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Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in IKZM ... - IKZM-Oder

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gerufen. Der Gründung g<strong>in</strong>g die Auszeichnung des Stifters mit dem Deutschen Umweltpreis<br />

voraus. Die Nowicki-Stiftung verfolgt das Ziel, die begabten Hochschulabsolventen auf dem<br />

Gebiet des Umweltschutzes <strong>in</strong> Polen auszuwählen und ihnen e<strong>in</strong> Stipendium <strong>in</strong> Deutschland zu<br />

vermitteln.<br />

4. Die Deutsch-Polnische Expertenkommission für Grenzübergänge<br />

Rechtsgrundlage bzw. Gründungsakt<br />

Die Rechtsgrundlage für die Arbeit der deutsch-polnischen Expertenkommission für<br />

Grenzübergänge bildet das deutsch-polnische Abkommen über Grenzübergänge und Arten des<br />

grenzüberschreitenden Verkehrs vom 6.11.1992 mit ihren Anhängen. In den Anlagen des<br />

Abkommens s<strong>in</strong>d neben bestehenden Grenzübergängen auch neue Übergänge <strong>in</strong>klusive<br />

zuführender Straßen und Brücken festgehalten.<br />

Ziele, Inhalte und Aufgaben<br />

• Entscheiden über die Öffnung der im Vertrag vom 6.11.1992 festgelegten neuen<br />

Grenzübergänge. (Nach dem Abkommen über Grenzübergänge von 1992 sollen<br />

<strong>in</strong>sgesamt 13 neue Übergangsstellen geöffnet werden. Das Abkommen bezieht sich nicht<br />

auf Grenzübertrittsstellen für den kle<strong>in</strong>en Grenzverkehr; <strong>in</strong>soweit besteht diesbezüglich<br />

ke<strong>in</strong> vertraglich festgelegtes Programm. Insgesamt gibt es an der deutsch-polnischen<br />

Grenze 31 Übergänge für den Personen- und teilweise für den Warenverkehr. Über die<br />

Zulassung der im vertraglichen Programm aufgeführten Übergänge f<strong>in</strong>den Fachgespräche<br />

auf den Sitzungen der Kommission zur Konkretisierung der Öffnungsmodalitäten statt.);<br />

• Ausbau und Modernisierung von Eisenbahnverb<strong>in</strong>dungen, z.B. Dresden-Görlitz-Grenze-<br />

Breslau und Berl<strong>in</strong>-Frankfurt/<strong>Oder</strong>-Warschau.<br />

Struktur und Arbeitsweise<br />

Die Deutsch-Polnische Expertenkommission für Grenzübergänge setzt sich auf deutscher Seite<br />

aus dem Bundesm<strong>in</strong>isterium des Innern, dem Auswärtigen Amt, dem Bundesf<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isterium,<br />

dem Bundesverkehrsm<strong>in</strong>isterium, Vertretern des Bundesgrenzschutzpräsidiums Ost und Nord,<br />

Vertreter der Innenm<strong>in</strong>isterien der angrenzenden Bundesländer zusammen. Sie trifft sich e<strong>in</strong>- bis<br />

zweimal jährlich. Die Kommission führt Verhandlungen über E<strong>in</strong>zelheiten und Detailfragen aus<br />

dem Bereich der deutsch-polnischen Grenzübergänge. Die Verhandlungsführung obliegt dem<br />

Bundesm<strong>in</strong>isterium des Innern <strong>in</strong> Person des Grenzbeauftragten. Darüber h<strong>in</strong>aus beteiligt sie sich<br />

an Gesprächen über die Verbesserung der Verkehrs<strong>in</strong>frastruktur im deutsch-polnischen<br />

Grenzraum mit Berücksichtigung von geme<strong>in</strong>samer Nutzung, im Gegensatz zu den alten<br />

Übergängen, die teilweise ke<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same Nutzung vorsehen, und über den zeitgleichen<br />

Ausbau bzw. Modernisierung von Straßen und Eisenbahnl<strong>in</strong>ien beiderseits der Grenze.<br />

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