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Artenschutz - Wimsheim

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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP) Seite 1Bebauungsplan „Breitloh-West II“1. Einleitung, Aufgabenstellung und rechtliche Situation1.1 Einleitung, Aufgabenstellung und MethodikDie Gemeinde <strong>Wimsheim</strong> plant die Ausweisung eines eingeschränkten Industriegebietesim Bereich „Breitloh-West II“ am östlichen Ortsrand der Ortschaft <strong>Wimsheim</strong>. Hierzuerfolgte die Aufstellung des Bebauungsplans „Breitloh-West II“ (GEMEINDE WIMSHEIM2013). Die vorliegende artenschutzrechtliche Prüfung behandelt die Ermittlung möglicherVerbotstatbestände nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).In der vorliegende saP werden:• die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5Änderung BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alleeuropäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie), die durch dasVorhaben erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt.• die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Verbotengem. § 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft.• für die nicht gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten, die gem. nationalemNaturschutzrecht streng geschützt sind, wird darüber hinaus geprüft, ob die Artnach § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG einschlägig ist.PE Peter Endl (Dipl. Biol.)August 2013

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