Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in IKZM ... - IKZM-Oder
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Integration von Land-, See- und Luftverkehrs<strong>in</strong>frastruktur erschlossen werden. (JANSSEN ET AL.<br />
2004: 50)<br />
• Energie<br />
Der Handlungsbereich Energie im H<strong>in</strong>blick auf die europäische <strong>Zusammenarbeit</strong> wird durch den<br />
Vertrag vom 17.12.1994 über die Energiecharta geregelt. Im H<strong>in</strong>blick auf die<br />
grenzüberschreitende <strong>Zusammenarbeit</strong> s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere die Richtl<strong>in</strong>ie vom 26.06.2003 über<br />
geme<strong>in</strong>same Vorschriften für den Elektrizitätsb<strong>in</strong>nenmarkt und zur Aufhebung der Richtl<strong>in</strong>ie<br />
96/92/EG sowie die Verordnung vom 23.06.2003 über die Netzzugangsbed<strong>in</strong>gungen für den<br />
grenzüberschreitenden Stromhandel von Bedeutung. <strong>Grenzüberschreitende</strong> Versorgung bei<br />
Erdgas wird durch die Richtl<strong>in</strong>ie vom 26.04.2004 über Maßnahmen zur Gewährleistung der<br />
sicheren Erdgasversorgung geregelt. Dar<strong>in</strong> werden die Mitgliedstaaten zur E<strong>in</strong>haltung von<br />
"Versorgungssicherheitsstandards" verpflichtet, darunter der Ausbau von Speicherkapazitäten<br />
und der Erhöhung sowie der Abschluss langfristiger Lieferverträge. (JANSSEN ET AL. 2004: 64f)<br />
• Ressourcenbewirtschaftung<br />
Im Bereich Ressourcenbewirtschaftung Wasser regelt das <strong>in</strong>ternationale Übere<strong>in</strong>kommen vom<br />
17.03.1992 zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und Seen, hier<br />
<strong>in</strong>sbesondere der grenzüberschreitenden B<strong>in</strong>nengewässer e<strong>in</strong>schließlich des Grundwassers,<br />
Meeresverschmutzung durch Wasserzufluss vom Land. Der Vertrag vom 11.04.1996 über die<br />
Internationale Kommission zum Schutz der <strong>Oder</strong> gegen Verunre<strong>in</strong>igung sowie das bilaterale<br />
Abkommen vom 19.05.1992 über die <strong>Zusammenarbeit</strong> auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft an<br />
den Grenzgewässern zwischen Deutschland und Polen organisiert die grenzüberschreitende<br />
Gewässerbewirtschaftung. (JANSSEN ET AL. 2004: 70)<br />
Auf geme<strong>in</strong>schaftlicher Ebene wird die Ressourcenbewirtschaftung durch die E<strong>in</strong>heitliche<br />
Europäische Akte von 1986 und zwar durch die E<strong>in</strong>beziehung von Umweltbelangen <strong>in</strong> anderen<br />
Sektoren geregelt. Der Vertrag von Amsterdam erklärt die nachhaltige Entwicklung zum Ziel der<br />
EU, <strong>in</strong>dem alles Wirtschaften unter dem Vorbehalt der ökologischen Nachhaltigkeit steht.<br />
(JANSSEN ET AL. 2004: 71) Den Schutz der Wasserqualität von B<strong>in</strong>nenoberflächengewässern,<br />
Mündungsgewässern, Küstengewässern und dem Grundwasser bezweckt die<br />
Wasserrahmenrichtl<strong>in</strong>ie vom 23.10.2000. Ziel der Richtl<strong>in</strong>ie ist es, die verfügbaren<br />
Wasserressourcen langfristig zu schützen. Bis 2015 soll e<strong>in</strong> guter ökologischer Zustand der<br />
Gewässer erreicht werden.<br />
Die Bewirtschaftung des Grenzgewässers <strong>Oder</strong> konzentriert sich auf e<strong>in</strong>zelne Aspekte. E<strong>in</strong><br />
Abkommen zur Bewirtschaftung der <strong>Oder</strong> wurde zwischen Deutschland und Polen am<br />
19.05.1992 abgeschlossen. Danach umfasst die wasserwirtschaftliche <strong>Zusammenarbeit</strong> neben der<br />
Untersuchung von Menge und Qualität der Grenzgewässer Aspekte wie die Versorgung der<br />
Wassernutzer mit Tr<strong>in</strong>k- und Brauchwasser, den Schutz gegen Hochwasser, die<br />
Energieerzeugung an Grenzgewässern oder die Gew<strong>in</strong>nung von Materialien. Die Grenzgewässer<br />
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