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Artenschutz - Wimsheim

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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP) Seite 49Bebauungsplan „Breitloh-West II“Arten - BNatSchG §44 (3)) sind vor allem für Jagdhabitate sämtlicher im Gebietnachgewiesener Fledermausarten anzunehmen. Diese betreffen die als hochwertigeingestuften Fledermauslebensräume. Weiterhin ergeben sich Verluste von potenziellenBaumhöhlenquartieren durch Flächeninanspruchnahme (Baumfällungen). BetroffeneArten sind hierbei vor allem mit Abendsegler, Fransenfledermaus, Rauhautfledermausund Langohrarten vertreten.Über das Anbringen von künstlichen Fledermausnisthilfen (Schutzmaßnahme CEF1) undder Ausweisung von Waldrefugien (Schutzmaßnahme CEF2) wird für die Verlustepotenzieller Baumhöhlenquartiere bzw. Lebensraumverluste eine Kompensation erreicht.Der Schutz wertvoller Jagdhabitate im Umfeld wird durch die Festlegung vonBautabuzonen und einer Abschrankung dieser Bereiche erreicht(Vermeidungsmaßnahme V1,2).Indirekte bau- und betriebsbedingte Verluste von Habitatflächen durch Veränderungabiotischer und biotischer Standortbedingungen, Schadstoffimmissionen und Veränderungender bodenkundlichen, hydrologischen oder kleinklimatischen Verhältnisse(Verbotstatbestand - Zerstörung und Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten derwild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten - BNatSchG §44 (3)) sind dagegenals nicht erheblich einzustufen.Eine anlagebedingte Trennwirkung und eine damit verbundene betriebsbedingteKollisionsgefahr (Verbotstatbestand – Tötung und Verletzung der besonders geschütztenArten - BNatSchG §44 (1)) ist aufgrund fehlender ausgeprägter Leitlinien im Gebiet alsnicht relevant einzustufen.Direkte Verluste (Verbotstatbestand – Tötung und Verletzung der besonders geschütztenArten - BNatSchG §44 (1)) ergeben sich möglicherweise auch durch die Fällung vonalten, als Quartierstandorte in Frage kommenden, Baumbeständen während derAktivitätsphasen der betroffenen Fledermausarten.Über das Anbringen von künstlichen Fledermausnisthilfen (Schutzmaßnahme CEF1) wirdfür die Verluste potenzieller Baumhöhlenquartiere eine Kompensation erreicht. Über dieFestlegung von Rodungszeiten für Gehölzbestände (Vermeidungsmaßnahme V2) sowieeine ökologische Baubegleitung bei Fällung der Bäume (Vermeidungsmaßnahme V3)wird eine Tötung von Fledermäusen im Baumquartier vermieden, da nicht von einerPE Peter Endl (Dipl. Biol.)August 2013

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