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Artenschutz - Wimsheim

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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP) Seite 41Bebauungsplan „Breitloh-West II“Fortpflanzungs- und Ruhestätten baumhöhlenbewohnender Fledermausarten sind imPlangebiet und im näheren Umfeld nicht nachgewiesen, sind aber für die Baumbeständeim Gebiet nicht auszuschließen. Die Planflächen und das Umfeld dienen als regelmäßigfrequentiertes Jagdhabitat für Fledermäuse (hier v.a. Zwergfledermaus,Bartfledermausarten, Fransenfledermaus), so dass eine Störung von Fortpflanzungs- undRuhestätten für die Artengruppe, zumindest für Fransen- und Bartfledermaus nichtvollständig auszuschließen ist. Für Brutvogelarten des Plangebietes und derunmittelbaren Umgebung ist eine erhebliche Störung von Fortpflanzungs- undRuhestätten nicht vollständig auszuschließen. Dies betrifft v.a. wertgebende Vogelarten,wie Fitis, Gimpel, Star.Fang, Verletzung und Tötung von Tieren (§44 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG)Werden Tiere gefangen, verletzt oder getötet?Aufgrund des Vorhandenseins von Fortpflanzungs- und Ruhestätten(Baumhöhlenquartiere) von Fledermäusen in denen sich die Tiere aufhalten könnten undbei baubedingter Fällung von Bäumen eine Tötung möglich wäre, kann derVerbotstatbestand für die Artengruppe nicht ausgeschlossen werden. Für Brutvogelartenist eine Tötung und Verletzung bei Durchführung der Bauarbeiten während der Brutzeitnicht auszuschließen. Gleiches gilt für Grasfrosch und Bergmolch (nicht als Arten desAnhangs IV aufgeführt).Kann das Vorhaben bzw. die Planung zu einer signifikanten Erhöhung des VerletzungsundTötungsrisikos von Tieren führen?Eine projektbedingte signifikante Erhöhung des Tötungs- und Verletzungsrisikos ist für dieArtengruppe der Fledermäuse (Fransenfledermaus, Abendsegler, Braunes Langohr) nichtauszuschließen. Gleiches gilt für die Artengruppe der Vögel (Grünspecht, Star, FitisGoldammer, Gimpel, Wacholderdrossel, Waldlaubsänger und weiter Brutvogelarten).Erhebliche Störung (§44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG)Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterung- undWanderungszeiten erheblich gestört?PE Peter Endl (Dipl. Biol.)August 2013

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