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Akzeptanz von Ökosystementwicklung nach natürlicher ...

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Historie 11<br />

• 18.11.1996: Mit dem Beschluss 110/35/96 vom 18.11.1996 beauftragt die<br />

Gemeinde Bugewitz den WBV mit der „Neuregulierung des hydrologischen<br />

Systems im Raum Kamp-Rosenhagen-Bugewitz“ und der Einleitung aller<br />

dazu notwendigen verwaltungsrechtlichen Schritte (z.B. UVS; PFV). Der<br />

Zweckverband „Peenetal Landschaft“ übernimmt hierfür die Finanzierung. Zu<br />

diesem Zeitpunkt sind die verfahrenstechnischen Schritte und die<br />

verwaltungsrechtlichen Zuständigkeiten noch nicht eindeutig geklärt (WBV<br />

2002).<br />

• 20.12.1996: Der Antrag der Gemeinde Bugewitz (vom 08.07.1996), im<br />

Rahmen des TERRA-Programms für die „Sicherung, Umnutzung und<br />

partielle Regenerierung des Niedermoorareals Bugewitzer Oderhaff-Zone“<br />

gefördert zu werden, wird schriftlich abgelehnt (WBV 2002).<br />

• 06.05.1997: Ein erneut gestellter Antrag auf Förderung im Rahmen des<br />

TERRA-Programms wird positiv beschieden. Dem<strong>nach</strong> werden 0,85 Mio.<br />

Euro zum Neubau des Haffdeichs bereitgestellt. Diese Mittel schließen eine<br />

gleichzeitige Förderung des Haffdeichs durch das Land MV nicht aus (IP-12).<br />

„Zu den Verhandlungen in Brüssel wollte keiner fahren, keiner wollte das Geld“ (IP-<br />

9).<br />

• 14.05.1997: Der WBV zeigt bei der Unteren Wasserbehörde 4 des<br />

Landkreises OVP den Antrag der Gemeinde Bugewitz auf Einstellung des<br />

Betriebes der Schöpfwerke (SW) Bugewitz II, Kamp, Rosenhagen und<br />

Zartenstrom sowie auf Entwidmung der dazugehörigen Polderdeiche und<br />

Poldergräben an (WBV 2002).<br />

• 03.06.1997: Der WBV richtet einen Antrag auf Fördermittel für die<br />

Durchführung der dringend erforderlichen Vorleistungen (PFV, UVP und die<br />

Planungsphasen 1 und 2) an das StAUN UEM. Dieser wird postwendend am<br />

25.06.1997 abschlägig beschieden (WBV 2002).<br />

• 30.06.1997: Aus der Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde wird<br />

deutlich, dass über den Antrag nur aufgrund eines PFV mit dazugehöriger<br />

UVP entschieden werden kann. Entsprechende Entscheidungsgrundlagen,<br />

die vom WBV beizubringen sind, werden aufgelistet (WBV 2002).<br />

• 08.12.1997: Aufgrund der unkonkreten und wenig hilfreichen Aktivitäten des<br />

Kreistages OVP zur Problematik Bugewitz richtet der WBV die Bitte an die<br />

PDS-Fraktion des Kreistages, sich für eine Finanzierung des PFV und<br />

anderer Vorleistungen über den Kreishaushalt einzusetzen. Der WBV reicht<br />

eine Vorhabensbeschreibung zur Eröffnung eines PFV bei der Unteren<br />

Wasserbehörde ein (WBV 2002).<br />

• 21.01.1998: Auf der Grundlage des Erlasses des BLUM vom 12.01.1998<br />

über die Zuständigkeitsregelung für PFV bei Poldersystemen wird der WBV<br />

endgültig als Träger des Verfahrens bzw. des Vorhabens festgesetzt. Eine<br />

Woche später überweist der Kreistag die DS-Nr. 230/97 „Finanzierung des<br />

Planfeststellungsverfahrens zur Neuregulierung des hydrologischen Systems<br />

im Raum Bugewitz-Rosenhagen-Kamp“ in den Finanz- und<br />

Umweltausschuss (WBV 2002).<br />

• 11.03.1998: In seiner Verbandsversammlung beschließt der WBV am<br />

11.03.1998 die Beantragung <strong>von</strong> 100 % Fördermitteln für die projektseitige<br />

Vorbereitung und Durchführung des geplanten PFV (WBV 2002).<br />

4 Der Landrat des Kreises (vgl. Abb. 5.2.2.1.).

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