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Artenschutz - Wimsheim

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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP) Seite 19Bebauungsplan „Breitloh-West II“betroffenen Art im o. g. Bezugsraum insgesamt nicht verschlechtert. Die Erforderlichkeitvon Kompensationsmaßnahmen ergibt sich aus der Schwere der Beeinträchtigung sowieden spezifischen Empfindlichkeiten und ökologischen Erfordernissen der jeweiligenbetroffenen Art bzw. Population. Hinsichtlich der zeitlichen Komponente ist zu beachten,dass keine derartige Zeitlücke (time-lag) entsteht, in der eine irreversible Schwächung derPopulation (Engpass-Situation) auftreten kann. Kompensatorische Maßnahmen dienen inder saP zum Nachweis, dass die naturschutzfachlichen Voraussetzungen (Nachweis desVerweilens im derzeitigen [günstigen] Erhaltungszustand) vorliegen und sind somit eineZulassungsvoraussetzung gem. § 43 Abs. 8 BNatSchG.Wahrung des günstigen Erhaltungszustandes gem. Art 16 Abs. 1 FFH-RL als einenaturschutzfachliche Voraussetzung für eine Ausnahme nach § 43 Abs. 8 BNatSchGIst für die Vorhabenszulassung die Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen erforderlich,verlangt § 43 Abs. 8 S. 2 2. Hs. BNatSchG unter Verweis auf Art. 16 Abs. 1 S.1 FFH-RL für die Arten des Anhangs IV, „…dass die Populationen der betroffenen Art inihrem natürlichen Verbreitungsgebiet trotz der Ausnahmeregelung ohne Beeinträchtigungin einem günstigen Erhaltungszustand verweilen …“.Für die Arten des Anhangs IV der FFH-RL sind daher in der saP folgende Angaben imHinblick auf die Wahrung des Erhaltungszustandes der Arten erforderlich:- Erhaltungszustand der betroffenen Arten auf lokaler Ebene. Die Bewertung erfolgtgutachterlich anhand der drei Kriterien:• Habitatqualität (artspezifische Strukturen)• Zustand der Population (Populationsdynamik und –struktur)• BeeinträchtigungDie Einstufung des Erhaltungszustandes der lokalen Population erfolgt nach einemdreistufigen Modell in die ordinalen Wertstufen hervorragend (A), gut (B) und mittelschlecht(C), wobei die Stufen A und B einen günstigen Erhaltungszustandrepräsentieren.- Erhaltungszustand der betroffenen Arten auf biogeographischer Ebene. Die Angabenbeziehen sich auf die für Baden-Württemberg relevante "Kontinentale biogeographischeRegion" (KBR) und sind bis zu einer abschließenden Bewertung auf biogeographischerPE Peter Endl (Dipl. Biol.)August 2013

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