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Artenschutz - Wimsheim

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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP) Seite 43Bebauungsplan „Breitloh-West II“6. Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung derkontinuierlichen ökologischen FunktionalitätDie im Grünordnungsplan dargestellten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen undVermeidungsmaßnahmen können auch für die Kompensation im <strong>Artenschutz</strong> angewandtwerden.6.1 Maßnahmen zur Vermeidung6.1.1 Maßnahme 1 (Vermeidungsmaßnahme V 1)6.1.1.1 Konflikt:Randliche baubedingte Verluste von Fortpflanzungs- und Ruhestätten baumbewohnenderVogel- und Fledermausarten.6.1.1.2 Maßnahme:Die nicht vorhabensbedingten in Anspruch Baumbestände (Bäume mit Pflanzbindung imPlangebiet) sind vor baubedingten Beeinträchtigungen zu schützen (Verbot von Lagerungvon Baumaterial u.ä.). Einzelbäume sind durch Brettermantel durch einen Schutzzaungegen mechanische Beschädigung, Verdichtung des Wurzelraumes sowie Bodenauf- undBodenabtrag im Baubereich zu schützen.6.1.2 Maßnahme 2 (Vermeidungsmaßnahme V 2)6.1.2.1 Konflikt:Baubedingte Störungen sowie Tötung und Verletzung baumbewohnender Vogel- undFledermausarten in Niststätten und potenziellen Zwischenquartieren in denBaumbeständen im Plangebiet.6.1.2.2 Maßnahme:Eine Rodung der vorhandenen Gehölze im Plangebiet ist nur im Zeitraum von Oktober biseinschließlich Februar zulässig (außerhalb der Brutzeit der Vogelarten und derAktivitätsphasen von Fledermausarten).PE Peter Endl (Dipl. Biol.)August 2013

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