HaselsteinerDie Arbeiten beim Wienstrom-Werk schreiten rasch voranDie weiteren Abschnitte flussaufwärts RichtungSüden sollen bis Sommer 2014 umgesetztwerden.Nichtdestotrotz wäre es für Gresten wichtig,einen geeigneten Standort für ein Auffangbeckensüdlich des Ortsgebietes zu finden, um bei einemStarkregenereignis das Wasser schon vor demOrt abfangen zu können. Leider gab es noch keineEinigung mit möglichen Grundeigentümern.BrunnstubenbachDie Fördermittel für das Hochwasserrückhaltebeckenam Brunnstubenbach wurden von Landund Bund zugesagt. Wir danken den Grundeigentümern,die die Übereinkommen zur Ablöseder benötigten Flächen unterzeichnet haben.Die mit der Umsetzung betraute Wildbach- undLawinenverbauung, Dienststelle Melk, hat schonmit der nötigen Holzschlägerung gestartet, damitim Frühjahr 2014 (nach der Schneeschmelze) dieBauarbeiten losgehen können.Geplant sind ein Auffangbecken sowie zweiGeschiebesperren/Unholzrechen, damit nicht soviel Schottermaterial mit in den Oberen Marktgespült wird. Das Rückhaltebecken mit einemVolumen von rund 6700 m3 wird nicht nur dasWasser bei Starkregenereignissen auffangen,sondern auch bis zu 900 m3 Geschiebe! DieDrosselung erfolgt von rund 5 m3/s auf 0,2 m3/s,sodass das Wasser langsam und stetig im natürlichenBachbett des Brunnstubenbachs bis zurMündung in die Kleine Erlauf abfließen kann.Die Marktgemeinde Gresten ist weiterhin bestrebt, nach gegebenensich bietenden Möglichkeiten (Grundstücke für Rückhaltebeckenusw.) mit Hilfe von Bund und Land massiv in den Hochwasserschutzzu investieren. Natürlich auch mit dem realistischen Blick auf diemöglichen finanziellen Ressourcen und auch der Tatsache, dass daseine oder andere Wunschprojekt in der Gemeinde hintan gestelltwerden muss.Trotz allem bleiben die Lehren aus den Hochwässern auch in unsererGemeinde aus juristischer Sicht:Der Landesgesetzgeber hat erkannt, dass die Überflutung von Grundstückenbei 100-jährigen Hochwässern dazu führen muss, dass beigewidmeten, aber noch nicht bebauten Grundstücken die Möglichkeitbestehen muss, - sozusagen nachträglich - die naturräumlichenVoraussetzungen für die Baulandeignung dieser Grundstücke zuüberprüfen.Aus den Hochwasserereignissen konnten neue Erkenntnisse in Bezugauf das Gefährdungspotential in der Gemeinde gewonnen werden.Es folgten Abflussuntersuchungen und eine Überarbeitung der durchHochwasser gefährdeten Zonen. Es wurden neue Abfluss- bzw.Wildbach-Gefahrenzonenpläne erstellt, welche von der NÖ Landesregierung(Abteilung Wasserrecht) bzw. dem Bundesministerium fürLand-, Forst- und Wasserwirtschaft geprüft und bestätigt wurden.Das NÖ Raumordnungsgesetz verpflichtet Gemeinden zu konsequentemHandeln überall dort, wo das Fehlen naturräumlicherVoraussetzungen für Baulandwidmungen vielleicht erst Jahre oderDas geplante Hochwasserrückhaltebeckenam Oberlauf des Brunnstubenbachs

Grestner Nachrichten 04/2013KläranlageSeite 17Jahrzehnte nach der Widmungsentscheidungder Gemeinde offenkundig wird.Weiterhin gilt auch juristisch gesehen unddurch mehrere Musterprozesse bestätigt:Das Risiko einer Naturkatastrophe ist inerster Linie vom Eigentümer eines Grundstückesselbst zu tragen.Weder nach der Rechtsordnung, noch nachder Rechtssprechung, kann ein umfassenderSchutz durch die Rechtsträger, insbesonderedurch Vorsorge gegen Schäden aus Naturkatastrophen(wie Hochwasser, Stürme, etc.)gewährt werden.Es lässt sich weder aus dem (allgemeinen)Schadensrecht, noch aus damit einhergehendennachbarrechtlichen Bestimmungenableiten, dass eine Gemeinde zur Herstellungeines flächendeckenden Hochwasserschutzesverpflichtet wäre.Trotz allem gilt: Die Marktgemeinde Grestenist mit Hilfe des Bundes und des Landes seitden Hochwässern - unter Einsatz erheblicherfinanzieller und personeller Ressourcen -darum bemüht, gefährdete Gebiete durchHochwasserschutzmaßnahmen zu sichern.Modernisierung der KläranlageKostenintensive Großinvestition inder Marktgemeinde Gresten steht anEin der Marktgemeinde Gresten vorgegebenesund nach mehreren zeitlichen Aufschübenvorgeschriebenes Projekt muss und sollseitens der Gemeinde in den nächsten beidenJahren mit einem geschätzten Kostenaufwandvon rund 2,5 Mio. Euro verwirklichtwerden.Das oberste Ziel des österreichischenWasserrechtsgesetzes (WRG 1959) ist derSchutz und die Reinhaltung von Gewässern.Kläranlagen sorgen dafür, anfallendeAbwässer vor der Einleitung in die Vorfluterzu reinigen. Die erforderliche Reinigungsleistungvon Kläranlagen wird durch dieAbwasseremissionsverordnung (AEV)festgelegt.Kläranlagen sind aufwändige, meist sehrkostenintensive Bauwerke. Durch eine vorausschauendeund verantwortungsbewussteBudgetpolitik der Gemeindeverantwortlichenkann das umweltpolitisch höchst notwendigeund uns vorgeschriebene Vorhaben etwa zurHälfte aus Rücklagen finanziert werden.Für die andere Hälfte sind etwa 1 MillionEuro an Darlehensaufnahme durch dieMarktgemeinde Gresten erforderlich (2015).Sowohl Tilgung und Zinsen des Darlehensmüssen durch Gebühren gedeckt werden(Wasser und Kanal sind vorgeschriebenegebührengedeckte Haushaltsstellen). Eineentsprechende Anhebung der Kanalgebühren(bisher übrigens eine der niedrigsten aufBezirks- und Landesebene) wird dabei nichtganz ausbleiben. Durch die hohe Eigenfinanzierungder Marktgemeinde Gresten aus dengebildeten Rücklagen wird die Gebührenerhöhungfür unsere Bevölkerung aber eherdezent und bescheiden ausfallen.Technische Kurzbeschreibung desProjekts seitens Fa. IKW AmstettenDie bestehende Kläranlage Gresten wurdevor ca. 40 Jahren errichtet und ist inzwischensanierungsbedürftig. Weiters haben sich diegesetzlichen Rahmenbedingungen insoferngeändert, dass zusätzlich zur bestehendenKohlenstoffelimination eine entsprechendeNährstoffelimination (Stickstoff, Phosphor)vorzusehen ist.Aus diesen Gründen muss die Kläranlagenunmehr gemäß den gesetzlichen Vorgabenan den Stand der Technik angepasst undgeringfügig auf eine Ausbaugröße von 4.600Einwohnerwerten erweitert werden. Dieneue Anlage, eine biologische Kläranlagenach dem Belebtschlammverfahren, wird aufdem Areal der bestehenden Kläranlage untermöglichster Ausnutzung der bestehendenAnlagenteile errichtet.Dazu sind folgende Anlagenteile erforderlich:• Sanierung und Anpassung des Betriebsgebäudesinkl. Erneuerung der maschinellen,elektro- und steuertechnischenAnlagen• Mischbecken mit ca. 200 m³ Volumen(Bio-P-Becken: Unterstützt die Phosphatentfernungaus dem Abwasser)• 2 Stück Belebungsbecken mit jeweils ca.600 m³ Volumen (Abbau der Kohlenstoff-,der Stickstoff- bzw. der Phosphorverbindungen)• 2 Stück Nachklärbecken mit jeweils ca.450 m³ Volumen (Absetzen des Belebtschlammsund Abzug des gereinigtenKlärwassers)• Auslaufbauwerk: Einleitung des gereinigtenAbwassers; zusätzliche Installationeines Hochwasserpumpwerks für diegesicherte Einleitung im Hochwasserfall• Abbruch des bestehenden SchlammspeicherturmsAufgrund der Kooperationsvereinbarung fürdie Schlammverwertung mit dem GemeindeabwasserverbandAmstetten können maßgeblicheInvestitionen für die Klärschlammstabilisierungund -behandlung eingespart werden.Um den Kläranlagenbetrieb während derBauzeit aufrechterhalten zu können, werdenvorerst ein Belebungsbecken und die beidenNachklärbecken errichtet. Anschließendwerden die alten Anlagen abgebrochen. Inweiterer Folge können das Mischbecken unddas zweite Belebungsbecken am selben Platzerrichtet werden. In einem neuen Schlammspeicherwird der anfallende Überschussschlammfür den Abtransport zur KläranlageAmstetten zwischengelagert. Der Beginn derBauarbeiten ist für Sommer 2014, die Fertigstellungund Inbetriebnahme der Anlagefür Ende 2015 geplant.Die ebenfalls angedachte Variante einesAnschlusses an die Verbandskläranlage inWolfpassing wäre aufgrund der langen Kanalsträngebzw. der Kapazität der bestehendendortigen Kläranlage weder ökonomischnoch ökologisch sinnvoll gewesen.Die Entwürfe der neuen Kläranlage

Grestner Nachrichten 04/2013HochwasserschutzSeite 16Hochwasserschutz in <strong>Gresten</strong>Ökoprojekt Kleine ErlaufSeit August 2013 wird fleißig an der Kleinen Erlauf im Norden desGemeindegebiets gearbeitet. Die Umsetzung des Ökoprojekts zurAufweitung der Kleinen Erlauf ist in vollem Gange, was eine sinnvolleHochwasserschutzmaßnahme im örtlichen Bereich darstellt.Fotos: Herbert HaselsteinerDie Arbeiten beim Wienstrom-Werk schreiten rasch voranDie weiteren Abschnitte flussaufwärts RichtungSüden sollen bis Sommer 2014 umgesetztwerden.Nichtdestotrotz wäre es für <strong>Gresten</strong> wichtig,einen geeigneten Standort für ein Auffangbeckensüdlich des Ortsgebietes zu finden, um bei einemStarkregenereignis das Wasser schon vor demOrt abfangen zu können. Leider gab es noch keineEinigung mit möglichen Grundeigentümern.BrunnstubenbachDie Fördermittel für das Hochwasserrückhaltebeckenam Brunnstubenbach wurden von Landund Bund zugesagt. Wir danken den Grundeigentümern,die die Übereinkommen zur Ablöseder benötigten Flächen unterzeichnet haben.Die mit der Umsetzung betraute Wildbach- undLawinenverbauung, Dienststelle Melk, hat schonmit der nötigen Holzschlägerung gestartet, damitim Frühjahr 2014 (nach der Schneeschmelze) dieBauarbeiten losgehen können.Geplant sind ein Auffangbecken sowie zweiGeschiebesperren/Unholzrechen, damit nicht soviel Schottermaterial mit in den Oberen Marktgespült wird. Das Rückhaltebecken mit einemVolumen von rund 6700 m3 wird nicht nur dasWasser bei Starkregenereignissen auffangen,sondern auch bis zu 900 m3 Geschiebe! DieDrosselung erfolgt von rund 5 m3/s auf 0,2 m3/s,sodass das Wasser langsam und stetig im natürlichenBachbett des Brunnstubenbachs bis zurMündung in die Kleine Erlauf abfließen kann.Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Gresten</strong> ist weiterhin bestrebt, nach gegebenensich bietenden Möglichkeiten (Grundstücke für Rückhaltebeckenusw.) mit Hilfe von Bund und Land massiv in den Hochwasserschutzzu investieren. Natürlich auch mit dem realistischen Blick auf diemöglichen finanziellen Ressourcen und auch der Tatsache, dass daseine oder andere Wunschprojekt in der Gemeinde hintan gestelltwerden muss.Trotz allem bleiben die Lehren aus den Hochwässern auch in unsererGemeinde aus juristischer Sicht:Der Landesgesetzgeber hat erkannt, dass die Überflutung von Grundstückenbei 100-jährigen Hochwässern dazu führen muss, dass beigewidmeten, aber noch nicht bebauten Grundstücken die Möglichkeitbestehen muss, - sozusagen nachträglich - die naturräumlichenVoraussetzungen für die Baulandeignung dieser Grundstücke zuüberprüfen.Aus den Hochwasserereignissen konnten neue Erkenntnisse in Bezugauf das Gefährdungspotential in der Gemeinde gewonnen werden.Es folgten Abflussuntersuchungen und eine Überarbeitung der durchHochwasser gefährdeten Zonen. Es wurden neue Abfluss- bzw.Wildbach-Gefahrenzonenpläne erstellt, welche von der NÖ Landesregierung(Abteilung Wasserrecht) bzw. dem Bundesministerium fürLand-, Forst- und Wasserwirtschaft geprüft und bestätigt wurden.Das NÖ Raumordnungsgesetz verpflichtet Gemeinden zu konsequentemHandeln überall dort, wo das Fehlen naturräumlicherVoraussetzungen für Baulandwidmungen vielleicht erst Jahre oderDas geplante Hochwasserrückhaltebeckenam Oberlauf des Brunnstubenbachs

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