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und Standortentwicklung des wiedervernässten Grünlandes im ...

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14 2. Charakterisierung <strong>des</strong> Untersuchungsgebietes<br />

Tabelle 1: Naturschutzdeklarationen <strong>des</strong> Anklamer Stadtbruches <strong>und</strong> ihre wesentlichen Inhalte<br />

(nach GREMER et al. 2000)<br />

Naturschutzdeklaration wesentlicher Inhalt<br />

NSG „Anklamer Stadtbruch“<br />

(Behandlungsrichtlinie von 1989)<br />

EU-Vogelschutzgebiet „Peenetal“<br />

(seit 1993)<br />

- Regeneration der durch Entwässerung geschädigten Mooröko-<br />

systeme,<br />

- Verhinderung <strong>des</strong> Wasserabflusses aus zentralen Teilen <strong>des</strong><br />

NSG,<br />

- Ausschluss der Wasserableitung über Torfkanäle so weit wie<br />

möglich<br />

- Verbesserungsgebot <strong>und</strong> Verschlechterungsverbot für die maßgeblichen<br />

Gebietsbestandteile u. a. Trauerseeschwalbe, Flussseeschwalbe,<br />

Wachtelkönig, Tüpfelralle<br />

- Renaturierung <strong>des</strong> geschädigten Niedermoores durch Wieder-<br />

LSG „Unteres Peenetal <strong>und</strong> Peene-Haff“<br />

(Verordnung von 1994)<br />

vernässung degenerierter Standorte<br />

Projektzone <strong>des</strong> Naturschutzgroß-<br />

- Wiederherstellung eines naturnahen Wasserreg<strong>im</strong>es durch<br />

projektes „Peenetal-Landschaft“<br />

u. a. gezielte Deichöffnung, Schließung aller aus dem Moor<br />

(verbindlicher Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungs- führenden Gräben <strong>und</strong> Kanäle einschließlich der Randgräben,<br />

plan seit 1997)<br />

sowie Anlage von Staukaskaden vom Zentrum <strong>des</strong> NSG ausgehend<br />

in allen Gräben<br />

FFH-Vorschlagsgebiet (seit 1999) - Verbesserungsgebot <strong>und</strong> Verschlechterunsverbot für die maßgeblichen<br />

Lebensraumtypen: geschädigte Hochmoore, Moorwälder,<br />

Übergangs- <strong>und</strong> Schwingrasenmoore, die Arten Biber,<br />

Fischotter<br />

1992 bestätigte das B<strong>und</strong>esamt für Naturschutz das vom Zweckverband (ZV) „Peenetal-<br />

Landschaft“ beantragte „Naturschutzgroßprojekt Peenetal-Landschaft mit gesamtstaatlich<br />

repräsentativer Bedeutung.“ Das Hauptanliegen <strong>des</strong> Projektes besteht in der<br />

Unterschutzstellung <strong>des</strong> gesamten mittleren <strong>und</strong> unteren Peenetals auf einer Länge von<br />

85 km vom Kummerower See bis zum Oderhaff mit einer Kernzonenfläche von etwa<br />

20.000 ha (Naturschutzgebiet) bei einer Gesamtfläche von 45.000 ha<br />

(Landschaftsschutzgebiet) (HENNICKE 2001). Das ASB ist integraler Bestandteil der<br />

Kernzone <strong>des</strong> Projektgebietes <strong>und</strong> befindet sich an seiner südöstlichen Grenze<br />

(Abbildung 5). Für die Finanzierung <strong>des</strong> Projektes stehen insgesamt 57,7 Millionen DM zur<br />

Verfügung, die aus dem Förderprogramm „Errichtung <strong>und</strong> Sicherung schutzwürdiger Teile<br />

von Natur <strong>und</strong> Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung,<br />

Gewässerrandstreifenprogramm“ stammen. 73,7 % der Mittel werden vom B<strong>und</strong>, 18,8 %<br />

vom Land MV <strong>und</strong> 7,5 % vom ZV „Peenetal-Landschaft“ aufgebracht. Letzterer wurde Ende<br />

1992 mit der Umsetzung <strong>des</strong> Projektes beauftragt (STEGEMANN & HENNICKE 1996). Dem<br />

Verband gehören die Landkreise Demmin <strong>und</strong> Ostvorpommern, die Städte Demmin, Loitz,<br />

Jarmen, Gützkow <strong>und</strong> Anklam sowie der Förderverein „Naturschutz <strong>im</strong> Peenetal e. V.“ an.<br />

Die Tätigkeit <strong>des</strong> Zweckverban<strong>des</strong> ist auf die Umsetzung verschiedener Naturschutzziele<br />

ausgerichtet. Einerseits soll die Unterschutzstellung <strong>des</strong> gesamten Projektgebietes bis zum<br />

Jahr 2008 gewährleistet werden (HENNICKE, mdl. Mitteilung). Außerdem will man die vor<br />

allem durch Landwirtschaft <strong>und</strong> Mineralisation verursachte weitere Moordegradation <strong>und</strong><br />

damit die Immissionsbelastung in die Gewässer <strong>und</strong> in die Atmosphäre stoppen. Ferner soll<br />

die Peene als weitgehend unverbauter Fluss gesichert <strong>und</strong> erhalten werden. Ein wichtiges<br />

Ziel besteht auch <strong>im</strong> Erhalt <strong>und</strong> der Wiederherstellung eines wachsenden Flusstalmoores<br />

durch Verbesserung der hydrologischen Gegebenheiten <strong>und</strong> dem Rückbau angelegter<br />

Polder. Auf einigen Flächen soll die durch traditionelle extensive Bewirtschaftung<br />

entstandene artenreiche Biotopvielfalt gewahrt bzw. wiederhergestellt werden. Ein weiteres<br />

Ziel besteht in der Sicherung <strong>des</strong> Gebietes als Durchzugs-, Rast- <strong>und</strong> Brutgebiet für die<br />

Avifauna (HENNICKE 2001).<br />

Der ZV kauft die nicht mehr rentabel zu bewirtschaftenden Flächen auf, die bei Aufgabe <strong>des</strong><br />

Schöpfbetriebes von dauerhafter Überflutung betroffen wären. Den Pächtern dieser Flächen<br />

wird eine Pachtablöseentschädigung gezahlt, womit die Ablösung der Pachtflächen bei<br />

Entschädigung der Flächennutzer erfolgt (ebd. 2001). Mit der Realisierung <strong>des</strong>

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