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Aruba feiert Karneval - Yacht-Log

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Nachverzollung für <strong>Yacht</strong>en inKroatienDie Nachverzollung von <strong>Yacht</strong>en ausländischer Eignerin Kroatien im Hinblick auf den bevorstehenden EU-Beitritt ist ein Problem, das derzeit viele Schiffseignerbetrifft.Die zuständigen kroatischen Finanzbehörden haben einenersten Leitfaden im Rahmen der kürzlich publizierten Durchführungsverordnungzur Nachverzollung erarbeitet, aus demhervorgeht, welche Unterlagen die Eigner beibringen müssenund wie der verwaltungstechnische Ablauf vonstattengeht.SeaHelp (www.sea-help.eu), der führende Pannendienst derAdria arbeitet eng mit allen involvierten Behörden zusammenund bietet den Eignern einen "all-inclusive-Service" zur Nachverzollungan, um ihnen den kroatischen Behördenmarathonzu ersparen. Gleichzeitig bemüht sich SeaHelp, alle betroffenenSkipper über die neuesten Entwicklungen dieser Regelung,die mit heißer Nadel gestrickt wurde, zu informieren.Eine Frage bleibt jedoch weiterhin unbeantwortet: Wie werdennach dem EU-Beitritt Kroatiens die Wasserfahrzeugeausländischer Eigner behandelt, die älter sind als acht Jahre?Um hier ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, steht SeaHelpin engem Kontakt mit den zuständigen Dienststellen der kroatischenFinanzbehörden und der EU-Kommission in Brüssel.Nach derzeitigem Erkenntnisstand und Auskunft des kroatischenHauptzollamtes bedarf es dazu eines besonderen Beschlussesdes kroatischen Parlaments, der nicht vor EndeMärz erwartet wird. Dann würde die Zeit allerdings knapp.Um den betroffenen Eignern diese Art von "kroatischem Roulette"zu ersparen, findet derzeit ein reger Austausch zwischenSeaHelp (www.sea-help.eu) und den zuständigen Vertreternder EU statt, mit dem Ziel, eine rechtsverbindlicheAussage zu treffen.Der Zielkonflikt auf den Punkt gebracht: Kommt die Regelung,dass Boote, die älter sind als acht Jahre, auch nach dem EU-Beitritt von der Nachverzollung und der Einfuhr-Umsatzsteuer befreit sind oder nicht? Die Antwort daraufkann für die betroffenen Eigner erhebliche finanzielle Auswirkungenhaben, die je nach Zeitwert der Schiffes bis zu einigenMillionen Euro teuer werden könnten.Bis zu einer abschließenden Lösung aller anstehenden Fragensollten die Eigner, die unter die Regelung fallen könnten,schon mal Vorsorge treffen und sich kostenlos und unverbindlichfür die mögliche anstehende Umflaggung bei Sea-Help registrieren. Das geht ganz einfach: Eine Mail mit Bootsregistrierungund Versicherungspolice an SeaHelp schicken ()oder die Unterlagen faxen an 0043 6133627290. Danach wirdder Antrag entsprechend registriert und sobald vollständigeKlarheit herrscht, erhält der Eigner von SeaHelp ein verbindliches,individuelles Angebot. Zusätzlich werden alle registriertenEigner natürlich ständig per Mail über die neuesten Entwicklungeninformiert.Als Schnittstellezwischen deninvolvierten Behördenin Brüsselund Zagreb verfügtSeaHelp inFragen der Nachverzollungundder Einfuhr-Umsatzsteuer über ein Netzwerk kompetenter Ansprechpartner,das es erlaubt, die betroffenen Eigner ständig über neueEntwicklungen und Erkenntnisse zu informieren. Auf der Sea-Help-Homepage (www.sea-help.eu) ist man zu diesen Fragenimmer bestens informiert.9

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