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(K) II Staatstheorie und öffentliche Güter Literatur zum Nachlesen:

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(K) <strong>II</strong> <strong>Staatstheorie</strong> <strong>und</strong> <strong>öffentliche</strong> <strong>Güter</strong>WS 2009/2010Lehrstuhl für FinanzwissenschaftUniversität PotsdamYvonne GruchmannKontakt:Tel: 977 3618, E-Mail: gruchman[at]uni-potsdam.deSprechzeit: Mi 9:00 – 10:30, nach Absprache gr<strong>und</strong>sätzlich Mo-Fr<strong>Literatur</strong> <strong>zum</strong> <strong>Nachlesen</strong>:• H.-G. Petersen <strong>und</strong> K. Müller: Volkswirtschaftspolitik. Band <strong>II</strong>I,hrsg. v. H. Luckenbach. München 1999.(Das Buch kann man nicht mehr kaufen. Eine Kopiervorlage liegt im Sek. Des Lehrstuhls.)• M. Hüther (Hrsg.): Klassiker der Ökonomie. Band 611Bonn2006.• C.B. Blankart: Föderalismus in Deutschland <strong>und</strong> in Europa.Neue Studien zur politischen Ökonomie. Nomos Verlag. Baden-Baden 2007.• Das Gr<strong>und</strong>gesetz der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland.(K) <strong>Staatstheorie</strong> <strong>und</strong> <strong>öffentliche</strong> <strong>Güter</strong> WS2009/2010


A 2.6 Staatstheoretische Gr<strong>und</strong>legung- alte vertragstheoretische AnsätzeUrsprung: Evolutionsbiologie – Knappheitsdenken – Übertragung auf Wirtschaft u.Gesellschaft: „survival of the fittest“ Evolution als spontane Versuchsanordnung.Hayek (Prämisse: evolutorische Gesellschaftsentwicklung)– „Die spontane Entwicklung einer Institution ist das unbeabsichtigte Resultatder Verfolgung von individuellen Interessen“ evolutionärer Rationalismus(zurückgehend auf schottische Moralphilosophen Smith, Fergusen, Hume) normative Regelgebilde (Moral, Sitte, Geld, Handelsbräuche)– Institution als Resultat autoritärer Entscheidungen konstruktiverRationalismus (auch Hobbes, Locke, Kant) rationale Planung vonkooperativen Regelgebilde = Kontrakttheorie (verbriefte Eigentumsrechte,Gesetze etc.)Hobbes – subjektive Wertlehre (Wiederentdeckung in der Neoklassik)– Herrschaft benötigt Gewaltmonopol zur Durchsetzung der Regeln Unterwerfungsvertrag. Sanktion für Herrscher: Verlust des Anspruchs aufUnterwerfung. Folge: Rückkehr <strong>zum</strong> Krieg aller gg. alle (Naturzustand)Locke – objektive Wertlehre (aufgenommen in Arbeitswertlehre der Klassik):– Ergebnis eigener Hände Arbeit gehört mir (obj.) Eigentumsrechte,Leistungsgerechtigkeit. Gegenseitige Garantie des Lebens, Freiheit <strong>und</strong>Eigentums statt Herrschaftsvertrag. „Herrscher“ = Vertragspartner Staatserrichtungsvertrag. Sanktion für „Herrscher“ Widerstandsrecht (nachThomas von Aquin).(K) <strong>Staatstheorie</strong> <strong>und</strong> <strong>öffentliche</strong> <strong>Güter</strong> WS2009/2010A 2.6 Staatstheoretische Gr<strong>und</strong>legung- neue vertragstheoretische Ansätze„Alte“ vertragstheoretische Ansätze finden sich hier vollständig wieder.Buchanan 1962 „The Calculus of Consent: Logical Fo<strong>und</strong>ations ofConstitutional Democracy“ (nach Hobbes)– Staat überwacht Verfahrensregeln <strong>und</strong> sanktioniert Verstöße– Stellt Klub- <strong>und</strong> <strong>öffentliche</strong> <strong>Güter</strong> her– Rechtsordnung, Rechtsschutz <strong>und</strong> LeistungsstaatRawls 1971 „A Theory of Justice“ (nach Rousseau, Kant, Locke)– Gr<strong>und</strong>güter müssen gleich verteilt sein (Bedarfsgerechtigkeit),höhere <strong>Güter</strong> müssen nach Leistungsgerechtigkeit verteilt werden– Wahlen ändern Herrschaftsverhältnisse, evolutionärer ProzessNozick 1974 „Anarchy, State and Utopia“– Ultraminimalstaat mit Gewaltmonopol, reine <strong>öffentliche</strong> <strong>Güter</strong>,minimale Umverteilung– Leistung Schutz gegen Bezahlung, Fokus Äquivalenz– Gesellschaft als Ergebnis einer evolutorisch kooperativenEntwicklung(K) <strong>Staatstheorie</strong> <strong>und</strong> <strong>öffentliche</strong> <strong>Güter</strong> WS2009/2010


A 2.6 Staatstheoretische Gr<strong>und</strong>legung- zu den AnnahmenIn komplexen arbeitsteiligen, spezialisierten Gesellschaften ist die Modellwelt nichtrealisierbar. Probleme:• Vollständige Informationen unmöglich durch– Asymmetrische, unvollständige Informationen– Ungewissheiten– Externe Effekte• Funktionierender Markt unmöglich durch– Informationsprobleme s.o.– Externe Effekte– Defektives Verhalten MarktversagenLösungsansätze:– Effizienz erhöhen durch Institutionen– Daneben Gerechtigkeit erhöhen (Leistungs- <strong>und</strong> Bedarfsgerechtigkeit)• Aber <strong>und</strong>efinierbarer, streitbarer Begriff konstantes Basisgerüst - Verfassung ohne Konkretisierungen zurUmsetzung von Effizienz <strong>und</strong> Gerechtigkeit mit einfachen Gr<strong>und</strong>regeln+ speziellere Ausgestaltung <strong>und</strong> Konkretisierung von Effizienz <strong>und</strong>Gerechtigkeit in einzelnen Gesetzen, offen für den politischen <strong>und</strong>gesellschaftlichen Diskurs(K) <strong>Staatstheorie</strong> <strong>und</strong> <strong>öffentliche</strong> <strong>Güter</strong> WS2009/2010Das deutsche Gr<strong>und</strong>gesetz• Art. 1-19 Die Gr<strong>und</strong>rechteVerfassungsorgane• Art. 20-37 Der B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Länder• Art. 33-48 Der B<strong>und</strong>estag• Art. 50-53 Der B<strong>und</strong>esrat• Art. 54-61 Der B<strong>und</strong>espräsidentExekutive:• Art. 62-69 Die B<strong>und</strong>esregierungGewaltenteilung (Legisl., Exek., Judik.)• Art. 70-82 Die Gesetzgebung des B<strong>und</strong>es (Art. 79 Ewigkeitsklausel)• Art. 83-91 Die Ausführung der B<strong>und</strong>esgesetze <strong>und</strong> dieB<strong>und</strong>esverwaltung inkl. Gemeinschaftsaufgaben• Art. 92-104 Die RechtsprechungFinanzierung <strong>und</strong> Umsetzung• Art. 104-115 Das Finanzwesen (inkl. Verteidigungsfall)• Art. 116-146 Übergangs- <strong>und</strong> Schlussbestimmungen(K) <strong>Staatstheorie</strong> <strong>und</strong> <strong>öffentliche</strong> <strong>Güter</strong> WS2009/2010Die Gr<strong>und</strong>rechte stehen bewusst am Anfang derVerfassung. Sie binden alle drei Gewalten alsunmittelbar geltendes Recht, sind einklagbar, könnennicht abgeschafft oder willkürlich eingeschränktwerden (Art. 19 Wesensgehaltsgarantie)Legislative: Dominanz des B<strong>und</strong>es, Mitwirkungder Länder an B<strong>und</strong>esgesetzgebungDominanz der Länder, Ausführungvon B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> LandesrechtJudikative: Gemeinsame Zuständigkeit, Länderdecken unteren, B<strong>und</strong> oberen Teil desInstanzenzuges ab

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