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Tarifbestimmungen_OÖVV_1. 1.2014_vorAA-Beschluss

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<strong>Tarifbestimmungen</strong>desOberösterreichischen Verkehrsverbundesgültig ab 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2014


Inhaltsverzeichnis<strong>1.</strong> BEGRIFFSBESTIMMUNGEN ............................................................................................. 32. GELTUNGSBEREICH ......................................................................................................... 63. VERBUNDFAHRKARTEN, GELTUNGSDAUER ................................................................. 84. FAHRPREISBERECHNUNG ............................................................................................. 135. FAHRPREISRÜCKERSTATTUNG, ENTGELTE, GEBÜHREN, ZAHLUNGSMITTEL........ 156. ERMÄSSIGUNGEN .......................................................................................................... 177. ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN ........................................................... 198. ANHÄNGE ........................................................................................................................ 20ANHANG 1 ...... Verzeichnis der Verbundunternehmen ...................................................... 20ANHANG 2 ...... Landesgrenzüberschreitende Verkehre .................................................... 21ANHANG 3 ...... Zonen mit Stadt- bzw. Ortsverkehren ....................................................... 22ANHANG 4 ...... Fahrpreistafeln des <strong>OÖVV</strong> ........................................................................ 23ANHANG 5 ...... Tarifzonenplan des <strong>OÖVV</strong> ........................................................................ 30ANHANG 6 ...... Entgelte und Bearbeitungsgebühren ......................................................... 30ANHANG 7 ...... Ausstellung von Jahreskarten im Regionalverkehr ................................... 31ANHANG 8 ...... Ausstellung von Semesterkarten für Studierende im Regionalverkehr ...... 32ANHANG 9 ...... Zugangsberechtigungen, Beantragung und Ausstellung von Schüler/Lehrlings-Tickets und des Jugendtickets-Netz für Schüler, Berufsschülerund Lehrlinge ............................................................................................ 33<strong>Tarifbestimmungen</strong> des OÖ Verkehrsverbundes, gültig ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2014 Seite 2


<strong>1.</strong> BEGRIFFSBESTIMMUNGENIn den <strong>Tarifbestimmungen</strong> werden folgende Begriffe verwendet (alphabetisch gereiht):<strong>1.</strong><strong>1.</strong> Behinderte• Personen, die eine erhöhte Familienbeihilfe gemäß §8,Abs. 4 und 7 des Familienlastenausgleichsgesetzesbeziehen, sofern bei ihnen ein Grad der Behinderung vonmindestens 70 % oder die voraussichtlich dauernde Selbsterhaltungsunfähigkeitfestgestellt wurde;• Bezieher eines Pflegegeldes oder einer vergleichbaren Leistung aufgrund bundes- oderlandesgesetzlicher Vorschriften;• Personen, die in ihrem Behindertenpass gemäß § 40 Bundesbehindertengesetz denVermerk „Der Inhaber/die Inhaberin des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nachdem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ eingetragen haben;• Bezieher einer Versehrtenrente nach einer Verminderung der Erwerbsfähigkeit vonmindestens 70 %;• Versorgungsberechtigte nach dem Heeresversorgungsgesetz ab einer Verminderungder Erwerbsfähigkeit von mindestens 70 %;• Begünstigte Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes ab einem Gradder Behinderung von 70 %.<strong>1.</strong>2. BlindeSehbehinderte Personen, welche das Pflegegeld mindestens der Pflegestufe 3 beziehen.<strong>1.</strong>3. ErwachsenePersonen ab dem vollendeten 2<strong>1.</strong> Lebensjahr (ab dem Tag des 2<strong>1.</strong> Geburtstags).<strong>1.</strong>4. FamilieEltern (auch Stief-, Adoptiv- oder Pflegeeltern) oder Elternteile sowie deren Kinder.<strong>1.</strong>5. FahrpreistafelTabellarische Darstellung der Fahrpreise des Oberösterreichischen Verkehrsverbundes(Tarif).<strong>1.</strong>6. FahrtunterbrechungAus- und nachfolgendes wieder Einsteigen in einer Zone, die am Weg zwischen der auf derFahrkarte angegebenen Einstiegs- und Ausstiegszone liegt, außer zum Zweck desUmsteigens.<strong>1.</strong>7. HaltestellenverzeichnisTabellarisches Verzeichnis, in dem sämtliche Haltestellen im Verbundraum sowie derenZugehörigkeit zu Tarifzonen geführt werden. Dieses Verzeichnis liegt bei denVerkehrsunternehmen sowie im <strong>OÖVV</strong> - Kundencenter zur Einsichtnahme auf.<strong>1.</strong>8. JugendlichePersonen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr (ab dem Tag des 15. Geburtstages) bis zumvollendeten 2<strong>1.</strong>Lebensjahr (bis zum Tag vor dem 2<strong>1.</strong> Geburtstag)<strong>1.</strong>9. KernzonenTarifzonen, für die aufgrund des dichten Beförderungsangebotes besondere Fahrpreisegelten, das sind die Tarifzonen Linz, Wels und Steyr.<strong>1.</strong>10. KernzonenaufpreiseAufpreise für Verbundfahrkarten, die bei Inanspruchnahme des Beförderungsangebotesvon Kernzonen zusammen mit Regionalzonen entrichtet werden müssen.<strong>1.</strong>1<strong>1.</strong> KernzonenfahrpreiseFahrpreise für Fahrkarten, die bei Inanspruchnahme des Beförderungsangebotes innerhalbeiner Kernzone ohne Regionalzonen entrichtet werden müssen.<strong>Tarifbestimmungen</strong> des OÖ Verkehrsverbundes, gültig ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2014 Seite 3


<strong>1.</strong>12. KinderPersonen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (bis zum Tag vor dem 15. Geburtstag).<strong>1.</strong>13. Lehrlinge• Personen in einem anerkannten Lehrverhältnis (Lehrstellenverzeichnis der WKO), dieeine betriebliche Ausbildungsstätte im Inland oder im grenznahen Gebiet im Auslandbesuchen, die einen Wohnsitz im Inland haben und für die Familienbeihilfe bezogenwird; dies gilt jedoch längstens bis zum Ablauf des Monats, in dem der Lehrling das 24.Lebensjahr vollendet hat.• Weiters werden für die Geltungsdauer der in der FLAG-Novelle, BGBl. I Nr. 23/1999,festgelegten Bestimmungen jene Personen Lehrlingen gleichgestellt, welche gemäßBerufsausbildungsgesetz - Novelle 1998 im Rahmen einer Vorlehre oderüberbetrieblichen Lehrausbildung gemäß §§ 30 und 30b BAG ausgebildet werden.Ausbildungseinrichtungen müssen zusätzlich bei der Bestätigung der Antragsformulareden Vermerk anbringen, dass es sich um eine „Ausbildung gemäß § 30 bzw. § 30bBAG“ handelt. Berechtigte Ausbildungseinrichtungen können beim BM:WFJ angefragtwerden.<strong>1.</strong>14. NetzkartenFahrkarten, die zur Benützung sämtlicher öffentlicher Verkehrsangebote in einer odermehreren Zonen unabhängig von der Fahrtrichtung und ggf. in Zusammenhang mit einemKernzonenaufpreis berechtigen.<strong>1.</strong>15. RegionalzonenTarifzonen außerhalb der Kernzonen.<strong>1.</strong>16. Schüler• ordentliche Schüler einer öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteteninländischen Schule, die einen Wohnsitz im Inland haben und für die Familienbeihilfebezogen wird; dies gilt jedoch längstens bis zum Ablauf des Monats, in dem der Schülerdas 24. Lebensjahr vollendet hat.• Schüler mit Wohnsitz im Inland, die eine gleichartige Schule im grenznahen Gebiet imAusland als ordentliche Schüler besuchen, die günstiger zu erreichen ist als eineinländische Schule, wenn für diese Pflichtschule hierfür eine schulbehördlicheBewilligung vorliegt.• Schüler, die eine im Bundesgesetz betreffend die Regelung des Krankenpflegefachdienstes,des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste, BGBl.Nr. 102/1961, geregelten Schule besuchen. Pflegehelferschüler haben keinen Anspruchauf den Erwerb eines Schüler-Tickets, diese können jedoch ein Jugendticket-Netzerwerben.• Ordentliche Schüler einer inländischen Schule, die gemäß § 12 des Schulpflichtgesetzes,BGBl. Nr. 76/1985, als zur Erfüllung der Schulpflicht geeignet anerkanntwurde, sowie einer inländischen Privatschule, der die Führung einer anerkanntengeregelten Schulartbezeichnung bewilligt wurde (§ 11 des Privatschulgesetzes, BGBl.Nr. 244/1962).<strong>1.</strong>17. SchwerkriegsbeschädigtePersonen, die als Schwerkriegsbeschädigte im Sinne der Bestimmungen des KriegsopferVersorgungsgesetzes oder als Opfer des Kampfes um ein freies demokratisches Österreichim Sinne der Bestimmung des Opferfürsorgegesetzes anzusehen sind und derenErwerbsfähigkeit nach den Bestimmungen des Kriegsopferversorgungsgesetzes ummindestens 70 % gemindert ist.<strong>1.</strong>18. Senioren sind ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2014 Personen ab dem vollendeten 61 Lebensjahrab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2016ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2018ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2020ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2022(ab dem Tag des 6<strong>1.</strong> Geburtstags)Personen ab dem vollendeten 62 LebensjahrPersonen ab dem vollendeten 63 LebensjahrPersonen ab dem vollendeten 64 LebensjahrPersonen ab dem vollendeten 65 Lebensjahr<strong>Tarifbestimmungen</strong> des OÖ Verkehrsverbundes, gültig ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2014 Seite 4


<strong>1.</strong>19. Stadt-, Orts- bzw. OrtslinienverkehreSpezielle öffentliche Verkehrsangebote in Regionalzonen auf denen der VerbundtarifAnwendung findet oder für die spezielle Verbundtarifregelungen gelten. Ortslinienverkehrist der zugelassene Verkehr auf Omnibuslinien, deren Anfangs- und Endhaltestelleninnerhalb derselben Zone bzw. desselben Gemeindegebietes liegen und Haltestellen zumAus- und Einsteigen nur innerhalb der Zone, bzw. dieses Gemeindegebietes bestehen.<strong>1.</strong>20. StreckenkartenFahrkarten, die zur Benützung sämtlicher öffentlicher Verkehrsangebote auf einer Streckein einer oder mehreren Zonen zwischen Ein- und Ausstiegszone berechtigen.<strong>1.</strong>2<strong>1.</strong> StudierendePersonen, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bis zum Tag vor dem 26.Geburtstag) und die im Sinne des § 3 Studienförderungsgesetzes 1992 zu einer der imFolgenden angeführten Gruppen gehören:• Ordentliche Studierende an einer österreichischen Universität• Ordentliche Studierende an einer österreichischen Universität der Künste• Ordentliche Studierende an einer in Österreich gelegenen Theologischen Lehranstaltnach Ablegung der Reifeprüfung• Ordentliche Studierende an einer öffentlichen oder privaten mit Öffentlichkeitsrechtausgestatteten Pädagogischen Akademie, Berufspädagogischen Akademie oderAkademie für Sozialarbeit• Ordentliche Studierende an einer öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrechtausgestatteten Land und forstwirtschaftlichen berufspädagogischen Akademie• Ordentliche Studierende eines Konservatoriums mit Öffentlichkeitsrecht• Studierende an medizinisch – technischen Akademien und Hebammenakademien• Studierende von Fachhochschul-Studiengängen<strong>1.</strong>22. TarifzonenTarifzonen sind für die Berechnung des Fahrpreises festgelegte Gebiete.<strong>1.</strong>23. TarifzonenplanGraphische Darstellung der Tarifzonen des Oberösterreichischen Verkehrsverbundes.<strong>1.</strong>24. VerbundfahrkartenAuf den Verbundlinien angebotene Fahrkarten, die zur Benützung des fahrplanmäßigenAngebotes auf den Verbundlinien zum Verbundtarif ausgegeben werden.<strong>1.</strong>25. Verbundlinie bzw. VerbundstreckeEine Linie eines Verbundunternehmens im Verbundraum auf der der VerbundtarifAnwendung findet ist, soweit in den <strong>Tarifbestimmungen</strong> keine anderslautende Festlegunggetroffen wird, eine Verbundlinie.<strong>1.</strong>26. VerbundliniennetzDie Gesamtheit aller Verbundlinien bzw. –strecken von Verbundunternehmen imVerbundraum bilden das Verbundliniennetz.<strong>1.</strong>27. VerbundraumJenes Gebiet, innerhalb dessen die <strong>Tarifbestimmungen</strong> des OberösterreichischenVerkehrsverbundes Anwendung finden.<strong>1.</strong>28. VerbundunternehmenVerkehrsunternehmen, die sich dem Oberösterreichischen Verkehrsverbund anschließen.Die Verbundunternehmen sind im Anhang 1 angeführt.<strong>Tarifbestimmungen</strong> des OÖ Verkehrsverbundes, gültig ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2014 Seite 5


2. GELTUNGSBEREICH2.<strong>1.</strong> VerbundraumDer Verbundraum umfasst grundsätzlich das Gebiet des Bundeslandes Oberösterreich.2.2. Erweiterungen und Einschränkungen des Geltungsbereiches2.2.<strong>1.</strong> Der Geltungsbereich des <strong>OÖVV</strong> wird auf die in Anhang 2 angegebenen verbundgrenzüberschreitendenEisenbahnstreckenabschnitte der ÖBB erweitert. Eine Ausgabe vonVerbundfahrausweisen von oder nach diesen grenzüberschreitenden Eisenbahnstrecken-Abschnitten der ÖBB kann jedoch nur dann erfolgen, wenn das Fahrtziel oder derFahrtantritt in einem im Anhang 2 angegebenen Streckenabschnitt der ÖBB gelegen ist.2.2.2. Der Geltungsbereich des <strong>OÖVV</strong> wird auf die in Anhang 2 angegebenen verbundgrenzüberschreitendenKraftfahrlinien bzw. Kraftfahrlinienabschnitte erweitert. Eine Ausgabe vonVerbundfahrausweisen von oder nach diesen grenzüberschreitenden Kraftfahrlinien bzw.Kraftfahrlinienabschnitten kann jedoch nur dann erfolgen, wenn das Fahrtziel oder derFahrtantritt in einem der im Anhang 2 angegebenen Kraftfahrlinien bzw. Kraftfahrlinienabschnittegelegen ist.2.2.3. Der Geltungsbereich des <strong>OÖVV</strong> erstreckt sich nicht auf die ebenfalls in Anhang 2 angegebenenEisenbahnstreckenabschnitte, Kraftfahrlinien bzw. Kraftfahrlinienabschnitte.Nicht zu den Verbundlinien zählen die Zahnradbahnstrecke St. WolfgangSchafbergbahnhof – Schafbergspitze, Schifffahrtslinien und Fährbetriebe sowie diePöstlingbergbahn (Monats-, Semester-, und Jahreskarten für die Kernzone Linz(Kernzonenfahrtpreis) sowie regionale Monats-, Semester-, und Jahreskarten mitKernzonenberechtigung für Linz (Kernzonenaufpreis) berechtigen auch zur Fahrt mit derPöstlingbergbahn; weiters können Inhaber eines Pöstlingberg Bewohnerausweises denVerbundtarif mit Ausnahme der Kurzstreckenregelung nutzen).2.2.4. In Zügen von Eisenbahnverkehrsunternehmen gelten Verbundfahrkarten grundsätzlich nurin der 2. Wagenklasse. Eine Aufzahlung auf die <strong>1.</strong> Wagenklasse ist nur nach den<strong>Tarifbestimmungen</strong> der jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen möglich.2.3. VerbundtarifFür Fahrten, die auf Verbundlinien beginnen und enden und ausschließlich aufVerbundlinien durchgeführt werden, werden unter Beachtung der Bestimmungen der Ziffern2.2.<strong>1.</strong> und 2.2.2. ausschließlich Verbundfahrkarten ausgegeben,• soweit bei den ÖBB Regionalzüge oder Züge der Zuggattung RegionalExpress inAnspruch genommen werden, und• soweit im Verkehrsverbund gleichwertige Tarifangebote zu den unternehmenseigenenTarifen der am Verkehrsverbund teilnehmenden Verkehrsunternehmen bestehen, und• wenn nicht zudem unternehmenseigene Tarife als Verbundtarife angewendet und vonallen Verbundunternehmen anerkannt werden.In bestimmten Fernverkehrszügen von Eisenbahnverkehrsunternehmen (Züge derZuggattungen railjet, ÖBB EC, ÖBB IC, EC, ICE, EN, IC, WEST und D) werdenVerbundfahrkarten unter Beachtung oben angeführter Punkte (ausgenommen ersterAnstrich) neben den unternehmenseigenen Tarifen als gültige Fahrausweise bis aufWiderruf anerkannt.<strong>Tarifbestimmungen</strong> des OÖ Verkehrsverbundes, gültig ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2014 Seite 6


• Verbundfahrkarten berechtigen zur Benutzung des entsprechenden fahrplanmäßigenAngebotes auf den Verbundlinien.• Verbundfahrkarten berechtigen innerhalb ihrer konkreten zeitlichen und räumlichenGültigkeit zu entsprechenden Fahrten im Verbundliniennetz.• Der Verbundtarif findet auf touristische Angebote und Werbemaßnahmen derVerbundunternehmen keine Anwendung.• In Überlappungsregionen benachbarter Verkehrsverbünde, die in das Gebiet vonOberösterreich überlappen, können auch andere, gesonderte Tarife und<strong>Tarifbestimmungen</strong> zur Anwendung gelangen.<strong>Tarifbestimmungen</strong> des OÖ Verkehrsverbundes, gültig ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2014 Seite 7


3. VERBUNDFAHRKARTEN, GELTUNGSDAUER3.<strong>1.</strong> EinzelfahrkartenEinzelfahrkarten berechtigen zu einer einfachen Fahrt von der Einstiegs- bis in dieAusstiegszone für den auf der Fahrkarte angegebenen Weg in vorwärtsstrebenderRichtung ohne Fahrtunterbrechung zum sofortigen Fahrtantritt. Einzelfahrkarten werdenzum vollen, zum ermäßigten oder zum halben Fahrpreis ausgegeben. Gegebenenfalls kannabweichend von dem auf der Fahrkarte angegebenen Weg grundsätzlich auch ein andererWeg für die Fahrt von derselben Einstiegs- bis in dieselbe Ausstiegszone ohneFahrtunterbrechung benützt werden, sofern nicht mehr Zonen durchfahren werden, als fürden auf der Fahrkarte angegebenen Weg.Einzelfahrkarten können, soweit dies in diesen <strong>Tarifbestimmungen</strong> näher geregelt ist, anden hierfür vorgesehenen Stellen für Fahrten innerhalb einzelner Zonen auch für mehrereFahrten (Mehrfahrtenkarten) ausgegeben werden. Eine Entwertung jeweils eines Streifensdieser Fahrkarten vor Fahrtantritt an den vorgesehenen Entwertern oder, falls keineEntwerter verfügbar, durch handschriftlichen Eintrag von Datum und Uhrzeit an dervorgesehenen Stelle auf der Fahrkarte durch das Fahrpersonal bzw. im Bereich derÖsterreichischen Bundesbahnen vor Fahrtantritt durch den Fahrgast selbst ist erforderlich.Nach einer Tarifanpassung sind Mehrfahrtenkarten innerhalb von 3 Monatenaufzubrauchen.3.2. ZeitkartenZeitkarten ggf. in Zusammenhang mit einem Kernzonenaufpreis gelten in der jeweiligenEinstiegs- und Ausstiegszone als Netzkarten, in den dazwischen liegenden Zonen alsStreckenkarten zwischen Einstiegs- und Ausstiegszone für den auf der Fahrkarteangegebenen Weg (Stammstrecke). Bei Schüler/Lehrlings-Tickets für Schüler,Berufsschüler und Lehrlinge gelten in der Ein- und Ausstiegszone bzw. in den Kernzonenbesondere Regelungen. In Stadt- bzw. Ortsverkehren gemäß 4.3. werdenSchüler/Lehrlings-Tickets für Schüler, Berufsschüler und Lehrlinge grundsätzlich nichtanerkannt.Bei Zeitkarten können über den auf der Fahrkarte angegebenen Weg hinaus grundsätzlichauch jene Wege für eine Fahrt von der Einstiegs- bis in die Ausstiegszone benützt werden,bei denen nicht mehr Zonen durchfahren werden, als für den auf der Fahrkarteangegebenen Weg. Eine Fahrtunterbrechung ist hierbei nicht gestattet. DieGültigkeitsdauer ist auf diesen Karten aufgedruckt.Zeitkarten, mit Ausnahme der personenbezogenen Jahres- und Semesterkarten sowie derSchüler/Lehrlings-Tickets und des Jugendtickets–Netz für Schüler, Berufsschüler undLehrlinge sind grundsätzlich übertragbar. Eine Weitergabe von Wochen- und Monatskartenim Zusammenhang von Arbeitsschichtwechsel ist jedoch nicht gestattet. Werden Wochenbzw.Monatskarten in diesem Sinne widriger Weise weitergegeben, sind sie ungültig undwerden ohne Kostenersatz eingezogen.Vorverkauf von Tages-, Wochen- und Monatskarten für den RegionalverkehrTageskarten, Wochen- und Monatskarten für den Regionalverkehr können an den hierfürvorgesehenen Stellen auch für einen späteren Gültigkeitszeitraum, maximal jedoch dreiMonate im Voraus ausgestellt werden (Vordatierung). Eine weitere Entwertung dieserFahrkarten ist nicht erforderlich3.2.<strong>1.</strong> TageskartenTageskarten sind Zeitkarten gemäß Pkt. 3.2. Ihre Geltungsdauer endet am Gültigkeitstagum 24:00 Uhr. Tageskarten werden zum vollen, zum ermäßigten oder zum halbenFahrpreis ausgegeben.<strong>Tarifbestimmungen</strong> des OÖ Verkehrsverbundes, gültig ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2014 Seite 8


Tageskarten können, soweit dies in diesen <strong>Tarifbestimmungen</strong> näher geregelt ist, an denhierfür vorgesehenen Stellen für Fahrten innerhalb einzelner Zonen auch für mehrere Tage(Mehrfahrtenkarten) ausgegeben werden. Eine Entwertung jeweils eines Streifens dieserFahrkarten vor Fahrtantritt an den vorgesehenen Entwertern oder, falls keine Entwerterverfügbar, durch handschriftlichen Eintrag des Datums an der vorgesehenen Stelle auf derFahrkarte durch das Fahrpersonal bzw. im Bereich der Österreichischen Bundesbahnenvor Fahrtantritt durch den Fahrgast selbst ist erforderlich. Nach einer Tarifanpassung sindMehrfahrtenkarten innerhalb von 3 Monaten aufzubrauchen.3.2.2. 24-Stundenkarten24-Stundenkarten sind Zeitkarten gemäß Pkt. 3.2. Ihre Geltungsdauer beginnt mit demZeitpunkt des Kaufs oder der Entwertung und endet 24 Stunden nach Gültigkeitsbeginn.Die letzte Fahrt muss innerhalb des Zeitraumes von 24 Stunden beendet sein. 24-Stundenkarten werden zum vollen, zum ermäßigten oder zum halben Fahrpreisausgegeben.Derzeit werden 24-Stundenkarten nur für die Kernzone Linz ausgegeben. Eine Entwertungdieser Fahrkarte vor Fahrtantritt an den vorgesehenen Entwertern oder, falls keineEntwerter verfügbar, durch handschriftlichen Eintrag von Datum und Uhrzeit an dervorgesehenen Stelle auf der Fahrkarte durch das Fahrpersonal bzw. im Bereich derÖsterreichischen Bundesbahnen vor Fahrtantritt durch den Fahrgast selbst, ist erforderlich.3.2.3. WochenkartenWochenkarten sind Zeitkarten gemäß Pkt. 3.2. Sie gelten an sieben aufeinander folgendenKalendertagen. Die Geltungsdauer endet am letzten Gültigkeitstag um 24:00 Uhr.3.2.4. MonatskartenMonatskarten sind Zeitkarten gemäß Pkt. 3.2. Sie gelten vom Ausstellungstag bis zu demder Datumszahl vorangegangenen Tag des Folgemonats um 24:00 Uhr (z. B. vom 7. Maibis zum 6. Juni, 24:00 Uhr). Wenn die Datumszahl im Februar fehlt endet die Gültigkeit amletzten Tag im Februar um 24:00 Uhr. Die Gültigkeitsdauer, von Monatskarten die amersten eines Monates gelöst werden, endet am letzten Tag des gleichen Monates um 24:00Uhr (z.B. 3<strong>1.</strong>Mai, 30. Juni, 28 Februar).3.2.5. Semesterkarten für StudierendeSemesterkarten sind Zeitkarten gemäß Pkt. 3.2.Zum Kauf von Semesterkarten sind Studierende im Sinne des §3 Studienförderungsgesetz1992 mit Wohnsitz und Studienort in Oberösterreich berechtigt, soweit sie am ersten Tagder Gültigkeit der Semesterkarte (Stichtage <strong>1.</strong> März bzw. <strong>1.</strong> September) das 26. Lebensjahrnoch nicht vollendet haben (bis zum Tag vor dem 26. Geburtstag) und ggf. zusätzliche vonden Ausgabestellen geforderte Zugangsbedingungen (z.B. Einkommensnachweis) erfüllen.Semesterkarten werden für die jeweilige Relation zwischen Wohnsitz und Studienortausgestellt.Semesterkarten für Studierende mit Wohnsitz und/oder Studienort außerhalb derKernzonen (Regionalverkehr) werden vom <strong>OÖVV</strong> – Kundencenter ausgestellt. DieGültigkeitsdauer von Semesterkarten für Studierende mit Wohnsitz und/oder Studienortaußerhalb der Kernzonen (Regionalverkehr) beträgt 5 Monate. Die Gültigkeitsdauer beginntmit dem Tag des jeweiligen Semesterbeginns und endet an dem der Datumszahlvorangegangenen Tag des fünftfolgenden Monats um 24:00 Uhr (z.B. vom 7. Oktober biszum 6. März, 24:00 Uhr). Wenn die Datumszahl im Februar fehlt endet die Gültigkeit amletzten Tag im Februar um 24:00 Uhr. Die Ausgabe erfolgt gemäß Anhang 8.<strong>Tarifbestimmungen</strong> des OÖ Verkehrsverbundes, gültig ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2014 Seite 9


Semesterkarten für Studierende mit Wohnsitz und Studienort in der Kernzone Linz sind imOnline-Shop und im LINZ AG LINIEN Ticketbüro erhältlich. Die Gültigkeitsdauer vonSemesterkarten für Studierende mit Wohnsitz und Studienort in der Kernzone Linz beträgt6 Monate. Die Semesterkarten der Kernzone Linz sind im Wintersemester von Septemberbis Februar des folgenden Kalenderjahres und im Sommersemester von März bis Augustgültig.Semesterkarten für Studierende mit Wohnsitz und Studienort in der Kernzone Steyr werdenvom Kundenbüro der Stadtbetriebe Steyr ausgegeben. An Studierende mit Wohnsitz undStudienort in der Kernzone Wels werden derzeit keine Semesterkarten ausgegeben.3.2.6. JahreskartenJahreskarten sind Zeitkarten gemäß Pkt. 3.2. Die Gültigkeitsdauer der Jahreskarte beträgtzwölf aufeinander folgende Kalendermonate, beginnend mit dem ersten Tag des erstengültigen Monats und endend mit dem letzten Tag des zwölften Monats.Jahreskarten für den Regionalverkehr werden vom <strong>OÖVV</strong> - Kundencenter ausgestellt,Jahreskarten für die Kernzone Linz vom Kundencenter der Linz AG, Jahreskarten für dieKernzone Wels vom Infobüro der Linie Wels und Jahreskarten für die Kernzone Steyr vomKundenbüro der Stadtbetriebe Steyr.Die Ausgabe der Jahreskarten für den Regionalverkehr erfolgt gemäß Anhang 7.3.2.7. Schüler-Ticket für Schüler und BerufsschülerSchüler-Tickets sind Zeitkarten gemäß Pkt. 3.2. Sie werden unter den im Anhang 9angegebenen Voraussetzungen und auf entsprechenden Antrag für den Weg zwischendem Wohnort, von dem aus die Schule besucht wird und dem Schulort ausgestellt. BeiRelationen, die die Verbundraumgrenze überschreiten, können Schüler-Tickets auch bis zueiner definierten Grenzzone gelten.Mit Schüler-Tickets für Schüler und Berufsschüler aus der Region kommend/in die Regionfahrend und mit Einstiegs- und/oder Ausstiegszone in einer Kernzone darf nur dann in derKernzone umgestiegen werden, wenn dies zum Erreichen der Schule unbedingterforderlich ist. Fahrten auf Strecken von wenigen hundert Metern bzw. Umsteigevorgängemüssen notwendig und sinnhaft sein. Eine Berechtigung dazu wird durch Angabe derentsprechenden Ausstiegs- bzw. Einstiegshaltestelle in der Kernzone auf dem Schüler–Ticket vermerkt. Innerhalb der Kernzonen Linz, Wels und Steyr gelten derartige Schüler-Tickets grundsätzlich als Streckenkarten mit freier Verkehrsmittelwahl auf Gleichlaufstreckenzwischen der am Schüler-Ticket angegebenen Haltestelle und der Ein- bzw.Austrittsstelle in die bzw. aus der jeweiligen Kernzone.Bei Fahrten von einer Regionalzone kommend in eine Kernzone fahrend ohne Umsteigen,gilt das Schüler-Ticket auf der benützen Linie grundsätzlich nur bis zu der, der Schule oderdem Wohnort nächstgelegenen Haltestelle. Dies gilt sinngemäß bei Fahrten aus einerKernzone kommend in eine Regionalzone.Beim Durchfahren einer Kernzone gilt das Schüler–Ticket für Schüler und Berufsschüler inder betreffenden Kernzone als Streckenkarten zwischen Ein- und Austrittsstelle in die bzw.aus der jeweiligen Kernzone. Ein Umsteigen innerhalb der Kernzone in direkter Richtung istzulässig.Schüler-Tickets für Schüler und Berufsschüler sind an den auf dem Schüler-Ticketangegebenen Tagen gültig. Sie gelten auch an schulautonom festgelegten schulfreienTagen. An Sonn- und Feiertagen sowie an gesetzlich schulfreien Tagen gelten Schüler-Tickets für Schüler und Berufsschüler jedoch nicht. Abschriften von Antragsformularen,sowie Selbstbehalt-Zahlungsbelege, werden nicht als Schüler-Ticket anerkannt.<strong>Tarifbestimmungen</strong> des OÖ Verkehrsverbundes, gültig ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2014 Seite 10


3.2.8. Lehrlings-TicketLehrlings-Tickets sind Zeitkarten gemäß Pkt. 3.2. Sie werden unter den im Anhang 9 angegebenenVoraussetzungen und auf entsprechenden Antrag für den Weg zwischen demWohnort, von dem aus die betriebliche Ausbildungsstätte besucht wird und derbetrieblichen Ausbildungsstätte ausgestellt. Bei den Verbundraumgrenze überschreitendenRelationen können Lehrlings-Tickets auch bis zu einer definierten Grenzzone gelten.Mit Lehrlings-Tickets mit Einstiegs- und/oder Ausstiegszone in einer Kernzone darf nurdann in der Kernzone umgestiegen werden, wenn dies zum Erreichen von Wohnort oderbetrieblicher Ausbildungsstätte unbedingt erforderlich ist. Fahrten auf Strecken vonwenigen hundert Metern bzw. Umsteigevorgänge müssen notwendig und sinnhaft sein.Eine Berechtigung dazu wird durch Angabe der entsprechenden Ausstiegs- bzw.Einstiegshaltestelle in der Kernzone auf den Lehrlings-Tickets vermerkt. Innerhalb derKernzonen Linz und Wels gelten Lehrlings-Tickets grundsätzlich als Netzkarten, innerhalbder Kernzone Steyr als Streckenkarten mit freier Verkehrsmittelwahl auf Gleichlaufstreckenzwischen der auf dem Lehrlings-Ticket angegebenen Haltestelle und der Ein- bzw.Austrittsstelle in die bzw. aus der Kernzone.Bei Fahrten von einer Regionalzone kommend in eine Kernzone ohne Umsteigen, gilt dasLehrlings-Ticket auf der benutzen Linie grundsätzlich nur bis zu der, der betrieblichenAusbildungsstätte oder dem Wohnort nächstgelegenen Haltestelle. Dies gilt sinngemäß beiFahrten aus einer Kernzone kommend in eine Regionalzone.Beim Durchfahren einer Kernzone gelten Lehrlings-Tickets in der betreffenden Kernzoneals Streckenkarten zwischen Ein- und Austrittsstelle in die bzw. aus der jeweiligenKernzone. Ein Umsteigen innerhalb der Kernzone in direkter Richtung ist zulässig.Lehrlings-Tickets sind grundsätzlich an den auf den Lehrlings-Tickets angegebenen Tagengültig. Abschriften von Antragsformularen, sowie Selbstbehalt-Zahlungsbelege werdennicht als Lehrlings-Tickets anerkannt.3.2.9. Schüler - Aufzahlungskarten für die Kernzone LinzSchüler, die ein gültiges Schüler-Ticket für die Kernzone Linz besitzen, können an denhierfür vorgesehenen Stellen für den Zeitraum während der Gültigkeit des Schüler-Ticketsund darüber hinaus für den Zeitraum zwischen Schulschluss und darauf folgendemSchulbeginn Aufzahlungskarten erwerben. Aufzahlungskarten sind nur in Verbindung mitdem Schüler-Ticket gültig, die Nummer des Schüler-Tickets ist auf der Aufzahlungskarteeinzutragen. Mit derartigen Aufzahlungskarten wird die zeitliche Gültigkeit des Schüler-Tickets auf alle Tage während des Gültigkeitszeitraumes der Aufzahlungskarte erweitert.Weiters wird die räumliche Gültigkeit des Schüler-Tickets auf das gesamte Liniennetz derKernzone Linz ausgedehnt. Aufzahlungskarten für die Kernzone Linz gelten grundsätzlicheinen Monat analog der Gültigkeit von Monatskarten gemäß Punkt 3.2.4.Darüber hinaus können Schüler mit Wohn- oder Schulort Linz, die kein Schüler-Ticket fürdie Kernzone Linz besitzen, gegen Vorlage eines Meldezettels, einerSchulbesuchsbestätigung einer Schule in der Stadt Linz, eines amtlichenLichtbildausweises und eines Lichtbildes einen Schüler Ermäßigungsausweis beim LINZAG LINIEN Ticketbüro erwerben. Mit diesem Ausweis können Aufzahlungskarten für dieKernzone Linz erworben werden. Die Aufzahlungskarten gelten grundsätzlich ein Monatund berechtigen zur Inanspruchnahme des gesamten Liniennetzes der Kernzone Linz anSchultagen von Montag bis Freitag ab 12:00 Uhr und an SA, SO u. Feiertagen sowie angesetzlich schulfreien Tagen uneingeschränkt. Die Aufzahlungskarten sind nur inVerbindung mit dem Schüler Ermäßigungsausweis gültig, die Nummer des Schüler-Ticketsist auf der Aufzahlungskarte einzutragen.<strong>Tarifbestimmungen</strong> des OÖ Verkehrsverbundes, gültig ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2014 Seite 11


3.2.10. Lehrlings - Aufzahlungskarten für die Kernzone LinzLehrlinge, die ein gültiges Lehrlings-Ticket für die Kernzone Linz besitzen, können an denhierfür vorgesehenen Stellen für den Zeitraum während der Gültigkeit des Lehrlings-TicketsAufzahlungskarten erwerben. Aufzahlungskarten sind nur in Verbindung mit dem Lehrlings-Ticket gültig, die Nummer des Lehrlings-Tickets ist auf der Aufzahlungskarte einzutragen.Mit derartigen Aufzahlungskarten wird die zeitliche Gültigkeit des Lehrlings-Tickets auf alleTage während des Gültigkeitszeitraumes der Aufzahlungskarte erweitert.Aufzahlungskarten für die Kernzone Linz gelten grundsätzlich einen Monat analog derGültigkeit von Monatskarten gemäß Punkt 3.2.4., maximal jedoch bis zum Ende der Gültigkeitdes Lehrlings-Tickets.Darüber hinaus können Lehrlinge, die in Linz wohnen oder arbeiten und kein gültigesLehrlings-Ticket für die Kernzone Linz erhalten, gegen Vorlage eines Meldezettels, einerLehrbesuchsbestätigung und eines Lichtbildes einen Lehrlingsermäßigungsausweis beimLINZ AG LINIEN Ticketbüro erwerben. Mit diesem Ausweis können Lehrlingsmonatskartenfür die Kernzone Linz erworben werden. Diese Karten sind nur in Verbindung mit demAusweis gültig, die Ausweisnummer ist auf der Karte einzutragen.3.2.1<strong>1.</strong> Jugendticket-Netz für Schüler, Berufsschüler und LehrlingeDas Jugendticket-Netz ist eine Zeitkarte gemäß Pkt. 3.2. Es wird unter den im Anhang 9angegebenen Voraussetzungen und auf entsprechenden Antrag ausgestellt.Jugendtickets-Netz sind an allen Tagen von <strong>1.</strong> September eines Jahres bis zum 3<strong>1.</strong> Augustdes Folgejahres und auf allen Verbundlinien im Verbundraum OÖ einschließlichPöstlingbergbahn, den Stadt- und Ortsverkehren und Rufbusverkehren uneingeschränktgültig. Bei Relationen, die die Verbundraumgrenzen überschreiten, gelten Jugendtickets-Netz auch bis zu einer definierten Grenzzone zum Nachbarverbund (siehe dazu Anhang 2).Das Jugendticket-Netz wird von den Verkehrsverbundunternehmen ausgestellt. Abschriftenvon Antragsformularen, sowie Selbstbehalt-Zahlungsbelege berechtigen nicht zur Fahrt.Asylwerber haben auf Grund des fehlenden Familienbeihilfenbezuges keinen Anspruch aufdas Jugendticket-Netz.<strong>Tarifbestimmungen</strong> des OÖ Verkehrsverbundes, gültig ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2014 Seite 12


4. FAHRPREISBERECHNUNGGrundlage der Fahrpreisberechnung bildet der Tarifzonenplan des OberösterreichischenVerkehrsverbundes (Anhang 5) in Verbindung mit der Fahrpreistafel (Anhang 4).TariferhöhungBei einer Erhöhung des Tarifes des Oberösterreichischen Verkehrsverbundes geltenbereits vor dem Tag der Tariferhöhung gültige Wochen- und Monats-, Jahres- undSemesterkarten im Rahmen ihrer räumlichen und zeitlichen Gültigkeit weiter.Bereits ausgegebene, aber erst nach dem Tag der Tariferhöhung gültig werdende WochenundMonatskarten können gegen Aufzahlung des Differenzbetrages bei den ausgebendenVerkehrsunternehmen umgetauscht werden.RundungsregelungAufgrund der im <strong>OÖVV</strong> kleinsten verarbeitbaren Währungseinheit werden bei derBerechnung der Fahrpreise von Fahrkarten zum halben Preis die Beträge auf 10 Centaufgerundet.4.<strong>1.</strong> RegionaltarifFür die Fahrpreisberechnung ist die Anzahl der befahrenen Zonen gemäß Tarifzonenplan(Anhang 5) maßgebend. Für die Benützung der Kernzonen Linz, Wels, Steyr geltenbesondere Regelungen.Einzelne Haltestellen oder Gruppen von Haltestellen können an einer Tarifzonengrenzeangeordnet werden. Derartige Haltestellen gelten jeweils zur ersten bzw. zur letztenbefahrenen Tarifzone gehörig, für die eine Fahrkarte ausgestellt wird. Die Regelung giltsinngemäß auch für Gruppen von Haltestellen an einer Kernzonengrenze.4.<strong>1.</strong><strong>1.</strong> Regionaltarif in Verbindung mit einer Kernzone ohne KernzonenaufpreisBei Fahrten von einer Regionalzone kommend in eine Kernzone gilt bis zum Endpunkt derLinie die Kernzone als eine Regionalzone. Dies gilt sinngemäß bei Fahrten aus einerKernzone kommend in eine Regionalzone.4.2. Kernzonentarif4.2.<strong>1.</strong> Von einer Regionalzone kommend darf nur dann in einer Kernzone umgestiegen werden,wenn hierfür ein Kernzonenaufpreis gemäß Tariftafel (Anhang 4) bezahlt wurde. Mitdiesem Aufpreis gelten Zeitkarten in der jeweiligen Kernzone als Netzkarten,Einzelfahrkarten als Streckenkarten mit Umsteigeberechtigung. Das Umsteigen in denKernzonen im Bereich der Eisenbahnen ist ohne Kernzonenaufpreis möglich.Wird von einer Regionalzone kommend innerhalb einer Gruppe von Haltestellen an einerKernzonengrenze umgestiegen und über die an der betreffende Stelle angeordnete Gruppevon Haltestellen hinaus in die Kernzone gefahren, kommt die Kernzone als Zielzone sowieein Kernzonenaufpreis zur Verrechnung. Dasselbe gilt sinngemäß in der Gegenrichtung.4.2.2. Durchfahren von KernzonenVon einer Regionalzone kommend, in eine Regionalzone fahrend werden beimDurchfahren der Kernzone Linz bei der Fahrpreisberechnung grundsätzlich zwei Zonenberechnet. Dabei ist ein Umsteigen innerhalb der Kernzone Linz in direkter Richtungzulässig.Beim Durchfahren der Kernzonen Wels und Steyr wird bei der Fahrpreisberechnunggrundsätzlich eine Zone berechnet. Ein Umsteigen innerhalb der Kernzonen ist dabeisinngemäß wie in der Kernzone Linz zulässig.<strong>Tarifbestimmungen</strong> des OÖ Verkehrsverbundes, gültig ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2014 Seite 13


4.2.3. Tarife innerhalb der KernzonenIn den Kernzonen Linz, Wels und Steyr gelten besondere Kernzonenfahrpreise gemäßTariftafel (siehe Anhang 4). Darüber hinaus gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:Innerhalb der Kernzonen gelten bestimmte Fahrkarten der dortigen städtischenVerkehrsunternehmen gegebenenfalls in Verbindung mit einem erforderlichenBerechtigungsnachweis gemäß Pkt. 6 als Verbundfahrkarten und berechtigen zurBenutzung der Öffentlichen Verkehrsmittel aller Verkehrsunternehmen in den Kernzonen.Bezüglich der Verwendung von Fahrkarten der Linz Linien, Linie Wels und StadtbetriebeSteyr als Verbundfahrkarten gelten hinsichtlich Geltungsdauer und Übertragbarkeit die imAnhang 4 genannten Bedingungen.4.3. Zonen mit eigenem Stadt- bzw. OrtsverkehrIn einigen Zonen im Verbundraum neben den Kernzonen Linz, Wels und Steyr sind Stadtbzw.Ortsverkehre eingerichtet. Für diese Stadt- bzw. Ortsverkehre gilt, soweit sie amOberösterreichischen Verkehrsverbund teilnehmen (siehe Anhang 3) grundsätzlich diePreisberechnung nach dem Tarifzonenplan des Oberösterreichischen Verkehrsverbundesohne Kernzonenregelung.Für Fahrten innerhalb dieser Zonen können besondere, von den Fahrpreisen für eine Zoneim Regionaltarif abweichende Fahrpreise zur Anwendung gelangen. Diese sind im Anhang4 angeführt.In diesen Stadt- bzw. Ortsverkehren werden Schüler- Lehrlings-Tickets grundsätzlich nichtanerkannt. Für deren Benutzung ist der Erwerb eines Jugendtickets-Netz Voraussetzung.4.4. RufbusverkehreIn einigen oberösterreichischen Regionen sind bedarfsorientierte Verkehre in Form vonRufbusverkehren eingerichtet. Diese verkehren nur bei vorhergehender telefonischerAnmeldung. Für diese Rufbusverkehre gilt die Preisberechnung nach dem Tarifzonenplandes Oberösterreichischen Verkehrsverbundes.In Rufbussen werden Schüler- Lehrlings-Tickets grundsätzlich nicht anerkannt. Für dieBenutzung ist der Erwerb eines Jugendtickets-Netz Voraussetzung.<strong>Tarifbestimmungen</strong> des OÖ Verkehrsverbundes, gültig ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2014 Seite 14


5. FAHRPREISRÜCKERSTATTUNG, ENTGELTE, GEBÜHREN, ZAHLUNGSMITTEL5.<strong>1.</strong> Fahrpreisrückerstattung5.<strong>1.</strong><strong>1.</strong> Fahrpreisrückerstattung bei Rückgabe von noch nicht gültigen ZeitkartenBei Rückgabe von vordatierten Wochen- oder Monatskarten deren Gültigkeit noch nichtbegonnen hat, wird der volle Fahrpreis entgeltfrei rückerstattet. Die Erstattung erfolgt durchdas <strong>OÖVV</strong> – Kundencenter oder die hierfür festgelegten Stellen des ausgebendenVerkehrsunternehmens. Bei Rückgabe der Karte im Postwege ist das Datum desPoststempels maßgebend.5.<strong>1.</strong>2. Fahrpreisrückerstattung bei Rückgabe von teilweise genutzten ZeitkartenBei teilweise genützten Monats- und Jahreskarten ist eine Teilrückerstattung desFahrpreises möglich, nicht jedoch bei Wochenkarten.• Bei einer nur teilweise genutzten Monatskarte wird für jede beanspruchte Woche (7Tage) der Preis einer Wochenkarte berechnet und die Differenz zum Preis derausgegebenen Monatskarte rückerstattet. Die Erstattung erfolgt durch das <strong>OÖVV</strong> -Kundencenter oder an den hierfür festgelegten Stellen des ausgebendenVerkehrsunternehmens.• Bei einer nur teilweise genützten Jahreskarte wird für jeden beanspruchten Monat derPreis einer Monatskarte berechnet und die Differenz zu den bereits geleistetenZahlungen rückerstattet. Ein Monat gilt dann als nicht beansprucht, wenn die Karte biszum ersten Werktag, 9:00 Uhr des betreffenden Monats im <strong>OÖVV</strong> - Kundencenterpersönlich zurückgegeben oder nachweislich auf den Postweg (maßgeblich ist dasDatum des Poststempels) dorthin übermittelt wurde.• Jahreskarten für die Region werden nur im <strong>OÖVV</strong> - Kundencenter zurückgenommen,Jahreskarten für die Kernzone Linz im Kundencenter der Linz AG, für die Kernzone Welsim Infobüro der Linie Wels und für die Kernzone Steyr im Kundenbüro der StadtbetriebeSteyr.• Bei Nichtnutzung der Jahreskarte infolge Krankenstands, Kuraufenthalte etc. wird keineFahrpreis Rückerstattung gewährt.5.2. Entgelte, GebührenBzgl. Entgelte und Gebühren gelten im Oberösterreichischen Verkehrsverbund dienachfolgenden Regelungen. In allen anderen Fällen gelten die Tarif- undBeförderungsbestimmungen des jeweiligen Verbundunternehmens.5.2.<strong>1.</strong> Fahrpreisrückerstattung bei Jahres- und MonatskartenFür die Fahrpreisrückerstattung bei Jahres- und Monatskarten wird ein Entgelt gemäßAnhang 6 einbehalten.Bei Verlust einer Jahreskarte wird gegen Vorlage einer entsprechenden Verlustbestätigungder Gemeinde eine Ersatzausstellung vorgenommen. Dafür wird ein Entgelt gemäßAnhang 6 verrechnet.5.2.2. Duplikatsausstellung für Schüler/Lehrlings-Tickets und das Jugendticket-Netz für Schülerund LehrlingeBei Verlust oder Beschädigung eines Schüler- Lehrlings-Tickets oder des Jugendtickets-Netz wird eine Duplikatsausstellung vorgenommen. Dafür wird ein Entgelt gemäß Anhang6 verrechnet.<strong>Tarifbestimmungen</strong> des OÖ Verkehrsverbundes, gültig ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2014 Seite 15


5.2.3. Erhöhtes BeförderungsentgeltWerden Personen bei Fahrkartenkontrollen ohne bzw. ohne gültige Verbundfahrkarteangetroffen, wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt, sowie ggf. zusätzlich der für die Fahrtzu entrichtende Fahrpreis eingehoben. Die Höhe des erhöhten Beförderungsentgelts richtetsich nach den Tarif- und Beförderungsbestimmungen des jeweiligenVerbundunternehmens.Die Bezahlung des erhöhten Beförderungsentgelts kann erlassen werden, wenn diekontrollierte Person innerhalb der vom jeweiligen Verbundunternehmen festgelegten Fristab dem Feststellungstag bei der ihr genannten Stelle nachweist, dass sie zum Zeitpunktder Kontrolle Inhaber einer gültigen personenbezogenen, nicht übertragbaren Fahrkartewar. In derartigen Fällen wird eine Bearbeitungsgebühr gemäß den Tarif- undBeförderungsbestimmungen des jeweiligen Verbundunternehmens eingehoben.5.3. ZahlungsmittelZahlungsmittel ist Bargeld in der in Österreich gültigen Landeswährung. Die Bezahlung derJahreskarte kann auch über Bankeinzug erfolgen. Für die Entgegennahme von Bargeldsowie bei bargeldlosem Zahlungsverkehr gelten die Bestimmungen der betreffendenVerkehrsunternehmen bzw. des <strong>OÖVV</strong> Kundencenters.<strong>Tarifbestimmungen</strong> des OÖ Verkehrsverbundes, gültig ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2014 Seite 16


6. ERMÄSSIGUNGENGegen Vorlage der angeführten Berechtigungsnachweise können im OberösterreichischenVerkehrsverbund folgende Ermäßigungen in Anspruch genommen werden. Dieentsprechenden Berechtigungsnachweise sind gemeinsam mit den ermäßigten Fahrkartenunaufgefordert vorzuweisen.6.<strong>1.</strong> Kinder6.<strong>1.</strong><strong>1.</strong> Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (bis zum Tag vor dem 6. Geburtstag) werden inBegleitung einer Aufsichtsperson unentgeltlich befördert, je Begleitperson jedoch höchstenszwei Kinder. Jedes weitere Kind wird zum halben Fahrpreis befördert. AlsAufsichtspersonen können Personen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr fungieren. AlsBerechtigungsnachweis gilt ein Dokument, aus dem das Geburtsdatum des jeweiligenKindes hervorgeht. Davon abweichende Regelungen für die Kernzonen siehe Anhang 4.6.<strong>1.</strong>2. Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr (ab dem Tag des 6. Geburtstages) bis zumvollendeten 15. Lebensjahr (bis zum Tag vor dem 15. Geburtstag) zahlen fürEinzelfahrkarten und Tageskarten den halben Fahrpreis. Als Berechtigungsnachweis giltein Dokument, aus dem das Geburtsdatum des jeweiligen Kindes hervorgeht.6.2. JugendlicheJugendliche ab dem vollendeten 15. Lebensjahr (ab dem Tag des 15. Geburtstages) biszum 2<strong>1.</strong> Lebensjahr (bis zum Tag vor dem 2<strong>1.</strong> Geburtstag) zahlen für Einzelfahrkarten undTageskarten den ermäßigten Fahrpreis. Als derartige ermäßigte Fahrkarten gelten jedochnur ausdrücklich als solche gekennzeichnete Fahrkarten. Die Inanspruchnahme derJugendermäßigung ist nur in Verbindung mit einem gültigen Berechtigungsnachweiszulässig. Als Berechtigungsnachweise gelten die 4YOUCard des Landes Oberösterreich,ein amtlicher Lichtbildausweis, ein gültiges Schüler/Lehrlings-Ticket bzw. Jugendticket-Netz, und die ÖBB VORTEILScard < 26.6.3. Familien6.3.<strong>1.</strong> KernzonenBis zu drei Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (bis zum Tag vor dem 15.Geburtstag) werden in Begleitung beider Elternteile mit Berechtigungsnachweisunentgeltlich befördert, wenn beide Elternteile mit Kind bzw. mit mehreren Kinderngleichzeitig dieselbe Beförderungsleistung in Anspruch nehmen und einer der beidenmitreisenden Elternteile eine Einzelfahrkarte oder eine Tageskarte zum vollen Fahrpreislöst.Für den Fall, dass nur ein Elternteil mit mehreren Kindern gleichzeitig dieselbeBeförderungsleistung in Anspruch nimmt, erhöht sich bei sonst gleichen Bedingungen dieZahl der unentgeltlich beförderten Kinder auf vier. Jedes weitere Kind bis zum vollendeten15. Lebensjahr (bis zum Tag vor dem 15. Geburtstag) bezahlt den ermäßigten Fahrpreis.6.3.2. RegionalverkehrKinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (bis zum Tag vor dem 15. Geburtstag), sofernim Berechtigungsnachweis angeführt, werden in Begleitung eines Elternteiles mitBerechtigungsnachweis unentgeltlich befördert, wenn der eine Elternteil mit Kind bzw. mitmehreren Kindern gleichzeitig dieselbe Beförderungsleistung in Anspruch nimmt und dermitreisende Elternteil eine Einzelfahrkarte oder eine Tageskarte zum ermäßigten Fahrpreislöst. Reisen beide Elternteile mit, bezahlt der zweite Elternteil ebenfalls den ermäßigtenFahrpreis. Jedes mitreisende Kind ab dem vollendeten 15. Lebensjahr (ab dem Tag des 15.Geburtstages), sofern im Berechtigungsnachweis angeführt, bezahlt den ermäßigten Fahrpreis.<strong>Tarifbestimmungen</strong> des OÖ Verkehrsverbundes, gültig ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2014 Seite 17


6.3.3. BerechtigungsnachweisAls Berechtigungsnachweis in allen Fällen der Punkte 6.3.<strong>1.</strong> und 6.3.2. werden die ÖBBVORTEILScard Familie, die kombinierte ÖBB VORTEILScard Familie bzw. dieFamilienkarte des Landes Oberösterreich, die ÖBB VORTEILScard Classic Familie oderdie ÖSTERREICHcard mit Zusatzaufdruck „VORTEILScard Familie“ der ÖBB anerkannt.6.4. SeniorenSenioren erhalten gegen Vorweis eines Berechtigungsnachweises Einzelfahrkarten undTageskarten zum ermäßigten Fahrpreis. Als Berechtigungsnachweis wird die ÖBBVORTEILScard Senior oder die kombinierte ÖSTERREICHcard mit Zusatzaufdruck„VORTEILScard Senior“ der ÖBB anerkannt.6.5. BehinderteBehinderte zahlen gegen Vorweis eines Berechtigungsnachweises für Einzelfahrkarten undTageskarten den halben Fahrpreis. Als Berechtigungsnachweis wird die ÖBBVORTEILScard Spezial oder die kombinierte ÖSTERREICHcard mit Zusatzaufdruck„VORTEILScard Spezial“ der ÖBB anerkannt. Die ÖBB VORTEILScard Spezial ist nur inVerbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweises gültig.Eine Begleitperson und/oder ein Assistenzhund wird/werden unentgeltlich befördert, wenndie behinderte Person im Rollstuhl fährt, bzw. dessen Behindertenpass den Vermerk „DerInhaber des Passes bedarf einer Begleitperson“ aufweist. Der zu Begleitende benötigt indiesem Fall keinerlei zusätzliche Bescheinigung, wie zum Beispiel ÖBB VORTEILScardSpezial für Behinderte. Das gilt auch wenn der zu begleitende Behinderte eine Wochen-,Monats- oder Jahreskarte vorweist.6.6. Schwerkriegsbeschädigte6.6.<strong>1.</strong> RegionalverkehreSchwerkriegsbeschädigte zahlen gegen Vorweis eines Berechtigungsnachweises fürEinzelfahrkarten und Tageskarten den halben Fahrpreis. Als Berechtigungsnachweis wirddie ÖBB VORTEILScard Spezial der ÖBB mit dem Vermerk „Schwerkriegsbeschädigt“anerkannt.Eine Begleitperson und/oder ein Assistenzhund wird/werden unentgeltlich befördert. DieÖBB VORTEILScard Spezial für Schwerkriegsbeschädigte ist nur in Verbindung mit einemamtlichen Lichtbildausweis gültig. Das gilt auch, wenn der zu begleitende Behinderte eineWochen-, Monats- oder Jahreskarte vorweist.6.6.2. Stadt-, Orts- bzw. OrtslinienverkehreSchwerkriegsbeschädigte ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70%,die einen Schwerkriegsbeschädigtenausweis der Serie C mit der Eintragung"Unentgeltliche Beförderung im Straßenbahnverkehr, im Ortslinienverkehr mit Omnibussen“vorweisen können, haben Anspruch auf unentgeltliche Beförderung auf Straßenbahnen undauf Autobuslinien, die im Ortslinienverkehr betrieben werden. Eine Begleitperson und/oderein Assistenzhund wird/werden ebenfalls unentgeltlich befördert.6.7. BlindeBlinde zahlen gegen Vorweis eines Berechtigungsnachweises für Einzelfahrkarten undTageskarten den halben Fahrpreis. Als Berechtigungsnachweis anerkannt wird die ÖBBVORTEILScard Blind oder die kombinierte ÖSTERREICHcard mit Zusatzaufdruck„VORTEILScard Blind“ der ÖBB, die entsprechend den Richtlinien des ÖsterreichischenBlindenverbandes oder von der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachenausgestellt worden ist.<strong>Tarifbestimmungen</strong> des OÖ Verkehrsverbundes, gültig ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2014 Seite 18


Eine Begleitperson und/oder ein Assistenzhund wird/werden unentgeltlich befördert. Dasgilt auch wenn der zu begleitende Behinderte eine Wochen-, Monats- oder Jahreskartevorweist.6.8. TiereKleine, ungefährliche und in geeigneten Behältnissen untergebrachte lebende Tiere werdenunentgeltlich mitbefördert.Für nicht in geeigneten Behältnissen mitbeförderte Hunde, die am Boden kurz an der Leinegehalten werden und einen bisssicheren Maulkorb tragen, wird für Einzelfahrkarten undTageskarten der halbe Fahrpreis berechnet. Entsprechend gekennzeichneteAssistenzhunde werden unentgeltlich und ohne Maulkorb mitbefördert.7. ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN7.<strong>1.</strong> Diese <strong>Tarifbestimmungen</strong> treten mit <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2014 in Kraft.7.2. Die Tarife gelten unter den derzeit gegebenen steuer- und abgabenrechtlichenBestimmungen.7.3. Soweit neben dem Tarif des Oberösterreichischen Verkehrsverbundes noch Angebote zumUnternehmenstarif zur Anwendung gelangen, gelten für diese Angebote die<strong>Tarifbestimmungen</strong> des betreffenden Verkehrsunternehmens.7.4. Die Beförderungsbestimmungen der jeweiligen Verbundunternehmen bleiben weiterhinaufrecht.<strong>Tarifbestimmungen</strong> des OÖ Verkehrsverbundes, gültig ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2014 Seite 19


AnhängeAnhang 1: VerbundunternehmenFirmenname Straße PLZ OrtAdelheid Leitner GmbH Busreisen - Linienverkehr Freistädter Straße 52 4040 LinzAdelheid Neuhauser Seilerplatz 1 4550 KremsmünsterAlois Sunzenauer Auf der Au 5 4283 Bad ZellAuer Reisen GmbH Ennser Straße 72-74 4400 SteyrAugust Heuberger GmbH Keßlastraße 10 4722 PeuerbachBI Kraftfahrlinien GmbH Schröpferplatz 5 4820 Bad IschlBurgstaller GmbH Aigerding 22 4782 St. Florian am InnDuschlbauer GmbH Werndlstraße 8 4240 FreistadtGottfried Eder Wandschaml 10 4150 Berg b. RohrbachHehenberger GmbH & Co KG Troß 1 4074 StroheimHeinrich Baumüller Obermühlviertler Reisen Rohrbacher Straße 16 4154 KollerschlagHerbert Rebhandl Pichl 137 4580 WindischgarstenLehner Busreisen GmbH Am Koglerhang 4 4174 NiederwaldkirchenLinz Linien GmbH f. ÖPNV Wiener Straße 151 4021 LinzMarktgemeinde Haslach Marktplatz 45 4170 Haslach a. d. MühlMartin Neundlinger Busreisen Rechberg 20 4173 St. Veit i. Mkr.Naderer Bustouristik GmbH Teichsiedlung 4 4364 St. ThomasÖBB Personenverkehr AG Wagramer Straße 17-19 1220 WienÖBB-Postbus GmbH Wagramer Straße 17-19 1220 WienPernsteiner GmbH Kirchberg 44 4131 Kirchberg/D.Pichelbauer Reisen GesmbH & Co KG Rudmanns 135 3910 ZwettlPils Reisen GmbH Marktstraße 12 3323 Neustadtl/D.Reisebüro Busreisen Glas G. GmbH Linie Ludwig-Pagl-Straße 1 4780 SchärdingReisebüro Busreisen Glas Günther GmbH St. Aegidi 35 4725 St. AegidiReisebüro Dobler GesmbH & Co KG Stefan-Fadinger-Straße 13 4070 EferdingReisedienst Willi Pum GmbH & Co KG Hauptstraße 15 4294 St. LeonhardReiseparadies Kastler GmbH Kepplingerstraße 3 4100 OttensheimReiseunternehmen Killinger GmbH Windischhof 37 4324 RechbergResch Reisen GmbH Mollmannsreith 23 4154 KollerschlagRiedler Reisen & Touristik GmbH Mitterstoder 35 4573 HinterstoderRoland Leonhartsberger Stiftstraße 5 4082 Aschach/D.SAB-TOURS Reisebüro u. Autobusbetrieb GmbH Marcusstraße 4 4600 Welssabtours Touristik GmbH Marcusstraße 4 4600 WelsSiegfried Baumgartner Bus-Taxi-Reisebüro Markt 25 4280 KönigswiesenSimon GesmbH Reisebüro und Reisedienst Lembacher Straße 7 4142 HofkirchenSklona GmbH & Co KG Salinenplatz 10 4802 EbenseeStadtbetriebe Steyr GmbH Ennser Straße 10 4400 SteyrStern & Hafferl Verkehrsgesellschaft m.b.H. Kuferzeile 32 4810 GmundenÜberland Wels, Stroissmüller GmbH Eferdinger Straße 75 4600 WelsWESTbahn Management GmbH Europaplatz 3/Stiege 5 1150 WienWiesinger Reisen GesmbH Sonnblick 5 4274 Schönau i. Mkr.Wiesinger Reisen GesmbH Schacherbergstraße 30 4311 SchwertbergWilhelm Welser Verkehrsbetriebe GmbH Linzer Straße 24 4050 TraunWilia Autobusunternehmung Wilhering Linzer Straße 14 4073 WilheringWöß Reisen & Gastrobetriebs OG Stift am Grenzbach 32 4154 Nebelberg<strong>Tarifbestimmungen</strong> des OÖ Verkehrsverbundes, gültig ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2014 Seite 20


Anhang 2: Landesgrenzüberschreitende VerkehreLandesgrenzüberschreitende EisenbahnlinienLinieletzte Hst. inOberösterreichletzte Hst. im <strong>OÖVV</strong> Innengrenze bei Ausgabe von denVerbundraum überschreitendenFahrkarten zum Verbundtarif *)Außengrenze bei Ausgabe von denVerbundraum überschreitendenFahrkarten zum Verbundtarif100 Enns St. Valentin Linz derzeit = letzte Hst. Im <strong>OÖVV</strong>101 Oberhofen-Zell Steindorf b. Attnang – Puchheimderzeit = letzte Hst. Im <strong>OÖVV</strong>am Moos Strasswalchen130 Schönau an der Weißenbach – St. nicht relevantderzeit = letzte Hst. Im <strong>OÖVV</strong>EnnsGallen130 Oberland Waidhofen a. d. Weyerderzeit = letzte Hst. Im <strong>OÖVV</strong>Ybbs131 Steyr- St.Valentin Steyr derzeit = letzte Hst. Im <strong>OÖVV</strong>Münichholz140 Spital am Pyhrn Selzthal Selzthal derzeit = letzte Hst. Im <strong>OÖVV</strong>141 Summerau Summerau nicht relevant derzeit = letzte Hst. Im <strong>OÖVV</strong>150 Wernstein Passau Hbf nicht relevant nicht relevant151 Braunau am Inn Simbach (Inn) nicht relevant nicht relevant170 Obertraun- Bad Aussee Bad Ischl derzeit = letzte Hst. Im <strong>OÖVV</strong>Koppenbrüllerhöhle190 Friedburg - Steindorf b. Braunau am Innderzeit = letzte Hst. Im <strong>OÖVV</strong>Lengau Strasswalchen*)gilt auch als Außengrenze für Überlappungen benachbarter Verkehrsverbünde nach OberösterreichLandesgrenzüberschreitende KraftfahrlinienLinieletzte Hst. InOberösterreich1036 Schönberg GroßgerungsHauptplatz1376/ Landesgrenze Großgerungs7663 NÖ/OÖ Hauptplatzletzte Hst. im <strong>OÖVV</strong> Innengrenze bei Ausgabe von denVerbundraum überschreitendenFahrkarten zum Verbundtarifderzeit nicht relevantderzeit nicht relevantAußengrenze bei Ausgabe von denVerbundraum überschreitendenFahrkarten zum Verbundtarifderzeit = letzte Hst. Im <strong>OÖVV</strong>derzeit = letzte Hst. Im <strong>OÖVV</strong>1644 Gaflenz Waidhofen a. d. Ybbs derzeit nicht relevantderzeit = letzte Hst. Im <strong>OÖVV</strong>Abzw. Rüsthaus Postautostelle1648 Oberland Waidhofen a. d. Ybbs derzeit nicht relevantderzeit = letzte Hst. Im <strong>OÖVV</strong>Forsterwerk Postautostelle2006 Achleiten Zollamt Passau Hbf derzeit nicht relevant derzeit = letzte Hst. Im <strong>OÖVV</strong>2051 Enns Stadlgasse Herzograd derzeit nicht relevant derzeit = letzte Hst. Im <strong>OÖVV</strong>2056 Verläuft z. T.derzeit nicht relevantderzeit nicht relevantdurch NÖ.(Pyburg –Ennsdorf)2061 Verläuft z. T.derzeit nicht relevantderzeit nicht relevantdurch NÖ.(Pyburg –Ennsdorf)2066 Friesenegg Arbesbach derzeit nicht relevant derzeit = letzte Hst. Im <strong>OÖVV</strong>2074 Landesgrenze Großgerungs derzeit nicht relevantderzeit = letzte Hst. Im <strong>OÖVV</strong>NÖ/OÖ Hauptplatz1332/ Schönberg Karlstift am Sand derzeit nicht relevant derzeit = letzte Hst. Im <strong>OÖVV</strong>20842200 Haseneben Dorfstetten derzeit nicht relevant derzeit = letzte Hst. Im <strong>OÖVV</strong>2216 Grein/Bad Grein/Bad Kreuzen Bf derzeit nicht relevantderzeit = letzte Hst. Im <strong>OÖVV</strong>Kreuzen Bf2328 Haibach/Grenze Passau Hbf. derzeit nicht relevant derzeit = letzte Hst. Im <strong>OÖVV</strong>2386 Friedburg Steindorf derzeit nicht relevant derzeit = letzte Hst. Im <strong>OÖVV</strong>Lengau Bf Abzw2338 Wildshut Untereching derzeit nicht relevant derzeit = letzte Hst. Im <strong>OÖVV</strong>2346 Furkern Furkern derzeit nicht relevant derzeit = letzte Hst. Im <strong>OÖVV</strong><strong>Tarifbestimmungen</strong> des OÖ Verkehrsverbundes, gültig ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2014 Seite 21


2344 Wildshut Untereching derzeit nicht relevant derzeit = letzte Hst. Im <strong>OÖVV</strong>2342 Braunau Simbach Schulzenrum derzeit nicht relevantderzeit = letzte Hst. Im <strong>OÖVV</strong>Stadtplatz2493 Kleinreifling Altenmarkt bei St. derzeit nicht relevantderzeit = letzte Hst. Im <strong>OÖVV</strong>Abzw. Gallen Rüsthaus2494 Verläuft z. T.derzeit nicht relevantderzeit nicht relevantdurch NÖ2520 Verläuft z.T.derzeit nicht relevantderzeit nicht relevantdurch Sbg.2534 Verläuft z. T.derzeit nicht relevantderzeit nicht relevantdurch Salzburg(Hüttenedt)2536 Oberhofen Bhf Steindorf derzeit nicht relevant derzeit = letzte Hst. Im <strong>OÖVV</strong>2560 St. Wolfgang Ried HBLA derzeit nicht relevant derzeit = letzte Hst. Im <strong>OÖVV</strong>Schafbergbf3000 Nussensee Abzw Strobl Bbf derzeit nicht relevant derzeit = letzte Hst. Im <strong>OÖVV</strong>3010 Teufelmühle Teufelmühle derzeit nicht relevant derzeit = letzte Hst. Im <strong>OÖVV</strong>3012 Scharfling GH St. Gilgen Bbf derzeit nicht relevant derzeit = letzte Hst. Im <strong>OÖVV</strong>3021 Haberpoint Steindorf derzeit nicht relevant derzeit = letzte Hst. Im <strong>OÖVV</strong>Heidbauer3023 Pfannenstiel Strasswalchen Ort derzeit nicht relevant derzeit = letzte Hst. Im <strong>OÖVV</strong>3025 Pfannenstiel Steindorf derzeit nicht relevant derzeit = letzte Hst. Im <strong>OÖVV</strong>3031 Guggenberg Guggenberg derzeit nicht relevantderzeit = letzte Hst. Im <strong>OÖVV</strong>Wastlbauer Wastlbauer3040 Jedendorf Jedendorf derzeit nicht relevant derzeit = letzte Hst. Im <strong>OÖVV</strong>3040 Oichten Oichten derzeit nicht relevant derzeit = letzte Hst. Im <strong>OÖVV</strong>3110 Pass Gschütt Pass Gschütt derzeit nicht relevant derzeit = letzte Hst. Im <strong>OÖVV</strong>6817 KalkofenLandesgrenze6835 PötschenpassPasshöhe7711 Verläuft zurGänze in NÖ.(St. Valentin)7712 Verläuft zurGänze in NÖ.(St. Valentin)Liezen Bbf derzeit nicht relevant derzeit = letzte Hst. Im <strong>OÖVV</strong>Bad Aussee PA derzeit nicht relevant derzeit = letzte Hst. Im <strong>OÖVV</strong>derzeit nicht relevantderzeit nicht relevantderzeit nicht relevantderzeit nicht relevantAnhang 3: Zonen mit Stadt- bzw. OrtsverkehrenStadt-/Ortsverkehre die am <strong>OÖVV</strong>teilnehmenBestimmungen1 Stadtverkehr Attnang-Puchheim • In Stadt- bzw. Ortsverkehren gemäß 4.3.2 Stadtverkehr Bad Ischlwerden Schüler-/Lehrlings-Tickets3 Ortsverkehr Bad Schallerbachgrundsätzlich nicht anerkannt. Für die4 Stadtverkehr Braunau am InnBenutzung ist der Erwerb eines5 Stadtverkehr FreistadtJugendtickets-Netz Voraussetzung.6 Stadtverkehr Gmunden• Für Senioren besteht der Anspruch auf7 Ortsverkehr RegauErmäßigung mit einem amtlichen8 Stadtverkehr Ried im InnkreisLichtbildausweis. (auch ohne Berechtigungsnachweis9 Stadtverkehr Traungemäß 6.4.).10 Stadtverkehr Vöcklabruck11 Ortsverkehr Wallern a. d. Trattnach<strong>Tarifbestimmungen</strong> des OÖ Verkehrsverbundes, gültig ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2014 Seite 22


Anhang 4: Fahrpreistafel des <strong>OÖVV</strong>, gültig ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2014ZoneEinzelfahrscheineFahrpreistafel <strong>OÖVV</strong> – Regionalverkehr (Preise in €)TageskartenVollpreis ermäßigt Halbpreis Vollpreis ermäßigt Halbpreis1 1,90 1,00 1,00 3,80 2,00 1,90 8,20 28,00 274,002 2,10 1,20 1,10 4,20 2,40 2,10 9,20 30,00 294,003 2,90 1,60 1,50 5,80 3,20 3,00 12,30 40,20 393,004 4,00 2,20 2,00 8,00 4,40 4,00 15,40 50,30 492,005 4,80 2,60 2,40 9,60 5,20 4,80 18,40 60,10 587,006 5,80 3,20 2,90 11,60 6,40 5,80 21,40 70,20 686,007 6,50 3,60 3,30 13,00 7,20 6,60 24,00 79,40 777,008 7,80 4,30 3,90 15,60 8,60 7,80 26,50 88,70 868,009 8,50 4,70 4,30 17,00 9,40 8,60 30,20 98,00 958,0010 9,60 5,30 4,80 19,20 10,60 9,60 30,20 98,00 958,0011 10,60 5,80 5,30 21,20 11,60 10,60 32,70 108,50 <strong>1.</strong>061,0012 11,60 6,40 5,80 23,20 12,80 11,60 32,70 108,50 <strong>1.</strong>061,0013 12,50 6,90 6,30 25,00 13,80 12,50 35,20 116,40 <strong>1.</strong>138,0014 13,40 7,40 6,70 26,80 14,80 13,40 35,20 116,40 <strong>1.</strong>138,0015 13,40 7,40 6,70 26,80 14,80 13,40 37,80 124,10 <strong>1.</strong>214,0016 14,50 8,00 7,30 29,00 16,00 14,50 37,80 124,10 <strong>1.</strong>214,0017 14,50 8,00 7,30 29,00 16,00 14,50 40,40 131,90 <strong>1.</strong>289,0018 15,40 8,50 7,70 30,80 17,00 15,40 40,40 131,90 <strong>1.</strong>289,0019 15,40 8,50 7,70 30,80 17,00 15,40 43,00 139,60 <strong>1.</strong>365,0020 16,40 9,00 8,20 32,80 18,00 16,40 43,00 139,60 <strong>1.</strong>365,0021 16,40 9,00 8,20 32,80 18,00 16,40 45,50 147,30 <strong>1.</strong>441,0022 17,30 9,50 8,70 34,60 19,00 17,40 45,50 147,30 <strong>1.</strong>441,0023 17,30 9,50 8,70 34,60 19,00 17,40 48,10 155,10 <strong>1.</strong>517,0024 18,40 10,10 9,20 36,80 20,20 18,40 48,10 155,10 <strong>1.</strong>517,0025 18,40 10,10 9,20 36,80 20,20 18,40 50,60 162,80 <strong>1.</strong>592,0026 19,30 10,60 9,70 38,60 21,20 19,30 50,60 162,80 <strong>1.</strong>592,0027 19,30 10,60 9,70 38,60 21,20 19,30 53,10 170,70 <strong>1.</strong>669,0028 20,20 11,10 10,10 40,40 22,20 20,20 53,10 170,70 <strong>1.</strong>669,0029 20,20 11,10 10,10 40,40 22,20 20,20 55,80 178,40 <strong>1.</strong>745,0030 21,20 11,70 10,60 42,40 23,40 21,20 55,80 178,40 <strong>1.</strong>745,0031 21,20 11,70 10,60 42,40 23,40 21,20 58,30 186,20 <strong>1.</strong>821,0032 22,20 12,20 11,10 44,40 24,40 22,20 58,30 186,20 <strong>1.</strong>821,0033 22,20 12,20 11,10 44,40 24,40 22,20 61,90 193,90 <strong>1.</strong>896,0034 23,20 12,80 11,60 46,40 25,60 23,20 61,90 193,90 <strong>1.</strong>896,0035 23,20 12,80 11,60 46,40 25,60 23,20 64,40 201,70 <strong>1.</strong>972,0036 24,10 13,30 12,10 48,20 26,60 24,10 64,40 201,70 <strong>1.</strong>972,0037 24,10 13,30 12,10 48,20 26,60 24,10 67,10 209,40 2.048,0038 25,00 13,80 12,50 50,00 27,60 25,00 67,10 209,40 2.048,0039 25,00 13,80 12,50 50,00 27,60 25,00 69,60 217,10 2.123,0040 26,10 14,40 13,10 52,20 28,80 26,10 69,60 217,10 2.123,0041 26,10 14,40 13,10 52,20 28,80 26,10 72,20 225,00 2.200,0042 27,00 14,90 13,50 54,00 29,80 27,00 72,20 225,00 2.200,0043 27,00 14,90 13,50 54,00 29,80 27,00 74,70 232,70 2.276,0044 27,90 15,30 14,00 55,80 30,60 27,90 74,70 232,70 2.276,0045 27,90 15,30 14,00 55,80 30,60 27,90 77,20 240,50 2.352,00Kernzonenaufpreise (Preise in €)EinzelfahrscheineTageskartenZoneVollpreis ermäßigt Halbpreis Vollpreis ermäßigt HalbpreisJahreskarteWochenkarteMonatskarteJahreskarteLinz 1,10 0,60 0,60 2,20 1,20 1,10 7,40 22,80 217,00Wels 1,00 0,60 0,50 2,00 1,20 1,00 6,00 21,30 203,00Steyr 1,00 0,60 0,50 2,00 1,20 1,00 6,00 21,30 203,00Kernzonenfahrpreise (Preise in €)EinzelfahrscheineTageskartenZoneVollpreis ermäßigt Halbpreis Vollpreis ermäßigt HalbpreisWochenkarteMonatskarteJahreskarteWochenkarteMonatskarteLinz 2,00 1,00 1,00 4,00 2,00 2,00 13,20 41,60 397,00Wels 1,90 1,10 1,00 3,80 2,20 2,00 11,90 42,50 406,00Steyr 1,90 1,10 1,00 3,80 2,20 2,00 11,90 42,50 406,00<strong>Tarifbestimmungen</strong> des OÖ Verkehrsverbundes, gültig ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2014 Seite 23


FahrkartengattungVerbundtarifEinzelfahrt VollpreisEinzelfahrt ermäßigtEinzelfahrt HalbpreisTageskarte VollpreisTageskarte ermäßigtTageskarte HalbpreisWochenkarteMonatskarteFahrkarten des Oberösterreichischen Verkehrsverbundes,die im Regionalverkehr exklusiv ausgegeben werden*)Ersetzt folgendeUnternehmenstarife imVerbundraum **)Regeltarif KraftfahrlinienverkehrVollpreis Einzelfahrt Schiene ÖBBVollpreis Einzelfahrt Stern & HafferlRegeltarif ermäßigt imKraftfahrlinienverkehr für Senioren,sowie FamilienVorteilsticket Schiene ÖBB und Stern &Hafferl für SeniorenRegeltarif zum Halbpreis imKraftfahrlinienverkehr für Kinder,Behinderte, Blinde, Schwerkriegsbeschädigte,sowie TiereVorteilsticket Schiene ÖBB und Stern &Hafferl für Behinderte, Blinde,Schwerkriegsbeschädigte sowie„Vollpreis Einzelfahrt Kinder“Hin- und RückfahrkarteKraftfahrlinienverkehrHin- und Rückfahrkarte VollpreisSchiene ÖBBHin- und RückfahrkarteKraftfahrlinienverkehr für Senioren,sowie Familien, Hin- und RückfahrkarteVorteilsticket Schiene ÖBB und Stern &Hafferl für sowie Senioren.Hin- und RückfahrkarteKraftfahrlinienverkehr für Kinder,Behinderte, Blinde, Schwerkriegsbeschädigte,sowie TiereHin- und Rückfahrkarte VorteilsticketSchiene ÖBB und Stern & Hafferl fürBehinderte, Blinde,Schwerkriegsbeschädigte sowie„Vollpreis Tageskarte Kinder“5 und 7 Tage-WochenstreckenkarteKraftfahrlinienverkehrMehrfahrtenkartenKraftfahrlinienverkehrWochenstreckenkarte Schiene ÖBBWochenstreckenkarte Schiene Stern &HafferlMonatsstreckenkarte Schiene ÖBBMonatsstreckenkarte Schiene Stern &HafferlAnmerkungenFamilienermäßigung nur beiDeckungsgleichheitVerbundtarif/UnternehmenstarifErmäßigte Hin- undRückfahrkarten Fa. Welser CityBus Traun werden vorerst nochausgegeben.Familienermäßigung nur beiDeckungsgleichheitVerbundtarif/UnternehmenstarifJahreskarteFreifahrausweis für unternehmenseigene FreifahrausweiseSchüler, Berufsschüler undLehrlinge*) Fahrkarten für die kein Verbundtarifangebot existiert oder für deren Ausgabe im Verkehrsverbundkeine vergleichbaren Vertriebssysteme bestehen (z.B. Handy- oder Internet-Tickets) werden weiterhinzum Unternehmenstarif ausgegeben**) Fahrkarten in Kombination mit einem Kernzonenaufpreis werden grundsätzlich nur zumVerbundtarif ausgegeben<strong>Tarifbestimmungen</strong> des OÖ Verkehrsverbundes, gültig ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2014 Seite 24


Fahrpreistafel <strong>OÖVV</strong> Kernzone LinzFahrkartengattung Preis in € AnmerkungenMINI-KarteMINI-Karte(6 Fahrten)Einzelfahrt-JugendEinzelfahrt-Jugend(6 Fahrten)MIDI-KarteMIDI-Karte(6 Fahrten)24h-Karte-Jugend24h-Karte -Jugend(6 Fahrten)MAXI-KarteMAXI-Karte6 Fahrten (je 24h)1,005,601,006,002,0011,302,0012,004,0022,60Kurzstreckenfahrkarte zum Vollpreis. Als Kurzstreckenfahrkarte nur in denVerkehrslinien der LINZ AG LINIEN gültig.Gilt auch als Einzelfahrkarte zum ermäßigten Fahrpreis für Senioren bzw. zumhalben Fahrpreis für Kinder unter 15 Jahren, Behinderte, Blinde, AktivpassbesitzerLinz und Hunde.Auch im Regionalverkehr erhältlich (ausgenommen Mehrfahrtenkarte).Einzelfahrkarte zum ermäßigten Fahrpreis für Jugendliche ab 15 bis unter 21 Jahre.Auch im Regionalverkehr erhältlich (ausgenommen Mehrfahrtenkarte).Einzelfahrkarte zum Vollpreis. Gilt auch als 24-Stunden-Karte zum ermäßigtenFahrpreis für Senioren bzw. zum halben Fahrpreis für Kinder unter 15Jahren, Behinderte, Blinde, Aktivpassbesitzer Linz und Hunde.Auch im Regionalverkehr erhältlich (ausgenommen Mehrfahrtenkarte).24-Stunden-Karte zum ermäßigten Fahrpreis für Jugendliche ab 15 bis unter 21Jahre.Auch im Regionalverkehr erhältlich (ausgenommen Mehrfahrtenkarte).24-Stunden-Karte zum Vollpreis.Mitnahmeberechtigung von bis zu 4 Kindern unter 15 Jahren.Auch im Regionalverkehr erhältlich (ausgenommen Mehrfahrtenkarte).Wochen-Netzkarte 13,20 Ab Gültigkeitsbeginn 7 Kalendertage gültig.An Samstagen, Sonn- und Feiertagen Mitnahmeberechtigung von 1 Erwachsenenund bis zu 4 Kindern unter 15 Jahren.ÜbertragbareMonats-NetzkarteSenioren-Monats-NetzkarteLehrlings-Monats-NetzkarteAktivpass-Monats-Netzkarte41,60 1) Ab Gültigkeitsbeginn ein Monat lang gültig.An Samstagen, Sonn- und Feiertagen Mitnahmeberechtigung von 1 Erwachsenenund bis zu 4 Kindern unter 15 Jahren.23,10 2) Ab Gültigkeitsbeginn ein Monat lang gültig. Kann nur in Verbindung mit einemgültigen Senioren-Ausweis der LINZ AG LINIEN verwendet werden.23,10 Ab Gültigkeitsbeginn ein Monat lang gültig. Kann nur in Verbindung mit einemLehrlings-Ermäßigungsausweis der LINZ AG LINIEN und einem <strong>OÖVV</strong>-Schüler-Ticket zur Berufsschule verwendet werden.10,00 Linz 5)12,00 LeondingAb Gültigkeitsbeginn ein Monat lang gültig. Aktivpass-Monatskarte "Linz" kann nurin Verbindung mit einem gültigen Aktivpass der Stadt Linz oder mit einem gültigenInvalidenausweis der LINZ AG LINIEN verwendet werden, Aktivpass-Monatskarte"Leonding" nur in Verbindung mit gültigem Aktivpass der Stadt Leonding.Hunde-Monatskarte 23,10 Hunde-Monatskarte. Ab Gültigkeitsbeginn ein Monat lang gültig.Schüler/Lehrlinge-AufzahlungskarteMEGA-TicketübertragbarMEGA-TicketSeniorenMEGA-TicketStudierende8,00 Ab Gültigkeitsbeginn ein Monat lang gültig. Kann nur in Verbindung mit einem in derKernzone Linz gültigen <strong>OÖVV</strong> Schüler-Ticket, einem <strong>OÖVV</strong> Lehrlings-Ticket zurbetrieblichen Ausbildungsstätte oder mit dem Schüler-Ermäßigungsausweis derLINZ AG LINIEN (mit zeitlicher Einschränkung wie in 3.3.2 festgelegt) verwendetwerden.397,- 3), 7)285,- 9)231,- 4), 7)218,- 8)JahresnetzkarteIm Gegensatz zu <strong>OÖVV</strong> - Jahreskarten im Regionalverkehr übertragbar.An Samstagen, Sonn- und Feiertagen Mitnahmeberechtigung von 1 Erwachsenenund bis zu 4 Kindern unter 15 Jahren.Senioren-Jahresnetzkarte.50,00 6), 7) Semesterkarte für Studierende. Gültig für 6 Monate (Wintersemester: September –Februar, Sommersemester: März – August).1) Verkaufspreis nach Abzug des Zuschusses der Stadt Linz in Höhe von € 2,912) Verkaufspreis nach Abzug des Zuschusses der Stadt Linz in Höhe von € 2,183) Verkaufspreis nach Abzug des Zuschusses der Stadt Linz in Höhe von € 36,344) Verkaufspreis nach Abzug des Zuschusses der Stadt Linz in Höhe von € 21,805) Verkaufspreis nach Abzug des Zuschusses der Stadt Linz und LINZ AG in Höhe von € 15,28 bzw. Stadt Leonding € 13,286) Verkaufspreis nach Abzug des Zuschusses des Bundes und der Stadt Linz, der LINZ AG bzw. der Stadt Leonding in Höhe von € 128,047) Semester- und Jahreskarten für die Kernzone Linz werden nur im LINZ AG LINIEN Ticketbüro ausgestellt. Zum Kauf vonSemesterkarten der Kernzone Linz sind Studierende berechtigt, wenn sie die von den LINZ AG LINIEN und der Stadt Linz gefordertenZugangsbedingungen erfüllen.8) Jahreskarte für Barzahler9) Verkaufspreis für Bewohner der Stadt Linz mit Hauptwohnsitz Linz aufgrund einer Umweltförderung der Stadt Linz.Alle anderen Fahrkarten der LINZ AG LINIEN, z.B. das Jobticket oder das Handy-Ticket, sind nicht Verbundgültig und gelten nur aufden Verkehrslinien der LINZ AG LINIEN.<strong>Tarifbestimmungen</strong> des OÖ Verkehrsverbundes, gültig ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2014 Seite 25


Fahrpreistafel <strong>OÖVV</strong> Kernzone WelsFahrkartengattung Preis in € AnmerkungenEinzelfahrt Vollpreis 1,90 Bei der Linie Wels am Automaten sowie als Chipkarte mit Bestpreisfunktionerhältlich (Chipkartenbelegausdruck wird von den anderen Verkehrsunternehmenanerkannt). Die Familienregelung gemäß Pkt. 6 findet in Zusammenhang mit derChipkarte mit Bestpreisfunktion keine Anwendung.Einzelfahrt Halbpreis 1,00 Als Verbundfahrschein nur in Zusammenhang mit den entsprechendenBerechtigungsausweisen gem. Pkt. 6 gültig.Bei der Linie Wels am Automaten erhältlich.EinzelfahrtJugend/Senior1,10 Einzelfahrkarte zum ermäßigten Fahrpreis für Personen 15 bis unter 21 Jahre(Jugend), bzw. ab 61 Jahre (Senior), am Automaten erhältlich.Tageskarte Vollpreis 3,80 Bei der Linie Wels am Automaten sowie als Chipkarte mit Bestpreisfunktionerhältlich (Chipkartenbelegausdruck wird von den anderen Verkehrsunternehmenanerkannt). Die Familienregelung gemäß Pkt. 6 findet in Zusammenhang mit derChipkarte mit Bestpreisfunktion keine Anwendung.Tageskarte Halbpreis 2,00 Als Verbundfahrschein nur in Zusammenhang mit den entsprechendenBerechtigungsausweisen gem. Pkt. 6 gültig.Bei der Linie Wels am Automaten erhältlich.TageskarteJugend/Senior2,20 Tageskarte zum ermäßigten Fahrpreis für Personen 15 bis unter 21 Jahre(Jugend), bzw. ab 61 Jahre (Senior), am Automaten erhältlich.Wochenkarte 11,90 Bei der Linie Wels auf Chipkarte mit Bestpreisfunktion erhältlich(Chipkartenbelegausdruck wird von den anderen Verkehrsunternehmenanerkannt).Monatskarte 42,50 Bei der Linie Wels auf Chipkarte mit Bestpreisfunktion erhältlich(Chipkartenbelegausdruck wird von den anderen Verkehrsunternehmenanerkannt).Jahreskarte 1)(nicht übertragbar!)406,00 Bei der Linie Wels auf Chipkarte erhältlich (Chipartenbelegausdruck wird von denanderen Verkehrsunternehmen in der Zone Wels anerkannt).Personengebunden.1) die übertragbare Jahreskarte der Linie Wels zum Preis von € 425,- wird im Kundenbüro der Linie Wels ausgegeben. Ausgabeauf Chipkarte (Chipkartenbelegausdruck wird von allen Verkehrsunternehmen in der Kernzone Wels anerkannt).Fahrpreistafel <strong>OÖVV</strong> Kernzone SteyrFahrkartengattung Preis in € AnmerkungenEinzelfahrt Vollpreis 1,90 Bei der Stadtbetriebe Steyr GmbH, Stadtbus am Automaten auf Papier sowie alsMehrfahrtenkarte mit Bestpreisfunktion erhältlich (Chipkartenbelegausdruck wirdvon den anderen Verkehrsunternehmen anerkannt). Die Familienregelung gemäßPkt. 6 findet in Zusammenhang mit der Chipkarte mit Bestpreisfunktion keineAnwendung.Einzelfahrt Halbpreis 1,00 Als Verbundfahrschein nur in Zusammenhang mit den entsprechendenBerechtigungsausweisen gem. Pkt. 6 gültig. Bei der Stadtbetriebe Steyr GmbH,Stadtbus am Automaten auf Papier erhältlich.EinzelfahrtJugend/Senior1,10 Einzelfahrkarte zum ermäßigten Fahrpreis für Personen 15 bis unter 21 Jahre(Jugend), bzw. ab 61 Jahre (Senior). Als Berechtigungsnachweis für Senioren giltein amtlicher Lichtbildausweis.Tageskarte Vollpreis 3,80 Bei der Stadtbetriebe Steyr GmbH, Stadtbus am Automaten auf Papier sowie alsMehrfahrtenkarte mit Bestpreisfunktion erhältlich (Chipkartenbelegausdruck wirdvon den anderen Verkehrsunternehmen anerkannt). Die Familienregelung gemäßPkt. 6 findet in Zusammenhang mit der Chipkarte mit Bestpreisfunktion keineAnwendung.Tageskarte Halbpreis 2,00 Als Verbundfahrschein nur in Zusammenhang mit den entsprechendenBerechtigungsausweisen gem. Pkt. 6 gültig. Bei der Stadtbetriebe Steyr GmbH,Stadtbus am Automaten auf Papier erhältlich.Tageskarte2,20 Tageskarte zum ermäßigten Fahrpreis für Personen 15 bis unter 21 JahreJugend/Senior(Jugend), bzw. ab 61 Jahre (Senior). Als Berechtigungsnachweis für Senioren giltein amtlicher Lichtbildausweis.Wochenkarte 11,90 Bei der Stadtbetriebe Steyr GmbH, Stadtbus auf Chipkarte oder Mehrfahrtenkartemit Bestpreisfunktion erhältlich (Chipkartenbelegausdruck wird von den anderenVerkehrsunternehmen anerkannt).Monatskarte 42,50 Bei der Stadtbetriebe Steyr GmbH, Stadtbus auf Chipkarte oder Mehrfahrtenkartemit Bestpreisfunktion erhältlich (Chipkartenbelegausdruck wird von den anderenVerkehrsunternehmen anerkannt).Jahreskarte(übertragbar)406,00 Bei der Stadtbetriebe Steyr GmbH, Stadtbus auf Chipkarte erhältlich (DerChipkartenbelegausdruck wird von den anderen Verkehrsunternehmenanerkannt).<strong>Tarifbestimmungen</strong> des OÖ Verkehrsverbundes, gültig ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2014 Seite 26


Zonen mit Stadt- bzw. OrtsverkehrenIn Stadt- bzw. Ortsverkehren gemäß 4.3. werden Schüler-/Lehrlings-Tickets grundsätzlich nichtanerkannt. Für deren Nutzung ist der Erwerb eines Jugendtickets-Netz Voraussetzung.Für Senioren besteht der Anspruch auf Ermäßigung in Zonen mit Stadt- bzw. Ortsverkehren miteinem amtlichen Lichtbildausweis. (auch ohne Berechtigungsnachweis gemäß 6.4.)Fahrpreistafel <strong>OÖVV</strong> Stadt-/Ortsverkehrszone Attnang – PuchheimFahrkartengattung Preis in € AnmerkungenEinzelfahrt Vollpreis € 1,906-Einzelfahrten Vollpreis € 6,606-MehrzonenkartenVollpreis€ 9,90Einzelfahrt ermäßigt € 1,00Einzelfahrt Halbpreis € 1,006-Einzelfahrten ermäßigt € 3,306-Mehrzonenkartenermäßigt€ 5,00Tageskarte Vollpreis € 3,80Tageskarte ermäßigt € 2,00Tageskarte Halbpreis € 1,90Wochenkarte € 8,20Monatskarte € 28,00Jahreskarte € 274,00Gelten nur für Fahrten auf Linien des Stadt- bzw. Ortsverkehrs innerhalb derbetreffenden Zone, nicht an allen Verkaufsstellen erhältlichGelten nur für Fahrten auf Linien des Stadt- bzw. Ortsverkehrs innerhalb der ZonenAttnang, Regau und Vöcklabruck , nicht an allen Verkaufsstellen erhältlichErmäßigungsanspruch auch für Inhaber eines Aktivpasses der betreffendenGemeinde und für Senioren ohne Berechtigungsnachweis gemäß 6.4.Gelten nur für Fahrten auf Linien des Stadt- bzw. Ortsverkehrs innerhalb derbetreffenden Zone, nicht an allen Verkaufsstellen erhältlichErmäßigungsanspruch auch für Inhaber eines Aktivpasses der betreffendenGemeinde und für Senioren ohne Berechtigungsnachweis gemäß 6.4.Gelten nur für Fahrten auf Linien des Stadt- bzw. Ortsverkehrs innerhalb der ZonenAttnang, Regau und Vöcklabruck , nicht an allen Verkaufsstellen erhältlichErmäßigungsanspruch auch für Inhaber eines Aktivpasses der betreffendenGemeinden und für Senioren ohne Berechtigungsnachweis gemäß 6.4.Ermäßigungsanspruch auch für Inhaber eines Aktivpasses der betreffendenGemeinde und für Senioren ohne Berechtigungsnachweis gemäß 6.4.Fahrpreistafel <strong>OÖVV</strong> Stadt-/Ortsverkehrszone Bad IschlFahrkartengattung Preis in € AnmerkungenEinzelfahrt Vollpreis € 1,906-Einzelfahrten Vollpreis € 6,60Gelten nur für Fahrten auf Linien des Stadt- bzw. Ortsverkehrs innerhalb derbetreffenden Zone, nicht an allen Verkaufsstellen erhältlichEinzelfahrt ermäßigt € 1,00 Ermäßigungsanspruch für Senioren ohne Berechtigungsnachweis gemäß 6.4.Einzelfahrt Halbpreis € 1,006-Einzelfahrten ermäßigt € 3,30Tageskarte Vollpreis € 3,80Gelten nur für Fahrten auf Linien des Stadt- bzw. Ortsverkehrs innerhalb derbetreffenden Zone, nicht an allen Verkaufsstellen erhältlichErmäßigungsanspruch für Senioren ohne Berechtigungsnachweis gemäß 6.4.Tageskarte ermäßigt € 2,00 Ermäßigungsanspruch für Senioren ohne Berechtigungsnachweis gemäß 6.4.Tageskarte Halbpreis € 1,90Wochenkarte € 8,20Monatskarte € 28,00Jahreskarte € 274,00<strong>Tarifbestimmungen</strong> des OÖ Verkehrsverbundes, gültig ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2014 Seite 27


Fahrpreistafel <strong>OÖVV</strong> Stadt-/Ortsverkehrszone BraunauFahrkartengattung Preis in € AnmerkungenEinzelfahrt Vollpreis € 1,906-Einzelfahrten Vollpreis € 6,60Einzelfahrt ermäßigt € 1,00Einzelfahrt Halbpreis € 1,006-Einzelfahrten ermäßigt € 3,30Tageskarte Vollpreis € 3,80Tageskarte ermäßigt € 2,00Tageskarte Halbpreis € 1,90Wochenkarte € 7,20Monatskarte € 26,30Jahreskarte € 261,00Gelten nur für Fahrten auf Linien des Stadt- bzw. Ortsverkehrs innerhalb derbetreffenden Zone, nicht an allen Verkaufsstellen erhältlichErmäßigungsanspruch auch für Inhaber eines Aktivpasses der betreffendenGemeinde und für Senioren ohne Berechtigungsnachweis gemäß 6.4.Gelten nur für Fahrten auf Linien des Stadt- bzw. Ortsverkehrs innerhalb derbetreffenden Zone , nicht an allen Verkaufsstellen erhältlichErmäßigungsanspruch auch für Inhaber eines Aktivpasses der betreffendenGemeinde und für Senioren ohne Berechtigungsnachweis gemäß 6.4.Ermäßigungsanspruch auch für Inhaber eines Aktivpasses der betreffendenGemeinde und für Senioren ohne Berechtigungsnachweis gemäß 6.4.Fahrpreistafel <strong>OÖVV</strong> Stadt-/Ortsverkehrszone FreistadtFahrkartengattung Preis in € AnmerkungenEinzelfahrt Vollpreis € 1,906-Einzelfahrten Vollpreis € 6,60Gelten nur für Fahrten auf Linien des Stadt- bzw. Ortsverkehrs innerhalb derbetreffenden Zone, nicht an allen Verkaufsstellen erhältlichEinzelfahrt ermäßigt € 1,00 Ermäßigungsanspruch für Senioren ohne Berechtigungsnachweis gemäß 6.4.Einzelfahrt Halbpreis € 1,006-Einzelfahrten ermäßigt € 3,30Tageskarte Vollpreis € 3,80Gelten nur für Fahrten auf Linien des Stadt- bzw. Ortsverkehrs innerhalb derbetreffenden Zone, nicht an allen Verkaufsstellen erhältlichErmäßigungsanspruch für Senioren ohne Berechtigungsnachweis gemäß 6.4.Tageskarte ermäßigt € 2,00 Ermäßigungsanspruch für Senioren ohne Berechtigungsnachweis gemäß 6.4.Tageskarte Halbpreis € 1,90Wochenkarte € 7,20Monatskarte € 26,30Jahreskarte € 261,00Fahrpreistafel <strong>OÖVV</strong> Stadt-/Ortsverkehrszone GmundenFahrkartengattung Preis in € AnmerkungenEinzelfahrt Vollpreis € 1,906-Einzelfahrten Vollpreis € 6,60Gelten nur für Fahrten auf Linien des Stadt- bzw. Ortsverkehrs innerhalb derbetreffenden Zone, nicht an allen Verkaufsstellen erhältlichEinzelfahrt ermäßigt € 1,00 Ermäßigungsanspruch für Senioren ohne Berechtigungsnachweis gemäß 6.4.Einzelfahrt Halbpreis € 1,006-Einzelfahrten ermäßigt € 3,30Tageskarte Vollpreis € 3,806-Tageskarten Vollpreis € 12,40Gelten nur für Fahrten auf Linien des Stadt- bzw. Ortsverkehrs innerhalb derbetreffenden Zone, nicht an allen Verkaufsstellen erhältlichErmäßigungsanspruch für Senioren ohne Berechtigungsnachweis gemäß 6.4.Gelten nur für Fahrten auf Linien des Stadt- bzw. Ortsverkehrs innerhalb derbetreffenden Zone, nicht an allen Verkaufsstellen erhältlichTageskarte ermäßigt € 2,00 Ermäßigungsanspruch für Senioren ohne Berechtigungsnachweis gemäß 6.4.Tageskarte Halbpreis € 1,90Wochenkarte € 8,20Monatskarte € 28,00Jahreskarte € 274,00<strong>Tarifbestimmungen</strong> des OÖ Verkehrsverbundes, gültig ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2014 Seite 28


Fahrpreistafel <strong>OÖVV</strong> Stadt-/Ortsverkehrszone RegauFahrkartengattung Preis in € AnmerkungenEinzelfahrt Vollpreis € 1,906-Einzelfahrten Vollpreis € 6,606-MehrzonenkartenVollpreis€ 9,90Einzelfahrt ermäßigt € 1,00Einzelfahrt Halbpreis € 1,006-Einzelfahrten ermäßigt € 3,306-Mehrzonenkartenermäßigt€ 5,00Tageskarte Vollpreis € 3,80Tageskarte ermäßigt € 2,00Tageskarte Halbpreis € 1,90Wochenkarte € 8,20Monatskarte € 28,00Jahreskarte € 274,00Gelten nur für Fahrten auf Linien des Stadt- bzw. Ortsverkehrs innerhalb derbetreffenden Zone, nicht an allen Verkaufsstellen erhältlichGelten nur für Fahrten auf Linien des Stadt- bzw. Ortsverkehrs innerhalb der ZonenAttnang, Regau und Vöcklabruck, nicht an allen Verkaufsstellen erhältlichErmäßigungsanspruch auch für Inhaber eines Aktivpasses der betreffendenGemeinde und für Senioren ohne Berechtigungsnachweis gemäß 6.4.Gelten nur für Fahrten auf Linien des Stadt- bzw. Ortsverkehrs innerhalb derbetreffenden Zone, nicht an allen Verkaufsstellen erhältlichErmäßigungsanspruch auch für Inhaber eines Aktivpasses der betreffendenGemeinde und für Senioren ohne Berechtigungsnachweis gemäß 6.4.Gelten nur für Fahrten auf Linien des Stadt- bzw. Ortsverkehrs innerhalb der ZonenAttnang, Regau und Vöcklabruck , nicht an allen Verkaufsstellen erhältlichErmäßigungsanspruch auch für Inhaber eines Aktivpasses der betreffendenGemeinden und für Senioren ohne Berechtigungsnachweis gemäß 6.4.Ermäßigungsanspruch auch für Inhaber eines Aktivpasses der betreffendenGemeinde und für Senioren ohne Berechtigungsnachweis gemäß 6.4.Fahrpreistafel <strong>OÖVV</strong> Stadt-/Ortsverkehrszone VöcklabruckFahrkartengattung Preis in € AnmerkungenEinzelfahrt Vollpreis € 1,90Gelten nur für Fahrten auf Linien des Stadt- bzw. Ortsverkehrs innerhalb der6-Einzelfahrten Vollpreis € 6,60betreffenden Zone, nicht an allen Verkaufsstellen erhältlich6-MehrzonenkartenGelten nur für Fahrten auf Linien des Stadt- bzw. Ortsverkehrs innerhalb der Zonen€ 9,90VollpreisAttnang, Regau und Vöcklabruck, nicht an allen Verkaufsstellen erhältlichErmäßigungsanspruch auch für Inhaber eines Aktivpasses der betreffendenEinzelfahrt ermäßigt € 1,00Gemeinde und für Senioren ohne Berechtigungsnachweis gemäß 6.4.Einzelfahrt Halbpreis € 1,006-Einzelfahrten ermäßigt € 3,306-Mehrzonenkartenermäßigt€ 5,00Tageskarte Vollpreis € 3,80Tageskarte ermäßigt € 2,00Tageskarte Halbpreis € 1,90Wochenkarte € 8,20Monatskarte € 28,00Jahreskarte € 274,00Gelten nur für Fahrten auf Linien des Stadt- bzw. Ortsverkehrs innerhalb derbetreffenden Zone, nicht an allen Verkaufsstellen erhältlichErmäßigungsanspruch auch für Inhaber eines Aktivpasses der betreffendenGemeinde und für Senioren ohne Berechtigungsnachweis gemäß 6.4.Gelten nur für Fahrten auf Linien des Stadt- bzw. Ortsverkehrs innerhalb der ZonenAttnang, Regau und Vöcklabruck, nicht an allen Verkaufsstellen erhältlichErmäßigungsanspruch auch für Inhaber eines Aktivpasses der betreffendenGemeinden und für Senioren ohne Berechtigungsnachweis gemäß 6.4.Ermäßigungsanspruch auch für Inhaber eines Aktivpasses der betreffendenGemeinde und für Senioren ohne Berechtigungsnachweis gemäß 6.4.<strong>Tarifbestimmungen</strong> des OÖ Verkehrsverbundes, gültig ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2014 Seite 29


Anhang 5: TarifzonenplanSiehe Veröffentlichung auf der Verkehrsverbund-Homepage unter www.ooevv.at.Anhang 6: Entgelte und Bearbeitungsgebühren• Entgelt für Fahrpreisrückerstattung bei Jahres- und MonatskartenFür die Fahrpreisrückerstattung bei Jahres- und Monatskarten wird ein Entgelt von € 10,00einbehalten.• Entgelt für die Ersatzausstellung von JahreskartenFür die Ersatzausstellung von Jahreskarten wird ein Entgelt von € 6,00 einbehalten.• Entgelt für die Duplikatsausstellung bei Verlust eines Schüler /Lehrlings-Tickets oder einesJugendtickets-NetzFür die Duplikatsausstellung bei Verlust wird ein Entgelt von € 7,40 einbehalten.• Entgelt für die Aufzahlung zum Jugendticket-NetzFür die Aufzahlung zum Jugendticket-Netz werden 45 € (40,40 € Aufzahlung plus 4,60 €Bearbeitungsgebühr) eingehoben.• Entgelt für FahrpreisbestätigungenFür eine Fahrpreisbestätigung durch das <strong>OÖVV</strong> – Kundencenter wird eine Gebühr von€ 5,00 eingehoben.<strong>Tarifbestimmungen</strong> des OÖ Verkehrsverbundes, gültig ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2014 Seite 30


Anhang 7: Ausstellung von Jahreskarten im RegionalverkehrBestellungDie Bestellung einer Jahreskarte für den Regionalverkehr erfolgt mittels Bestellformular bis zum20. des Vormonats auf dem Postwege, per E-Mail (JPG-Datei) oder direkt beim <strong>OÖVV</strong> -Kundencenter. Bestellformulare sind beim <strong>OÖVV</strong> – Kundencenter und bei denVerkehrsunternehmen erhältlich. Dem ausgefüllten Bestellformular ist ein Passfoto beizufügen.BezahlungJahreskarten für den Regionalverkehr können bar oder in Teilzahlungsbeträgen mittelsBankeinzug bezahlt werden.Bei Teilzahlung mittels Bankeinzug verpflichtet sich der Besteller einer Jahreskarte, den Fahrpreisin zehn Teilbeträgen des Gesamtbetrages mittels Abbuchungsauftrag für Lastschriften einesGeldinstitutes mit Sitz in Österreich zu bezahlen. Die Teilzahlungsbeträge werden jeweils amletzten Werktag eines Monats im Voraus abgebucht.Bei Widerruf des Abbuchungsauftrages oder Auflösung des Kontos wird der Jahreskartenbesitzeraufgefordert, den Restbetrag auf den vollen Fahrpreis der Jahreskarte bar zu bezahlen oder dieJahreskarte unter Begleichung allenfalls noch offener Forderungen beim <strong>OÖVV</strong> -Kundencenterzurückzugeben. Wird dieser Aufforderung binnen 14 Tagen nicht Rechnung getragen, gilt derBeförderungsvertrag mit sofortiger Wirkung als gekündigt und die Jahreskarte wird ungültig.Ausfolgung, Weiterbestellung, ZahlungsverzugDie Jahreskarte wird auf dem Postweg zugestellt, es sei denn, sie wird im <strong>OÖVV</strong>- Kundencenterdirekt ausgefolgt.Bei Barzahlung wird eine neue Jahreskarte mit gleichem Geltungsbereich ohne neuerlichesBestellformular ausgefolgt, wenn der Fahrpreis bis zum 5. des letzten Gültigkeitsmonats der altenJahreskarte bar oder mittels Erlagschein bezahlt wurde.Bei Teilzahlung mittels Bankeinzug wird eine neue Jahreskarte mit gleichem Geltungsbereichunaufgefordert ausgefolgt und der Bankeinzug fortgesetzt, wenn bis zum Ablauf des elftenGültigkeitsmonats der alten Jahreskarte keine Kündigung erfolgt.Bei Zahlungsverzug trotz nachweislicher mehrmaliger Urgenz durch das <strong>OÖVV</strong> - Kundencenterkönnen seitens des Oberösterreichischen Verkehrsverbundes Rechtmittel gegen den Schuldnerergriffen werden.Änderung des GeltungsbereichesBei Änderung des Geltungsbereiches einer Jahreskarte ist eine Neuausstellung erforderlich, wobeibei gleichzeitiger Rückgabe der alten Jahreskarte kein Entgelt für die Fahrpreisrückerstattung inRechnung gestellt wird.<strong>Tarifbestimmungen</strong> des OÖ Verkehrsverbundes, gültig ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2014 Seite 31


Anhang 8: Ausstellung von Semesterkarten für Studierende imRegionalverkehrAusgabeSemesterkarten für Studierende mit Wohnsitz und/oder Studienort außerhalb der Kernzonen Linz,Wels und Steyr (Regionalverkehr) werden vom <strong>OÖVV</strong> - Kundencenter ausgestellt.FahrpreisberechnungFür die Fahrpreisberechnung der Semesterkarten für Studierende für den Regionalverkehr wirdder Fahrpreis einer entsprechenden Monatskarte herangezogen und mit der Gültigkeitsdauer von4 Monaten multipliziert. Dieser Fahrpreis wird sodann um 40% ermäßigt. Eine Ermäßigung aufKernzonenaufpreise wird nicht gewährt. Die Semesterkarten haben eine Gültigkeit von 5 Monaten.Die Ermäßigung wird von Bund und Land Oberösterreich getragen.BestellungDie Bestellung von Semesterkarten für den Regionalverkehr erfolgt mittels Bestellformular auf demPostwege, per E-Mail (JPG-Datei) oder direkt im <strong>OÖVV</strong> - Kundencenter. Bestellformulare sindbeim <strong>OÖVV</strong> – Kundencenter erhältlich und stehen auf der Homepage des OberösterreichischenVerkehrsverbundes unter www.ooevv.at zum Download bereit.BezahlungSemesterkarten für den Regionalverkehr können nur bar oder mittels Erlagschein bezahlt werden.AusfolgungSemesterkarten für den Regionalverkehr werden im <strong>OÖVV</strong> - Kundencenter direkt ausgefolgt. Fürdie Ausfolgung einer Semesterkarte sind erforderlich:• Nachweis über die Bezahlung• Meldebestätigung• Inskriptionsbestätigung• Altersnachweis• 1 PassfotoDie Unterlagen sind dem Antrag beizulegen.Für nicht in Anspruch genommene Gültigkeitszeiträume wird kein Ersatz geleistet. Eine teilweiseRückerstattung des Fahrpreises ist nicht möglich.<strong>Tarifbestimmungen</strong> des OÖ Verkehrsverbundes, gültig ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2014 Seite 32


Anhang 9: Beantragung und Ausstellung von Schüler/ Lehrlings-Tickets und desJugendtickets-Netz<strong>1.</strong> ZugangsberechtigungenDie gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Schüler- und Lehrlingsfreifahrt sind im Familienlastenausgleichsgesetz(FLAG 1967, Novelle BGBl. 19/2013) geregelt. Darüber hinaus gelten dieaktuellen Ausgaberichtlinien des OÖ. Verkehrsverbundes.<strong>1.</strong><strong>1.</strong> Zugangsberechtigungen für Schüler/ Lehrlings-Tickets1 Wohnort im InlandZugangsberechtigungen für Schüler/ Lehrlings-Tickets gemäß FLAGDer Wohnsitz von dem aus die Ausbildungsstätte besucht wirdmuss in Österreich sein.2 Familienbeihilfenbezug• bis zum Ablauf des Monats, in dem der Schüler bzw.Lehrling das 24. Lebensjahr vollendet hat• Familienbeihilfe wird bezogen• Ist die/der AntragstellerIn weder österreichischerStaatsbürger noch EU Bürger ist die Bestätigung desFinanzamtes über den Familienbeihilfenbezug amAntrag erforderlich.3Schulbesuch an ordentlichen Schulenmit österreichischem Öffentlichkeitsrecht--------------------------------Erlernen eines oder mehrereranerkannter LehrberufeOrdentliche Schüler (siehe dazu auch <strong>1.</strong>16.)• Schüler einer öffentlichen Schule• Schüler einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrechtnach § 12 Schulpflichtgesetz• Schüler einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht, fürdie die Führung einer gesetzlich geregelten Schulartbezeichnungbewilligt wurde• Schüler von Gesundheits- und Krankenpflegeschulenlt. Gesundheits-Krankenpflege Gesetz• PflegehelferInnen haben keinen Anspruch auf einSchüler-Ticket• Schüler von gleich gearteten Schulen im grenznahenAusland, wenn für die betreffende Schule eine österreichischeschulbehördliche Genehmigung vorliegt.• Gastschüler haben keinen Zugang• Keine Berechtigung haben Internatsschüler-------------------------------• Lehrlinge, die einen oder mehrere anerkannteLehrberufe laut Lehrberufsliste erlernen.http://www.wko.at/ooe/Bildung/lv/lv_pdf/lehrberufsliste.pdf• Auszubildende, die in einer überbetrieblichenLehrausbildung gemäß §§30,30b BAG stehen, werdenden in einem Lehrverhältnis stehenden Personengleichgestellt. Derartige Ausbildungseinrichtungenmüssen zusätzlich bei der Bestätigung derAntragsformulare den Vermerk anbringen, dass es sichum eine „Ausbildung gemäß §§30,30b BAG“ handelt.Berechtigte Ausbildungseinrichtungen können beimBM:WFJ angefragt werden. (siehe dazu auch <strong>1.</strong>13.)• Besuch bestimmter geschützter Werkstätten:Berechtigte Ausbildungseinrichtungen können beimBM:WFJ angefragt werden.• Praktikanten haben keinen Anspruch<strong>Tarifbestimmungen</strong> des OÖ Verkehrsverbundes, gültig ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2014 Seite 33


4 Zahlung Selbstbehalt Nachweis der Einzahlung über 19,60 €5 Zeitkriterien• Der Weg Wohnort - Schule/Ausbildungsstätte muss anmindestens 4 Tagen (3 Tage bei Lehrlingen) proWoche zurückgelegt werden.• Berufsschüler müssen die Schule am gewählten Tagmindestens 10 Kalenderwochen hindurch besuchen.6Der Weg vom Wohnort zur Schule bzw.Ausbildungsort unterliegt derEntfernungsrichtlinie.• Die Entfernung Wohnort zur Schule muss in derKernzone mindestens 500 m bzw. 2 Haltestellenbetragen.• Die maximale Streckenlänge darf beim Schüler/Lehrlings-Ticket 22 Zonen bzw. 130 km nichtübersteigen. Ist eine der Bedingungen nicht erfüllt, istdas Jugendticket - Netz erforderlich.Bei Wegfall der Voraussetzungen hat der Schüler oder Lehrling das Schüler/Lehrlings-Ticket unverzüglich undunaufgefordert zurückzugeben.<strong>1.</strong>2. Zugangsberechtigungen für das Jugendticket-Netz für SchülerInnen und LehrlingeZugangsberechtigungen für Schüler- Lehrlings-Tickets gemäß FLAG1 Wohnort im Österreichischen Inland2 FamilienbeihilfenbezugDer Wohnsitz von dem aus die Ausbildungsstätte besucht wirdmuss in Österreich sein.• bis zum Ablauf des Monats, in dem der Schüler bzw.Lehrling das 24. Lebensjahr vollendet hat• Familienbeihilfe wird bezogen• Ist die/der AntragstellerIn weder österreichischerStaatsbürger noch EU Bürger ist die Bestätigung desFinanzamtes über den Familienbeihilfenbezug amAntrag erforderlich.3Schulbesuch an ordentlichen Schulenmit österreichischem Öffentlichkeitsrecht--------------------------------Erlernen eines oder mehrereranerkannter LehrberufeOrdentliche Schüler (siehe dazu auch <strong>1.</strong>16.)• Schüler einer öffentlichen Schule• Schüler einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht nach§ 12 Schulpflichtgesetz• Schüler einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht, fürdie die Führung einer gesetzlich geregelten Schulartbezeichnungbewilligt wurde• Schüler von Gesundheits- und Krankenpflegeschulenlt. Gesundheits-Krankenpflege Gesetz• PflegehelferInnen haben Anspruch auf einJugendticket-Netz• Schüler von gleich gearteten Schulen im grenznahenAusland, wenn für die betreffende Schule eine österreichischeschulbehördliche Genehmigung vorliegt.• Internatsschüler haben Zugang• Gastschüler haben keinen Zugang-------------------------------• Lehrlinge, die einen oder mehrere anerkannteLehrberufe laut Lehrberufsliste erlernen.http://www.wko.at/ooe/Bildung/lv/lv_pdf/lehrberufsliste.pdf• Auszubildende, die in einer überbetrieblichenLehrausbildung gemäß §§30,30b BAG stehen, werdenden in einem Lehrverhältnis stehenden Personengleichgestellt.<strong>Tarifbestimmungen</strong> des OÖ Verkehrsverbundes, gültig ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2014 Seite 34


Derartige Ausbildungseinrichtungen müssen zusätzlichbei der Bestätigung der Antragsformulare den Vermerkanbringen, dass es sich um eine „Ausbildung gemäߧ§30,30b BAG“ handelt. Berechtigte Ausbildungseinrichtungenkönnen beim BM:WFJ angefragt werden.(siehe dazu auch <strong>1.</strong>13.)• Besuch bestimmter geschützter Werkstätten:Berechtigte Ausbildungseinrichtungen können beimBM:WFJ angefragt werden.• Praktikanten haben keinen Zugang4 Zahlung SelbstbehaltNachweis der Einzahlung über € 60,00, beziehungsweise derAufzahlung von € 45,002. Gültigkeit Schüler/Lehrlings-Tickets und des Jugendtickets-Netz2.<strong>1.</strong> Gültigkeit des Schüler/Lehrlings-TicketsDie Schüler- Lehrlings-Tickets berechtigen zu Fahrten auf allen Verbundlinien im VerbundraumOÖ, ausschließlich zwischen Wohnort und Schulort, zum Zweck des Schulbesuchs, Montag-Samstag, wenn Schultag (Ausnahme: Lehrlinge, KrankenpflegeschülerInnen). Diese sind gegenEntrichtung des gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehaltes von € 19,60 erhältlich.Schüler/Lehrlings-Tickets• gelten nur für den Inhaber (Name, Lichtbild) persönlich und sind nicht übertragbar• gelten nur für die Fahrt zwischen Wohnort und Schulort bzw. Wohnort und betrieblicherAusbildungsstätteo Lehrlinge, die im Lehrlingsheim wohnen, erhalten für die Fahrt nach Hause keinLehrlings-Ticketo Das Schüler-Ticket berechtigt SchülerInnen, die in einem Internat oder Wohnheimleben und am selben Ort die Schule besuchen, nicht für die Fahrt nach Hause.o Für den Fall, dass im Rahmen einer Ausbildung mehrere Schulstandorte bzw.Ausbildungsorte besucht werden müssen, und keiner davon an mindestens 4 Tagen(3 Tagen bei Lehrlingen) pro Woche besucht wird, besteht kein Anspruch auf einSchüler/Lehrlings-Ticket. Es kann jedoch ein Jugendticket-Netz erworben werden.• gelten nur während des auf den Tickets angegebenen ZeitraumesSind am Antrag unterschiedliche Beginn- und/oder Enddaten vermerkt (Schüler/Schule,Lehrling/betriebliche Ausbildungsstätte) wird die Karte für den kürzeren Zeitraum ausgestellt.• gelten nur zu den auf Schüler/Lehrlings-Ticket angegebenen Tagen• an Sonntagen, Feiertagen, gesetzlich schulfreien Tagen und in den Weihnachts-, Semester-,Oster-, und Sommerferien gelten Schüler/Lehrlings-Tickets grundsätzlich nicht. (Ausnahme:Lehrlinge, KrankenpflegeschülerInnen)• Bei Wegfall der Voraussetzungen gemäß <strong>1.</strong><strong>1.</strong> Anhang 9 hat der Schüler oder Lehrling dasSchüler/Lehrlings-Ticket unverzüglich unaufgefordert zurückzugeben.• Duplikate können bei Verlust lt. Anhang 6 ausgestellt werden.<strong>Tarifbestimmungen</strong> des OÖ Verkehrsverbundes, gültig ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2014 Seite 35


2.2. Gültigkeit des Jugendtickets-NetzDie Jugendtickets - Netz berechtigen zu beliebigen Fahrten auf allen Verbundlinien imVerbundraum OÖ, an allen Tagen vom <strong>1.</strong> September eines Jahres bis zum 3<strong>1.</strong> August desFolgejahres. Dieses ist zum Preis von € 60,00, incl. € 19,60 Selbstbehalt, erhältlich.Jugendtickets - Netz• gelten nur für den Inhaber (Name, Lichtbild) persönlich und sind nicht übertragbar• Duplikate können bei Verlust lt. Anhang 6 ausgestellt werden.Jugendtickets - Netz berechtigen zu Fahrten• generell in der Freizeit• die nicht zwischen Wohnort und Schul- bzw. Ausbildungsort stattfinden.z.B. Nebenwohnsitz, Internat, Wohnort zweier Elternteile• zwischen Schule und Betreuungsort des Schülers/der Schülerin(z.B. Hort oder sonstiger Aufenthaltsort am Nachmittag)• wenn die Entfernungsrichtlinien nicht erfüllt sind• zwischen Ausbildungsort und/oder Berufsschule, wenn dafürunterschiedliche Strecken erforderlich sind• an zusätzlichen Berufsschultagen• für nicht regelmäßige Schulveranstaltungen und zu dislozierten Unterrichtsstätten(Hallenbad, Bauhof, etc.)Im Rahmen von Schulveranstaltungen können Schüler und Lehrlinge mit Jugendticket -Netz im Linienverkehr nur nach Maßgabe der vorhandenen Kapazitäten befördert werden.• für Pflichtpraktika von höheren berufsbildenden Schulen• für Pflichtpraktika von Krankenpflegeschulen, wenn dasPraktikum nicht am Standort der Schule stattfindet• mit der Pöstlingbergbahn• mit Rufbusverkehren• in Stadt- und Ortsverkehren außerhalb der Kernzonen, wie in der Anlage„Städte mit Stadtverkehren“ in den <strong>Tarifbestimmungen</strong> festgelegt.3. Antragstellung für Schüler/Lehrlings-Tickets und das Jugendticket-Netz3.<strong>1.</strong> AntragsformulareEs gelten ausschließlich die aktuellen vom Oberösterreichischen Verkehrsverbund vorgegebenenAntragsformulare für SchülerInnen und Lehrlinge mit dem darin enthaltenen Zahlscheinfür den Selbstbehalt mit ID-Nummer. Alle anderen Formulare insbesondere die der Vorjahrehaben keine Gültigkeit und können nicht angenommen werden!Sind die unter Punkt <strong>1.</strong><strong>1.</strong> Anhang 9 für das Schüler/Lehrlings-Ticket bzw. die unter Punkt <strong>1.</strong>2.Anhang 9 für das Jugendticket-Netz angeführten Zugangsberechtigungen erfüllt, kann einentsprechender Antrag gestellt werden. Dazu ist erforderlich:• Der vollständig ausgefüllte Antrag mit Unterschrift/Bestätigung der Schule bzw. des Lehrherren.• Der Zahlungsbeleg über den Selbstbehalt von € 19,60, beziehungsweise € 60 pro Schulbzw.Lehrjahr.• Ein aktuelles Passfoto im EU-Format (Name des Antragstellers auf der Rückseite!)<strong>Tarifbestimmungen</strong> des OÖ Verkehrsverbundes, gültig ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2014 Seite 36


Sind nur die unter Punkt <strong>1.</strong>2. Anhang 9 angeführten Zugangsberechtigungen gegeben, kannnur ein Jugendticket-Netz beantragt und ausgestellt werden.Antragsformulare für Schüler und BerufsschülerDen Schulen werden rechtzeitig die kombinierten Antragsformulare (mit Zahlschein für denSelbstbehalt mit ID-Nummern) von der OÖVG zugesandt.Antragsformulare für LehrlingeDie kombinierten Antragsformulare (mit Zahlschein für den Selbstbehalt mit ID-Nummern) fürLehrlinge liegen bei den Verkehrsunternehmen und in der OÖVG auf.3.2. AntragstellungPersönlich beim VerkehrsunternehmenDer vollständige Antrag kann direkt beim Verkehrsunternehmen, zeitgerecht vor Schulbeginn,eingereicht werden. Es können nur vollständige Anträge bearbeitet werden. Die Liste derAusgabestellen: siehe www.ooevv.atSammelanträgeSchulen oder Lehrherren können Sammelanträge einreichen. Um eine zeitgerechteBearbeitung zu gewährleisten, ist eine möglichst rasche Einreichung nötig. Es können nur vollständigeAnträge bearbeitet werden, unvollständige werden mit einem „Mitteilungsblatt überfehlende Angaben und Unterlagen“ unerledigt retourniert.AntragsprüfungDas ausstellende Verkehrsunternehmen prüft die persönlichen Angaben zu Schule,Schulstandort, die Zugangsberechtigungen und den Gültigkeitszeitraum der Schul- bzw.Lehrzeiten, die Plausibilität der beantragten Fahrtroute (für die Schüler/Lehrlings-Tickets) undstellt sicher, dass noch kein Antrag bei einem anderen Verkehrsunternehmen eingereicht wurde.Die Ticket-Informationen sind bei einer zentralen Datenbank der OÖVG zu Prüfzweckenund als Basis zur Duplikatsausstellung gespeichert.AusstellungWird ein Antrag direkt beim Verkehrsunternehmen eingereicht und als korrekt befunden, kanndas Schüler/Lehrlings-Ticket bzw. das Jugendticket-Netz dem Antragsteller sofort ausgestelltwerden oder wird entgegengenommen und nach Ausstellung zugesandt oder muss wiederabgeholt werden.Bei Sammelanträgen erfolgt die Ausfolgung der ausgestellten Schüler/Lehrlings-Tickets bzw.der Jugendtickets-Netz an den Antragsteller im Wege der ausstellenden Verkehrsunternehmenund der Schule oder der betrieblichen Ausbildungsstätte.Änderung, Rückgabe oder Stornierung• Änderungen werden bei jeder Ausgabestelle durchgeführt und sind nur mehr beiSchüler/Lehrlings-Tickets notwendig.• Duplikate für in Verlust geratene Schüler/Lehrlings-Tickets bzw. Jugendtickets-Netz werdengegen eine Bearbeitungsgebühr lt. Anhang 6 bei jeder Ausgabestelle erstellt.• Schüler/Lehrlings-Tickets können ebenfalls bei jeder Ausgabestelle zurückgegebenwerden und werden dort storniert.• Das Jugendticket-Netz hat immer den Gültigkeitszeitraum <strong>1.</strong> September bis 3<strong>1.</strong> Augustdes Folgejahres, die vorzeitige Rückgabe ist nicht erforderlich, auch nicht gegenanteilige Rückerstattung.<strong>Tarifbestimmungen</strong> des OÖ Verkehrsverbundes, gültig ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2014 Seite 37


3.3. Aufzahlung zum Jugendticket-NetzBei jeder Ausgabestelle erhält man das Jugendticket-Netz gegen Bezahlung von € 45 (€40,40 Aufzahlung plus € 4,60 Bearbeitungsgebühr). Das Schüler/Lehrlingsticket wirdabgegeben und die Aufzahlung im System vermerkt. Das Jugendticket-Netz wird ausgestellt(siehe dazu Anhang 6).GrenzüberschreiterFür SchülerInnen und Lehrlinge, deren Schul- bzw. Ausbildungswege den <strong>OÖVV</strong> Verbundraumüberschreiten, gibt es für jedes der drei Nachbarbundesländer eigene Regelungen.Grundsätzlich muss ein Schüler bzw. Lehrling die € 19,60 Selbstbehalt nur in einem Bundeslandzahlen, in OÖ. für das Schüler oder Lehrlingsticket oder als Teil in den €6 0 für das Jugendticket-Netz. Zum Erlangen der Fahrberechtigung in OÖ muss in jedem Fall ein Antrag gestellt werden,entweder für ein Schüler/Lehrlingsticket oder das Jugendticket-Netz. In jedem Bundesland in demder Schüler oder Lehrling wohnt kann er auf sein vorhandenes Schüler/Lehrlings-Ticket, für das erbereits die € 19,60 bezahlt hat, aufzahlen.3.4. Abgrenzung zum SchülergelegenheitsverkehrLegt ein Schüler einen Teil seiner Fahrtstrecke zur Schule im Gelegenheitsverkehr undeinen Teil im Linienverkehr zurück muss der Antrag beim Linienverkehr gestellt werden.Auch hier gilt, dass der Selbstbehalt von €19,60 nur einmal zu zahlen ist.Der Schüler beantragt und kauft das Schüler-Ticket oder das Jugendticket-Netz. Dieses wird beimbetreibenden Autobusunternehmen des Gelegenheitsverkehrs als Nachweis des zu zahlendenSelbstbehaltes von 19,60 € für die Strecke im Gelegenheitsverkehr anerkannt. Für die Teilstreckedie im Gelegenheitsverkehr zurückgelegt wird muss wie bisher beim GelegenheitsverkehrUnternehmen ein Antrag gestellt werden.Wird der Schulweg ausschließlich auf einer als Schüler-Gelegenheitsverkehr geführten Verbindung(keine Verbundlinie) absolviert, so ist der Betrag von € 19,60 direkt beim Gelegenheitsverkehrsunternehmenzu entrichten.Ein Schüler, der für seinen Schulweg ausschließlich den Gelegenheitsverkehr benützt, kann auchdas Jugendticket-Netz um einen Aufpreis von € 45,00 bei einer Ausgabestelle beantragen underwerben und damit sämtliche Verbundlinien in OÖ nutzen.3.5. Fahrt ohne gültiges Schüler/Lehrlings-Ticket bzw. Jugendticket-NetzWird ein Schüler oder Lehrling ohne gültiges Schüler/Lehrlings-Ticket oder Jugendticket-Netzangetroffen, werden das erhöhte Fahrgeld und der Fahrpreis für die einfache Fahrt eingehoben.Die Höhe des erhöhten Beförderungsentgelts richtet sich nach den Tarif- und Beförderungsbestimmungendes jeweiligen Verbundunternehmens.Eine nicht zeitgerechte Aushändigung der Schüler/Lehrlings-Tickets oder des Jugendtickets-Netz gilt grundsätzlich nicht als Argument für das Fehlen dieser. Ausnahmeregelungen zu Beginndes Schul- bzw. Lehrjahres sind möglich. Antrag und/oder Selbstbehalt Zahlschein berechtigengrundsätzlich nicht zur Fahrt.Auch für das Jugendticket-Netz, das von <strong>1.</strong> September bis 3<strong>1.</strong> August gilt, ist rechtzeitig derAntrag zu stellen und rechtzeitig dafür zu sorgen, dass dieses vorliegt.<strong>Tarifbestimmungen</strong> des OÖ Verkehrsverbundes, gültig ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2014 Seite 38


Die Bezahlung des erhöhten Beförderungsentgelts kann erlassen werden, wenn die kontrolliertePerson innerhalb der vom jeweiligen Verbundunternehmen festgelegten Frist ab demFeststellungstag bei der ihr genannten Stelle nachweist, dass sie zum Zeitpunkt der KontrolleInhaber eines gültigen personenbezogenen, nicht übertragbaren Tickets war. In derartigen Fällenwird eine Bearbeitungsgebühr gemäß den Tarif- und Beförderungsbestimmungen des jeweiligenVerbundunternehmens eingehoben.Der Schüler oder Lehrling hat jedoch den Fahrpreis zu ersetzen, wenn das Ticket durch unwahreAngaben erlangt wurde oder die Freifahrt weiter in Anspruch genommen wurde, obwohl dieVoraussetzungen (siehe <strong>1.</strong><strong>1.</strong> Anhang 9) dafür bereits weggefallen sind. Diese Verwaltungsübertretungwird nach FLAG 1967 §30(Abs.4) geahndet. Bei Minderjährigen haftet der Erziehungsberechtigte.<strong>Tarifbestimmungen</strong> des OÖ Verkehrsverbundes, gültig ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2014 Seite 39

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