Verbraucherinformationen auf einen Blick.Informationen nach § 7 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie § 1 VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV)41. Unsere IdentitätWürttembergische <strong>Krankenversicherung</strong> <strong>AG</strong>, Gutenbergstr. 30, 70176 Stuttgart,Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Handelsregister B Nr. 194562. Identität unseres für Sie zuständigen Vertreters in einem Mitgliedsstaatder Europäischen Union, wenn Sie dort Ihren Wohnsitz habenEntfällt3. Ladungsfähige AnschriftenWürttembergische <strong>Krankenversicherung</strong> <strong>AG</strong>, Gutenbergstraße 30, 70176StuttgartVertretungsberechtigteVorstand: Norbert Heinen (Vors.),Ruth Martin4. Unsere HauptgeschäftstätigkeitGegenstand unseres Unternehmens ist der Betrieb der privaten Kranken- undPflegeversicherung, die Vermittlung von Versicherungen in Zweigen, die unserUnternehmen nicht selbst betreibt sowie der Betrieb anderer Geschäfte, diemit dem Versicherungsgeschäft in unmittelbarem Zusammenhang stehen.5. Hinweis zum Bestehen eines Garantiefonds oder andererEntschädigungsregelungenZur Absicherung der Ansprüche aus dem Vertrag besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds,der bei der Medicator <strong>AG</strong>, Gustav-Heinemann-Ufer 74 c, 50968Köln, errichtet ist. Im Sicherungsfall wird die Aufsichtsbehörde die Verträge aufden Sicherungsfonds übertragen. Geschützt von dem Fonds sind die Ansprücheder Versicherungsnehmer und der versicherten Person. Die Württembergische<strong>Krankenversicherung</strong> <strong>AG</strong> gehört dem Sicherungsfonds an.6. Allgemeine Versicherungs bedingungen einschließlich TarifbestimmungenDie Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarifbestimmungen erhaltenSie als Anlage.Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistungen:Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung unserer LeistungenSiehe Produktinformationsblatt bzw. Versicherungsschein sowie die AllgemeinenVersicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen.7. Gesamtpreis der VersicherungSiehe Produktinformationsblatt bzw. Versicherungsschein sowie Angaben inIhrem Antrag, wenn der Vertrag unverändert zustande kommt. Bei der Ermittlungder Beiträge berücksichtigen wir die von Ihnen und gegebenenfalls denversicherten Personen in Ihrem Antrag angegebenen gefahrerheblichen Umstände(z.B. Ihr Alter), die wir in Ihrem Versicherungsschein dokumentieren.8. Eventuell zusätzlich anfallende KostenNeben etwaigen gesetzlichen Ersatzansprüchen werden über die vereinbartenBeiträge hinaus Kosten und Gebühren nur in den durch die Allgemeinenund die Besonderen Versicherungsbedingungen einschließlich der Tarifbestimmungenfestgelegten Fällen in Rechnung gestellt. Sofern Sie sich auf<strong>Auslandsreise</strong>n befinden und eine <strong>Auslandsreise</strong>krankenversicherung und/oder eine Krankheitskostenvollversicherung versichert haben, steht Ihnen an365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr ein Notruf-Service unter der Rufnummer00 800 81 82 6000 zur Verfügung. Falls der von Ihnen gewählte Anbieteroder Netzkartenvertrag keine Verbindung zu kostenfreien 00 800-Nummernzulässt, wählen Sie bitte die Nummer +49 711 662 723333. Hierfür fallen beiAnruf aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz die ortsüblichen Kostenan. Bei Anrufen aus dem Ausland können die Kosten sowohl aus dem ausländischenFestnetz als auch aus dem ausländischen Mobilfunknetz höher sein.Für die Bearbeitung von Rückläufern im Lastschriftverfahren mangels Kontendeckungist in der Regel eine Gebühr von 5,00 Euro je Rückläufer durch Siezu entrichten. Das gilt auch bei Rückläufern wegen falscher Bankverbindungund fehlender Mitteilung einer neuen Bankverbindung.9. BeitragszahlungEinzelheiten zur Zahlung des Beitrags, insbesondere zur Zahlungsweise undzur Fälligkeit, sind dem Versicherungsschein sowie den Allgemeinen Versicherungsbedingungenund den Tarifbestimmungen zu entnehmen.10. Geltungsdauer unserer InformationenDie im Produktinformationsblatt genannten Beiträge sind längstens bis zumBeginn des neuen Jahres gültig. Alle anderen Informationen haben grundsätzlicheine unbefristete Geltung, längstens jedoch bis zum Zeitpunkt erforderlicherÄnderungen.11. Spezielle Risiken oder Preisschwankungen auf dem Finanzmarktaufgrund eines Zusammenhangs des Versicherungsvertrags mitFinanzinstrumentenKeine12. Zustandekommen des VertragsDer Versicherungsvertrag kommt zustande, wenn wir Ihren Versicherungsantragannehmen. Das Einverständnis der versicherten Personen und ggf. dergesetzlichen Vertreter muss ebenfalls vorliegen.Beginn der Versicherung und des VersicherungsschutzesDer Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein festgelegtenZeitpunkt. Den gewünschten Beginn entnehmen Sie den Angaben imAntrag.Bindungsfrist hinsichtlich des Antrags/Angebots zum VersicherungsscheinWenn Sie ein Angebot zum Versicherungsschein erhalten haben, halten wiruns an das Angebot 4 Wochen, ab Angebotsdatum gebunden.13. WiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabevon Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt,nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungeneinschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiterenInformationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes inVerbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG Informationspflichtenverordnung unddiese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfristgenügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf istzu richten an:Württembergische<strong>Krankenversicherung</strong> <strong>AG</strong>,Gutenbergstraße 30, 70176 Stuttgart,E-Mail Adresse:kranken.vertragsservice@wuerttembergische.de,Internetadresse:http://www.wuerttembergische.de.Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Telefaxnummerzu richten: 0711 662-723380 bzw. -723910.WiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wirerstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teilder Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vordem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeitbis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten(1/30 der Monatsprämie bzw. 1/360 der Jahresprämie für jeden Tag, andem Versicherungsschutz bestanden hat). Die Erstattung zurückzuzahlenderBeträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hatder wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewährenund gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind. HabenSie Ihr Widerrufsrecht nach § 8 des Versicherungsvertragsgesetzes wirksamausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängendenVertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertragliegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eineDienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarungzwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafedarf weder vereinbart noch verlangt werden.Besondere HinweiseIhr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichenWunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor SieIhr Widerrufsrecht ausgeübt haben.Ende der Widerrufsbelehrung.14. Laufzeit des Vertrags, ggf. MindestvertragslaufzeitDie Versicherungsdauer ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungensowie den Tarifbestimmungen geregelt. Bei <strong>Auslandsreise</strong>krankenversicherungenbeträgt die Versicherungsdauer im Allgemeinen ein Versicherungsjahr. DieVerträge verlängern sich stillschweigend um je ein weiteres Versicherungsjahr,sofern sie nicht bedingungsgemäß einen Monat vor Ablauf gekündigt werden.15. Angaben zur Vertragsbeendigung, insbesondere vertraglicheKündigungsregelungen sowie etwaiger VertragsstrafenIhre und unsere Möglichkeiten zur Vertragsbeendigung, insbesondere dievertraglichen Kündigungsregelungen, sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungensowie den Tarifbestimmungen geregelt. Für die kurzfristige<strong>Auslandsreise</strong>-<strong>Krankenversicherung</strong> mit Jahresbeitrag beträgt die Kündigungsfristeinen Monat zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer. Bei einerBeitragserhöhung kann das Versicherungsverhältnis durch Sie innerhalb einesMonats vom Zugang der Änderungsmitteilung an zum Wirksamwerden derÄnderung gekündigt werden. Vertragsstrafen sind nicht vereinbart.16. Anwendbares Recht vor Abschluss des VersicherungsvertragsFür die Beziehungen zwischen Ihnen und uns gilt vor Abschluss des Versicherungsvertragsausschließlich deutsches Recht.17. Auf den Versicherungsvertrag anwendbares RechtFür den Versicherungsvertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.GerichtsstandWenn Sie uns verklagen:Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlungkönnen Sie insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen:■■dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen fürIhren gewöhnlichen Aufenthalt örtlich zuständig ist,■■dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie betreuendeNiederlassung örtlich zuständig ist.
Wenn wir Sie verklagen:Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlungausschließlich bei folgenden Gerichten geltend machen:■■dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen fürIhren gewöhnlichen Aufenthalt örtlich zuständig ist,■■dem Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung IhresBetriebs befindet, wenn Sie den Versicherungsvertrag für Ihren GeschäftsoderGewerbebetrieb abgeschlossen haben.Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz nach Vertragsschluss ins Auslandverlegt haben:Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oderIhren Geschäftssitz nach Vertragsschluss außerhalb Deutschlands verlegthaben oder Ihr Wohn- bzw. Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt imZeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt abweichend vorstehenderRegelungen die Zuständigkeit des Gerichts als vereinbart, das für unserenGeschäftssitz zuständig ist.18. VertragsspracheMaßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikationmit Ihnen während der Laufzeit des Vertrags ist Deutsch.19. Außergerichtliche StreitschlichtungZur außergerichtlichen Schlichtung von Streitigkeiten für Angelegenheitender privaten Kranken- und Pflegeversicherung einschließlich etwaigerBeschwerden gegen Versicherungsvermittler hat der Verband der privaten<strong>Krankenversicherung</strong> e.V. die Stelle „Ombudsmann Private Kranken- undPflegeversicherung“ Kronenstraße 13, 10117 Berlin, eingerichtet. Weitere Informationenunter: http://www.pkv-ombudsmann.de. Die Möglichkeit, denRechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.20. Beschwerdemöglichkeit bei der zuständigen AufsichtsbehördeFür Fragen zu Ihren Versicherungsverträgen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.Sie können sich bei Beschwerden auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,Graurheindorferstraße 108, 53117 Bonn, Email:poststelle@bafin.de, Internet: http://www.bafin.de, wenden.Informationsblatt der Bundesanstalt fürFinanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 10a Abs. 3 V<strong>AG</strong>In der Presse und in der Öffentlichkeit werden im Zusammenhang mit der privatenund gesetzlichen <strong>Krankenversicherung</strong> Begriffe gebraucht, die erklärungsbedürftigsind. Dieses Informationsblatt will Ihnen die Prinzipien dergesetzlichen und privaten <strong>Krankenversicherung</strong> kurz erläutern.Prinzipien der gesetzlichen <strong>Krankenversicherung</strong>In der gesetzlichen <strong>Krankenversicherung</strong> besteht das Solidaritätsprinzip. Diesbedeutet, dass die Höhe des Beitrages nicht in erster Linie vom im Wesentlichengesetzlich festgelegten Leistungsumfang, sondern von der nach bestimmtenPauschalregeln ermittelten individuellen Leistungsfähigkeit desversicherten Mitglieds abhängt. Die Beiträge werden regelmäßig als Prozentsatzdes Einkommens bemessen. Weiterhin wird das Versicherungsentgelt imUmlageverfahren erhoben. Dies bedeutet, dass alle Aufwendungen im Kalenderjahrdurch die in diesem Jahr eingehenden Beiträge gedeckt werden. Außereiner gesetzlichen Rücklage werden keine weiteren Rückstellungen gebildet.Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ehegatten und Kinder beitragsfreimitversichert.Prinzipien der privaten <strong>Krankenversicherung</strong>In der privaten <strong>Krankenversicherung</strong> ist für jede versicherte Person ein eigenerBeitrag zu zahlen. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem Alter,Geschlecht und nach dem Gesundheitszustand der versicherten Person beiVertragsabschluss sowie nach dem abgeschlossenen Tarif. Es werden nachversicherungsmathematischen Grundsätzen berechnete risikogerechte Beiträgeerhoben.Die altersbedingte höhere Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungenwird durch eine Alterungsrückstellung berücksichtigt. Bei der Kalkulationwird unterstellt, dass sich die Kosten im Gesundheitswesen nicht erhöhenund die Beiträge nicht allein wegen des ÄIterwerdens des Versicherten steigen.Dieses Kalkulationsverfahren bezeichnet man als Anwartschaftsdeckungsverfahrenoder Kapitaldeckungsverfahren. Ein Wechsel des privaten<strong>Krankenversicherung</strong>sunternehmens ist in der Regel zum Ablauf des Versicherungsjahresmöglich. Dabei ist zu beachten, dass für die Krankenversicherer –mit Ausnahme der Versicherung im Basistarif – keine Annahmeverpflichtungbesteht, der neue Versicherer wiederum eine Gesundheitsprüfung durchführtund die Beiträge zum dann erreichten Alter erhoben werden. Ein Teil der kalkuliertenAlterungsrückstellung kann an den neuen Versicherer übertragenwerden. 1) Der übrige Teil kann bei Abschluss eines Zusatztarifes auf dessenPrämie angerechnet werden; andernfalls verbleibt er bei dem bisherigen Versichertenkollektiv.Eine Rückkehr in die gesetzliche <strong>Krankenversicherung</strong> ist inder Regel, insbesondere im Alter, ausgeschlossen.1) Waren Sie bereits vor dem 1.1.2009 privat krankenversichert, gelten für Sie Sonderregelungen. Bitte informieren Sie sich ggf. gesondert über diese Regelungen.5