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Artenschutz - Wimsheim

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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP) Seite 50Bebauungsplan „Breitloh-West II“Nutzung der Baumhöhlen als Winterquartier auszugehen ist bzw. diese bei Fällung derBäume zu prüfen ist.Bau- und betriebsbedingt sind weiterhin Störungen der nach BNatSchG als strenggeschützt eingestuften Fledermausarten durch Verlärmung und Lichteinflüsse nicht grundsätzlichauszuschließen (Verbotstatbestand – Erhebliche Störung wild lebender Tiere derstreng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-,Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten - BNatSchG §44 (2)).Durch die Festlegung von Rodungszeiten für Gehölzbestände (VermeidungsmaßnahmeV2) entfällt die Störungswirkung und Anlockwirkung (erhöhte Kollisionsgefahr) währendder Hauptaktivitätsphasen der Fledermäuse.7.1.2.2 AmphibienAmphibienarten die nach BNatSchG in Verbindung mit Anhang IV der FFH-Richtliniegeschützt sind wurden im Rahmen der Erhebungen nicht nachgewiesen.Schutzmaßnahmen im Rahmen der SaP sind daher nicht erfoderlich.7.1.3 Bestand und Betroffenheit Europäischer Vogelarten nach Art. 1 derVogelschutz-RichtlinieInsgesamt wurden 59 Vogelarten im Untersuchungsgebiet und der näheren Umgebungnachgewiesen, davon können allgemein häufige Arten mit günstigem Erhaltungszustandaus der weiteren Betrachtung ausgeschlossen werden (s. Tabelle 6, S. 34). DasUntersuchungsgebiet weist dabei eine hohe bis sehr hohe Wertigkeit als Bruthabitat undNahrungshabitat für Vogelarten auf.Für die prüfungsrelevanten Arten unter den Nahrungsgästen sind keine direkten Beeinträchtigungenfestzustellen, da die betroffenen Teilbereiche der jeweiligen Nahrungshabitatenur einen kleinen Teil der Gesamtfläche des jeweils genutzten Gesamthabitatsausmachen.Bau- und anlagebedingte Flächenverluste (Verbotstatbestand - Zerstörung und Verlustvon Fortpflanzungs- und Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschütztenPE Peter Endl (Dipl. Biol.)August 2013

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