13.07.2015 Aufrufe

pdf-Vorlage - Jagdgenossenschaft Ulm-Erbach

pdf-Vorlage - Jagdgenossenschaft Ulm-Erbach

pdf-Vorlage - Jagdgenossenschaft Ulm-Erbach

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Jagdpachtvertragüber / den gemeinschaftlichenJagdbezirk..............................................................................undJagdbogen Nr.........................................................................................(Teil desgemeinschaftlichenJagdbezirks der <strong>Jagdgenossenschaft</strong> <strong>Erbach</strong> ,Zwischen der<strong>Jagdgenossenschaft</strong> <strong>Erbach</strong>,Postanschrift : Schlossberg 1, 89155 <strong>Erbach</strong>vertreten durch Jagdvorstand Constantin Freiherr von <strong>Ulm</strong>-<strong>Erbach</strong> und einem Stellvertreter(nachstehend Verpächter genannt)und1.............................................................................................in..................................................2.............................................................................................in..................................................3.............................................................................................in..................................................4.............................................................................................in..................................................5.............................................................................................in..................................................(nachstehend Pächter genannt)wird folgender Jagdpachtvertrag geschlossen:§ 1 Pachtgegenstand(1) Der Verpächter verpachtet dem Pächter die gesamte Jagdnutzung auf denGrundstücken, soweit diese zu dem vorstehend bezeichneten Jagdbezirk und Jagdbogengehören und soweit sie nicht nach § 2 dieses Vertrags von der Verpachtungausgeschlossen sind.(2) Eine Gewähr für die Größe und Ergiebigkeit der Jagd wird nicht übernommen.(3) Grundstücke, die nicht zum Pachtgegenstand nach Absatz 1 gehören, aber versehentlichmitverpachtet sind, gelten als nicht mitverpachtet. Grundstücke, die irrtümlich bei derVerpachtung ausgeschlossen sind, werden dem Pachtgegenstand mit der Ausräumungdes Irrtums zugerechnet. § 3 Abs. 3 dieses Vertrags ist entsprechend anzuwenden.1


§ 2 Verpachtete Flächen im Einzelnen(1) Die den Pachtgegenstand nach § 1 dieses Vertrags bildenden Jagdnutzungsflächeneinschließlich der befriedeten Bezirke nach § 3 Landesjagdgesetz (LJagdG) und die nach§ 20 Bundesjagdgesetz (BJagdG) nicht bejagbaren Flächen (=Bruttojagdflächen) sind inbeiliegendem Lageplan ausgewiesen; dieser ist Bestandteil des Jagdpachtvertrags.(2) Ist die Grenze des/r Jagdbezirks/e – Jagdbogens (Jagdbögen) eine Straße, ein Waldwegoder ein Wirtschaftsweg, so gilt jeweils deren/dessen Mitte als Grenze, es sei denn dieStraßen- oder Wegefläche ist ausdrücklich in den Jagdbezirk / Jagdbogen einbezogen.(3) Der Jagdpachtvertrag umfasst somit eine Bruttojagdfläche (Gesamtfläche im Sinne von §11 Abs. 3 Satz 1 BJagdG) von ca............ha; davon sind im Zeitpunkt der Verpachtungca..........ha bejagbare Fläche.(4) Diese besteht aus ca................ha Waldfläche, ca..................ha Feldfläche undca...............ha Gewässerfläche.(5) Der Anteil von Flächen aus Eigenjagdbezirken oder Teilen eines Eigenjagdbezirksbeträgt ca ..........ha. Diese Flächen werden in einem gesonderten Pachtvertragverpachtet!(6) Verändert sich die bejagbare Fläche nach § 2 Abs. 4 dieses Vertrags um mehr als 10%,kann eine entsprechende Anpassung des Vertrags frühestens zu Beginn des nächstenJagdjahres vereinbart werden.§ 3 Veränderung des Pachtgegenstands durch Abrundungen(1) Eine Änderung des Pachtgegenstands durch Abrundungen (Angliederung, Abtrennungoder Tausch) nach § 2 LJagdG während der Dauer des Jagdpachtvertrags ist nur mitZustimmung des Pächters möglich ( § 2 Abs. 5 LJagdG).(2) Stimmt der Pächter einer Abrundung nach § 2 LJagdG zu, verändert sich derPachtgegenstand entsprechend der genehmigten Abrundung.(3) Die Jagdpacht ermäßigt oder erhöht sich entsprechend der Größe der Abrundung.§ 4 PachtzeitDie Pachtzeit beginnt am 1.4.2012 und endet am 31.3.2022 (10 Jahre).§ 5 Jagdpacht(1) Die jährliche Jagdpacht für die in § 2 dieses Vertrags ausgewiesene Bruttojagdfläche –ohne Eigenjagdbezirksanteile – beträgt.........................................€(2) Hinzu kommt die Jagdpacht auf den Jagdpachtanteil, der den in § 2 Abs. 5 diesesVertrags ausgewiesenen Flächen aus Eigenjagdbezirken oder aus Teilen einesEigenjagdbezirks entspricht; diese Jagdpacht ist direkt an den Verpächter des2


Eigenjagdbezirks zu entrichten. Diese beläuft sich voraussichtlich auf.....................€ (zzglMWST).(3) Sofern nach Beginn des Jagdpachtverhältnisses auch die Verpachtunggemeinschaftlicher Jagdbezirke der Umsatzsteuer unterliegt oder die Umsatzsteuergeändert wird, verändert sich die Jagdpachthöhe entsprechend.(4) Die Jagdpacht ist jährlich im Voraus, erstmals spätestens 14 Tage nach Beendigung desAnzeigeverfahrens, im Übrigen spätestens bis zum 3. Werktag nach Beginn eines jedenJagdjahres spesenfrei auf das Konto der <strong>Jagdgenossenschaft</strong> / des EigenjagdbesitzersKonto-Nr.: XXX XXX XX BLZ: 600 690 17bei der Raiba Dellmensingen zu überweisen.(5) Kommt der Pächter mit der Zahlung der Jagdpacht in Verzug, so ist diese Geldschuldwährend des Verzugs mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247BGB zu verzinsen.§ 6 Unter- und Weiterverpachtung; Jagderlaubnisscheine(1) Die Unter- und Weiterverpachtung sowie die Erteilung von entgeltlichenErlaubnisscheinen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Verpächters zulässig.(2) Der Pächter darf höchstens 4 unentgeltliche Jagderlaubnisscheine ausgeben.Bestätigten Jagdaufsehern erteilte Jagderlaubnisscheine werden nicht angerechnet.(3) Entgeltliche und unentgeltliche Jagderlaubnisscheine sind von sämtlichen Pächtern zuunterzeichnen und dem Jagdvorstand zur Gegenzeichnung vorzulegen.(4) Verstöße gegen die Vereinbarungen nach Absatz 1 oder 2 berechtigen den Verpächternach schriftlicher Abmahnung im Falle der Wiederholung zur fristlosen Kündigung desJagdpachtvertrags.§ 7 Wild- und Jagdschadensersatz(1) Der Pächter verpflichtet sich zur Übernahme aller jagdgesetzlich geregeltenWildschäden, die auf oder an Grundstücken, die zum Pachtgegenstand gehören,entstehen. Dies gilt auch bei Grundstücken, die zu einem Eigenjagdbezirk gehören, auchwenn der Schaden dort nicht durch unzulänglichen Abschuss verschuldet worden ist.(2) Der Pächter haftet außerdem für sämtliche Jagdschäden nach § 33 BJagdG.§ 8 Erfüllung des Abschussplans(1) Der Pächter ist zur Vermeidung von Wildschäden verpflichtet, den von der Jagdbehördefestgesetzten Abschussplan zu erfüllen, soweit dieser gefordert wird.(2) Der Pächter ist verpflichtet mittels seiner nach § 27 Abs. 6 LJagdG zu erstellendenStreckenliste den Verpächter von den getätigten Abschüssen jährlich zu unterrichten undauf ausdrückliches schriftliches Verlangen erlegtes Wild in Einzelfällen vorzulegen.3


(3) Der Verpächter kann den Pachtvertrag kündigen, wenn der Pächter den bestätigten oderfestgesetzten Einjahresabschussplan für Schalenwild in zwei aufeinanderfolgendenJagdjahren oder den bestätigten oder festgesetzten Dreijahresabschussplan für Rehwildinsgesamt oder in der Weise nicht erfüllt, dass es das jährliche Abschusssoll desdreijährigen Abschussplans zweimal um mehr als 50 % unterschreitet und der Verpächterden Pächter nach dem ersten Jagdjahr schriftlich abgemahnt hat.§ 9 Wildschadensverhütungsmaßnahmen im Wald, im Feld und die Mitwirkungspflichtdes Pächters bei revierübergreifenden Drückjagden auf Schwarzwild(1) Zur Schadensbegrenzung bei Schwarzwildschäden verpflichtet sich der Pächter mitseiner bejagbaren Fläche an gemeinsamen Drückjagden auf Schwarzwild teilzunehmen.Die Notwendigkeit durch Durchführung solcher Drückjagden wird von der unterenJagdbehörde nach Prüfung der Höhe der Schwarzwildpopulation und derSchwarzwildschäden festgestellt. Die untere Jagdbehörde kann die Koordinierung diesergemeinsamen Bejagung an Dritte delegieren (Kreisjägervereinigung etc).§ 10 Kündigung aus wichtigem Grund(1) Der Verpächter kann den Pachtvertrag vor Ablauf der Pachtzeit bei Vorliegen eineswichtigen Grunds fristlos kündigen.Als wichtiger Grund gilt insbesondere wenn:1. der Pächter nach § 38 Abs.1 BJagdG rechtskräftig verurteilt ist;2. der Pächter wiederholt oder schwer gegen gesetzliche oder vertraglicheBestimmungen über die Ausübung der Jagd verstößt;3. der Pächter wegen eines Jagdvergehens nach §§ 292 bis 294 desStrafgesetzbuches oder der Pächter mit der Zahlung der Pacht oder eines nichtunerheblichen Teils der Pacht länger als drei Monate in Verzug ist;4. der Pächter mit der Erfüllung einer rechtskräftig festgestellten Verpflichtung zumErsatz von Wild- und Jagdschäden oder von Wildschadensverhütungskosten längerals drei Monate in Verzug ist;5. über das Vermögen des Pächters ein Insolvenzverfahren eröffnet oder diesesmangels Masse abgewiesen wurde.6.(2) Im Falle einer fristlosen Kündigung nach Absatz 1 hat der Pächter die Kosten einererneuten Verpachtung zu tragen.(3)(4) Im Übrigen findet im Falle der Durchführung eines Insolvenzverfahrens oder derAbweisung eines solchen mangels Masse über das Vermögen des Pächters die §§ 108 ffder Insolvenzordnung entsprechende Anwendung.§ 11 Verlust des Jagdscheins; Tod des Pächters(1) Nach § 13 BJagdG erlischt der Jagdpachtvertrag unter den in dieser Bestimmunggenannten Voraussetzungen (Verlust des Jagdscheins).(2) Der Jagdpachtvertrag erlischt auch beim Tod des Pächters und zwar mit Ablauf desJagdjahres, in dem der Tod des Pächters eingetreten ist. Vom Zeitpunkt des Todes biszum Ablauf des Jagdjahres haben die Erben des Pächters innerhalb von 14 Tagen einejagdpachtfähige Person zu benennen, die in den Pachtvertrag an Stelle des verstorbenenPächters eintritt. Erfolgt dies nicht oder nicht rechtzeitig, so kann der Verpächter aufKosten der Erben angestellte Jäger mit der Jagdausübung beauftragen.4


§ 12 Ausscheiden eines MitpächtersWenn mehrere Pächter an einem Jagdpachtvertrag beteiligt sind, bleibt der Vertrag auch beiKündigung oder Erlöschen gegenüber einem Mitpächter oder Tod eines Mitpächters imÜbrigen bestehen. Die übrigen Mitpächter übernehmen in vollem Umfang Rechte undPflichten des ausscheidenden Mitpächters. Dies gilt nicht, soweit der Jagdpachtvertraginfolge Ausscheidens des Pächters den Vorschriften des § 11 Abs. 3 BJagdG nicht mehrentspricht und dieser Mangel nicht bis zum Beginn des nächsten Jagdjahres behoben wird.Kann einem Beteiligten die Aufrechterhaltung des Vertrags infolge außergewöhnlicherUmstände, die durch das Ausscheiden eines Pächters eingetreten sind, nicht zugemutetwerden, steht diesem ein Kündigungsrecht mit sofortiger Wirkung zu. Die Kündigung mussunverzüglich nach der Kenntnisnahme von dem Kündigungsgrund schriftlich erfolgen.§ 13 Ergänzende Bestimmungen; Schriftform(1) Soweit dieser Vertrag keine abweichenden Regelungen enthält, gelten ergänzend diegesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Regelungen des BGB über Pacht undMiete und die einschlägigen jagdrechtlichen Bestimmungen.(2) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.§ 14 Salvatorische KlauselSollten Bestimmungen dieses Vertrags rechtsunwirksam sein oder werden, so wird derBestand des Vertrags im Übrigen davon nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichtensich, unwirksame Bestimmungen durch ihrem Sinn entsprechende rechtswirksameBestimmungen zu ersetzen.6


§ 15 Unterschriften:<strong>Erbach</strong>, den ……… 2012Für die <strong>Jagdgenossenschaft</strong> <strong>Erbach</strong> als Verpächter:Jagdvorstand Constantin Freiherr von <strong>Ulm</strong>-<strong>Erbach</strong>:Stellvertreter:Für die Pächter:1.2.3.4.Genehmigungen:Vorstehender Vertrag ist gemäß § 12 Abs. 1 BJagdG angezeigt worden. Beanstandungenwerden nicht erhoben.Ort, Datum...........................................................................Kreisjagdamt:......................................................................7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!