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Artenschutz - Wimsheim

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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP) Seite 40Bebauungsplan „Breitloh-West II“5. EingriffsprognoseEntnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten(§44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG)Werden Fortpflanzungs- und Ruhestätten aus der Natur entnommen oder beschädigt?Fortpflanzungs- und Ruhestätten baumhöhlenbewohnender Fledermausarten sind imPlangebiet nicht nachgewiesen, sind aber für baumbewohnende Arten (Braunes Langohr,Abendsegler, Fransenfledermaus) nicht auszuschließen. Daher ist von einem Verlust vonzumindest zeitweilig genutzten Quartierstätten dieser Arten auszugehen.<strong>Artenschutz</strong>rechtlich relevant ist weiterhin der Verlust von Fortpflanzungs- undRuhestätten wertgebender Brutvogelarten mit rückläufigen Beständen, für die derErhaltungszustand als noch günstig einzustufen ist (Grünspecht, Star und anderebaumhöhlenbewohnende Vogelarten). Weiterhin ist ein Verlust von Fortpflanzungs- undRuhestätten für wertgebende Vogelarten wie Fitis, Goldammer, Gimpel,Wacholderdrossel und Waldlaubsänger zu verzeichnen. Unter den Amphibienartenwurden bislang keine Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie nachgewiesen. DieVerluste von Laichhabitaten von Grasfrosch und Bergmolch sind im Rahmen dernaturschutzrechtlichen Eingriffsregelung abzuhandeln.Werden Nahrungs- und/oder andere essentielle Teilhabitate so erheblich beschädigt oderzerstört, dass dadurch die Funktionsfähigkeit von Fortpflanzungs- und Ruhestättenvollständig entfällt?Fortpflanzungs- und Ruhestätten baumhöhlenbewohnender Fledermausarten sind imPlangebiet und im näheren Umfeld nicht nachgewiesen, sind aber für die Baumbeständeim Gebiet nicht auszuschließen. Die Planflächen dienen dabei als regelmäßigfrequentiertes Jagdhabitat für Fledermäuse, so dass eine Beeinträchtigung derFunktionsfähigkeit für die Artengruppe nicht auszuschließen ist. Für Brutvogelarten desPlangebietes und der unmittelbaren Umgebung ist eine erhebliche Zerstörung oderBeschädigung von Teilhabitaten nicht vollständig auszuschließen.Werden Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch Störungen oder sonstigeVorhabenswirkungen so beeinträchtigt, dass diese nicht mehr nutzbar sind?PE Peter Endl (Dipl. Biol.)August 2013

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