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Arabische Emirate, Dubai, Abu Dhabi, Oman, Bahrain ... - Travelhouse

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Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen von MTCH AGBesten Dank für das Vertrauen und Interesse, dasSie uns entgegenbringen. Wir empfehlen Ihnen,die nachfolgenden «Allgemeinen Vertrags- undReisebedingungen» (AVRB) sorgfältig zu lesen.Diese Vertragsbedingungen gelten für die MarkenHotelplan, Tourisme Pour Tous, Globus Reisen sowiefür die Veranstaltermarken von <strong>Travelhouse</strong>(Africantrails, Caribtours, Falcontravel, Inditours,Oceanstar, Salinatours, Sierramar, Skytours,Soley tours, Wettstein) des Unternehmens HotelplanSuisse, nachfolgend MTCH AG genannt:1. VertragsgegenstandMTCH AG veranstaltet für Sie Reisen. Wir verpflichtenuns– Ihre Reise gemäss den Daten und Beschreibungenin den MTCH AG-Prospekten und anderenMTCH AG-Publikationen von Anfang bis Endezu organisieren,– Ihnen die vereinbarte Unterkunft zur Verfügungzu stellen und– alle weiteren Leistungen zu erbringen, die wir Ihnenmit dem von Ihnen gewählten Reisearrangementanbieten. Sonderwünsche: Reisebürosdürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen,wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden.Beachten Sie, dass in der Regel unsere Leistungenab Flughafen in der Schweiz, für Schiffsreisenab dem Einschiffungshafen und für BahnundBusreisen ab dem Abfahrtsort gelten. Wirverweisen Sie auf die jeweiligen Reiseprogramme.Das rechtzeitige Eintreffen am Abreiseortliegt deshalb in Ihrer Verantwortung.2. Vertragsabschluss2.1 VertragsabschlussDer Vertrag zwischen Ihnen und dem jeweiligenVeranstalter von MTCH AG kommt mit der EntgegennahmeIhrer schriftlichen, telefonischen, elektronischen(online) oder persönlichen Buchungbei Ihrem Reisebüro zustande. Von jenem Zeitpunktan werden die Rechte und Pflichten aus demVertrag für Sie und MTCH AG wirksam. Falls Sieweitere Reiseteilnehmer anmelden, so haben Siefür deren Vertragspflichten (insbesondere die Bezahlungdes Reisepreises) wie für Ihre eigenenVerpflichtungen einzustehen. Die vertraglichenVereinbarungen und die AVRB gelten für alle Reiseteilnehmer.2.2 ReisevermittlungFür Reisearrangements oder Einzelleistungen andererReiseveranstalter, welche Ihnen von MTCHAG lediglich vermittelt werden, gelten deren eigeneVertrags- und Reisebedingungen. Desgleichengelten bei allen von MTCH AG vermitteltenFlugbillette, die AVRB der ver ant wort lichen Fluggesellschaften.MTCH AG ist in diesen Fällen nichtVertragspartei und Sie können sich daher nicht aufdie vor liegenden AVRB berufen.2.3 Pass, Visa, ImpfungenIn den Prospekten von MTCH AG finden Sie dieallgemeinen Hinweise in Bezug auf die Pass- undVisumserfordernisse sowie allfällige gesundheitspolizeilicheBestimmungen, die bei der Einreise indas von Ihnen gewählte Ferienland zu befolgensind. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunktder Druck legung der Reisekataloge. ErkundigenSie sich in Ihrem eigenen Interesse dennochbei der Buchung, ob und welche Vorschriften fürIhre Reise bestehen, da diese Bestimmungen kurzfristigändern können. Sie sind für die Einhaltungder Pass-, Visa- und Impfvorschriften und für dieMitführung der notwen digen Dokumente selbstverantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgungdieser Vorschriften erwachsen, gehenzu Ihren Lasten. Auf Wunsch besorgen wir Ihnenallfällig erforderliche Visa. Die Kosten dafür werdenIhnen in Rechnung gestellt.2.4 TiereDer Transport von Haustieren unterliegt je nachTransportgesellschaft unterschiedlichen Bestimmungen.Für weitere Informationen wenden Siesich an Ihre Buchungsstelle. Als Tierhalter zeichnenSie aber selber verantwortlich für die Beschaffungder nötigen Zeugnisse, Gesundheitszertifikateusw. sowie für Miete oder Kauf der Container.3. Preise3.1 ProspektpreiseDie Preise für das Reisearrangement ergeben sichaus den MTCH AG-Prospekten/Preislisten. AndereProspekte (Hotelprospekte und anderes,nicht von uns produziertes Informationsmaterial),Internet-Seiten von Leistungsanbietern oder eigeneAnfragen beim Leistungspartner sind nichtGegenstand des Reisevertrages, und wir haftennicht für die darin enthaltenen Angaben. Die Arrangementpreiseverstehen sich (wo nicht speziellerwähnt) pro Person in Schweizer Franken beiUnterkunft im Doppelzimmer. Die ausgeschriebenenPreise sind für eine Aufenthaltsdauer bis zu 3Wochen gültig. Für Lang zeit aufenthalte (Aufenthalteab 3 Wochen) Preise auf Anfrage (Rundreisensind davon ausgeschlossen). Eine maximaleAufenthaltsdauer bleibt vorbehalten. Für Destinationen,die MTCH AG nur halbjährig anbietet, sindin der Regel am letzten in der Preisliste publiziertenAbflugdatum noch einwöchige Aufenthaltemöglich. Städtereisen und individuell zusammengestellteReisen: Die aus geschriebenen Preise sindaufenthaltsbezogen, d. h. die Preise der entsprechendenSaison kommen zur Anwendung. Reservationenüber mehrere Preis perioden werden zuden jeweiligen Saison preisen berechnet.3.2 Buchungsgebühren / ZuschlägeAllfällige Buchungsgebühren und Zuschläge ersehenSie aus den Prospekten/Preislisten bei denentsprechenden Destinationen resp. Angeboten.Bitte beachten Sie, dass einzelne Fluggesellschaftenfür das Ausstellen von Flugtickets in PapierformExtragebühren verlangen können.3.3 AuftragspauschaleNeben den im Katalog erwähnten Preisen wird dieBuchungsstelle zusätzliche Kostenanteile für Reservationenund die Bearbeitung, insbesondereeine Auftragspauschale, erheben.3.4 ZahlungsbedingungenDie Reisearrangements sind vor Antritt der Reisezu bezahlen, und zwar wie folgt:– Eine Anzahlung von 30% des vereinbartenArrangementpreises, mindestens aber CHF 300bei der definitiven Buchung. Für sofort ausgestellteFlugtickets und Eintrittskarten für Veranstaltungenfordern wir eine Vorauszahlung inder Höhe des Gesamtbetrages bei Rechnungsstellungein.– Die Restzahlung ist 45 Tage vor Abreise fällig,sofern mit dem Reisebüro nichts anderes vereinbartwurde.– Bei Buchungen weniger als 45 Tage vor Abreise,Frühbucher-Specials, Last Minute, Linienflugtickets/E-Tickets, Eintrittskarten für Veranstaltungen,Buchungen von Leistungen mit 100wwAnnullierungskosten und Buchungen, bei denendie Reisedokumente sofort ausgestellt werdenmüssen, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlichder definitiven Auftragserteilung zu bezahlen.Die Reisedokumente werden Ihnen nach EingangIhrer Zahlung über den ganzen Rechnungs betragausgehändigt oder zugestellt. Die vorerwähntenZahlungstermine sind Verfalltage. Mit Ablauf derZahlungstermine befinden Sie sich ohne weitereMahnung im Verzug. MTCH AG ist berechtigt ohneweitere Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten.Im weiteren kann die MTCH AG die Reiseleistungenverweigern bzw. die Reiseunterlagen zurückbehalten.Weitere Schadenersatzansprüchevon MTCH AG bleiben ausdrücklich vorbehalten.3.5 PreisänderungenEs gibt Fälle, in welchen die in den Prospekten vonMTCH AG angegebenen Preise aus besonderenGründen erhöht werden müssen, wie zum Beispiel:– nachträgliche Preiserhöhung von Transportunternehmen(z. B. Treibstoffzuschläge)– neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgabenoder Gebühren (z. B. erhöhte Flughafentaxen)– Wechselkursänderungen– staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)– plausibel erklärbare Druckfehler.MTCH AG wird Preiserhöhungen, verglichen mitden in den Prospekten angegebenen Preisen, jedochhöchstens bis 30 Tage vor dem vereinbartenReisedatum vornehmen. Sofern die Preiserhöhung10% des ausgeschriebenen und von uns bestätigtenArrangementpreises übersteigt, habenSie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilungkostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Indiesem Fall werden Ihnen von MTCH AG alle vonIhnen bereits geleisteten Zahlungen innert 30 Tagenzurückerstattet. Sie können aber stattdessenein anderes von MTCH AG offeriertes Reisearrangementbuchen. MTCH AG bemüht sich, IhreWünsche nach Möglichkeit zu berücksichtigenund wird die von Ihnen bereits geleisteten Zahlungenohne Abzüge an den Preis anrechnen.3.6 Gültigkeit der PreiseDie publizierten Preise in Preislisten, Katalogenoder Prospekten sind Barpreise und werden mitder Neuausgabe derselben für neu buchendeKunden ungültig. Es sind jeweils die bei der Buchunggültigen Preise massgebend. Bei Bezahlungmit einer Kreditkarte kann ein Zuschlag erhobenwerden.4. Annullierung/Änderung der Reise4.1 MeldungFalls Sie die Reise nicht antreten können, so müssenSie dies Ihrem Reisebüro schriftlich mitteilenunter Angabe des Grundes. Massgeblich für dieBerechnung der Annullierungskosten ist das EingangsdatumIhrer Annullierung bei uns oder IhrerBuchungsstelle. Dem Brief sind die Reisedokumente,wenn bereits in Ihrem Besitze, beizulegen.4.2 ÄnderungBis zu Beginn der Annullierungsfristen erhebenwir für generelle Änderungen (Namen oder gebuchteLeistung) eine Bearbeitungsgebühr vonCHF 60 pro Person, max. CHF 120 pro Auftrag.Für die gleichen Änderungen innerhalb der Annullierungsfristenerheben wir eine Bearbeitungsgebührvon CHF 100 pro gebuchte Person, höchstensaber CHF 200 pro Auftrag. Für Änderungendes Reiseziels und Reisedatums gelten die Annullierungsgebührengemäss Punkt 4.3. Bei Flugumbuchungenan der Feriendestination behalten wiruns vor, zusätzlich zu den gegebenenfalls entstehendenMehrkosten, eine Bearbeitungsgebührvon CHF 100 pro gebuchte Person, höchstensaber CHF 200 pro Auftrag zu verlangen. Die Fluggesellschaftenverfügen je nach Tarif über strengeBedingungen in Bezug auf Änderungen, Umbuchungenusw. vor und nach der Erstellung derFlugscheine / E-Tickets. Allfällige Spesen dieserArt werden Ihnen nebst der Bearbeitungsgebührin Rechnung gestellt, siehe Tabelle.4.3 AnnullierungWenn Sie die gebuchte Reise unabhängig desZeitpunktes ganz oder teilweise annullieren,erheben wir eine Bearbeitungsgebühr vonCHF 100 pro gebuchte Person, höchstens aberCHF 200 pro Auftrag, plus allfällige Annullierungskosten.Diese Bearbeitungsgebühr entfüllt bei Annullierungenmit 100% Annullierungskosten. Einenachträgliche Stornierung sowie Rückzahlung derAnnullierungskostenversicherung inkl. Assistanceresp. Extrarückreiseversicherung ist nicht möglich.Bei einer Annullierung der Reise kann IhreBuchungsstelle für deren Aufwände zusätzlicheBearbeitungs gebühren in Rechnung stellen. Wirweisen Sie darauf hin, dass die Bearbeitungsgebührennicht durch die obligatorische Versicherunggedeckt sind. Diese Gebühren sind in jedemFall durch Sie zu bezahlen, siehe Tabelle 4.4.4.4 AnnullierungskostenAnnullieren Sie den Auftrag oder ändern Sie dasReiseziel oder Reisedatum weniger als 30 Tagevor Abreise, erheben wir zusätzlich zu den Bearbeitungsgebührenund Auftragspauschalen diefolgenden Kosten in Prozenten des gesamten Arrangementpreises(inkl. Flughafentaxen, Versicherungen,Mahlzeitenzuschläge usw.):– 29–15 Tage vor Abreise 30%– 14–8 Tage vor Abreise 50%– 7–1 Tage vor Abreise 80%– am Abreisetag 100%Bei definitiven Buchungen von Last-Minute-Angeboten,Sonderaktionen, Frühbucher-Specials undBuchungen von Leistungen, die ab Buchungsdatumzu 100% kostenpflichtig sind, werden beiAnnullierung 100% des vereinbarten Verkaufspreisesin Rechnung gestellt. Spezielle Annullierungsbedingungenkönnen für Kreuzfahrten undFlussreisen, Tourisme Pour Tous Arrangements,Motorhomes, Lodges, Individual-Angebote, Reisenan bestimmten Daten, etc. zur Anwendungkommen. Diese sind beim jeweiligen Angebotoder auf den Reisebestätigungen vermerkt.Bis 30 Tagevor AbreiseAnnullierung* und Änderung des ÄnderungReiseziels oder Reisedatums * (Namen, Leistung)CHF 100 p. P. (max. CHF 200) CHF 60 p. P.(max. CHF 120)29–15 Tage CHF 100 p. P. (max. CHF 200)+ 30% v. Arrangement14–8 Tage CHF 100 p. P. (max. CHF 200)+ 50% v. Arrangement7–1 Tage CHF 100 p. P. (max. CHF 200)+ 80% v. ArrangementAbreisetag 100% v. ArrangementCHF 100 p. P.(max. CHF 200)CHF 100 p. P.(max. CHF 200)CHF 100 p. P.(max. CHF 200)* zuzüglich allfällige Spesen für die Annullierung der Flugscheine.Für Gruppen bleiben spezielle Annullierungs- und Änderungsbedingungenvorbehalten.4.5 Arrangements mit Linienfluggesellschaftenund Nur-FlugWir machen Sie auf die strengen Tarifbestimmungender Linienfluggesellschaften aufmerksam. DieKosten für Umbuchungen, Namensänderungenund Annullierungen können je nach Airline undTarifklasse bis zu 100% des Flugpreises betragen,welche zusätzlich zu den Bearbeitungs gebührenin Rechnung gestellt werden. Für Umbuchungen,Namensänderungen und Annullierungen könnenrelativ hohe Gebühren belastet werden, welcheIhnen zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren inRechnung gestellt werden. Für Linienflüge geltendie Annullierungsbedingungen der entsprechendenFluggesellschaft und Tarifklasse.4.6 Annullierung BahnreisenBei Bahnreisen kann es aufgrund spezieller Tarifkonditionenvorkommen, dass Reservationen /Bahntickets nicht vollumfänglich rückerstattetwerden können.4.7 EintrittskartenEintrittskarten für Kultur- und Sportveranstaltungenkönnen nicht rückerstattet werden.4.8 Kombi-Versicherungspaket(EUROPÄISCHE Reiseversicherungs AG)Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen(AVB) der EUROPÄISCHEN ReiseversicherungsAG gelten für alle Veranstaltermarken vonMTCH AG.Das obligatorische Kombi-Versicherungspaketenthält:– Annullierungskosten-Versicherung– Weltweiter SOS-Schutz für Reisezwischenfälle– 24-Stunden-Helpline– Nottransport an den Wohnort– Mobiltelefon- und Kreditkarten-SperrserviceDas optionale Zusatzpaket enthält:– Reisegepäck-Versicherung– Heilungskosten-Versicherung in Ergänzung zurKranken kasse/Unfallversicherung für Behandlungenim Ausland– Ersatzreise– Zusatz Hund und Katze– SOS-Schutz am DomizilDas Kombi-Versicherungspaket erbringt Leistungenaus einer Annullierung gemäss Punkt 4.4. sowieeines Reiseabbruchs u.a. wegen schwererKrankheit oder schwerem Unfall. Nicht gedecktsind Bearbeitungsgebühren, allenfalls in derRechnung speziell erwähnte ausgenommeneLeistungen (siehe auch Punkt 4.7) sowie die Versicherungsprämienfür das Kombi-Versicherungspaket,welche in keinem Fall rückerstattbar sind.Wir empfehlen den Abschluss unserer Jahresversicherung.12 Monate optimaler Schutz, weltweitinklusive Schweiz, und auch in Ihrer Freizeit mitzusätzlicher Deckung für Bearbeitungsgebühren,Konzerttickets, Skiabonnement etc. (Kündigungsfrist:mind. 3 Monate vor Ablauf). Ihr Reisebüroinformiert Sie ausführlich.

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