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Akzeptanz von Ökosystementwicklung nach natürlicher ...

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Sozialwissenschaftliche Betrachtung 43<br />

In diesem Dezember 1992 begannen, ohne das es akut war, die Probleme der<br />

Anwohner des Anklamer Stadtbruchs, denn der Deich Zartenstrom wurde <strong>von</strong><br />

einem Deich 1. Ordnung (zuständig ist das Land) zu einem Deich 2. Ordnung<br />

herabgestuft, da entschieden wurde, dass durch den Deich nur<br />

landwirtschaftlich genutzte Flächen geschützt werden. Damit ist der WBV für<br />

die Instandhaltung und Pflege des Deiches zuständig und der Kreis muss für<br />

die Finanzierung aufkommen.<br />

Abbildung 5.3: Organisationsstruktur der Wasserwirtschaft in Mecklenburg-<br />

Vorpommern (<strong>nach</strong> Menge mündl.)<br />

6 Staatliche Ämter für Umwelt und Natur<br />

Fachbehörden<br />

(Bewilligungsbehörde für<br />

die Wasser- und Bodenverbände)<br />

Umweltministerium<br />

Oberste Wasserbehörde<br />

(Aufsichtsbehörde des Landesverbandes)<br />

12 Landräte<br />

Untere Wasserbehörden<br />

(Aufsichtsbehörden der Wasser- und Bodenverbände)<br />

29 Wasser- und Bodenverbände<br />

Mitglieder des Landesverbandes<br />

Landesverband der Wasser und Bodenverbände<br />

(Prüfstelle der Wasser- und Bodenverbände)<br />

Die Wasser- und Bodenverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.<br />

Sie unterstehen den unteren Wasserbehörden (s. Abb. 5.3). Die Aufgaben der<br />

Unteren Wasserbehörden sind den Landräten der Kreise und den<br />

Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte zugewiesen.<br />

Sie üben das Genehmigungsrecht für die Gewässer und Anlagen 2. Ordnung<br />

aus. Die Landräte sind darüber hinaus die Rechtsaufsichtsbehörden der<br />

Wasser- und Bodenverbände.<br />

Die Wasser- und Bodenverbände sind im Landesverband der Wasser- und<br />

Bodenverbände zusammengeschlossen, der gleichzeitig die Prüfstelle darstellt.<br />

Der Landesverband wird vom Umweltministerium, das die Oberste<br />

Wasserbehörde ist, beaufsichtigt. Die StÄUN sind dem Umweltministerium<br />

direkt unterstellt und stellen für die Wasserwirtschaft die technischen<br />

Fachbehörden dar.<br />

Für die Wasser- und Bodenverbände üben sie außerdem die Aufgabe der<br />

Bewilligungsbehörde für Zuwendungen des Landes im Bereich der<br />

Unterhaltungsleistungen an Gewässern 2. Ordnung aus.

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