Preis- und Leistungsverzeichnis - Volksbank Reutlingen

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13.07.2015 Aufrufe

4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige BeschwerdemöglichkeitFür die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhangmit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum „Girokonto für jedermann“ für Nichtkundendie Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die„Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschengenossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlichan die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR,Schellingstraße 4, 10785 Berlin, zu richten.Bei Streitigkeiten aus der Anwendung(1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen,(2) der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,(3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in(a) den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs,(b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG)Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 desEuropäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften undder Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung(EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, und(c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegungder technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften inEuro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder(4) des § 2 Absatz 1a Satz 3 und des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittentenund ihren Kunden kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstellewenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: DeutscheBundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt.Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts(§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuchund Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerdebei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstaltfür Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.4.8 Weitere entgeltpflichtige DienstleistungenkeinePreisverzeichnis Seite 16 Stand: 01.07.2013

5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden5.1 AllgemeinScheckvordrucke (pro Stück)0,00 EURSchecks in individueller Sonderanfertigung (Mindestbestellmenge100 St.; bei Verlagsdruck [z.B. mit Logo] 1.000 St.) Kosten VerlagEinzelbestellung von Formularen beim Verlag (ab 1.000 St.)Kosten VerlagScheckvordrucke mit Personalisierung auf Wunsch des Kunden (je Heft mit 20 Schecks)zzgl. VersandkostenpauschaleVormerkung einer Schecksperre auf Wunsch des KundenVerlängerung einer Schecksperre auf Wunsch des KundenBereitstellung eines bestätigten BundesbankschecksBereitstellung eines unbestätigten Bundesbankschecks2,00 EUR3,00 EUR6,00 EUR6,00 EUR45,00 EUR8,00 EUREinlösung eines vom Kunden ausgestellten SchecksEinzug eines vom Kunden eingereichten inländischen SchecksEinholung einer fehlenden Scheckunterschrift des AusstellersScheckbestätigung unter banküblichen VorbehaltUnwiderrufliche Scheckbestätigungsiehe Kontomodelle (beleglose Buchungen)siehe Kontomodelle (beleghafte Buchungen)10,00 EUR15,00 EUR25,00 EUR5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage)5.2.1 per Verrechnungsscheck 15,00 EURin Fremdwährung zzgl. Courtage: 0,25 ‰, mindestens 1,00 EUR5.2.2 per Bankscheck 15,00 EURin Fremdwährung zzgl. Courtage: 0,25 ‰, mindestens 1,00 EUR5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten)bis 250 EUR 5,00 EURbis 2.500 EUR10,00 EURdarüber15,00 EURin Fremdwährung zzgl. Courtage: 0,25 ‰, mindestens 1,00 EUR5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr5.4.1 Bei GutschriftenScheckeinreichung eigenes KreditinstitutScheckeinreichung fremdes Kreditinstitut 30aus Scheckrückgabe wegen fehlender Deckung auf dem Kontodes Scheckausstellers bzw. Zahlungspflichtigenam Tag der Buchungam Tag der Buchung + 1 Arbeitstagam Tag der Belastung30 Kann nach Sitz der bezogenen Bank unterschiedlich sein.Preisverzeichnis Seite 17 Stand: 01.07.2013

4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren <strong>und</strong> sonstige BeschwerdemöglichkeitFür die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatk<strong>und</strong>en, Firmenk<strong>und</strong>en sowie im Zusammenhangmit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum „Girokonto für jedermann“ für Nichtk<strong>und</strong>endie Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die„Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von K<strong>und</strong>enbeschwerden im Bereich der deutschengenossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlichan die K<strong>und</strong>enbeschwerdestelle beim B<strong>und</strong>esverband der Deutschen <strong>Volksbank</strong>en <strong>und</strong> Raiffeisenbanken - BVR,Schellingstraße 4, 10785 Berlin, zu richten.Bei Streitigkeiten aus der Anwendung(1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen,(2) der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,(3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in(a) den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs,(b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 16. September 2009über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft <strong>und</strong> zur Aufhebung der Verordnung (EG)Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 desEuropäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften <strong>und</strong>der Geschäftsanforderungen für Überweisungen <strong>und</strong> Lastschriften in Euro <strong>und</strong> zur Änderung der Verordnung(EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, <strong>und</strong>(c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegungder technischen Vorschriften <strong>und</strong> der Geschäftsanforderungen für Überweisungen <strong>und</strong> Lastschriften inEuro <strong>und</strong> zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder(4) des § 2 Absatz 1a Satz 3 <strong>und</strong> des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten<strong>und</strong> ihren K<strong>und</strong>en kann sich der K<strong>und</strong>e an die bei der Deutschen B<strong>und</strong>esbank eingerichtete Schlichtungsstellewenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen B<strong>und</strong>esbank erhältlich. Die Adresse lautet: DeutscheB<strong>und</strong>esbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt.Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts(§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch<strong>und</strong> Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerdebei der B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der B<strong>und</strong>esanstaltfür Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.4.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungenkeine<strong>Preis</strong>verzeichnis Seite 16 Stand: 01.07.2013

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