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Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in IKZM ... - IKZM-Oder

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oder mehreren Partnern. (NIEDOBITEK 2001: 114) Speziell kommt dies vor, wenn es sich dabei<br />

um (un-)mittelbare Betroffenheit handelt und um den geme<strong>in</strong>samen Willen, den Zustand zu<br />

ändern. Die grenzüberschreitende <strong>Zusammenarbeit</strong> wird auch als e<strong>in</strong>e problemlösungsorientierte<br />

Reaktion auf materielle bzw. problematische Interdependenzen über die nationalstaatliche Grenze<br />

h<strong>in</strong>weg def<strong>in</strong>iert, die e<strong>in</strong>en geme<strong>in</strong>samen Steuerungsbedarf <strong>in</strong> der Grenzregion erfordern.<br />

(BLATTER 2000: 40) Im Bereich der <strong>in</strong>ternationalen Umweltpolitik wird dieses Phänomen als die<br />

"Problemdruck-Hypothese" bezeichnet, wonach die objektiven Belastungen e<strong>in</strong>es Ökosystems<br />

die Entstehung von Umweltregimen hervorrufen. (LIST 1991: 9) Aus der Notwendigkeit der<br />

<strong>Zusammenarbeit</strong> kann zum e<strong>in</strong>en als sekundäre Folge e<strong>in</strong>e konkrete Aufgabe resultieren. E<strong>in</strong>e<br />

Herausforderung für das zu lösende Problem ist die Überw<strong>in</strong>dung der Staatsgrenze. Die<br />

räumliche Trennwirkung der Staatsgrenze soll im Rahmen der <strong>Zusammenarbeit</strong> relativiert<br />

werden. Zum anderen kann sich grenzüberschreitende <strong>Zusammenarbeit</strong> primär und unmittelbar<br />

aus der Aufgabe selbst ergeben. Das Ziel ist hiermit die Beseitigung der Grenzwirkungen durch<br />

das Aufe<strong>in</strong>anderstoßen unterschiedlicher gesellschaftlicher Systeme. (NIEDOBITEK 2000: 17f)<br />

E<strong>in</strong>e Kooperation kann aus unterschiedlichen Ausgangssituationen entstehen. Ebenso kann der<br />

Nutzen aus der <strong>Zusammenarbeit</strong> unterschiedlich bewertet werden. ZÜRN unterscheidet zwischen<br />

e<strong>in</strong>er Koord<strong>in</strong>ationssituation ohne Verteilungskonflikt, e<strong>in</strong>er Koord<strong>in</strong>ationssituation mit<br />

Verteilungskonflikt, e<strong>in</strong>er Dilemmasituation und den so genannten Rambospielen. Während bei<br />

der ersten alle Kooperationspartner e<strong>in</strong>en relativ gleichen Nutzen aus der <strong>Zusammenarbeit</strong><br />

ziehen, hat bei der zweiten Koord<strong>in</strong>ationssituation die <strong>Zusammenarbeit</strong> für die Partner e<strong>in</strong>en<br />

ungleich verteilten Nutzen. Bei der Dilemmasituation ist die Kooperation gleichzeitig e<strong>in</strong>e<br />

Verbesserung der Lage der Akteure, die nichtsdestotrotz von Anreizen zur Nicht-Kooperation<br />

überschattet werden kann. Bei den so genannten Rambospiele profitiert von e<strong>in</strong>er Kooperation<br />

nur e<strong>in</strong>e Gruppe von Akteuren, während andere e<strong>in</strong>en Nachteil erleiden. (ZÜRN 1992: 174ff.)<br />

Für die <strong>Zusammenarbeit</strong> ist e<strong>in</strong>e zum<strong>in</strong>dest teilweise Anerkennung der Legitimität von Interessen<br />

und Forderungen der Gegenseite die Grundvoraussetzung für Verhandlungen. Dagegen wirken<br />

sich negativ Maximalforderungen e<strong>in</strong>er Seite und der Zuwiderlauf gegen die legitimen Interessen<br />

der Gegenseite auf den Verlauf der <strong>Zusammenarbeit</strong> aus. Neben den geme<strong>in</strong>samen Interessen ist<br />

also die Kompromissbereitschaft von großer Bedeutung. Zudem s<strong>in</strong>d ausreichende Ressourcen<br />

sowohl personeller als auch f<strong>in</strong>anzieller Art für den Erfolg e<strong>in</strong>er Kooperation notwendig.<br />

(BLATTER 2000: 275)<br />

Meistens wird dabei von den Partnern die Verb<strong>in</strong>dlichkeit der <strong>Zusammenarbeit</strong> <strong>in</strong><br />

völkerrechtlicher Vertragesform angestrebt. Damit verpflichten sich die Staaten zwischenstaatlich<br />

zu kooperieren, Informationen, Warnungen und vorherige Benachrichtigungen über geplante<br />

Tätigkeiten auszutauschen. Zu e<strong>in</strong>em Vertrag zwischen den Partnern kommt es nur, wenn die<br />

Willense<strong>in</strong>igung rechtliche Verb<strong>in</strong>dlichkeit erfordert. Dagegen s<strong>in</strong>d rechtlich unverb<strong>in</strong>dliche<br />

Willense<strong>in</strong>igungen ke<strong>in</strong>e Verträge, sondern bilden die Gruppe der nicht-vertraglichen<br />

Instrumente der grenzüberschreitenden <strong>Zusammenarbeit</strong>. Der Abschluss e<strong>in</strong>es Vertrages <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

bestimmten Rechtsordnung setzt die Rechtssubjektivität der Beteiligten <strong>in</strong> der Rechtsordnung<br />

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