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Artenschutz - Wimsheim

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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP) Seite 45Bebauungsplan „Breitloh-West II“Folgende Hinweise sind bei der Auswahl der Nisthöhlen zu berücksichtigen:• Verwendung dauerhaft beständiger Nisthöhlen• die Nisthöhlen sind mit einem Marderschutz zu versehen (bspw. Nistkasten mitVorraum um den Zugriff von Marder oder Katze auf die Brut zu verhindern)• Anbringen von 42 Nistkästen (Typ Schwegler Fledermausflachkasten 1 FF)• Anbringen von 21 Nistkästen (Typ Schwegler Fledermausflachkasten 1 FD)• Anbringen von 21 Nistkästen (Typ Schwegler Star 3 S)• Anbringen von 42 Nistkästen (21 Typ Schwegler 1B 26 cm Durchmesser, 21 TypSchwegler 1B 32 cm Durchmesser)6.2.2 Maßnahme 5 (CEF 2)6.2.2.1 Konflikt:Bau- und anlagebedingter Lebensraumverlust von baumbewohnenden Vogel- undFledermausarten bei Verlust von Niststätten und potenzieller belegterBaumhöhlenquartiere in den vorhandenen Gehölzbereichen im Plangebiet auf ca. 4,2 ha.6.2.2.2 Maßnahme: Ausweisung von Vorrangflächen für den <strong>Artenschutz</strong>Insgesamt sind 4,2 ha naturnaher Waldbereiche im Umfeld des Vorhabens aus derNutzung zu nehmen. Zielsetzung ist die mittel- und langfristige Entwicklung naturnaher,baumhöhlenreicher Waldbestände. Vorzusehen sind hierbei die gemeindeeigenenFlurstücke 5492 (Stich) und 4673 (Hagenschieß) mit einer Fläche von 3,0 ha bzw. 1,2 ha.In diesen Waldrefugien ist jegliche Nutzung zu unterlassen. Zielsetzung ist die Förderungvon Alt- und Totholz.PE Peter Endl (Dipl. Biol.)August 2013

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