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Artenschutz - Wimsheim

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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP) Seite 54Bebauungsplan „Breitloh-West II“gewährleistet, dass baumhöhlenbewohnende Vogel- und Fledermausarten nicht währendder Brut- bzw. Hauptaktivitätsphase getötet oder verletzt werden.Die Maßnahme V1 (Ausweisung von Bautabuzonen) dient dem Erhalt der als hochwertigeingestuften Lebensräume. Für die nicht vorhabensbedingt in Anspruch genommenenFlächen wird daher der v.a. baubedingt mögliche Verlust von Fortpflanzungs- undRuhestätten vermieden.Da anlagebedingt Lebensräume geschützter Tierarten in Anspruch genommen werdenund sich eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes prüfungsrelevanter Arten nichtausschließen lässt sind weitergehende Schutzmaßnahmen erforderlich.Die vorgezogenen Schutzmaßnahmen CEF 1 bis CEF 2 dienen der Herstellungadäquater Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Die Ausgestaltung und Größe richtet sichdabei nach der Anzahl der betroffenen Arten sowie der Gesamtbedeutung alsLebensraum.Die Maßnahme CEF1 (Anbringen von Nisthilfen) in Kombination mit den MaßnahmenCEF 2 dient der Erhöhung des Angebots an besiedelbaren Quartieren fürbaumbewohnende Vogel- und Fledermausarten als Ausgleich für die vorhabensbedingtzu erwartenden Verluste an älterem Gehölzbestand.Insgesamt ist unter Berücksichtigung und vollständiger, im Falle der CEF-Maßnahmenvorgezogener, Umsetzung nicht mit dem Eintreten von Verbotstatbeständen zu rechnen.Der Erfolg der Maßnahmen ist jedoch durch ein umfangreiches Monitoring (3-JährigeErfassung in den Maßnahmengebieten) zu dokumentieren.PE Peter Endl (Dipl. Biol.)August 2013

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