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Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in IKZM ... - IKZM-Oder

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(OPRC). Auf der Geme<strong>in</strong>schaftsebene kommt der Abfallverbr<strong>in</strong>gungsversorgung besondere<br />

grenzüberschreitende Relevanz im <strong>IKZM</strong> zu. Danach ist die grenzüberschreitende Verbr<strong>in</strong>gung<br />

von Abfällen geregelt. Von grenzüberschreitender <strong>IKZM</strong>-Relevanz ist die Richtl<strong>in</strong>ie über die<br />

Ableitung gefährlicher Stoffe <strong>in</strong> die Gewässer der Geme<strong>in</strong>schaft vom 04.05.1976. (JANSSEN ET<br />

AL. 2004: 146ff)<br />

• Landwirtschaft<br />

Das Übere<strong>in</strong>kommen vom 19.03.1902 betrifft den Schutz bestimmter Vogelarten, welche für die<br />

Entwicklung der Landwirtschaft von Bedeutung s<strong>in</strong>d. Durch das Übere<strong>in</strong>kommen über die<br />

biologische Vielfalt vom 22.05.1992 von Rio de Janeiro werden die biologische Vielfalt, die<br />

nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und die gerechte Teilung der Gew<strong>in</strong>ne, die sich aus der<br />

Nutzung der genetischen Ressourcen ergeben, geregelt. Das Geme<strong>in</strong>schaftsrecht im Vertrag über<br />

die Europäische Geme<strong>in</strong>schaft schafft den geme<strong>in</strong>samen Markt für die Landwirtschaft und den<br />

Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.<br />

• Bildung<br />

Über e<strong>in</strong>e Vielzahl von völkerrechtlichen Abkommen wird der Bildungsbereich geregelt. Dies<br />

betrifft vor allem Regelungen zu Gleichwertigkeit der Diplome und der Studienzeiten. (JANSSEN<br />

ET AL. 2004: 166f) Das Geme<strong>in</strong>schaftsrecht enthält mehrere Regelungen zu Anerkennung von im<br />

EG Ausland erworbenen Qualifikationen. Mit dem Abkommen vom 14.07.1997 über die<br />

kulturelle <strong>Zusammenarbeit</strong> zwischen Deutschland und Polen wurden die Grundlagen für die<br />

<strong>Zusammenarbeit</strong> zwischen Hochschulen und anderen wissenschaftlichen sowie kulturellen<br />

E<strong>in</strong>richtungen geschaffen.<br />

V. Die grenzüberschreitenden Institutionen im deutsch-polnischen Grenzraum<br />

Im deutsch-polnischen Grenzraum existieren zahlreiche grenzüberschreitende Institutionen mit<br />

Wirkung <strong>in</strong> der <strong>Oder</strong>mündungsregion.<br />

1. Die Deutsch-Polnische Regierungskommission für regionale und grenznahe<br />

<strong>Zusammenarbeit</strong><br />

Rechtsgrundlage bzw. Gründungsakt<br />

Die Deutsch-Polnische Regierungskommission für regionale und grenznahe <strong>Zusammenarbeit</strong><br />

wurde auf der Grundlage der Europäischen Rahmenkonvention für <strong>Grenzüberschreitende</strong><br />

<strong>Zusammenarbeit</strong> zwischen den Selbstverwaltungen und Territorialen Regierungen von 1980 <strong>in</strong>s<br />

Leben gerufen. Darüber h<strong>in</strong>aus wurde die Kommission aufgrund des Vertrages über die gute<br />

Nachbarschaft und freundschaftliche <strong>Zusammenarbeit</strong> zwischen Deutschland und Polen vom<br />

17.06.1991 gegründet.<br />

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