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Artenschutz - Wimsheim

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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP) Seite 14Bebauungsplan „Breitloh-West II“Vorhabensträger als zumutbar oder unzumutbar einzustufen sind, ist nicht Bestandteil desFachbeitrages. Diese ergeben sich aus dem Kontext der Antragsunterlagen insgesamt.Es ist jedoch als fachlicher Inhalt der saP herauszuarbeiten, inwieweit sich verschiedeneVarianten hinsichtlich der Betroffenheit der relevanten Arten unterscheiden.Die darüber hinaus streng geschützten Arten, die keinen gemeinschaftsrechtlichenSchutzstatus aufweisen, werden geprüft. Hierbei ist für die gleichzeitig europarechtlichgeschützten Arten keine Doppelprüfung erforderlich (s. o.).Die Beziehung der verschiedenen nationalen und europäischen Schutzkategorien derTier- und Pflanzenarten zueinander zeigt nachfolgendes Schema:Im Rahmen der saP sind grundsätzlich alle in Baden-Württemberg vorkommenden Artender folgenden drei Gruppen zu berücksichtigen:- die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie- die europäischen Vogelarten entsprechend Art. 1 VRL- die darüber hinaus nur nach nationalem Recht "streng geschützten Arten"2.4 BegriffsbestimmungenFortpflanzungs- und RuhestättenPE Peter Endl (Dipl. Biol.)August 2013

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