Artenschutz - Wimsheim
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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP) Seite 48Bebauungsplan „Breitloh-West II“7. Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten7.1 Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie7.1.1 Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-RichtliniePflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie wurden nicht nachgewiesen.7.1.2 Tierarten des Anhang IV der FFH-RichtlinieBezüglich der Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL ergibt sich aus § 44 Abs.1 Nrn. 1 bis 3i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 19 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote:• Schädigungsverbot: Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- undRuhestätten und damit verbundene vermeidbare Verletzung oder Tötung vonTieren oder ihrer Entwicklungsformen. Abweichend davon liegt ein Verbot nichtvor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenenFortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrtwird.• Störungsverbot: Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-,Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Abweichend davonliegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandesder lokalen Population führt.7.1.2.1 SäugetiereFledermäuseInsgesamt wurden 6 Fledermausarten im Untersuchungsgebiet und der näheren Umgebungnachgewiesen. Das Untersuchungsgebiet weist dabei stellenweise eine hohe bissehr hohe Wertigkeit als Jagdhabitat von Fledermäusen auf. Weiterhin sind potenzielleQuartierstandorte in den alten Waldbeständen vorhanden.Bau- und anlagebedingte Flächenverluste (Verbotstatbestand - Zerstörung und Verlustvon Fortpflanzungs- und Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschütztenPE Peter Endl (Dipl. Biol.)August 2013