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Offshore-Windkraft in Deutschland - Zukunftschancen und Hemmnisse

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<strong>Offshore</strong>-<strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>- <strong>Zukunftschancen</strong> <strong>und</strong> <strong>Hemmnisse</strong> -Referat vonRechtsanwalt Jörg Kuhbier, Senator a. D.Energiepolitischer Sprecher des<strong>Offshore</strong>-Forums W<strong>in</strong>denergie GbR, Hamburganlässlich der FachtagungENERGIEWENDE UND KLIMASCHUTZdes B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isteriums fürUmwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Reaktorsicherheit<strong>und</strong> der Forschungsstelle für Umweltpolitikam 13./14. Februar 2004 <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong>


1. <strong>Zukunftschancen</strong> von <strong>Offshore</strong>-<strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong>anlagen <strong>in</strong> der deutschenNord- <strong>und</strong> Ostsee1.1 S<strong>in</strong>n <strong>und</strong> Zweck von <strong>Offshore</strong>-<strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong>anlagenVision des Projektes „Erneuerbare Energien <strong>und</strong> effiziente Energienutzung <strong>in</strong>Brennstoffzellen“ der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie ist es, im Bereichder Energieerzeugung die Abhängigkeit von Energieimporten zu verr<strong>in</strong>gern<strong>und</strong> die Umweltverträglichkeit – vor allem unter Klimaschutzgesichtspunkten– weiter zu verbessern. Die Umstrukturierung der Energieversorgung soll aufe<strong>in</strong>e nachhaltige Basis gestellt werden. Versorgungssicherheit,Wirtschaftlichkeit für Anbieter <strong>und</strong> Verbraucher sowie Umwelt- <strong>und</strong>Ressourcenschutz s<strong>in</strong>d gleichrangig zu realisieren. Dazu soll der Ausbau dererneuerbaren Energien (Angebotsseite) optimal mit Maßnahmen zurSteigerung der Energieeffizienz (Nutzerseite) verknüpft werden.Das Teilprojekt „<strong>Offshore</strong>-W<strong>in</strong>dparks“ sieht daher vor, auf der Angebotsseitezügig wichtige Voraussetzungen für die Errichtung von <strong>Offshore</strong>-W<strong>in</strong>dparksim Küstenmeer <strong>und</strong> <strong>in</strong> der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) zuschaffen.E<strong>in</strong> Versuch der wirtschaftlichen Absicherung dieses Technologiesprungs mitse<strong>in</strong>en vielfältigen Problemen erfolgte durch das neue ErneuerbareEnergiengesetz (EEG) vom 29.03.2000. § 7 Abs. 1 S. 4 EEG regelt, dassAnlagen zur Erzeugung von Strom aus <strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong>, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Entfernung vonm<strong>in</strong>destens 3 sm (gemessen von den zur Begrenzung der Hoheitsgewässerdienenden Basisl<strong>in</strong>ien aus seewärts) errichtet <strong>und</strong> bis e<strong>in</strong>schließlich31.12.2006 <strong>in</strong> Betrieb genommen worden s<strong>in</strong>d, neun Jahre lang e<strong>in</strong>e erhöhteVergütung von 17,8 Pf (9ct) pro KW/h erhalten.Mit der Fristsetzung wollte der Gesetzgeber vermutlich Druck auf Planer <strong>und</strong>Anlagenbauer machen, den Ausbau der <strong>Offshore</strong>-<strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong> zu forcieren.Diese Absicht war erfolgreich. Hauptsächlich Unternehmen, die schon seite<strong>in</strong>em Jahrzehnt Onshore-W<strong>in</strong>dparks planen <strong>und</strong> vertreiben <strong>und</strong> somit Anteilan dieser Erfolgsstory haben, stürzten sich <strong>in</strong> das unternehmerischeAbenteuer der <strong>Offshore</strong>-W<strong>in</strong>dplanung. Das Geld dafür stammte zum Teil ausden Börsengängen der Gesellschaften, die ihnen erhebliche Mittel zugeführthaben.In der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) s<strong>in</strong>d zur Zeit – Stand Januar2002 – 29 W<strong>in</strong>dparks beantragt (22 Nordsee / 7 Ostsee), die zum Teilmehrere h<strong>und</strong>ert e<strong>in</strong>zelne <strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong>anlagen umfassen. Zur Genehmigungstehen zunächst kle<strong>in</strong>ere W<strong>in</strong>dparks bzw. die ersten Baustufen größererParks an. Im niedersächsischen Küstenmeer, d. h. (<strong>in</strong>nerhalb der 12-sm-Zone) werden zwei W<strong>in</strong>dparks - „Nordergründe“ <strong>und</strong> „Elbe-Weser“ - geplant.GebietZahl derW<strong>in</strong>dparkanträgeLeistung derersten Baustufen(MW)Nordsee, AWZ 22 ca. 5.000 58.500Ostsee, AWZ 7 ca. 1.500 4.600BeantragteLeistung nachEndausbau (MW)2


Warum – fragt sich an dieser Stelle der kritische Betrachter – muss dennjetzt, nachdem bereits <strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong>anlagen mit e<strong>in</strong>er Leistung von über 10.000MW an Land <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> <strong>in</strong>stalliert worden s<strong>in</strong>d – auch noch unser Meerzum “Industriegebiet” gemacht werden?Die B<strong>und</strong>esregierung <strong>und</strong> der Deutsche B<strong>und</strong>estag haben sich aus Gründendes Umwelt- <strong>und</strong> des Klimaschutzes sowie der Versorgungssicherheit zumZiel gesetzt, den Anteil erneuerbarer Energieträger an der Energieversorgungbis zum Jahr 2010 m<strong>in</strong>destens zu verdoppeln. Dieses Ziel steht imZusammenhang mit der beabsichtigten Verpflichtung <strong>Deutschland</strong>s zurM<strong>in</strong>derung der Treibhausgasemissionen um 21 % bis zum Jahr 2010 imRahmen der Lastenverteilung der Europäischen Union zum Kyoto-Protokollzur Klimarahmenkonvention der Vere<strong>in</strong>ten Nationen sowie zu dem weiterenZiel der B<strong>und</strong>esregierung, die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2005 um 25 %gegenüber 1990 zu m<strong>in</strong>dern.Um auf diesem Weg erfolgreich zu se<strong>in</strong>, ist e<strong>in</strong>e Mobilisierung derErneuerbaren Energien notwendig.Mit diesen politischen Ambitionen bef<strong>in</strong>det sich <strong>Deutschland</strong> <strong>in</strong>Übere<strong>in</strong>stimmung mit der Europäischen Union.Diese will bis zum Jahre 2010 die gegenwärtig <strong>in</strong>stallierte Leistung von19.000 MW aus Erneuerbaren Energieträgern – das entspricht etwa derLeistung der <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> Strom produzierenden Kernkraftwerke – auf40.000 MW ausbauen.Um diese Ziele zu erreichen, brauchen wir neue Planungsräume. Denn es istbereits heute erkennbar, dass die jährlich neu <strong>in</strong>stallierte Zahl von<strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong>anlagen an Land <strong>in</strong> wenigen Jahren abnehmen wird. Um denAusbau der W<strong>in</strong>denergienutzung <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> auf hohem Niveau aufrechtzu halten, ist e<strong>in</strong> weiterer Ausbau an geeigneten Landstandorten, der Ersatzalter, kle<strong>in</strong>erer Anlagen an Land durch moderne <strong>und</strong> leistungsstärkere(Repower<strong>in</strong>g) sowie e<strong>in</strong>e allmähliche Erschließung geeigneter Standorte aufSee erforderlich.Das Potential für diese Art der Stromerzeugung ist groß. Nach e<strong>in</strong>er EU-Studie könnte mit <strong>Offshore</strong>-<strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong> das Zweifache des EU-Strombedarfsgedeckt werden. Die W<strong>in</strong>dgeschw<strong>in</strong>digkeiten s<strong>in</strong>d auf See 70 – 100 % höherals an Land. Technische Untersuchungen haben erst kürzlich belegt, dassW<strong>in</strong>dfarmen <strong>in</strong> Küstengewässern wirtschaftlich s<strong>in</strong>d.E<strong>in</strong>e neue Generation von <strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong>turb<strong>in</strong>en von 2,5 MW <strong>und</strong> größergegenüber 1,3 – 1,5 MW an Land, die <strong>in</strong> der Lage s<strong>in</strong>d, das gesamtePotential der <strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong> auf See zu nutzen, wird gegenwärtig entwickelt. DiePlanungs- <strong>und</strong> Bauphase von kommerziellen <strong>Offshore</strong>-W<strong>in</strong>dparks wird etwa4 - 5 Jahre dauern. Auf dieser Annahme basierend, könnten die ersten<strong>Offshore</strong>-<strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong>anlagen 2005/2006 ans Netz gehen.Die erste Genehmigung für e<strong>in</strong>en Park von 12 Anlagen vor Borkum ist bereitsim November 2001 erteilt worden, die zweite für den <strong>Offshore</strong>-W<strong>in</strong>dparkButendiek – ebenfalls <strong>in</strong> der Nordsee – erfolgte im Dezember 2002.3


Es ist aber e<strong>in</strong>deutig festzustellen:Ohne den Ausbau der <strong>Offshore</strong>-W<strong>in</strong>denergie werden die deutschen <strong>und</strong>europäischen Blütenträume von e<strong>in</strong>er klimafre<strong>und</strong>lichen Stromproduktion <strong>in</strong>der nächsten Generation kläglich scheitern. <strong>Offshore</strong>-W<strong>in</strong>denergie ist abernicht nur der Schlüssel zum Klima- <strong>und</strong> Umweltschutz <strong>in</strong> derEnergieerzeugung, sondern auch e<strong>in</strong> hervorragendes Beispiel für denökologischen Umbau der Wirtschaft <strong>und</strong> e<strong>in</strong> besonders <strong>in</strong>dustriepolitischesProjekt (das spektakuläre Vorhaben wie den Transrapid weit <strong>in</strong> den Schattenstellt).<strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong> stärkt den Wirtschaftsstandort <strong>Deutschland</strong> <strong>und</strong> gibt anderenBranchen neue Impulse. So s<strong>in</strong>d die <strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong>anlagenhersteller heute nachdem Automobilbau der zweitgrößte Abnehmer der deutschen Stahl<strong>in</strong>dustrie.Bei Durchführung der Ausbaupläne werden sie an die erste Stelle rücken.Die Branche erzielt <strong>in</strong>zwischen jährliche Umsätze von mehreren Mrd. Euro.Bis heute wurden durch den Ausbau der W<strong>in</strong>denergie bereits 40.000Arbeitsplätze geschaffen. Nach e<strong>in</strong>er Studie des Prognos-Institutes ist beie<strong>in</strong>er Fortführung der Förderung erneuerbarer Energien bis 2005 mit 155.000neuen Arbeitsplätzen, bis 2020 mit knapp 200.000 neuen Arbeitsplätzen imgesamten Bereich der erneuerbaren Energien zu rechnen.Gleichzeitig kann die deutsche <strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong>technologie, wenn sieentsprechende gesellschaftspolitische Unterstützung f<strong>in</strong>det, zumExportschlager Nr. 1 werden <strong>und</strong> gerade <strong>in</strong> den Entwicklungsländernenergiewirtschaftliche Akzente setzen, die diese Länder unabhängiger machtvon den globalen Energiepreisen für Gas <strong>und</strong> Öl <strong>und</strong> vonüberproportionierten Kraftwerken.<strong>Deutschland</strong> ist <strong>in</strong> dieser Technologie aber nicht mehr konkurrenzlos. AndereLänder haben die Chancen <strong>und</strong> Möglichkeiten ebenfalls erkannt, d. h. wirkönnen Potentiale auch verspielen.1.2 ZielsetzungenDie B<strong>und</strong>esregierung hat im Januar 2002 e<strong>in</strong> Strategiepapier zurW<strong>in</strong>denergienutzung auf See verabschiedet, an deren Erarbeitung allezuständigen betroffenen Ressorts beteiligt waren.Mit dieser gr<strong>und</strong>sätzlichen Erklärung sollte Planungs- <strong>und</strong>Investitionssicherheit geschaffen <strong>und</strong> gleichzeitig die vielfältigen Problemekoord<strong>in</strong>iert <strong>und</strong> gelöst werden.Ziel des Teilprojekts „<strong>Offshore</strong>-W<strong>in</strong>dparks“ ist es, die Rahmenbed<strong>in</strong>gungendafür zu schaffen, dass die erheblichen Potenziale von <strong>Offshore</strong>-W<strong>in</strong>dparksmöglichst schnell erschlossen werden können.Unter den gegenwärtigen Bed<strong>in</strong>gungen hält es die B<strong>und</strong>esregierung fürmöglich, auf den aus heutiger Sicht voraussichtlich verfügbaren Flächen <strong>in</strong>der Startphase (das umfasst die jeweils erste Baustufe geplanter W<strong>in</strong>dparks)4


is 2006 <strong>in</strong>sgesamt m<strong>in</strong>destens 500 Megawatt <strong>und</strong> mittelfristig - bis 2010 -2000 bis 3000 Megawatt Leistung zur W<strong>in</strong>denergienutzung auf See erreichenzu können. Langfristig, d. h. bis 2025 bzw. 2030, s<strong>in</strong>d bei Erreichen derWirtschaftlichkeit etwa 20 000 bis 25 000 Megawatt <strong>in</strong>stallierter Leistungmöglich (Küstenmeer <strong>und</strong> AWZ). Dazu ist es erforderlich, dass Investorenvon <strong>Offshore</strong>-W<strong>in</strong>dparks <strong>und</strong> die Stromwirtschaft die Voraussetzungen fürden Transport von offshore erzeugtem Strom <strong>in</strong> dieser Größenordnungschaffen (ausreichende Seekabel-Kapazitäten, Anb<strong>in</strong>dung an dasFestlandnetz, ggf. zusätzliche Netzkapazitäten an Land). E<strong>in</strong>e solcheNutzung der W<strong>in</strong>denergie auf dem Meer entspräche 15 Prozent desStromverbrauchs – gemessen am Bezugsjahr 1998.Strategische Eckpunkte der B<strong>und</strong>esregierung s<strong>in</strong>d:1.2.1 Der Ausbau dieser Energieform soll umwelt- <strong>und</strong> naturfre<strong>und</strong>lichsowie volkswirtschaftlich verträglich gestaltet werden <strong>und</strong>stufenweise erfolgen.1.2.2 Es ist zu berücksichtigen, dass <strong>Offshore</strong>-W<strong>in</strong>dparks gegenwärtignoch mit großen technischen, wirtschaftlichen <strong>und</strong> auch rechtlichenUnsicherheiten verb<strong>und</strong>en s<strong>in</strong>d.1.2.3 Die rechtliche Situation ist sowohl aus umwelt- <strong>und</strong>naturschutzfachlicher Sicht als auch aus Gründen der Planungs<strong>und</strong>Investitionssicherheit verbesserungswürdig. Dabei musszwischen Standorten <strong>in</strong>nerhalb der 12-sm Zone (deutschesHoheitsgebiet) <strong>und</strong> Standorten außerhalb der 12-sm Zone(Ausschließliche Wirtschaftszone – AWZ) unterschieden werden.1.2.4 Die Belange der Schifffahrt, des Natur- <strong>und</strong> Umweltschutzes sowiewirtschaftlicher (z. B. Fischerei, Bodenschätze) <strong>und</strong> militärischerNutzungen müssen sowohl bei der Standortwahl als auch <strong>in</strong> derBauphase <strong>und</strong> im Betrieb berücksichtigt werden.1.2.5 Technische sowie umwelt- <strong>und</strong> naturschutzbezogene Forschungsoll den Ausbau der <strong>Offshore</strong>-<strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong>nutzung über dieStartphase h<strong>in</strong>aus für e<strong>in</strong>en längeren Zeitraum begleiten.1.2.6 Ressortübergreifend sollen parallel zur Ausweisung vonMeeresschutzgebieten nach europäischem Naturschutzrecht zügigbesondere Eignungsgebiete gemäß § 3 a Seeanlagenverordnungfür den Ausbau der <strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong>nutzung <strong>in</strong> der AWZ identifiziert <strong>und</strong>festgelegt werden.1.2.7 Zur Wahrung des Vorsorgepr<strong>in</strong>zips soll e<strong>in</strong> stufenweiser Ausbaurealisiert werden, weil es sich bei der W<strong>in</strong>denergienutzung auf Seeum e<strong>in</strong>en großflächigen <strong>und</strong> langfristigen E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> dieMeeresumwelt handelt <strong>und</strong> die anlagenbezogenen Auswirkungen5


der <strong>Offshore</strong>-W<strong>in</strong>dparks auf die Meeresumwelt mangels praktischerErfahrungen nur mit Unsicherheiten prognostiziert werden können(z. B. zur Barrierewirkung für Zugvögel, Vogelschlag oderHabitatverlust für Meeressäugetiere).Die Realisierung der jeweils nächsten Stufe setzt e<strong>in</strong> positives <strong>und</strong>belastbares Ergebnis h<strong>in</strong>sichtlich der Umwelt- <strong>und</strong>Naturverträglichkeit voraus. Angestrebte Ausbaustufen s<strong>in</strong>dm<strong>in</strong>destens 500 MW <strong>in</strong> der Startphase (2003 – 2006), 2000 –3000 MW <strong>in</strong> der ersten Ausbauphase (2007 – 2010), 20.000 –25.000 MW <strong>in</strong> der weiteren Ausbauphase (2011 – 2030)1.2.8 Unter Beachtung des Vorsorgepr<strong>in</strong>zips soll <strong>in</strong> der Startphase beider Bewilligung der ersten Baustufen die Größe der W<strong>in</strong>dparksmöglichst begrenzt se<strong>in</strong>, wobei unter den Bed<strong>in</strong>gungen der gültigenEEG-Förderung noch e<strong>in</strong> wirtschaftlicher Betrieb sowie weitererErkenntnisgew<strong>in</strong>n gewährleistet se<strong>in</strong> muss.1.2.9 Ungeachtet der unterschiedlichen Zuständigkeiten für dieGenehmigung von <strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong>anlagen <strong>in</strong>nerhalb desHoheitsgebietes <strong>und</strong> der AWZ bedarf es beim Ausbau der<strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong>nutzung auf See e<strong>in</strong>es ständigenInformationsaustausches zwischen dem B<strong>und</strong> <strong>und</strong> den Ländern.1.3 Rechtliche Rahmenbed<strong>in</strong>gungenDie umfassenden nationalen Regelungsbefugnisse für die Genehmigung von<strong>Offshore</strong>-W<strong>in</strong>d ergeben sich aus dem Völkerrecht.Jenseits der 12-sm Zone endet das Hoheitsgebiet der B<strong>und</strong>esrepublik<strong>Deutschland</strong>. Da die AWZ ke<strong>in</strong> Teil des Hoheitsgebietes der Küstenstaatenist, leiten sich die Hoheitsrechte der Küstenstaaten gerade nicht aus derGebietshoheit ab, die im Völkerrecht sonst für die Begründung vonHoheitsgewalt angeführt wird. E<strong>in</strong>e Kompetenz für den Erlass von Normenbzw. die Erteilung von Genehmigungen <strong>in</strong>nerhalb der AWZ ist daher nichtselbstverständlich.Die Regelungskompetenz für die Genehmigung von <strong>Offshore</strong>-W<strong>in</strong>denergieanlagen <strong>in</strong> der AWZ ergibt sich aus völkerrechtlichenRegelungen, <strong>in</strong>sbesondere aus dem VN Seerechtsübere<strong>in</strong>kommen (SRÜ).Auch das SRÜ geht zunächst von dem Gr<strong>und</strong>satz aus, dass dieHoheitsgewalt der Staaten an den Grenzen des Hoheitsgebiets <strong>und</strong> seewärtsan den Grenzen des Küstenmeeres endet (vgl. Art. 2 Abs. 1 SRÜ) <strong>und</strong>gewährt <strong>in</strong> Ausnahmefällen völkerrechtlich begründeten Hoheitsrechte <strong>und</strong>Befugnisse. Demzufolge ist jede küstenstaatliche Regelung <strong>in</strong> Bezug auf dieAWZ von e<strong>in</strong>er Legitimation im SRÜ oder <strong>in</strong> anderen völkerrechtlichenÜbere<strong>in</strong>kommen abhängig.6


1994 hat die B<strong>und</strong>esrepublik <strong>Deutschland</strong> die E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>erAusschließlichen Wirtschaftszone <strong>in</strong> der Nord- <strong>und</strong> Ostsee auf der Basis derKompetenzzuweisung <strong>in</strong> Art. 55, 57 SRÜ proklamiert, das se<strong>in</strong>erseits 1982ratifiziert worden ist. Mit der AWZ wird nach Art. 57 SRÜ das Gebietbezeichnet, das sich seewärts der 12-sm Zone bis maximal 200 Seemeilen <strong>in</strong>das Meer h<strong>in</strong>e<strong>in</strong> erstreckt.Die „deutsche“ AWZ ist durch die Rechte der anderen Nord- <strong>und</strong>Ostseeanra<strong>in</strong>er an e<strong>in</strong>er „eigenen“ AWZ entsprechend proportional reduziert.Wesentliche anlagenbezogene Regelungen für das Gebiet der AWZ s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>Teil V (Art. 55 ff.) des SRÜ aufgeführt.Nach Art. 56 hat der Küstenstaat souveräne Rechte zum Zweck derEnergieerzeugung aus Wasser, Strömung <strong>und</strong> W<strong>in</strong>d <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er AWZ sowieHoheitsbefugnisse <strong>in</strong> Bezug auf die Errichtung <strong>und</strong> Nutzung der dafürerforderlichen Anlagen.E<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>schränkung der Befugnis zur Genehmigung ergibt sich aus Art. 60Abs. 7 SRÜ, wonach Anlagen nicht dort errichtet werden dürfen, wo dieBenutzung anerkannter <strong>und</strong> für die <strong>in</strong>ternationale Schifffahrt wichtigerSchifffahrtswege beh<strong>in</strong>dert werden kann. Aus der Vorschrift wird deutlich,dass das SRÜ die Schifffahrt vor anderen Meeresnutzungen privilegiert.Umweltbezogene Anforderungen ergeben sich aus Teil XII (Art. 192 ff.) SRÜ.Art. 192 SRÜ verpflichtet die Staaten zum Schutz <strong>und</strong> zur Bewahrung derMeeresumwelt. Art. 194 gebietet, dass die Staaten zu dem Zweck derVerhütung, der Verr<strong>in</strong>gerung <strong>und</strong> der Überwachung der Verschmutzung derMeeresumwelt die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Sie haben zu diesemZweck die geeignetsten ihnen zur Verfügung stehenden Mittel e<strong>in</strong>zusetzen.Ergänzt werden diese aus dem SRÜ folgenden Verpflichtungen durchzahlreiche weitere völkerrechtliche Abkommen zum Schutz derMeeresumwelt.Beispielhaft s<strong>in</strong>d zu nennen.- das Hels<strong>in</strong>ki-Abkommen zum Schutz der Ostsee,- das Oslo-Paris-Abkommen zum Schutz des Nordostatlantik <strong>und</strong>- die Bonner Konvention zur Erhaltung der wandernden wildlebendenArten.Die B<strong>und</strong>esrepublik <strong>Deutschland</strong> hat das SRÜ durch das Ausführungsgesetzzum VN Seerechtsübere<strong>in</strong>kommen vom 06.06.1995 umgesetzt (AusfG-SRÜ).Mit dem AusfG-SRÜ wurde u. a. das Seeaufgabengesetz (SeeAufgG)geändert <strong>und</strong> dabei e<strong>in</strong>e erweiterte Aufgabenzuweisung <strong>in</strong> § 1 Nr. 10 ae<strong>in</strong>gefügt.7


Danach obliegt dem B<strong>und</strong> auf dem Gebiet der Seeschifffahrt unbeschadetder Vorschriften des B<strong>und</strong>esberggesetzes die Prüfung, Zulassung <strong>und</strong>Überwachung der Anlagen, e<strong>in</strong>schließlich Bauwerken <strong>und</strong> künstlicher Inselnseewärts der Begrenzung des Küstenmeeres auf ihre Eignung im H<strong>in</strong>blick aufden Verkehr <strong>und</strong> die Abwehr von Gefahren für die Meeresumwelt.Zusätzlich wurde <strong>in</strong> § 9 Nr. 4 a SeeAufgG e<strong>in</strong>e Ermächtigung zu Gunsten desB<strong>und</strong>esverkehrsm<strong>in</strong>isters e<strong>in</strong>gefügt, wonach er zur Abwehr von Gefahren fürdie Sicherheit <strong>und</strong> Leichtigkeit des Seeverkehrs Rechtsverordnungenerlassen kann, die die Prüfung, Zulassung <strong>und</strong> Überwachung von Anlagen imS<strong>in</strong>ne des § 1 Nr. 10 a SeeAufgG regeln.Davon hat der B<strong>und</strong>esverkehrsm<strong>in</strong>ister mit Erlass der – im November 2001novellierten - Seeanlagenverordnung (SeeAnlV) vom 23.01.1997 Gebrauchgemacht.Für die Errichtung <strong>und</strong> den Betrieb von Anlagen <strong>in</strong> der AWZ derB<strong>und</strong>esrepublik <strong>Deutschland</strong> gilt nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 die SeeAnlV.Gleichzeitig wurde das B<strong>und</strong>esberggesetz, auf das bereits die e<strong>in</strong>gefügteAufgabenzuweisung <strong>in</strong> § 1 Nr. 10 a SeeAufgG h<strong>in</strong>weist („unbeschadet derVorschriften des B<strong>und</strong>esberggesetzes“), angepasst. Nach § 133 Abs. 4BBergG bedarf es jedoch für die Unterwasserkabel, die e<strong>in</strong>en <strong>Offshore</strong>-W<strong>in</strong>dpark <strong>in</strong> der AWZ mit dem Verknüpfungspunkt an Land verb<strong>in</strong>den, weitere<strong>in</strong>er eigenen bergrechtlichen Genehmigung durch das zuständigeLandesbergamt.1.4 Das GenehmigungsverfahrenZuständige Genehmigungsbehörde für die Anlagen <strong>in</strong> der AWZ ist dasB<strong>und</strong>esamt für Seeschifffahrt <strong>und</strong> Hydrographie (BSH).Weiter gibt es die bereits erwähnte ergänzende Zuständigkeit derBergverwaltung für die Kabelführung von Energieerzeugungsanlagen.Und schließlich müssen die Kabel auch noch zu e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>speisepunkt anLand: durch das Küstenmeer <strong>und</strong> über Land. Dazu bedarf es e<strong>in</strong>esRaumordnungsverfahrens der zuständigen Dienststellen des Küstenlandes.Somit s<strong>in</strong>d für die Errichtung <strong>und</strong> für den Betrieb e<strong>in</strong>er Offhore-<strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong>anlage <strong>in</strong> der AWZ drei formal vone<strong>in</strong>ander unabhängigeGenehmigungsverfahren erforderlich:- der W<strong>in</strong>dpark selbst durch das BSH,- das Kabel <strong>in</strong> der AWZ durch das Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld <strong>und</strong>- die Kabeltrasse durch das entsprechende B<strong>und</strong>esland Niedersachsen,Schleswig-Holste<strong>in</strong> oder Mecklenburg-Vorpommern im Wege e<strong>in</strong>esRaumordnungsverfahrens.Anders stellt es sich bei <strong>Offshore</strong>-<strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong>anlagen <strong>in</strong>nerhalb desKüstenmeeres, also <strong>in</strong> der 12-sm Zone, dar. Dort muss zunächst e<strong>in</strong>Raumordnungsverfahren durch die zuständige Behörde (<strong>in</strong> Niedersachsen8


die Bezirksregierung) durchgeführt <strong>und</strong> der Bau der Anlagen selbst dannnach dem BImSchG genehmigt werden.Genehmigungsvoraussetzungen nach SeeAnlVGemäß § 3 Satz 3 SeeAnlV darf die Genehmigung nicht versagt werden,wenn ke<strong>in</strong>er der Versagungsgründe des § 3 Satz 1 SeeAnlV vorliegt. Eshandelt sich mith<strong>in</strong> um e<strong>in</strong>e geb<strong>und</strong>ene Verwaltungsentscheidung.Abwägende Elemente – etwa raumordnerische – s<strong>in</strong>d der Struktur des § 3SeeAnlV fremd.Die Versagungsgründe dienen den Schutzgütern der SeeAnlV, also derSicherheit <strong>und</strong> Leichtigkeit des Schiffs- <strong>und</strong> Luftverkehrs sowie dem Schutzder Meeresumwelt.§ 3 Satz 2 benennt Regelbeispiele für Versagungsgründe. Danach liegensolche regelmäßig dann vor, wenn der Betrieb oder die Wirkung vonSchifffahrtsanlagen <strong>und</strong> –zeichen (§ 3 Nr. 1) bzw. die Benutzung derSchifffahrtswege oder des Luftraumes oder die Schifffahrt bee<strong>in</strong>trächtigtwürden (§ 3 Nr. 2), wenn e<strong>in</strong>e Verschmutzung der Meeresumwelt im S<strong>in</strong>nedes Artikels 1 Abs. 1 Nr. 4 SRÜ zu besorgen (§ 3 Nr. 3) oder wenn derVogelzug gefährdet ist (§ 3 Nr. 4). Die Versagungsgründe greifen aber nurdann, wenn e<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung der Schutzgüter nicht durchNebenbestimmungen (Befristungen, Bed<strong>in</strong>gungen oder Auflagen) zu derGenehmigung verhütet oder ausgeglichen werden kann.Unabhängig von den zw<strong>in</strong>genden Versagungsgründen der SeeAnlV steht dieDurchsetzung von <strong>Offshore</strong>-<strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong>anlagen unter dem Druckkonkurrierender wirtschaftlicher <strong>und</strong> sonstiger Nutzungen.Denn das Küstenmeer <strong>und</strong> die AWZ werden bereits vielfach (wirtschaftlich)genutzt durch:- die Fischerei,- die Schifffahrt,- den Tourismus <strong>und</strong> Sport,- militärische Aktivitäten,- bergbauliche Nutzungen wie Öl- <strong>und</strong> Gasgew<strong>in</strong>nung, Kies- <strong>und</strong>Sandabbau <strong>und</strong>- die Verlegung von Seekabeln <strong>und</strong> Pipel<strong>in</strong>es.Diese Nutzungen haben Tradition <strong>und</strong> s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Vergangenheit kaum odernur <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelfällen unter naturschutzfachlichen Gesichtspunktenproblematisiert worden. Dagegen konzentrieren sich die E<strong>in</strong>wendungen derUmweltschutzbehörden <strong>und</strong> –verbände <strong>in</strong> besonderer Weise auf die<strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong>anlagen, obwohl vermutlich das Ansteigen der Weltmeere umwenige cm durch die Klimaerwärmung mehr Meeresumweltschäden bewirkenwürde als alle geplanten W<strong>in</strong>dparks zusammen.9


2. <strong>Hemmnisse</strong> bei der Realisierung der <strong>Offshore</strong>-<strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong> <strong>in</strong><strong>Deutschland</strong>In <strong>Deutschland</strong> gibt es e<strong>in</strong>e übergreifende Koalition zwischen Fischern, Insel<strong>und</strong>Küstengeme<strong>in</strong>den, Umweltverbänden, Behörden, energie<strong>in</strong>tensivenBetrieben, Energieversorgungsunternehmen, langjährigenSubventionsempfängern wie die westdeutschen Ste<strong>in</strong>kohlereviere <strong>und</strong> ihrepolitischen Vertreter <strong>und</strong> unterschiedlich großen Teilen <strong>in</strong> allen Parteien, dieaus unterschiedlichsten Gründen E<strong>in</strong>wendungen erheben <strong>und</strong> gravierendeH<strong>in</strong>dernisse aufbauen.Gleichzeitig hat die <strong>Offshore</strong>-<strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong> mit strukturellen Problemen desGenehmigungsverfahrens zu kämpfen, die überwiegend <strong>in</strong> unseremföderativen System begründet s<strong>in</strong>d <strong>und</strong> durch die laufende Schaffung neuerRechtsgr<strong>und</strong>lagen verstärkt werden.Schließlich s<strong>in</strong>d erhebliche H<strong>in</strong>dernisse zu überw<strong>in</strong>den, die sich imZusammenhang mit der F<strong>in</strong>anzierung <strong>und</strong> der Versicherung der Anlagenergeben.Dagegen treten die technischen Probleme weitgehend zurück.Mit der Etablierung der <strong>Offshore</strong>-<strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong> ist e<strong>in</strong>e ökologische,wirtschaftliche <strong>und</strong> <strong>in</strong>dustriepolitische Zäsur verb<strong>und</strong>en, die nur wenigenbewusst zu se<strong>in</strong> sche<strong>in</strong>t.Die deutsche Gesellschaft ist wesentlich durch den Ausbau der Kernenergie<strong>in</strong> den 70er <strong>und</strong> 80er Jahren <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> geprägt worden.Die Entscheidung für die <strong>Offshore</strong>-W<strong>in</strong>denergie ist von ähnlicher Bedeutung.Während gegenwärtig rd. 19.000 MW Kernenergie <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> etablierts<strong>in</strong>d, sollen es 20 – 25.000 MW <strong>Offshore</strong>-<strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong> werden. Natürlich ist dase<strong>in</strong> Vorgang, der nicht nebenher verläuft, sondern politischerÜberzeugungsarbeit bedarf. Diese wird von den Planern <strong>und</strong> der<strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong>energie schmerzlich vermisst – wenn man e<strong>in</strong>mal von denengagierten E<strong>in</strong>zelpersonen absieht.So mutet es widers<strong>in</strong>nig an, dass aus dem B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isterium für Wirtschaft<strong>und</strong> Arbeit gegen dieses ureigene Projekt, das- Innovation- neue Arbeitsplätze- Mittelstandsförderung- Zukunftstechnologie <strong>und</strong>- Exportchancenmite<strong>in</strong>ander verb<strong>in</strong>det, überwiegend Widerstand kommt.Und die Umweltverbände – von Greenpeace <strong>und</strong> e<strong>in</strong>igen wenigenE<strong>in</strong>zelpersonen wiederum abgesehen – verkennen die große Chance derUmsteuerung <strong>in</strong> der Klimapolitik - eben der Energiewende -, oder sieignorieren sie schlicht.Statt dessen wird nur kle<strong>in</strong>teilig argumentiert.10


Es ist unbestritten, dass der Bau von <strong>Offshore</strong>-<strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong>anlagen e<strong>in</strong>enerheblichen E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Teile des Ökosystems der Ost- <strong>und</strong> Nordsee darstellt.Jegliche Herauslösung von Energie aus der Natur <strong>und</strong> deren Umwandlung fürmenschliche Zwecke stellt e<strong>in</strong>e Umweltbelastung dar.Das gilt selbstverständlich auch für die regenerative Energie.Aber <strong>in</strong> der Abwägung zwischen Vor- <strong>und</strong> Nachteilen gew<strong>in</strong>nen sie ihrenökologischen Wettbewerbsvorsprung vor anderenEnergiegew<strong>in</strong>nungstechniken.2.1 Legt man den Beg<strong>in</strong>n der <strong>Offshore</strong>-W<strong>in</strong>dplanung auf das Jahr 2000, sohaben sich <strong>in</strong> dieser Zeit die Rechtsgr<strong>und</strong>lagen für dasGenehmigungsverfahren mehrfach geändert:Das gilt für die SeeAnlV als die eigentliche Genehmigungsgr<strong>und</strong>lage, dieEnde 2001 novelliert wurde.Ebenfalls geändert wurde <strong>in</strong> dieser Zeit das B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz miterheblichen Auswirkungen auf die <strong>Offshore</strong>-<strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong>.Mit der Novellierung des EEG wird gegenwärtig e<strong>in</strong>e weitere wichtigeRechtsgr<strong>und</strong>lage neu gestaltet – über das Ergebnis kann nur spekuliertwerden.Mit der Ausweisung e<strong>in</strong>erseits von Schutzgebieten nach NATURA 2000(europäische FFH- <strong>und</strong> Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie) <strong>und</strong> andererseits vonEignungsgebieten für <strong>Offshore</strong>-<strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong>anlagen sollen die Interessengebiete<strong>in</strong> der Nord- <strong>und</strong> Ostsee abgesteckt werden.Gleichzeitig werden Überlegungen zum Genehmigungs- <strong>und</strong> Planungsrechtzum Beispiel vom Sachverständigenrat für Umweltfragen entwickelt. ImEntwurf des EAG Bau, mit dem das Baugesetzbuch mit dem europäischenRecht harmonisiert werden soll, ist beabsichtigt, die gesamte AWZraumordnerische zu überplanen.Und schließlich ist das sog. Standarduntersuchungskonzept (StUK), das fürden Umfang der bei der Genehmigungsbehörde BSH vorzulegendenUnterlagen maßgeblich ist, bereits zwei Mal geändert worden.Um die Komplikation zu vervollständigen, ist vom BfN e<strong>in</strong> Gutachten <strong>in</strong>Auftrag gegeben worden, das dem Vernehmen nach wesentliche Abläufe derbisherigen Genehmigungsverfahren für unzureichend hält. Genaueres weißman allerd<strong>in</strong>gs nicht, denn bei diesem Gutachten handelt es sich bislangnoch um e<strong>in</strong> Geistergutachten, weil se<strong>in</strong>e Ergebnisse nur fragmentarischkolportiert werden, e<strong>in</strong>e Veröffentlichung aber nicht erfolgt ist.2.2 Die wesentlichen Auswirkungen der Novelle des BNatSchG <strong>und</strong> derSeeAnlVNicht e<strong>in</strong>deutig war bis vor kurzem, ob <strong>in</strong> der AWZ auch europäischesUmweltrecht, d. h. <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie die FFH- <strong>und</strong> die Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie,gelten würde.Der deutsche Gesetzgeber hat das jetzt mit der Ende 2001 verabschiedete<strong>und</strong> im April 2002 <strong>in</strong> Kraft getretenen BNatSchG-Novelle klargestellt.11


Ob mit dieser Novelle, <strong>in</strong> deren Gefolge auch die SeeAnlV verändert wordenist, die (auch) gewollte Rechtssicherheit für Investoren, Planer, Anlagenbauer<strong>und</strong> –betreiber von <strong>Offshore</strong>-<strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong>anlagen geschaffen worden ist, ist zubezweifeln. Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich aber imwesentlichen auf e<strong>in</strong>e Darstellung der neuen Bestimmungen:Was hat sich gegenüber der geltenden Rechtslage geändert?- In den Gr<strong>und</strong>sätzen des Naturschutzgesetzes wird erstmals diebesondere Bedeutung der Erneuerbaren Energien für den Klimaschutzhervorgehoben (§ 2 (1) Nr. 6). Sie grenzen damit dieEnergieerzeugung auf Basis von W<strong>in</strong>d <strong>und</strong> Sonne, Wasser, Biomasse<strong>und</strong> Erdwärme deutlich positiv gegen alle anderenErzeugungstechnologien ab.- Mit der Möglichkeit zur Ausweisung von Naturschutzflächen (§ 38BNatSchG), aber auch vorrangiger Eignungsflächen für die <strong>Offshore</strong>-W<strong>in</strong>denergienutzung (§ 3 a SeeAnlV) wird die Voraussetzung für dieErschließung geeigneter offshore-Standorte geschaffen. Denntatsächliche Rechts- <strong>und</strong> Planungssicherheit entsteht erst, wenn aufhoher See von vornhere<strong>in</strong> die Belange der Natur- <strong>und</strong> Umweltschutzesauf der Gr<strong>und</strong>lage des europäischen Naturschutzrechtes (FFH-RL92/43/EWG <strong>und</strong> IBA-RL 79/409/EWG) berücksichtigt werden. Dasm<strong>in</strong>dert auch das Klagerisiko für <strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong>planer.Die Ausweisung e<strong>in</strong>er Fläche als Eignungsgebiet soll dabei derWirkung e<strong>in</strong>es Sachverständigengutachtens gleich kommen <strong>und</strong> damitunmittelbar verfahrensbeschleunigend wirken. Noch nicht als geeignetausgewiesene Flächen s<strong>in</strong>d jedoch nicht von vornhere<strong>in</strong> für die<strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong>nutzung ausgeschlossen.- Mit der Zuweisung der Zuständigkeit zur Flächenausweisung an denB<strong>und</strong> – vertreten durch das B<strong>und</strong>esumweltm<strong>in</strong>isterium – <strong>und</strong> dasB<strong>und</strong>esverkehrsm<strong>in</strong>isterium – sollen die Aufgaben e<strong>in</strong>deutigzugeordnet werden. Das B<strong>und</strong>esamt für Naturschutz (BfN) <strong>und</strong> dasB<strong>und</strong>esamt für Seeschifffahrt <strong>und</strong> Hydrographie (BSH) sollen mit Hilfezusätzlichen Personals <strong>in</strong> die Lage versetzt, diese Aufgabeauszufüllen.- Der Rechtssicherheit im Verfahren dient auch die formale Klarstellungder Notwendigkeit e<strong>in</strong>er Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 2a SeeAnlV)als Genehmigungsvoraussetzung.- Zusätzlich <strong>in</strong> die Liste der Versagensgründe für e<strong>in</strong>e Genehmigung für<strong>Offshore</strong>-<strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong>anlagen wurde die Gefährdung des Vogelzugsaufgenommen. Dabei handelt es sich um die Umsetzung vonVerpflichtungen, die sich aus e<strong>in</strong>er Reihe <strong>in</strong>ternationalerUmweltabkommen ergeben (§ 3 SeeAnlV).12


- E<strong>in</strong>e Klarstellung für das Genehmigungsverfahren wird <strong>in</strong> § 5 Abs. 1SeeAnlV für den Fall vorgenommen, dass mehrere Planer die gleicheFläche für sich beanspruchen sollten. Damit soll <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ieverh<strong>in</strong>dert werden, dass Planer zwar Flächen reservieren, jedochke<strong>in</strong>e h<strong>in</strong>reichenden planerischen Fortschritte erzielen <strong>und</strong> damit denAusbau der offshore-<strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong> blockieren. Diese Vorschrift hat wegenihrer problematischen Formulierung <strong>und</strong> der Verwendung unklarerBegriffe besondere Kritik erfahren.2.3 Weitere rechtliche ProblemeDieses eigentlich abendfüllende Thema soll nur mit wenigen Stichwortenskizziert werden:2.3.1 Die unbestimmten Rechtsbegriffe der Genehmigungsfähigkeit“ <strong>und</strong> des„benachbarten Standorts“ <strong>in</strong> § 5 Abs. 1 SeeAnlV werfen mehr Fragen auf, alsdass sie die erwünschte Rechtsklarheit br<strong>in</strong>gen.- So wird die bisherige Praxis von Verwaltungsverfahren auf den Kopfgestellt,- Durch Parallelverfahren wird die Verwaltung zusätzlich belastet <strong>und</strong>die Planungsunternehmen zusätzlichen wirtschaftlichen Risikenausgesetzt- Das bewährte Kooperationspr<strong>in</strong>zip zwischen Antragsteller <strong>und</strong>Genehmigungsbehörde wird zwangsläufig außer Kraft gesetzt.- Es werden Verwaltungsgerichtsverfahren provoziert.BWE <strong>und</strong> OFW haben dazu e<strong>in</strong> Gutachten von Prof. Koch, Hamburg,erarbeiten lassen, aus dessen Schlussfolgerungen leider ke<strong>in</strong>eKonsequenzen gezogen worden s<strong>in</strong>d.2.3.2 Das OFW hat sich an den Anhörungen des BfN zu denSchutzgebietsausweisungen Ende letzten Jahres beteiligt <strong>und</strong> e<strong>in</strong>eumfassende Stellungnahme dazu abgegeben.Unsere kritischen Anmerkungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:Das OFW hält die Ausweisung von Schutzgebieten <strong>in</strong> der AWZ für unbed<strong>in</strong>gterforderlich, die jetzt vorgelegten Vorschläge s<strong>in</strong>d aber:- nicht nachvollziehbar,- die Verfahren s<strong>in</strong>d nicht transparent,- die der Ausweisung zugr<strong>und</strong>e liegenden Daten s<strong>in</strong>d nur teilweiseveröffentlicht worden, die Daten der Planer aus den UVS dagegen nurteilweise herangezogen worden,- die Schutzziele für die e<strong>in</strong>zelnen Gebiete werden nicht zw<strong>in</strong>genddargelegt.- Die FHH-Lebensraumtypen „Sandbänke“ <strong>und</strong> „Riffe“ s<strong>in</strong>d rechtlichanfechtbar, wissenschaftlich umstritten <strong>und</strong> als Begründung für dieSchutzgebietsvorschläge ungeeignet.13


- Die Schutzgebiete s<strong>in</strong>d pauschaliert vergrößert worden <strong>und</strong> machen –sollten sie verb<strong>in</strong>dlich werden – die im Strategiepapier derB<strong>und</strong>esregierung vom Jan. 2002 beschriebenen Ausbaupotentiale von20 bis 25.000 MW bis zum Jahre 2025/2030 unmöglich.2.3.3 Die Vorschläge des BSH zur Ausweisung besonderer Eignungsgebietefür <strong>Offshore</strong>-<strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong>anlagen werden – wie man hört – teilweise von denWasser- <strong>und</strong> Schifffahrtsdirektionen <strong>in</strong> Frage gestellt <strong>und</strong> s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> ihrerbisherigen Größe allenfalls geeignet für 2.000 bis 3.000 MW.Es besteht e<strong>in</strong>e gravierende Ungleichgewichtigkeit zwischen der Größe vonSchutzgebieten (14.625 Km²) <strong>und</strong> den Eignungsgebieten (mangelsKoord<strong>in</strong>atenangaben kann die genaue Größe nicht berechnet werden – esdürften zwischen 800 <strong>und</strong> 1.500 Km² se<strong>in</strong>).Niemand kann heute sagen, wann <strong>und</strong> durch wen die weiteren Tranchen vonEignungsgebieten ausgewiesen werden bzw. überhaupt möglich s<strong>in</strong>d, obwohldie genannten Flächen allenfalls bis 2010 reichen werden.Mit den Planungen über diesen Zeitpunkt h<strong>in</strong>aus haben die <strong>Offshore</strong>-<strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong>unternehmer aber schon längst begonnen.Es ist völlig ungeklärt, zu wessen Lasten die Tatsache geht, dass Eignungs<strong>und</strong>Schutzgebiete zum Teil unmittelbar angrenzen.Und schließlich fehlt jegliche Aussage zu den genehmigungsfähigenKabeltrassen.Denn wem nützt e<strong>in</strong> besonderes Eignungsgebiet, wenn es ke<strong>in</strong>e Möglichkeitgibt, den Strom von den dort errichteten Anlagen zum Verbraucher zubr<strong>in</strong>gen.2.3.4 Die fehlende Konzentrationswirkung des Genehmigungsverfahrens sollausgeglichen werden durch e<strong>in</strong>e „B<strong>und</strong>/Länder-Arbeitsgruppe <strong>Offshore</strong>-<strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong>“ <strong>und</strong> entsprechende Beschlüsse der zuständigenFachm<strong>in</strong>isterkonferenzen der Länder.Sie hat bereits wichtige Anstöße gegeben wie z.B. die Organisation der sog.„Dena-Netzstudie“ oder die Vere<strong>in</strong>barung zwischen Planern,Genehmigungsbehörden <strong>und</strong> Ländern, nach der bei allen imGenehmigungsverfahren bef<strong>in</strong>dlichen Pilotprojekten die strengenUmweltmaßstäbe der „NATURA 2000“ maßgeblich s<strong>in</strong>d – e<strong>in</strong> weitreichendesEntgegenkommen gegenüber den wichtigen Umweltbelangen <strong>und</strong> <strong>in</strong> Eurpoae<strong>in</strong>malig.Angesichts der außerordentlichen Breote <strong>und</strong> Komplexität der Verfahren <strong>und</strong>der zu Beteiligenden wäre e<strong>in</strong>e Konzentration der vielfältigenGenehmigungen durch Staatsvertrag oder Gesetzesänderung sachgerecht<strong>und</strong> hilfreich. Allerd<strong>in</strong>gs bleibt e<strong>in</strong> politisches Risiko, ob für diesen Weg diejeweils erforderlichen Ländermehrheiten zustande kommen.2.3.5 Auf die entscheidende Frage – wie kommt der Strom an Land –gibt esbislang ke<strong>in</strong>e zufriedenstellende Antwort.Vielleicht ist es möglich, die ersten 2.000-3.000 MW der ersten Ausbaustufe<strong>in</strong> bestehende Netze e<strong>in</strong>zuspeisen, für die weiteren knapp 20.000 MW fehltaber bislang jegliche Konzeption <strong>und</strong> auch die öffentliche Bereitschaft, für dieLösung dieses Problems Verantwortung zu übernehmen. Wir bef<strong>in</strong>den uns <strong>in</strong>14


der Situation, dass wir e<strong>in</strong> Flugzeug planen, ohne zu wissen wo es starten<strong>und</strong> landen soll – e<strong>in</strong> im täglichen Leben ja ke<strong>in</strong> ungewohnter Zustand, fürunser Zukunftsprojekt <strong>Offshore</strong>-W<strong>in</strong>denergie aber mehr als e<strong>in</strong> Ärgernis.Mit e<strong>in</strong>em Gutachten, das die DENA unter überwiegend privater F<strong>in</strong>anzierung<strong>in</strong> Auftrag gegeben hat, ist allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong> erster kle<strong>in</strong>er Schritt getan.2.4 Förderung durch das EEGDer vorliegende Entwurf des EEG führt zu e<strong>in</strong>er wesentlichen Verbesserungder f<strong>in</strong>anziellen Absicherung von <strong>Offshore</strong>-<strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong>anlagen.Das ist erfreulich. Es ist zu hoffen, dass hieran ke<strong>in</strong>e Abstriche im Verlauf derweiteren parlamentarischen Beratungen vorgenommen werden.Das ist allerd<strong>in</strong>gs deswegen nicht auszuschließen, weil <strong>in</strong> der Öffentlichkeit<strong>und</strong> von <strong>in</strong>teressierten Gruppen der E<strong>in</strong>druck zu erwecken versucht wird,W<strong>in</strong>denergie führe zu e<strong>in</strong>er erheblichen Belastung der Stromk<strong>und</strong>en.Alle<strong>in</strong> zwei Zahlen können dieses falsche Argument zu widerlegen:2001 betrugen für die Netzbetreiber die Kosten aus der W<strong>in</strong>denergie rd. 700Mio. Euro. Gleichzeitig wiesen alle<strong>in</strong> E.ON <strong>und</strong> RWE nach Abzug dieserKosten im selben Jahr e<strong>in</strong>en Gew<strong>in</strong>n von mehr als 6 Mrd. Euro aus (was sieallerd<strong>in</strong>gs nicht daran h<strong>in</strong>derte, die Strompreise <strong>in</strong> 2002 anzuheben)Im übrigen muss man sich noch e<strong>in</strong>mal die erhebliche Strukturveränderungvor Augen halten, die <strong>Offshore</strong>-W<strong>in</strong>denergie bewirken soll.Diese ist im Vergleich zu früheren <strong>in</strong>dustriepolitischen Entscheidungen <strong>und</strong>Prioritäten billig zu haben.- So flossen bis 1995 mehr als 100 Mrd. DM an Subventionen an diedeutsche Atom<strong>in</strong>dustrie.- Die Kernkraftwerksbetreiber konnten bis heute mehr als 60 Mrd. DMan steuerfreien Rückstellungen für die Entsorgung <strong>und</strong> Stilllegung vonAtomkraftwerken bilden. Diese Gelder haben sie <strong>in</strong> branchenfremdeWirtschaftszweige wie z. B. Telekommunikation <strong>in</strong>vestiert <strong>und</strong> sichdamit weitere Wettbewerbsvorteile verschafft.- Noch heute wird 1/3 des Gesamtetats des B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isteriums fürWirtschaft <strong>und</strong> Arbeit für die Förderung der Deutschen Ste<strong>in</strong>kohlebereitgestellt.Gerade aus diesen so begünstigten Kreisen kommt aber erhebliche Kritik amEEG.Auf entschiedene Kritik des OFW <strong>und</strong> des BWE stößt aber die E<strong>in</strong>führunge<strong>in</strong>es § 10 Abs. 7 <strong>in</strong> das EEG, wonach e<strong>in</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Schutzgebiet liegender<strong>Offshore</strong>-W<strong>in</strong>dparks, der nach dem 1.1. 2005 genehmigt worden ist, ke<strong>in</strong>eE<strong>in</strong>speisevergütung erhalten sollen.E<strong>in</strong>e solche Regelung verstößt nicht nur gegen alle bisherigen politischenZusagen, sondern begegnet wegen se<strong>in</strong>er Ungleichbehandlung auchverfassungsrechtlichen Bedenken.H<strong>in</strong>zukommt, dass e<strong>in</strong> solcher Vorschlag naturschutzfachlich nicht zubegründen ist, die große Gefahr e<strong>in</strong>es Fadenrisses birgt <strong>und</strong> für andauernde15


Verunsicherung bei Planern, Banken <strong>und</strong> Versicherungen führt.Außerdem entstehen dadurch völlig unnötige erheblicheWettbewerbsnachteile im Vergleich zum europäischern Ausland.Letztlich würde e<strong>in</strong>e solche Bestimmung die ambitionierten Ausbaupläne derB<strong>und</strong>esregierung konterkarieren.2.5 Die genannten <strong>Hemmnisse</strong> <strong>und</strong> Probleme verunsichern potentielleInvestoren. So kann sich die F<strong>in</strong>anzierung der <strong>Offshore</strong>-<strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong>anlagen <strong>in</strong>Zukunft als das eigentliche Hauptproblem darstellen. Denn die Fondsbildung,mit der Onshore-Anlagen f<strong>in</strong>anziert worden s<strong>in</strong>d, wird nur Teil e<strong>in</strong>er Lösungse<strong>in</strong> können.Gleichzeitig läuft die stark mittelständisch strukturierte Branche Gefahr, vonkapitalkräftigeren Gesellschaften übernommen zu werden.Vorbed<strong>in</strong>gung für jede F<strong>in</strong>anzierung ist, dass die Risiken solcher Anlagenversicherungsfähig s<strong>in</strong>d. Bei den Atomkraftwerken ist der Staat für jedes über500 Mio. DM liegende Risiko e<strong>in</strong>gestiegen. Bei <strong>Offshore</strong>-<strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong>anlagen istdas alles ist noch „terra <strong>in</strong>kognita“3. Die <strong>Offshore</strong>-<strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong> wird auch <strong>in</strong> den nächsten Jahren e<strong>in</strong>e spannendeAngelegenheit bleiben: sowohl <strong>in</strong> rechtlicher, als auch <strong>in</strong> ökologischer,ökonomischer <strong>und</strong> technischer H<strong>in</strong>sicht.Ich empf<strong>in</strong>de es als Privileg, diesen spannenden Prozess begleiten zu dürfen,<strong>und</strong> habe große Hochachtung vor den Planungsunternehmen, die ungeachtetder aufgezeigten <strong>und</strong> wachsenden Schwierigkeiten <strong>und</strong> <strong>Hemmnisse</strong>optimistisch <strong>und</strong> engagiert weiter an diesem großen Zukunftsentwurfarbeiten.Ich wünsche mir, dassbei allen Beteiligten die Erkenntnis über die vielfältigen Chancen, die die<strong>Offshore</strong>-<strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong> gegenüber dem Status quo der Energieerzeugung <strong>in</strong> sichbirgt, wächst,aus Sonntagsreden echtes Engagement wird <strong>und</strong>die <strong>Offshore</strong>-<strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong> gegenüber dem vielstimmigen Chor der WidersacherOberhand gew<strong>in</strong>nt – wie e<strong>in</strong>st David gegen Goliath!16

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