13.07.2015 Aufrufe

Pfeilwegweiser in Seeburg - CDU Dallgow

Pfeilwegweiser in Seeburg - CDU Dallgow

Pfeilwegweiser in Seeburg - CDU Dallgow

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>CDU</strong>/FDP-Fraktion <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>devertretung von <strong>Dallgow</strong>-Döberitz • Der Fraktionsvorsitzendec/o Jörg Vahl • Marie-Curie-Straße 2 • 14624 <strong>Dallgow</strong>-DöberitzGeme<strong>in</strong>de <strong>Dallgow</strong>-Döberitz- Vorsitzender der Geme<strong>in</strong>devertretung -z.Hd. Herrn Michael HornhardtWilmsstraße 4114624 <strong>Dallgow</strong>-DöberitzFraktion <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>devertretung<strong>Dallgow</strong>-DöberitzNr.BeschlussvorlageTOP:Verkehrsschilder <strong>Seeburg</strong> öffentlich nicht öffentlich14. September 2010Beratungsfolge:Sitzungsterm<strong>in</strong>:1. Geme<strong>in</strong>devertretung 27.10.20102.3.Antrag gem. § 35 Abs. 1 Satz 2 BbgKVerfDie Geme<strong>in</strong>devertretung möge beschließen:1. Der Hauptverwaltungsbeamte wird beauftragt, die Genehmigung zur Errichtunge<strong>in</strong>es <strong>Pfeilwegweiser</strong>s gem. Anlage 3 zur Straßenverkehrsordnung, Zeichen 432,mit der Aufschrift „Havelpark“ an der Kreuzung Potsdamer Chaussee - <strong>Dallgow</strong>erChaussee / Alte Dorfstraße zu beantragen und nach deren Vorlage dieErrichtung des <strong>Pfeilwegweiser</strong>s zu veranlassen. Die Aufstellung soll an dernordwestlichen Straßenecke <strong>in</strong> der Weise erfolgen, dass Fahrzeugführer ausRichtung Potsdam und aus Richtung Engelsfelde kommend dasVerkehrszeichen mit Pfeilrichtung Bundesstraße 5 im Kreuzungsbereichmöglichst frühzeitig erkennen können.2. Alternativ beantragt der Hauptverwaltungsbeamte die Genehmigung von zwei<strong>Pfeilwegweiser</strong>n wie unter 1. beschrieben. Die Errichtung soll jedoch fürFahrzeuge aus Richtung Potsdam und für Fahrzeuge aus Richtung Engelsfelde<strong>CDU</strong>/FDP-FraktionGeme<strong>in</strong>devertretung <strong>Dallgow</strong>-DöberitzJörg Vahl (Vorsitzender)Marie-Curie-Straße 214624 <strong>Dallgow</strong>-DöberitzTel.: 03322 - 252 29 50Fax: 03322 - 252 29 52Funk: 0177 - 268 50 37Mail: joerg.vahl@cdu-dallgow.<strong>in</strong>fo<strong>CDU</strong>/FDP-FraktionGeme<strong>in</strong>devertretung <strong>Dallgow</strong>-DöberitzSven RichterJohannes-Brahms-Straße 5014624 <strong>Dallgow</strong>-DöberitzTel.: 03322Funk: 0163Mail: Sven-Richter@kabelmail.de


<strong>CDU</strong>/FDP-Fraktion <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>devertretung <strong>Dallgow</strong>-Döberitz Beschlussvorlage vom 14.09.2010 Seite -2-jeweils so weit vor dem Kreuzungsmündungsbereich erfolgen, dass e<strong>in</strong>frühzeitiges Erkennen für die Fahrzeugführer möglich ist.3. Der Hauptverwaltungsbeamte wird beauftragt, die Sperrung der Alten Dorfstraßeab Potsdamer Chaussee <strong>in</strong> Richtung Westen für Kraftfahrzeuge über e<strong>in</strong>emzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t durch das Zeichen 253 nach Anlage 2 zurStVO mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“ zu beantragen. Nach Erteilung derGenehmigung veranlasst der Hauptverwaltungsbeamte die Errichtung desVerbots- und des Zusatzschildes.BegründungZu 1.:Die Alte Dorfstraße wird westlich der Potsdamer Chaussee/<strong>Dallgow</strong>er Chausseeregelmäßig von anreisendem Kraftfahrzeugverkehr <strong>in</strong> Richtung HandelszentrumHavelpark als verme<strong>in</strong>tliche Verb<strong>in</strong>dung zum Döberitzer Weg (Postanschrift Havelpark)genutzt. Die Alte Dorfstraße mit 4,80 m Breite mündet <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Re<strong>in</strong>es Wohngebiet mitschmalen Anliegerstraßen und verfügt über ke<strong>in</strong>e Verb<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> Richtung DöberitzerWeg. Das Verlassen des Wohngebietes ist ebenfalls ausschließlich über die AlteDorfstraße möglich.Die den Quellverkehr übersteigenden Verkehre führen zu e<strong>in</strong>er für e<strong>in</strong> Re<strong>in</strong>esWohngebiet atypischen Immission und Überbeanspruchung der Fahrbahnen. Dieirrtümlich <strong>in</strong> das Wohngebiet fahrenen Zulieferverkehre zum Havelpark s<strong>in</strong>d mit ihrenLastkraftwagen stets zu aufwendigen Rangiermanövern gezwungen, weil dieAbbiegeradien der Anwohnerstraßen zu eng s<strong>in</strong>d. Wiederholt ist es dabei zu Schädenam öffentlichen Straßenland und an ordnungsgemäß geparkten Personenkraftwagender Anwohner gekommen.Die Verh<strong>in</strong>derung e<strong>in</strong>es von Fahrzeugführern beabsichtigten Durchgangsverkehrs istgeboten und rechtlich als Maßnahme zur Verkehrslenkung und -leitung zulässig.Zeichen 432 – Wegweiser – ist als mildestes Mittel als H<strong>in</strong>weiszeichen anzuordnen. DieAnordnung ist zulässig, weil auf e<strong>in</strong> Ziel mit erheblicher Verkehrsbedeutungh<strong>in</strong>gewiesen wird. Der Havelpark ist als überregionales E<strong>in</strong>kaufzentrum bekannt undentsprechend beworben. Der bloße H<strong>in</strong>weis „Gewerbegebiet“ wäre nicht h<strong>in</strong>reichendzielführend, weil das E<strong>in</strong>kaufzentrum im Volksmund nicht als Gewerbegebiet <strong>Dallgow</strong>oder E<strong>in</strong>kaufszentrum <strong>Dallgow</strong> bezeichnet wird. Die Allgeme<strong>in</strong>e Verwaltungsvorschriftzur Straßenverkehrsordnung lässt <strong>in</strong> Ziffer II. zu Zeichen 432 ausdrücklich den H<strong>in</strong>weiswie z.B. „Havelpark“ zu, weil die überregionale Bekanntheit zweifellos zu besondersstarkem auswärtigen Zielverkehr führt.Zu 2.:Die Alte Dorfstraße mündet <strong>in</strong> die sogenannte Vogelsiedlung als Wohngebiet.Wohngebiete dienen als Rückzugsgebiete zur Regeneration ihrer Anwohner undbedürfen schon aus diesem Grunde des besonderen Schutzes; so s<strong>in</strong>d beispielsweiseGewerbebetriebe nicht zulässig, weil sie selbst aber auch dessen zu- und ablaufendeVerkehre Immissionen verursachen.Die alle<strong>in</strong>ige Anordnung des <strong>Pfeilwegweiser</strong>s (Z 432) würde dem besonderen Schutze<strong>in</strong>es Wohngebietes nicht gerecht werden, weil zu erwarten steht, dass sich Kraftfahrer


<strong>CDU</strong>/FDP-Fraktion <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>devertretung <strong>Dallgow</strong>-Döberitz Beschlussvorlage vom 14.09.2010 Seite -3-auch weiterh<strong>in</strong> auf Wegweisungen alter Karten oder veralteter Navigationssoftwareverlassen und dem Zeichen 432 nicht die nötige Aufmerksamkeit widmen. Aus diesemGrunde ist die Anordnung e<strong>in</strong>es Verkehrsverbotes für Kraftfahrzeuge mit e<strong>in</strong>emzulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t rechtmäßig und fällt nach den strengenMaßstäben des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auch nicht unter dasÜbermaßverbot, weil der Durchgangsverkehr zum eigentlichen Ziel, dem Havelpark,ohneh<strong>in</strong> nicht möglich ist. Anliegerverkehre werden <strong>in</strong>sofern nicht von dem E<strong>in</strong>griffbetroffen, als sie durch das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ auch weiterh<strong>in</strong> von derBenutzung der Straße Alte Dorfstraße mit Kfz über 3,5 t zulässiges Gesamtgewichtnicht ausgeschlossen s<strong>in</strong>d.Jörg Vahl<strong>CDU</strong>/FDP-FraktionVorsitzender

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!