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Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in IKZM ... - IKZM-Oder

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Integration von Land-, See- und Luftverkehrs<strong>in</strong>frastruktur erschlossen werden. (JANSSEN ET AL.<br />

2004: 50)<br />

• Energie<br />

Der Handlungsbereich Energie im H<strong>in</strong>blick auf die europäische <strong>Zusammenarbeit</strong> wird durch den<br />

Vertrag vom 17.12.1994 über die Energiecharta geregelt. Im H<strong>in</strong>blick auf die<br />

grenzüberschreitende <strong>Zusammenarbeit</strong> s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere die Richtl<strong>in</strong>ie vom 26.06.2003 über<br />

geme<strong>in</strong>same Vorschriften für den Elektrizitätsb<strong>in</strong>nenmarkt und zur Aufhebung der Richtl<strong>in</strong>ie<br />

96/92/EG sowie die Verordnung vom 23.06.2003 über die Netzzugangsbed<strong>in</strong>gungen für den<br />

grenzüberschreitenden Stromhandel von Bedeutung. <strong>Grenzüberschreitende</strong> Versorgung bei<br />

Erdgas wird durch die Richtl<strong>in</strong>ie vom 26.04.2004 über Maßnahmen zur Gewährleistung der<br />

sicheren Erdgasversorgung geregelt. Dar<strong>in</strong> werden die Mitgliedstaaten zur E<strong>in</strong>haltung von<br />

"Versorgungssicherheitsstandards" verpflichtet, darunter der Ausbau von Speicherkapazitäten<br />

und der Erhöhung sowie der Abschluss langfristiger Lieferverträge. (JANSSEN ET AL. 2004: 64f)<br />

• Ressourcenbewirtschaftung<br />

Im Bereich Ressourcenbewirtschaftung Wasser regelt das <strong>in</strong>ternationale Übere<strong>in</strong>kommen vom<br />

17.03.1992 zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und Seen, hier<br />

<strong>in</strong>sbesondere der grenzüberschreitenden B<strong>in</strong>nengewässer e<strong>in</strong>schließlich des Grundwassers,<br />

Meeresverschmutzung durch Wasserzufluss vom Land. Der Vertrag vom 11.04.1996 über die<br />

Internationale Kommission zum Schutz der <strong>Oder</strong> gegen Verunre<strong>in</strong>igung sowie das bilaterale<br />

Abkommen vom 19.05.1992 über die <strong>Zusammenarbeit</strong> auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft an<br />

den Grenzgewässern zwischen Deutschland und Polen organisiert die grenzüberschreitende<br />

Gewässerbewirtschaftung. (JANSSEN ET AL. 2004: 70)<br />

Auf geme<strong>in</strong>schaftlicher Ebene wird die Ressourcenbewirtschaftung durch die E<strong>in</strong>heitliche<br />

Europäische Akte von 1986 und zwar durch die E<strong>in</strong>beziehung von Umweltbelangen <strong>in</strong> anderen<br />

Sektoren geregelt. Der Vertrag von Amsterdam erklärt die nachhaltige Entwicklung zum Ziel der<br />

EU, <strong>in</strong>dem alles Wirtschaften unter dem Vorbehalt der ökologischen Nachhaltigkeit steht.<br />

(JANSSEN ET AL. 2004: 71) Den Schutz der Wasserqualität von B<strong>in</strong>nenoberflächengewässern,<br />

Mündungsgewässern, Küstengewässern und dem Grundwasser bezweckt die<br />

Wasserrahmenrichtl<strong>in</strong>ie vom 23.10.2000. Ziel der Richtl<strong>in</strong>ie ist es, die verfügbaren<br />

Wasserressourcen langfristig zu schützen. Bis 2015 soll e<strong>in</strong> guter ökologischer Zustand der<br />

Gewässer erreicht werden.<br />

Die Bewirtschaftung des Grenzgewässers <strong>Oder</strong> konzentriert sich auf e<strong>in</strong>zelne Aspekte. E<strong>in</strong><br />

Abkommen zur Bewirtschaftung der <strong>Oder</strong> wurde zwischen Deutschland und Polen am<br />

19.05.1992 abgeschlossen. Danach umfasst die wasserwirtschaftliche <strong>Zusammenarbeit</strong> neben der<br />

Untersuchung von Menge und Qualität der Grenzgewässer Aspekte wie die Versorgung der<br />

Wassernutzer mit Tr<strong>in</strong>k- und Brauchwasser, den Schutz gegen Hochwasser, die<br />

Energieerzeugung an Grenzgewässern oder die Gew<strong>in</strong>nung von Materialien. Die Grenzgewässer<br />

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