ICD-10-GM Version 2011 Systematisches Verzeichnis

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Internationale Klassifikation der Krankheiten - ICD-10-GM 2011T28.-Verbrennung oder Verätzung sonstiger innerer OrganeT28.0 Verbrennung des Mundes und des RachensT28.1 Verbrennung des ÖsophagusT28.2 Verbrennung sonstiger Teile des VerdauungstraktesT28.3 Verbrennung innerer Organe des UrogenitaltraktesT28.4 Verbrennung sonstiger und nicht näher bezeichneter innerer OrganeT28.5 Verätzung des Mundes und des RachensT28.6 Verätzung des ÖsophagusT28.7 Verätzung sonstiger Teile des VerdauungstraktesT28.8 Verätzung innerer Organe des UrogenitaltraktesT28.9 Verätzung sonstiger und nicht näher bezeichneter innerer OrganeVerbrennungen oder Verätzungen mehrerer und nicht näherbezeichneter Körperregionen(T29-T32)T29.-Verbrennungen oder Verätzungen mehrerer KörperregionenInkl.: Verbrennungen oder Verätzungen, die unter mehr als einer Kategorie von T20-T28klassifizierbar sindT29.0 Verbrennungen mehrerer Körperregionen nicht näher bezeichneten GradesMultiple Verbrennungen o.n.A.T29.1 Verbrennungen mehrerer Körperregionen, wobei höchstens Verbrennungen 1.Grades angegeben sindT29.2- Verbrennungen mehrerer Körperregionen, wobei höchstens Verbrennungen 2.Grades angegeben sindT29.20 Verbrennungen mehrerer Körperregionen, wobei höchstens Verbrennungen des Grades2a angegeben sindVerbrennungen nicht näher bezeichneten 2. Grades mehrerer KörperregionenDIMDIT29.21 Verbrennungen mehrerer Körperregionen, wobei höchstens Verbrennungen des Grades2b angegeben sindT29.3 Verbrennungen mehrerer Körperregionen, wobei mindestens eine Verbrennung 3.Grades angegeben istT29.4 Verätzungen mehrerer Körperregionen nicht näher bezeichneten GradesMultiple Verätzungen o.n.A.T29.5 Verätzungen mehrerer Körperregionen, wobei höchstens Verätzungen 1. Gradesangegeben sindT29.6-Verätzungen mehrerer Körperregionen, wobei höchstens Verätzungen 2. Gradesangegeben sindT29.60 Verätzungen mehrerer Körperregionen, wobei höchstens Verätzungen des Grades 2aangegeben sindVerätzungen nicht näher bezeichneten 2. Grades mehrerer KörperregionenT29.61 Verätzungen mehrerer Körperregionen, wobei höchstens Verätzungen des Grades 2bangegeben sindT29.7 Verätzungen mehrerer Körperregionen, wobei mindestens eine Verätzung 3. Gradesangegeben ist712

Kapitel XIXT30.-Verbrennung oder Verätzung, Körperregion nicht näher bezeichnetExkl.: Verbrennung oder Verätzung mit Angabe des Ausmaßes der betroffenen Körperoberfläche(T31-T32)T30.0 Verbrennung nicht näher bezeichneten Grades, Körperregion nicht näher bezeichnetVerbrennung o.n.A.T30.1 Verbrennung 1. Grades, Körperregion nicht näher bezeichnetVerbrennung 1. Grades o.n.A.T30.2-Verbrennung 2. Grades, Körperregion nicht näher bezeichnetT30.20 Verbrennung Grad 2a, Körperregion nicht näher bezeichnetVerbrennung 2. Grades o.n.A.Verbrennung nicht näher bezeichneten 2. Grades, Körperregion nicht näher bezeichnetT30.21 Verbrennung Grad 2b, Körperregion nicht näher bezeichnetT30.3 Verbrennung 3. Grades, Körperregion nicht näher bezeichnetVerbrennung 3. Grades o.n.A.T30.4 Verätzung nicht näher bezeichneten Grades, Körperregion nicht näher bezeichnetVerätzung o.n.A.T30.5 Verätzung 1. Grades, Körperregion nicht näher bezeichnetVerätzung 1. Grades o.n.A.T30.6-Verätzung 2. Grades, Körperregion nicht näher bezeichnetT30.60 Verätzung Grad 2a, Körperregion nicht näher bezeichnetVerätzung 2. Grades o.n.A.Verätzung nicht näher bezeichneten 2. Grades, Körperregion nicht näher bezeichnetT30.61 Verätzung Grad 2b, Körperregion nicht näher bezeichnetT30.7 Verätzung 3. Grades, Körperregion nicht näher bezeichnetVerätzung 3. Grades o.n.A.T31.-!Verbrennungen, klassifiziert nach dem Ausmaß der betroffenenKörperoberflächeHinw.: Diese Kategorie ist zur ergänzenden Verschlüsselung bei den Kategorien T20-T25 und T29zu benutzen.Die folgenden fünften Stellen sind bei der Kategorie T31 zu benutzen, um den Anteil derGesamtkörperoberfläche anzugeben, der von Verbrennungen dritten Grades betroffen ist:DIMDI0! Weniger als 10 % oder nicht näher bezeichneter Anteil von Verbrennungen 3. GradesKeine Verbrennungen 3. Grades1! 10-19 % Verbrennungen 3. Grades2! 20-29 % Verbrennungen 3. Grades3! 30-39 % Verbrennungen 3. Grades4! 40-49 % Verbrennungen 3. Grades5! 50-59 % Verbrennungen 3. Grades6! 60-69 % Verbrennungen 3. Grades7! 70-79 % Verbrennungen 3. Grades8! 80-89 % Verbrennungen 3. Grades9! 90 % oder mehr Verbrennungen 3. Grades713

Internationale Klassifikation der Krankheiten - <strong>ICD</strong>-<strong>10</strong>-<strong>GM</strong> <strong>2011</strong>T28.-Verbrennung oder Verätzung sonstiger innerer OrganeT28.0 Verbrennung des Mundes und des RachensT28.1 Verbrennung des ÖsophagusT28.2 Verbrennung sonstiger Teile des VerdauungstraktesT28.3 Verbrennung innerer Organe des UrogenitaltraktesT28.4 Verbrennung sonstiger und nicht näher bezeichneter innerer OrganeT28.5 Verätzung des Mundes und des RachensT28.6 Verätzung des ÖsophagusT28.7 Verätzung sonstiger Teile des VerdauungstraktesT28.8 Verätzung innerer Organe des UrogenitaltraktesT28.9 Verätzung sonstiger und nicht näher bezeichneter innerer OrganeVerbrennungen oder Verätzungen mehrerer und nicht näherbezeichneter Körperregionen(T29-T32)T29.-Verbrennungen oder Verätzungen mehrerer KörperregionenInkl.: Verbrennungen oder Verätzungen, die unter mehr als einer Kategorie von T20-T28klassifizierbar sindT29.0 Verbrennungen mehrerer Körperregionen nicht näher bezeichneten GradesMultiple Verbrennungen o.n.A.T29.1 Verbrennungen mehrerer Körperregionen, wobei höchstens Verbrennungen 1.Grades angegeben sindT29.2- Verbrennungen mehrerer Körperregionen, wobei höchstens Verbrennungen 2.Grades angegeben sindT29.20 Verbrennungen mehrerer Körperregionen, wobei höchstens Verbrennungen des Grades2a angegeben sindVerbrennungen nicht näher bezeichneten 2. Grades mehrerer KörperregionenDIMDIT29.21 Verbrennungen mehrerer Körperregionen, wobei höchstens Verbrennungen des Grades2b angegeben sindT29.3 Verbrennungen mehrerer Körperregionen, wobei mindestens eine Verbrennung 3.Grades angegeben istT29.4 Verätzungen mehrerer Körperregionen nicht näher bezeichneten GradesMultiple Verätzungen o.n.A.T29.5 Verätzungen mehrerer Körperregionen, wobei höchstens Verätzungen 1. Gradesangegeben sindT29.6-Verätzungen mehrerer Körperregionen, wobei höchstens Verätzungen 2. Gradesangegeben sindT29.60 Verätzungen mehrerer Körperregionen, wobei höchstens Verätzungen des Grades 2aangegeben sindVerätzungen nicht näher bezeichneten 2. Grades mehrerer KörperregionenT29.61 Verätzungen mehrerer Körperregionen, wobei höchstens Verätzungen des Grades 2bangegeben sindT29.7 Verätzungen mehrerer Körperregionen, wobei mindestens eine Verätzung 3. Gradesangegeben ist712

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